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Auto nur für Gewerbekunden oder Export trotzdem als Privatperson kaufen?

BMW
Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 13:16

Hallo,

ich möchte gerne ein Auto kaufen, ich habe den Händler auch schon angerufen, aber er sagte mir, dass das Auto nur ausschließlich an Gewerbekunden oder Export verkauft wird.

Ich möchte aber trotzdem als Privatperson das Auto haben, was kann man nun machen? Kann man einfach angeben, dass ich das Auto exportieren werde? Oder das ich ein Gewerbe habe? Obwohl ich das Auto für private Zwecke benutzen möchte?

Könnt ihr mir irgendwelche Tricks verraten wie ich doch als Privatperson das Auto kaufen kann? Am Telefon hat er mich auf jeden Fall direkt abgewimmelt

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38 Antworten

Was ist bitte so besonders an dem Fahrzeug, das du es unbedingt möchtest?

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 13:28

Der Zustand, die Farbe des Autos, die Ausstattung die er hat und von den Gebrauchsspuren her passt der Wagen in meinem Beuteschema...

Kein Verkauf an Privatpersonen.

Bei einem B2B-Verkauf kann ein Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen werden. Bei einem B2C-Verkauf dagegen nicht. Der Verkäufer will keine Gewährleistung übernehmen.

Wenn du jemanden mit einem Gewerbeschein kennst, könntest du den bitten den Wagen für dich zu kaufen und dann an dich weiter zu verkaufen.

Das wird nächstes Jahr noch schlimmer werden, wenn die Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate erhöht wird.

Ich habe knapp 18 Jhre fast ausschließlich GW zwischen 2000 und 5000 € an Privat verkauft, ich werde auch nur noch an "gewerbliche" Käufer verkaufen.

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 13:54

Könnte denn auch ein Kollege von mir (der hat einen ausländischen Ausweis) das Auto kaufen und als Adresse, die Adresse von seinen Eltern angeben, die in der Türkei wohnen?

Gilt das dann als Exportverkauf?

Ein Exportverkauf im klassischen Sinne ist ein B2B-Verkauf eines Händlers an einen Händler im Ausland.

Um die Gewährleistung rechtssicher ausschließen zu können, reicht ein gewerblicher Käufer. Egal, ob der nun einen Marktstand, eine Dönerbude oder sonstwas betreibt.

Zitat:

@kakashix schrieb am 12. Dezember 2021 um 14:54:20 Uhr:

Könnte denn auch ein Kollege von mir (der hat einen ausländischen Ausweis) das Auto kaufen und als Adresse, die Adresse von seinen Eltern angeben, die in der Türkei wohnen?

Gilt das dann als Exportverkauf?

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 17:05

Also muss ich wohl oder Übels jemand haben, der ein Gewerbe hat.

Selbst wenn ich denen sage, dass ich auf die Gewährleistung verzichte und im Schadenfalls mich nicht an denen wenden werde, wollen die es trotzdem nicht. Ich kenne nämlich privat KFZ-Mechaniker, die das reparieren könnten, also bin ich nicht auf die Gewährleistung angewiesen.

Schade das es anders nicht geht

Ja, ist leider so.

Aber ein Jeder hat doch im Familien oder Freundeskreis jemanden, der irgendein Gewerbe hat.

Zitat:

@kakashix schrieb am 12. Dezember 2021 um 18:05:07 Uhr:

Also muss ich wohl oder Übels jemand haben, der ein Gewerbe hat.

Selbst wenn ich denen sage, dass ich auf die Gewährleistung verzichte und im Schadenfalls mich nicht an denen wenden werde, wollen die es trotzdem nicht. Ich kenne nämlich privat KFZ-Mechaniker, die das reparieren könnten.

Schade das es anders nicht geht

Zitat:

@kakashix schrieb am 12. Dezember 2021 um 18:05:07 Uhr:

Also muss ich wohl oder Übels jemand haben, der ein Gewerbe hat.

Selbst wenn ich denen sage, dass ich auf die Gewährleistung verzichte und im Schadenfalls mich nicht an denen wenden werde, wollen die es trotzdem nicht. Ich kenne nämlich privat KFZ-Mechaniker, die das reparieren könnten, also bin ich nicht auf die Gewährleistung angewiesen.

Schade das es anders nicht geht

Hallo

Du kannst ihm unterschreiben was du willst, er KANN die Gewährleistung bei Verkauf an Privat nicht ausschließen. Und selbst wenn du darauf verzichtest, wäre das vor Gericht wohl nicht rechtsgültig und du könntest Ansprüche stelle gegen die er machtlos wäre.

Das bedeutet nicht, das der Wagen schlecht ist. Nur bei zu viel km kann der Händler keine Garantieversicherung mehr abschließen und im Schadenfall müsste er zahlen. Daher nur Export oder Händler.

Die Kiste muß doch nur jemand mit Gewerbeschein kaufen und dir dann unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung weiter verkaufen.

Leichti

Das ist die andere Seite der Medaille beim Verbraucherschutz.

Selbst gute Gebrauchte werden lieber für Klimpergeld ins Ausland verramscht, wenn ein gewisses Alter überschritten ist.

Es ist logisch, dass keiner die Gewährleistung für einen ollen E36 übernehmen will. Das ist eher ein Lottospiel als ein gutes Geschäft.

Was wäre denn, wenn der Verkäufer als Privatperson und das Fahrzeug als Ersatzteilspender im Vertrag festgehalten werden?

Zitat:

@bandscheib71 schrieb am 13. Dezember 2021 um 08:59:08 Uhr:

Was wäre denn, wenn der Verkäufer als Privatperson und das Fahrzeug als Ersatzteilspender im Vertrag festgehalten werden?

Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, kann er sich auch als solche ausgeben und die Sachmängelhaftung ausschließen.

Ein KFZ-Händler oder ähnlich, sollte sich jedoch hüten, das Fahrzeug als Privatperson zu verkaufen. Das ist schon einigen auf die Füße gefallen. Zumal er sich das Fahrzeug erst einmal selbst verkaufen muss.

Ich selber habe das Problem für mich in der Form gelöst, dass ich vor einigen Jahren für solche Fälle ein Gewerbe angemeldet habe.

Ging ratzfartz und hat so gut wie nix gekostet.

 

Damit hab ich in den letzten Jahren bereits einige Fahrzeuge für Bekannte und mich kaufen können, die im Grunde nur für Gewerbe/Export vorgesehen waren.

 

Vielleicht ist das ja auch was für dich ?!?

Zitat:

@Moosi schrieb am 13. Dezember 2021 um 10:11:15 Uhr:

Ich selber habe das Problem für mich in der Form gelöst, dass ich vor einigen Jahren für solche Fälle ein Gewerbe angemeldet habe.

Ging ratzfartz und hat so gut wie nix gekostet.

Damit hab ich in den letzten Jahren bereits einige Fahrzeuge für Bekannte und mich kaufen können, die im Grunde nur für Gewerbe/Export vorgesehen waren.

Vielleicht ist das ja auch was für dich ?!?

Und welche Nachteile bringt das mit sich?

Zum einen müsstest du dann deine Steuererklärung künftig elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Selbst bei einem Kleingewerbe musst du eine Einnahmen-Überschußrechnung erstellen. Betreibst du das Gewerbe nicht wirklich und kommst dabei immer auf 0, kann dir das Finanzamt das negativ auslegen und das Gewerbe quasi still legen. Darüber hinaus MUSST du dann eine Steuererklärung abgeben.

Klar, ein Gewerbeschein kostet gerade mal 20 Euro, aber er bringt auch Pflichten mit sich.

Leichti

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