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Auto ohne Kennzeichen ummelden?

Themenstarteram 16. März 2012 um 17:07

Hallo,

ich hab von Privat ein Auto gekauft.

Das Auto ist noch zugelassen, deswegen konnte ich mit den Kennzeichen vom Verkäufer zu mir nach Hause fahren.

Ich hab ihm dann, gleich wie ausgemacht, die Kennzeichen zurück gesendet. (per DHL). Das war am Samstag.

Nun mein Problem:

Das Päckchen ist noch nicht angekommen und er hat die Kennzeichen noch nicht.

Ich hab aber jetzt gelesen, dass ich zum zulassen das alte Kennzeichen mitnehmen muss, da der Wagen noch zugelassen ist.

Was kann ich nun tun?

Ich möchte das Auto schon gerne mal zulassen. Nur, kommt das Päckchen beim Verkäufer nicht an und ich kann mir das Kennzeichen somit auch nicht mehr holen. (ist seit Samstag unterwegs zu ihm)

Kann man das Auto bei einer Ummeldung auch ohne Kennzeichen zulassen?

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20 Antworten
am 16. März 2012 um 17:12

Bei der Zulassung brauchst du neue Kennzeichen.

Hast du die Kennzeichen wirklich per Päckchen verschickt und nicht per Paket? :eek:

Beim Päckchen hast du keine Tracking-Nummer zur Sendungsverfolgung.

Du brauchst die Kennzeichen zum Ab- bzw. zum Ummelden.

Außerdem die Papiere, KFZ- Schein und KFZ- Brief.

Ohne das ist es nicht möglich. 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Beim Päckchen hast du keine Tracking-Nummer zur Sendungsverfolgung.

[off-topic]

Sofern das DHL-Päckchen ins Ausland geht und online frankiert wird, ist optional die Serviceleistung Nachweis (Sendungsverfolgung und Haftung bis 35 Euro) möglich.

[/off-topic]

sorry aber ROFL!

was will der verkäufer den mit dem nummernschild? er hat das schild und du die papiere. er/du benötigt BEIDES um den wagen ab bzw umzumelden.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

sorry aber ROFL!

 

was will der verkäufer den mit dem nummernschild? er hat das schild und du die papiere. er/du benötigt BEIDES um den wagen ab bzw umzumelden.

Es ist ja noch nicht bekannt ob der Käufer die Papiere hat. :D

@TE

Klär uns doch mal auf.

Nummernschild bleibt immer beim Wagen ... Du hast dem Verkäufer ein gültiges (weil mit Siegel) Nummenschild per Post zugesendet ?!? ROFL...

Jetzt ist Brownie so baff das er nicht mehr schreiben kann. :D 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

was will der verkäufer den mit dem nummernschild?

Vorstellbar ist, dass er seine Buchstaben-Zahlen-Kombi für ein anderes Fahrzeug (für maximal 1 Jahr) bei der örtl. Zulassungsbehörde hat reservieren lassen (im Landkreis BGL ist das möglich). Wenn das zutrifft, möchte er "seine" Schilder natürlich gerne wiedersehen. Spart ja Geld, und Siegel kann man entfernen.

am 16. März 2012 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Vorstellbar ist, dass er seine Buchstaben-Zahlen-Kombi für ein anderes Fahrzeug (für maximal 1 Jahr) bei der örtl. Zulassungsbehörde hat reservieren lassen (im Landkreis BGL ist das möglich).

Die lassen eine Reservierung von vergebenen Kennzeichen zu?

Bei Außerbetriebsetzung ist eine Verbleibserklärung für das abzumeldende Fz. auszufüllen. In dieser heißt es u.a.:

Zitat:

Das Kennzeichen soll für ein anderes Fahrzeug auf den oben genannten Halter für maximal 1 Jahr reserviert werden. (Hierfür wird bei der Zulassung eine zusätzliche Gebühr von 12,80€ erhoben. Die Verwendung des Kennzeichens ist sofort möglich).

Nachfolgend der Link: http://www.lra-bgl.de/formulare/ausserbetriebsetzung_.pdf

am 16. März 2012 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Bei Außerbetriebsetzung ist eine Verbleibserklärung für das abzumeldende Fz. auszufüllen.

Das nenn ich mal Service, sowas gibt's bei uns nicht… :(

 

Themenstarteram 16. März 2012 um 18:26

Ich hab die ganzen Papiere bei mir. Also, Brief, Schein usw.

Nur, ich hab die gültigen Kennzeichen versendet. Ich weiß, dass war mega doof von mir... Aber, ich hab das total vergessen, dass ich die ja noch brauche...

Also, kann ich jetzt erst mal gar nichts machen, auser zu warten, bis die Kennzeichen endlich ankommen, damit ich sie beim Verkäufer wieder abholen kann?

Ist ja Super, dass kann noch dauern. Möchte den Wagen nun endlich zulassen...

Danke aber, für die bisherige Hilfe

am 16. März 2012 um 18:32

Nein, Du kannst nichts machen. Du brauchst Zulassungsbescheinigung I und II (oder Brief und Schein), TÜV-Bericht, AU-Bericht und die Nummernschilder (mit Siegeln) um das Auto umzumelden. Danach kannst Du dem alten Besitzer die Nummernschilder zuschicken.

 

Steht doch aber auch bestimmt auf der Seite von Deiner Zulassungsstelle, oder?!

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