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Auto ohne Vertrag verkauft
Hallo ich brauch mal eure Hilfe habe vor 2 Tagen einen polo 6n für 780 euro verkauft habe ihn durch den tüv gebracht .jetzt kommt sie an das der motor zu warm wird und das sie ihr geld wieder haben möchte habe ihr bei dem kauf gesagt das es ein altes Auto ist und das immer mal was kaputt gehen kann.was kann ich da jetzt denn machen.
MFG Christoph
Beste Antwort im Thema
Privat an privat?
Hör nicht hin, bis der Anwalt kommt.
Pech gehabt für die Dame.
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27 Antworten
Warum in Gottes Namen macht man da keinen Vertrag???????
Soweit ich weiß, zählt da eure mündliche Vereinbarung. D.h., es kann dir weder nach gewiesen werden, dass du sagtest, dass der Wagen Mängel hat bzw. das dem nicht so ist. Also hättest du gute Karten. Es sei denn, es waren Zeugen dabei....
Privat an privat?
Hör nicht hin, bis der Anwalt kommt.
Pech gehabt für die Dame.
Ja danke
Zeugen habe nur ich das der wagen so ist wie er da steht hatte noch nen kumpel dabei der das auch mitbekommen hat.
Das nenne ich mal Pech.
Denn der Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) muss nach EU-Recht zwingend schriftlich vereinbart werden. Mündlich allein geht das nicht, egal was du sagtest und Zeugen bestätigen.
Zitat:
@Deloman schrieb am 18. Juni 2015 um 20:05:25 Uhr:
Das nenne ich mal Pech.
Denn der Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) muss nach EU-Recht zwingend schriftlich vereinbart werden. Mündlich allein geht das nicht, egal was du sagtest und Zeugen bestätigen.
Das stimmt genauso. Rat: Kein Fahrzeugverkauf ohne schriftlichen Vertrag. Übrigens, selbstverständlich hat die Käuferin mit dir einen Vertrag, und zwar einen Mündlichen. Verträge können hier in Deutschland schriftlich, mündlich oder konkludent abgeschlossen werden.
Christian
Zitat:
@Deloman schrieb am 18. Juni 2015 um 20:05:25 Uhr:
Das nenne ich mal Pech.
Denn der Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) muss nach EU-Recht zwingend schriftlich vereinbart werden. Mündlich allein geht das nicht, egal was du sagtest und Zeugen bestätigen.
Na und? Bei Verkauf von privat gibt es keine Beweislastumkehr. Also muss der Käufer vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe da war.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 18. Juni 2015 um 21:11:32 Uhr:
Zitat:
@Deloman schrieb am 18. Juni 2015 um 20:05:25 Uhr:
Das nenne ich mal Pech.
Denn der Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) muss nach EU-Recht zwingend schriftlich vereinbart werden. Mündlich allein geht das nicht, egal was du sagtest und Zeugen bestätigen.
Na und? Bei Verkauf von privat gibt es keine Beweislastumkehr. Also muss der Käufer vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe da war.
Hi,
wo steht das? Meines Wissens gibt es bei der Gewährleistung keinen Unterschied ob Privat oder Gewerblich. Nur das Private sie eben ausschließen können das aber eben auch tun müssen.
Überhitzung beim Polo 6N ist meistens nur ein klemmendes Thermostet,kein großes Problem wenn man den Motor nicht überhitzen lässt.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 18. Juni 2015 um 23:02:06 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 18. Juni 2015 um 21:11:32 Uhr:
Na und? Bei Verkauf von privat gibt es keine Beweislastumkehr. Also muss der Käufer vom ersten Tag an beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe da war.
Hi,
wo steht das? Meines Wissens gibt es bei der Gewährleistung keinen Unterschied ob Privat oder Gewerblich. Nur das Private sie eben ausschließen können das aber eben auch tun müssen.
Überhitzung beim Polo 6N ist meistens nur ein klemmendes Thermostet,kein großes Problem wenn man den Motor nicht überhitzen lässt.
Gruß Tobias
Das steht im BGB. Die Paragraphen 474 und 476 sind da die maßgeblichen.
Und ich dachte noch, wart auf den Anwalt...
Moin,
Schön Blöd für dich ... die gute Dame hat dir gegenüber nun einen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren, da die Sachmängelhaftung nur schriftlich ausgeschlossen werden kann. Das aktuelle Problem mag eine Lapalie sein - aber wenn in sagen wir drei Monaten das Getriebe zerbröselt darfst du dieses instand setzen.
Am schlauesten für dich und am billigsten - nimm das Auto zurück, geb ihr das Geld zurück, reparier den Mangel (oder auch nicht) und verkauf den Wagen erneut nur diesmal mit Vertrag. Wenn du den Mangel nicht behebst solltest du ihn im Vertrag schriftlich erwähnen. Ansonsten trägst du das ganze Risiko - und das kann recht teuer werden.
MfG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 19. Juni 2015 um 06:59:37 Uhr:
Moin,
Schön Blöd für dich ... die gute Dame hat dir gegenüber nun einen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren, da die Sachmängelhaftung nur schriftlich ausgeschlossen werden kann. Das aktuelle Problem mag eine Lapalie sein - aber wenn in sagen wir drei Monaten das Getriebe zerbröselt darfst du dieses instand setzen.
Wo steht, dass die Sachmängelhaftung nur schriftlich ausgeschlossen werden kann?
Die Sachmängelhaftung kann auch mündlich vereinbart werden. Aber im Hinblick auf die Beweisbarkeit dieser Vereinbarung sollte sie schriftlich festgehalten werden.
O.
Zitat:
@JGibbs schrieb am 18. Juni 2015 um 19:37:39 Uhr:
Privat an privat?
Hör nicht hin, bis der Anwalt kommt.
Pech gehabt für die Dame.
Das ist totaler Bullshit was du schreibst.
Selbst bei Privat an Privat gilt die Sachmangelhaftung, die kann aber bei privaten Verkäufen ausgeschlossen werden. Dazu benötigt man allerdings einen Kaufvertrag wo der Zusatz:
"Das Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmangelhaftung verkauft "
Fehlt dieser Zusatz im Kaufvertrag bzw bei einem mündlichen Kaufvertrag haftet der Verkäufer auch privat für Sachmängel, denn wie will der Verkäufer dieses mündlich und beweiskräftig notfalls vor Gericht beweisen können wenns nur mündlich vereinbart wird.
Deshalb nochmal an alle nehmt doch einfach von Mobile oder ACDC den Vordruck und gut ist.
Na da hast du offenbar am falschen Ende gespart.
Was erwartet die aber auch für das Geld? Typisch, heutzutage erwartet jeder einen perfekten Sportwagen für dreistellige Beträge
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 19. Juni 2015 um 07:51:58 Uhr:
Zitat:
@JGibbs schrieb am 18. Juni 2015 um 19:37:39 Uhr:
Privat an privat?
Hör nicht hin, bis der Anwalt kommt.
Pech gehabt für die Dame.
Das ist totaler Bullshit was du schreibst.
Selbst bei Privat an Privat gilt die Sachmangelhaftung, die kann aber bei privaten Verkäufen ausgeschlossen werden. Dazu benötigt man allerdings einen Kaufvertrag wo der Zusatz:
"Das Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmangelhaftung verkauft "
Fehlt dieser Zusatz im Kaufvertrag bzw bei einem mündlichen Kaufvertrag haftet der Verkäufer auch privat für Sachmängel, denn wie will der Verkäufer dieses mündlich und beweiskräftig notfalls vor Gericht beweisen können wenns nur mündlich vereinbart wird.
Deshalb nochmal an alle nehmt doch einfach von Mobile oder ACDC den Vordruck und gut ist.
Nein, das ist nicht richtig. Verträge haben auch Gültigkeit, wenn sie mündlich oder per Handschlag geschlossen werden, dazu gehören auch Ausschlussklauseln.
Die einzige Kaufvertragsart, bei der die schriftliche Form vorgeschrieben ist, sind Immobilienkaufverträge, alle anderen Geschäfte bedürfen der Schriftform NICHT!
Wenn also beim Kauf die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde und es dafür sogar Zeugen gab, so gilt das uneingeschränkt, trotz fehlenden schriftlichen Vertrages.
Ich befürchte nur, dass der Verkäufer diesen Ausschluss der Sachmängelhaftung eben NICHT explizit erwähnt hatte, die Vermerke: "Gekauft wie gesehen" und "Fahrzeug hat Mängel" reichen da leider nicht.
Daher ist auch meine Empfehlung in diesem Fall:
Auto zurücknehmen gegen Abzug einer Nutzungsentschädigung pro gefahrenem Kilometer, sodann reparieren wenns ne Kleinigkeit ist und das Auto erneut verkaufen. Dann jedoch lieber mit schriftlichem Kaufvertrag, in dem erstens auf eventuelle Mängel hingewiesen wird (die sind dann ausgeschlossen) und zweitens die Sachmängelhaftung explizit ausgeschlossen wird. Sicherer und auch üblich ist ein schriftlicher Vertrag in jedem Fall.
Grüße
Udo