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Auto privat gekauft,bei Probefahrt Getriebeschaden nicht bemerkt, bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Themenstarteram 22. Oktober 2023 um 14:12

Hallo

habe einen Golf mit DSG von privat gekauft, bei der Probefahrt ist mir leider nichts aufgefallen, nur die Sommerreifen hatten ein recht lautes Abrollgeräusch!

Auf der Heimfahrt ist mir dann auf der Autobahn ein leicht heulendes Geräusch aufgefallen,

ich dachte noch, das werden sicher die Reifen sein, evtl etwas Sägezahn am Profil oder sowas.

Gestern dann neue Winterreifen montiert, bei der ersten Fahrt fällt mir direkt ein heulendes und schleifendes Geräusch im 4. Gang auf, man hört es deutlich im unteren Drehzahlbereich! Schalte ich in den 3. oder 5. Gang, ist das Geräusch sofort weg, man kann also andere Teile wie Motor, Antriebswellen, Radlager oder ZMS direkt ausschließen. Vermutlich ein Lagerschaden an einer Welle im DSG.

Das Fahrzeug wurde natürlich unter Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft! Im Netz steht, dass ich dem Verkäufer jetzt nachweisen müsste, dass er von dem Schaden wusste, was in der Praxis natürlich fast unmöglich ist! Er hat das Auto einige Jahre gefahren, bin mir sicher, das er das auch bemerkt hat, und mir den Mangel verschwiegen hat! Mängelfreiheit wurde mir aber zugesichert!

Das Auto fährt zwar noch, aber wie lange noch? Reparatur würde ca 3000 Euro kosten.

Bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

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53 Antworten
Themenstarteram 22. Oktober 2023 um 14:16

sorry Doppelpost! Kann gelöscht werden.

Hier solltest du dir fachlichen Rat von einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht holen. Eine Rechtsschutzversichung ist hoffentlich vorhanden.

Ohne direkte anwaltliche Unterstützung ist hier nichts zu machen. Privatvertrag unter Ausschluß der Gewährleistung sagt doch eigentlich alles aus. Ob der Besitzer das wissen konnte oder gar mußte, ist hier vom Käufer zu beweisen.

Wenn man ein Geräusch dauernd hört, ist man gerne geneigt, dies nicht mehr bewusst wahrzunehmen. Selbst der Käufer hat auf der Probefahrt nichts wirklich auffälliges gemerkt. Die Erfolgsaussichten im Streitverfahren beurteile ich hier eher niedrig.

Woher weißt du, dass die Reparatur 3.000€ kosten soll? Gibt es schon eine Fehlersuche einer Fachwerkstatt? Um welches Getriebe handelt es sich genau?

Themenstarteram 22. Oktober 2023 um 15:43

es ist ein DQ250 DSG 6.Gang. Habe Angebote für eine Überholung auf Kleinanzeigen gesehen, 1700 Euro, aber ohne Aus- und Einbau! Da sind zusammen 3K sicher schnell erreicht.

Du hast den Schaden bei der Probefahrt nicht bemerkt. Also gut möglich, dass der Verkäufer ihn auch nicht bemerkt hat oder das Geräusch als normales Betriebsgeräusch eingestuft hat. Nicht jeder ist autotechnisch bewandert.

Selbst wenn er es gewußt hat, wird das schwer bis unmöglich, nachzuweisen.

Und selbst wenn du Recht bekommst, mußt du deine Ansprüche noch durchsetzen.

Ich würde mich ärgern, mir den Rechtsweg sparen und stattdessen eine auf DSG spezialisierte Getriebewerkstatt aufsuchen. Durchaus möglich, dass die den Schaden weitaus günstiger beheben können.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 22. October 2023 um 17:44:18 Uhr:

Du hast den Schaden bei der Probefahrt nicht bemerkt. Also gut möglich, dass der Verkäufer ihn auch nicht bemerkt hat oder das Geräusch als normales Betriebsgeräusch eingestuft hat. Nicht jeder ist autotechnisch bewandert.

Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Ersteinmal müsste ein Gutachter feststellen, ob es denn nun wirklich ein Schaden ist, oder eben ein Betriebsgeräusch und dann muss dem Verkäufer auch noch Arglist nachgewiesen werden.

Ich würde die Sache als aussichtslos bewerten.

Das sind nunmal die Risiken des Privatkaufes.

Das kommt ganz auf das Auto an, um was es hier geht. Du hättest ruhig mal Motorisierung, km Stand und Kaufpreis um den es hier geht erwähnen können.

Wenn es ein Scheckheft gepflegtes Fahrzeug ist, würde ich in die Werkstatt des letzten Besuchs fahren und mal nachhören ob man das Fahrzeug dort kennt und ob vielleicht mal eine Fehler Diagnose wegen Geräuschen gemacht wurde. Bei VW wird so was auch digital erfasst und ist somit erstmal für länger gespeichert. Ob sie dir aus Datenschutz Gründen helfen sei mal dahin gestellt.

Wenn die letzte Werkstatt eine (kleine) freie war, dann würde ich auch da mal einen Versuch unternehmen und mit dem Meister sprechen…Versuch macht kluch.

Wenn heraus kommt dass der Verkäufer Bescheid gewusst haben muss, dann würde ich den Rechtsweg gehen. Muss aber jeder selbst wissen. Kostet viel Zeit und Nerven und Geld.

Themenstarteram 22. Oktober 2023 um 16:46

Golf 7 GTD DSG Bj. 2016 87.000 km. Danke für die Beiträge!

Themenstarteram 22. Oktober 2023 um 18:04

ich habe hier eben etwas interessantes auf bussgeldkatalog.org gelesen! Die schreiben, dass der Ausschluss der Sachmangelhaftung nur durch eine persönliche Absprache zwischen Käufer und Verkäufer wirksam wird! Wenn, wie in meinem Fall, der Verkäufer einfach einen Vordruck verwendet, den auch viele andere verwenden (oder verwenden könnten), dann ist es kein gültiger Ausschluss, denn es handelt sich hierbei dann um eine sogenannte AGB, und das bei einem Privatverkauf per AGB zu machen ist unwirksam. Der Verkäufer hat einen Vordruck von mobile.de verwendet, wir haben nie über den Ausschluss gesprochen, er hat es einfach nur angekreuzt!

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Was du da anführst … steht da nicht. Da steht nix von persönlicher Ansprache…sondern lediglich dass der Absatz einer bestimmten Form bedarf. Was tatsächlich bei dir drinsteht…weisst nur du und der Verkäufer.

Beim Fall vor dem BGH geht es aber um einen gewerbetreibenden Mittelsmann, der nur zwischen 2 Privatverkäufern vermittelt hat. Für einen Gewerbetreibenden könnten durchaus AGB unterstellt werden.

Beim Privatkauf reicht für den Gewährleistungsausschluss definitiv ein vorgedruckter Kaufvertrag, sofern die Formulierung rechtlich haltbar ist.

Themenstarteram 22. Oktober 2023 um 18:54

ganz unten wird zwei mal von einer "Individualabrede" geschrieben, und weiter unten steht noch:

"Dieser sollte unbedingt einen gültigen Haftungs- sowie Gewährleistungsausschluss enthalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie diesen individuell aushandeln!

Aber ich bin kein Jurist, evtl werde ich den Vertrag mal einem Juristen vorlegen.

Die Individualabrede besteht hier darin, dass entgegen der gesetzlichen Regelung ein Gewährleistungsausschluß bei Privatverkäufen erfolgen kann. Allerdings muß dieser richtig formuliert sein. Bei den Verträgen von mobile und ADAC kann man davon ausgehen, dass diese formal richtig formuliert sind.

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