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Auto privat gekauft. Nach 30 Minuten fahrt Motorschaden.
Guten Tag,
ich habe am 30.10.2018 ein Audi A3 2.0 TDI 240 000 km.
vom Privatverkäufer gekauft und angemeldet.
Beim abholen nach 30 min. fahrt bin ich stehen geblieben.
Motor sitzt fest. Entweder Zahnriemen oder Ölpumpe defekt.
Der Verkäufer sagt dass mit dem Auto war alles in Ordnung gewesen.
Im Kaufvertrag haben wir nur PRIVAT und unsere Namen geschrieben.
Muss ich das Auto behalten oder kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
MfG Thomas.
Beste Antwort im Thema
Ich bezog mich auf den TE in meinem Beitrag. Dieser scheint nicht an einer weiteren Diskussion bzw. Hilfestellung interessiert. Kein weiterführender Input von ihm, keine Fragen, er will stattdessen nun einen Austauschmotor kaufen. Und nun? Soll er...
Übrigens gehören Beleidigungen und Unterstellungen hier auch nicht hin. Wir haben uns hier lediglich freundlich unterhalten bis du dazukamst.
Danke für deinen wertvollen Beitrag. Die NUB darfst du dann auch gerne mal lesen.
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62 Antworten
Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Gruß Metalhead
Der richtige Grund des Motorschaden wäre schon wichtig. Könnte sich höchstens um versteckte Mängel handeln.
Wann war Ölwechsel, wieviel ist noch drin, wann war Zahnriemenwechsel? Öldruckanzeige gesehen? Fahrstrecke -Stadt- Autobahn?
Zitat:
@Bitboy schrieb am 7. November 2018 um 10:33:08 Uhr:
Der richtige Grund des Motorschaden wäre schon wichtig.
Eigentlich nicht, wenn Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde und Verkäufer nichts von einem Schaden wusste (wenn er es wusste mußt du es ihm beweisen), hat der Käufer Pech, wenn nicht hat der Verkäufer Pech.
Gruß Metalhead
Ölwechsel wurde vor kurzem gemacht und ist genug drin aber die Öldruck bleib immer aus. Ich kann mich nicht
erinnern ob die vorher auch immer aus war. Ich habe neue Batterie eingebaut weil der Vorbesitzer dass gesagt hat vielleicht deswegen bleib die aus. Ich bin Landstrecke und 10 km. Autobahn gefahren. Zahnriemen wurde bei 170 000
gemacht.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. November 2018 um 10:27:07 Uhr:
Wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Gruß Metalhead
Die obige Frage ist aber die viel wichtigere. Wurde das ausgeschlossen, hast du Pech.
Die Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen?
Zitat:
@tomasz2802 schrieb am 7. November 2018 um 11:32:59 Uhr:
Die Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen?
"Wurde nicht ausgeschlossen?" Oder "Wurde nicht ausgeschlossen!"?
Wenn sie nicht ausgeschlossen wurde, muß der Verkäufer den Mangel beheben.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. November 2018 um 11:40:29 Uhr:
Wenn sie nicht ausgeschlossen wurde, muß der Verkäufer den Mangel beheben.
Gruß Metalhead
Oder beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorhanden war.
ich habe kein Sachmängelhaftung Protokoll von ihm bekommen.
Zitat:
@tomasz2802 schrieb am 7. November 2018 um 11:47:07 Uhr:
ich habe kein Sachmängelhaftung Protokoll von ihm bekommen.
Steht auf eurem Kaufvertrag ein Passus wie "die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen da die ein Privatverkauf ist" oder sinngemäß ähnliches?
Dann ist der Verkäufer in der Bringschuld und muss dir beweißen dass der Mangel noch nicht da war. Steht so ein Passus im Vertrag drin bist du in der Bringschuld, dass der Mangel vorhanden war und der Verkäufer das auch wusste und den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 7. November 2018 um 11:43:32 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. November 2018 um 11:40:29 Uhr:
Wenn sie nicht ausgeschlossen wurde, muß der Verkäufer den Mangel beheben.
Gruß Metalhead
Oder beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorhanden war.
Was er nicht kann.
Gruß Metalhead
Zitat:
@-colt- schrieb am 7. November 2018 um 11:52:20 Uhr:
Zitat:
@tomasz2802 schrieb am 7. November 2018 um 11:47:07 Uhr:
ich habe kein Sachmängelhaftung Protokoll von ihm bekommen.
Steht auf eurem Kaufvertrag ein Passus wie "die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen da die ein Privatverkauf ist" oder sinngemäß ähnliches?
Dann ist der Verkäufer in der Bringschuld und muss dir beweißen dass der Mangel noch nicht da war. Steht so ein Passus im Vertrag drin bist du in der Bringschuld, dass der Mangel vorhanden war und der Verkäufer das auch wusste und den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Genau, mit der Antowort auf die Frage steht und fällt alles.
Gruß Metalhead
Der Vertrag haben wir selber geschrieben: PRIVAT OHNE GARANTIE
VERKÄUFER KÄUFER
Preis, Datum unsere Anschriften mehr nicht.
Zitat:
@tomasz2802 schrieb am 7. November 2018 um 12:14:05 Uhr:
PRIVAT OHNE GARANTIE
Hmm, dann wurde die gesetzliche Sachmängelhaftung (ungleich Garantie) nicht ausgeschlossen.
Wie das im Zweifelsfall ein Richter sieht (wird auch mal bei juristischen Laien lockerer ausgelegt) kann man nicht beantworten.
Rechtssicher ausgeschlossen ist da aber nix.
Gruß Metalhead