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Auto privat Verkauf
Hallo,
Ich hab gestern mein altes Auto verkauft mit Kaufvertrag. Von meiner Seite aus gab es keine Mängel die mir bekannt waren das hab ich ihm auch gesagt da er mich fragte. Ich hab im Kaufvertrag stehen : das das Auto unter Ausschluss der sachmängelhaftung verkauft wird + unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und gekauft so wie gesehen.
Nun schreibt er mir heute das er sein Geld zurück möchte und mir das Auto zurück bringt weil da Zylinder Kopf irgendwas kaputt ist. Ich hab von dem Zeug natürlich keine Ahnung aber wie gesagt ich hatte keine Probleme...
Jetzt will er sein Geld zurück und mich anzeigen wegen Betrug oder sowas.
Kann mir jemand Irgendwie irgendwas dazu sagen ?
Beste Antwort im Thema
Gib ihm die Adresse deines Anwalts für jede weitere Kommunikation. Du kannst jetzt nur noch die Lagerverschlimmern, gesunder Menschenverstand ist jetzt kontraproduktiv, da muss ein Jurist ran!
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48 Antworten
Gib ihm die Adresse deines Anwalts für jede weitere Kommunikation. Du kannst jetzt nur noch die Lagerverschlimmern, gesunder Menschenverstand ist jetzt kontraproduktiv, da muss ein Jurist ran!
Soll er dich anzeigen. Das war wieder so ein: Ich kauf schnell ein Auto, habe selber davon keine Ahnung und morgen guckt ein Profi rüber. Tja Pech, morgen hat er den schon 1 Tag an der Backe, da gekauft wie gesehen. Betrug ist, wer mit der Absicht etwas verschleiert oder vehimlicht um selber davon zu profitieren. Da du davon aber selber nix wusstest und selbst wenn du es wusstest, wird es fast unmöglich sein das nach zu weisen. Zumal im Kaufvertrag alles geregelt ist. Also soll er dich anzeigen. Evtl. wirst du dazu Stellung nehmen müssen schriftlich bzw. mündlich. Da schreibst du dann genau das rein. Du wusstest von keinem defekt und der Käufer hat sich das Auto angeguckt. Wenn er nicht gründlich schaut ist das nicht deine schuld. Denn eine defekt Zylinderkopf dichtung sieht man wenn man die Motorhaube auf macht
Wird immer die gleiche Masche abgezogen ! Zuerst wird der Wagen mitunter ohne Anzuschauen gekauft und hinterher will man wegen angeblicher Mängel sein Geld zurück. Was vor allem wundert: Innerhalb von Sekunden wird hier sogar eine Werkstatt aus dem Ärmel gezaubert, welche den ,,Schaden,, festgestellt hat.
Hat er den,, Schaden,, hingegen selbst festgestellt, fragt man sich, warum er nicht schon beim Kauf drauf geschaut hat.
Mein Tip: Lass ihn mal machen. Auf seine Postings brauchst erstmal nichts geben, weil nur Säbelrasseln.
Würde mich sehr stark wundern, wenn hier tatsächlich was von einem Anwalt kommt, welchen du im Nachhinein immer noch aktivieren kannst.
Unter dem Begriff Absicht müssen die tatbestandsmerjmale WISSEN und WOLLEN, vorliegen.
Zitat:
@stero111 schrieb am 4. September 2020 um 13:23:49 Uhr:
Gib ihm die Adresse deines Anwalts für jede weitere Kommunikation. Du kannst jetzt nur noch die Lagerverschlimmern, gesunder Menschenverstand ist jetzt kontraproduktiv, da muss ein Jurist ran!
Was soll denn der Quatsch? Willst du den TE ärgern?
Das einzige, was der TE machen sollte ist sich totstellen, bis ein gelber Briefumschlag kommt.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 4. September 2020 um 13:30:39 Uhr:
Zitat:
@stero111 schrieb am 4. September 2020 um 13:23:49 Uhr:
Gib ihm die Adresse deines Anwalts für jede weitere Kommunikation. Du kannst jetzt nur noch die Lagerverschlimmern, gesunder Menschenverstand ist jetzt kontraproduktiv, da muss ein Jurist ran!
Was soll denn der Quatsch? Willst du den TE ärgern?
Das einzige, was der TE machen sollte ist sich totstellen, bis ein gelber Briefumschlag kommt.
Totstellen ist eher nicht das wahre. Aus eigener Erfahrung würde ich den Käufer darauf hinweisen was im Kaufvertrag steht und ihm klar machen, das der Verkauf aus bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist, und keine Mängel verschwiegen wurden.
Mehr würde ich auch nicht unternehmen.
In meinem Fall damals war angeblich was mit der Lenkung nicht in Ordnung und er wollte einen Nachlaß. Habe aber nie wieder etwas von dem Käufer gehört.
Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, ist der Käufer im Prinzip chancenlos.
Wenn die Gewährleistung falsch ausgeschlossen wurde: z.B. auch im Rahmen von Betrug, ist der Käufer immer noch chancenlos, weil er beim Privatkauf immer beweisführend ist.
Ich hatte solche Sachen auch ein oder zweimal.
In beiden Fällen war das Thema durch ein freundliches aber sehr bestimmtes Telefongespräch erledigt.
Geht sowas inzwischen nicht mehr und man muss immer erst im Forum Fragen und dann den Anwalt rufen?
Miteinander reden hilft oft ungemein. Wenn nicht, würde ich erstmal warten ob überhaupt was kommt und wenn, dann einen Anwalt einschalten.
Reden ist nur Silber, schweigen ist Gold. Wie möchtest du denn später beweisen, was im Gespräch gesagt wurde? Der Käufer zaubert dann einen Kumpel aus dem Ärmel, der das Gespräch mit angehört hat und da hast du ganz klar gesagt, dass du wegen dieses Mangels die Kiste doch extra verkauft hast.
Wenn auf solche Aufforderungen reagiert werden möchte, dann nur schriftlich. Freundlich, aber sehr bestimmt darauf hinweisen, dass keine Mängel beim Verkauf bekannt gewesen seien.
Zitat:
@Mikele90 schrieb am 4. September 2020 um 13:25:29 Uhr:
Denn eine defekt Zylinderkopf dichtung sieht man wenn man die Motorhaube auf macht
Den Trick wüsste ich gern, ich schraub ja erst um die 30 Jahre, aber den kenn ich noch nicht...
Wenn Öl und Kühlerflüssigkeit als Gemisch am Motorblock nach unten fließt, dann spricht einiges dafür, dass die Kopfdichtung nicht mehr dicht ist.
Wie soll das gehen? Hab ich noch nie gesehen. Ich kenne nur :
Entweder weisses Auspuffgas und Ölemulsion am Peilstab wenn Kuhlwasser in den Brennraum kommt oder Gas Blasen Blubbern im Kühler oder Ausgleichsbehälter und Öliges Kühlwasser.
Wie das Fz ist, ist momentan schnurz egal. Es zählt der Vertrag. Der TE kann den Käufer direkt fragen, gegen welchen Punkt (Absatz) des Vertrags er verstoßen haben soll. Es geht um Einhaltung oder Nicht-Einhaltung der vertraglich zugesicherten Eigenschaften. Etwas anderes ist wurscht .
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. September 2020 um 19:27:06 Uhr:
Reden ist nur Silber, schweigen ist Gold. Wie möchtest du denn später beweisen, was im Gespräch gesagt wurde? Der Käufer zaubert dann einen Kumpel aus dem Ärmel, der das Gespräch mit angehört hat und da hast du ganz klar gesagt, dass du wegen dieses Mangels die Kiste doch extra verkauft hast.
Wenn auf solche Aufforderungen reagiert werden möchte, dann nur schriftlich. Freundlich, aber sehr bestimmt darauf hinweisen, dass keine Mängel beim Verkauf bekannt gewesen seien.
Dem stimme ich zu