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Auto privat verkauft, jetzt will der Kaeufer 100E zuruck

Themenstarteram 4. Januar 2019 um 6:33

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche meines altes Auto verkauft (fuer ungefaehr 500 Euro), der Kaeufer wollte das Auto schnell haben, und wollte auch keinen Vertrag abschliessen etc. aber dann haben wir es gemacht.

Er hat gesagt dass er Mechaniker ist und hat das Auto geguckt(motor auch) und alles ueberprueft und war damit zufrieden. Ich wollte es fuer 650 verkaufen aber dann habe ich fuer weniger als 500 es verkauft.

Ich habe ihm die (von mir bekannte) Maengel gesagt, aber nach 3-4 Tage hat er mir geschieben dass das Getriebe kaput ist und er will 100 Euro zuruck haben sonst geht er zum Anwalt. Ich bin Auslander und hatte nie ein Auto verkauft, weiss ich nicht wie es funktioniert. Das Auto ist ohne TUV und meinen Mechaniker hat mir nicht gesagt dass das Getriebe kaput war, deswegen wusste ich es nicht (auch weil das Auto immer gut gelaufen ist) und ganz ehrlich weiss ich nicht ob es wirklich kaput ist oder will der Kaeufer nur geld von mir haben.

Habt ihr vielleicht Tipps?

Was soll ich machen? Ich will auf keinen Fall ihm geld geben, auch weil er kann immer spaeter sagen "ach das ist auch kaput ich will noch 100Euro zurueck" usw.

Ich entschuldige mich fuer die Fehler, die ich gemacht habe, hoffe ihr versteht meine Worte.

Vielen Dank im Voraus

 

Beste Antwort im Thema

Wieder einer der es halt probiert.

Was erwartet er für 500 Euro ?

Ich würde ihm statt der 100 Euro einmal Fresse polieren durch einen Polierprofi anbieten.

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am 4. Januar 2019 um 6:51

Schriftlichen Vertrag habt ihr nicht?

Dann bleib ganz ruhig. Selbst mit Vertrag hättest du die besseren Chancen, da du Privatperson und nicht Händler bist. Zudem hat er sich als Mechaniker vorgestellt und ist somit mehr Fachmann als du. Lass ihn zum Anwalt gehen. Der wird ihn noch mehr Geld kosten.

MfG

Themenstarteram 4. Januar 2019 um 7:02

Danke fuer die Antwort. Vertrag haben wir aber ich glaube ueber gewährleistung und Maengel steht nichts drin. Ich wusste es nicht und habe erst hier auf dem Forum darueber erfahren.

Ich denke auch dass er nur versuchen will, weil Anwalt wuerde ihm mehr Geld kosten.

Ps. obwohl er es verneint hat, war klar dass er das Auto weiterverkaufen will.

am 4. Januar 2019 um 7:18

Ausschluss der Gewährleistung steht meist klein gedruckt schon in den Verträgen mit drin. Am besten mal lesen. Im Übrigen wird man bei einem Auto ohne TÜV für 500,- Euro einige Fehler erwarten dürfen. Das sieht auch jeder Richter so. Abgesehen davon, wird hier max. weitere Post des Anwalts zu erwarten sein. Mehr wird nicht passieren. Ich würde ihm klar machen, dass alle Mängel beim Verkauf aufgezählt wurden und was er danach noch entdeckt oder vielleicht auch selbst kaputt gemacht hat (:-/) , ist nicht dein Angelegenheit.

Zurücklehnen, wegen 100.- geht keiner zum Anwalt. Bei Rechtsschutz kostet ihn das auch mindestens 150.- Euro Selbbstbeteiligung

Wieder einer der es halt probiert.

Was erwartet er für 500 Euro ?

Ich würde ihm statt der 100 Euro einmal Fresse polieren durch einen Polierprofi anbieten.

Zitat:

@Arcionauta schrieb am 4. Januar 2019 um 08:02:18 Uhr:

... Vertrag haben wir aber ich glaube ueber gewährleistung und Maengel steht nichts drin. ...

dann les Dir den Vertrag erst mal GENAU durch:

wissen ist besser als glauben ;)

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 4. Januar 2019 um 10:00:59 Uhr:

Zurücklehnen, wegen 100.- geht keiner zum Anwalt. Bei Rechtsschutz kostet ihn das auch mindestens 150.- Euro Selbbstbeteiligung

Davon abgesehen das der Käufer, sollte er wirklich Mechaniker sein, vor Gericht eh recht schlechte Karten haben dürfte da vermutlich jeder Richter davon ausgeht das ein Mechaniker ein defektes Getriebe bei der Probefahrt merken sollte.

Zitat:

@Arcionauta schrieb am 4. Januar 2019 um 07:33:00 Uhr:

...nach 3-4 Tage hat er mir geschieben dass das Getriebe kaput ist...

Hat er dazu ein konkretes Schadenbild nennen können?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 4. Januar 2019 um 15:56:22 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 4. Januar 2019 um 10:00:59 Uhr:

Zurücklehnen, wegen 100.- geht keiner zum Anwalt. Bei Rechtsschutz kostet ihn das auch mindestens 150.- Euro Selbbstbeteiligung

Davon abgesehen das der Käufer, sollte er wirklich Mechaniker sein, vor Gericht eh recht schlechte Karten haben dürfte da vermutlich jeder Richter davon ausgeht das ein Mechaniker ein defektes Getriebe bei der Probefahrt merken sollte.

Du mußt viel früherr ansetzten: Kein Richter würde so eine Klage überhaubt auf den Schreibtisch bekommen. wegen Geringwertigkeit. Überleg mal über welchen Streitwert wir hier sprechen. Für die Mini Vergütung nimmt kein Anwalt überhaubt nen Stift in die Hand.

Der Käufer wird nicht zum Anwalt gehen. das wprde nur Geld kosten und ein seriööser Anwalt lacht ihn einfach nur aus.

Und an den TE: das lachen sollte auch Deine Reaktion auf die absurde Forderung des Käufers sein. Sonst nix. Einfach ignorieren. wenn er frech wird, zeig Ihn wegen belästigung, Drohung oder Beleidigung an.

Themenstarteram 5. Januar 2019 um 6:31

Danke euch allen!

Ich habe gesehen dass auf dem Vertrag steht "Das Fahrzeug wird- unter Ausschluss jeglicher Gewaerhleistung an der Kaeufer veraeussert- soweit nicht nachfolgend ausdruecklich Eigenschaften zugesichert sind."

Dann glaube dass ich ruhig bleiben kann :)

PS. das geht nicht um die 100Euro oder die Gesamtsumme, das geht aus Prinzip und dass ich nicht so gestoert werden will..

Moin,

Diese Klausel ist extrem wichtig und rettet dir hier den Allerwertesten. Also entspannt bleiben und den Herren machen lassen, dabei aber soweit nötig freundlich bleiben.

Denn egal ob das Auto 500€ kostet oder ob du es verschenkst - die Gewährleistung besteht, wenn sie nicht ausgeschlossen wurde. Sie ist zwar nicht immer leicht durchzusetzen, da du trotz allem ein nicht sachkundiger Privatverkäufer bist - aber weg ist die nicht. Und die Annahme, dass sich wegen des kleinen Betrags kein Anwalt bewegt würde ich nicht stehen lassen - wenn die Sache eindeutig ist, dann ist das schnell, einfach und sicher verdientes Geld ohne viel Aufwand. Es gibt da schließlich ne kleine Nische, die von Anwaltsgebühren von 150-300€ recht gut lebt ;)

Aber ich denke, dass du entspannt bleiben kannst. Viel wird da nicht passieren können.

LG Kester

Zitat:

@StephanRE [url=https://www.motor-talk.de/.../...kaeufer-100e-zuruck-t6523346.html?...]

 

Du mußt viel früherr ansetzten: Kein Richter würde so eine Klage überhaubt auf den Schreibtisch bekommen. wegen Geringwertigkeit. Überleg mal über welchen Streitwert wir hier sprechen. Für die Mini Vergütung nimmt kein Anwalt überhaubt nen Stift in die Hand.

Wie oft denn nun noch: Im Zivilrecht gibt es keine Geringfügigkeit!

Wer die Verfahrenskosten bezahlt, bekommt auch einen Prozess, auch wenn der Streitwert 1 Cent beträgt.

Und da die Anwaltskosten gestaffelt sind, sind auch solche Prozesse für den ein oder anderen Anwalt lohnenswert

Zum Thema: Der Gewährleistungsausschluss ist sehr gut für dich. Der Gegner müsste nachweisen, dass

- es sich um einen Mangel und nicht um üblichen Verschleiß handelt

- der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war

- du den Mangel kanntest und bewusst (arglistig) verschwiegen hast

Also: Zurücklehnen und jeglichen Kontakt einstellen! Erst bei Post vom Gericht reagieren. Alles andere ist ohne Relevanz.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 5. Januar 2019 um 09:53:12 Uhr:

Moin,

Diese Klausel ist extrem wichtig und rettet dir hier den Allerwertesten.

...

Denn egal ob das Auto 500€ kostet oder ob du es verschenkst - die Gewährleistung besteht, wenn sie nicht ausgeschlossen wurde. ...

@Rotherbach

Hat zwar jetzt nichts mit dem Fall des TE zu tun, aber bist du sicher, dass bei einer Schenkung auch die Gewährleistung fällig wird?

Moin,

Nach meinem Verständnis ja. Genauso wie beim Verschenken auch durchaus Produkthaftung besteht. Darum ging es mir aber eigentlich gar nicht. Es macht für den Beschenkten aber in der Regel keinen Sinn das zu machen - denn du kannst die Sache dann ja ganz einfach zurück nehmen. Ist also eher ne theoretische Sache.

LG Kester

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