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Auto privat verkauft - Käufer will Auto zurückgeben

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 5:52

Hallo liebe Community,

 

ich habe folgendes Anliegen:

 

Am Sonntag (10.03.) habe ich meinen geliebten Lupo GTI verkauft.

Der Wagen hatte mittlerweile 340.000 km auf dem Tacho und ist 16 Jahre alt.

 

Der Käufer kam mit einem Freund (welcher angeblich KFZ-Meister ist) vorbei und schaute sich den Wagen an.

Er fuhr ihn Probe und hatte nichts zu beanstanden.

 

Die beiden Herren liefen mehrfach um den Wagen rum, schauten sich alle Dellen & Kratzer an, guckten in den Motorraum.

Alles gut soweit. Der Wagen hatte einen Unfallschaden, welcher auch schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wurde.

 

TÜV / AU habe ich gerade vor 2 Wochen erneuern lassen (OHNE JEGLICHE BEANSTANDUNG !!).

Zudem habe ich noch in der Werkstatt die Benzinpumpe wechseln lassen, weil diese drohte kaputt zu gehen.

 

Bei der Besichtigung habe ich mehrfach (unter Zeugen) darauf hingewiesen, dass es kein Neuwagen sei (kam auch mit einer falschen Vorstellung zur Besichtigung).

Wenn er ein PKW haben möchte, mit dem er 100.000 km im Jahr fahren könne, sollte er lieber Abstand nehmen.

 

Partou wollte er den Wagen unbedingt haben. Er wollte den Wagen direkt mitnehmen und wollte keine 3 Tage mehr warten (Habe ihm angeboten, sich es noch zu überlegen).

 

Kaufvertrag (Mobile Std. Formular) genutzt - Unfallschaden aufgenommen und die Ummeldefrist auf 24 Std. gesetzt.

Der Käufer hat mehr als 2,5 Tage gebraucht um den Wagen umzumelden und meldete sich nur Widerwillig. - Z.T. gar nicht reagiert.

 

Nun (nach knapp 1 Woche) kommt er an und behauptet, dass der Wagen kompletter Schrott sei:

- Getriebe macht Geräusche

- Hätte angeblich einen Heckschaden und Einbrauchschaden

- Servoöl leckt heraus

- Blinker defekt

- etc.

 

Er will den Wagen sofort zurückgeben und sein Geld wieder haben.

Oder ist komme ihm mit 500 EUR entgegen, da er sonst ein Gutachten anfertigen lässt und damit zu Anwalt geht.

 

Zudem muss man sagen (OHNE VORURTEILE), dass es ein netter Herr mit einer "Aufenthaltsgenehmigung" war, was mir schon sehr spanisch vorkam.

 

Da es mein erster Verkauf an privat war (was ich jetzt berreue), mache ich mir natürlich Sorgen. Sollte ich auch zum Anwalt gehen ?

 

Danke für eure Hilfe !

Beste Antwort im Thema

Zurücklehnen und die Nummer im Handy sperren. Soll er doch zum Anwalt gehen, der erklärt ihm dann, wie groß die Chancen bei einem Auto mit 340.000 km sind, da noch was zu holen.

Reagieren würde ich erst bei einer Klage oder Anzeige. Aber dazu kommt es eh nicht. Ist eine beliebte Masche.

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Es klingt für mich nach leeren Drohungen, ich glaube kaum, dass der Käufer einen Anwalt einschaltet. Und bevor er das tut, würde ich auch nicht zum Anwalt gehen.

Nehmen wir an, der Wagen hat wirklich diese Schaden, vor allem das mit dem Getriebe. Denkst du, dass ganze lässt sich mit 500 Euro reparieren? Wenn nicht - warum würde er sich mit der Summe zufrieden geben?!

Ich würde mich zurücklehnen und warten, es kommt bestimmt nichts von seinem Anwalt und noch weniger von einem Gericht.

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 6:39

Das denke ich auch. Zudem sagte er, dass er auch nicht genügend Geld jetzt mehr hätte. Ich finde das alles sehr suspekt!

 

Zudem im Kaufvertrag ganz klar Abstand von jeglicher Mängelhaftung genommen wird.

 

Zumal der Kaufpreis von 1.950 Euro schon verrät, dass es sich um keinen Neuwagen handelt.....

Zurücklehnen und die Nummer im Handy sperren. Soll er doch zum Anwalt gehen, der erklärt ihm dann, wie groß die Chancen bei einem Auto mit 340.000 km sind, da noch was zu holen.

Reagieren würde ich erst bei einer Klage oder Anzeige. Aber dazu kommt es eh nicht. Ist eine beliebte Masche.

Zitat:

@Bayernlover schrieb am 18. Juli 2016 um 08:46:26 Uhr:

Zurücklehnen und die Nummer im Handy sperren. Soll er doch zum Anwalt gehen, der erklärt ihm dann, wie groß die Chancen bei einem Auto mit 340.000 km sind, da noch was zu holen.

Reagieren würde ich erst bei einer Klage oder Anzeige. Aber dazu kommt es eh nicht. Ist eine beliebte Masche.

..jupp, wahrscheinlich ist dem KÄufer bewuß0t geworden, dass er wohl zu viel für das

Auto bezahlt hat..

und nu versucht er "nachzuverhandeln"

Aber, "gekauft wie gesehen" und " unter Ausschluss der Gewährleistung.."

Und, bei der hohen Laufleistung bei einem "Kleinwagen", sollte der "gesunde" Käufer

mit "Problemen" rechen müssen..

Von daher, sollte er Dich weiternerven, dann biete ihm einfach an, dass er alles weitere

mit Deinem Rechtsanwalt besprechen solle :)

Grüße

Zitat:

@leandy20 schrieb am 18. Juli 2016 um 08:39:46 Uhr:

Zudem im Kaufvertrag ganz klar Abstand von jeglicher Mängelhaftung genommen wird.

Zumal der Kaufpreis von 1.950 Euro schon verrät, dass es sich um keinen Neuwagen handelt.....

Ich bin kein Anwalt, das zuerst. Aber beim Ausschluß der Gewährleistung kann man auch was falsch machen. "Gekauft wie Gesehen" reicht nicht aus. Soll hier aber nur ein Hinweis sein. Der genaue Vertrag ist hier ja nicht bekannt, insoweit kann wirklich nur jemand helfen, der Ahnung hat und den Vertrag sieht.

2. Sind knapp 2.000 € wirklich 'sportlich' für ein Auto mit über 300.000 km, GTI-Motor hin oder her. Zumindest eine bekannte Unfallreparatur sollte dabei angegeben werden. Ist aber auch nur meine persönliche Meinung, da ich nicht weiß, ob sich der Käufer diese nur ausgedacht hat anhand von Spaltrmaßen.

am 18. Juli 2016 um 7:27

Zitat:

@leandy20 schrieb am 18. Juli 2016 um 07:52:21 Uhr:

Hallo liebe Community,

 

Da es mein erster Verkauf an privat war (was ich jetzt berreue), mache ich mir natürlich Sorgen. Sollte ich auch zum Anwalt gehen ?

 

Danke für eure Hilfe !

Nein, du hast einen Mobile Musterkaufvertrag benutzt und dort ist die Sachmangelhaftung ausgeschlossen worden.

Ist das Fahrzeug schon umgemeldet worden ?

Zitat:

@leandy20 schrieb am 18. Juli 2016 um 07:52:21 Uhr:

 

Der Käufer hat mehr als 2,5 Tage gebraucht um den Wagen umzumelden und meldete sich nur Widerwillig. - Z.T. gar nicht reagiert.

Siehe hier

Moin,,

gleiche Masche wie immer.TIPP: Nicht drauf reagieren!!

Themenstarteram 8. August 2016 um 12:33

Liebe Freunde,

jetzt geht es in die 2te Runde.

Der Käufer hat mittlerweile aufgegeben dazu hin zu drängen, dass er ein Teil seines Geldes wiederbekommt, geschweige denn ich den Wagen zurücknehme.

Nun fordert er das Serviceheft inkl. Betriebsanleitung.

Dieses habe ich ihm per Post zugesendet. Er behauptet nun, dass er es nie bekommen hätte und wenn er es bis Dienstag (morgen) nicht bekommen sollte, er zur Polizei gehen würde.

Davon abgesehen, dass die Nummer langsam echt Nerven kostet, suche ich langsam nach einem Weg, den Typen "mundtot" zu machen.

Nachdem die ersten Beleidigungen seitens des Käufers kamen, habe ich ihm schriftlich mitgeteilt, dass ich mir ab jetzt jegliche Kommunikation verbiete.

Hat jemand Erfahrung ? Soll ich nun zum Anwalt mal gehen ?

Nix antworten. Nix schreiben. Einfach gar nix machen.

am 8. August 2016 um 13:00

Warum gibt man diese Dinge nicht gleich mit?

Unabhängig davon ist die einzige Lösung, gar nicht mehr zu reagieren.

Themenstarteram 8. August 2016 um 13:14

Zitat:

@rudi333 schrieb am 8. August 2016 um 15:00:29 Uhr:

Warum gibt man diese Dinge nicht gleich mit?

Unabhängig davon ist die einzige Lösung, gar nicht mehr zu reagieren.

Das Servicebuch lag bei meinen Eltern (etwa 10km entfernt), da der PKW 3/4 des Jahres immer in einer beheizten Halle stand. Zeit zum Abholen der Unterlagen wurde mir nicht eingeräumt:

Kurz zum zeitlichen Ablauf des Verkaufs:

Sonntag, 12:00 bei Mobile.de inseriert.

Sonntag, 13:00 Käufer ist gekommen und begutachtet den PKW

Sonntag, 13:30 Käufer unterzeichnet den Kaufvertrag und fährt vom Hof

Also ich würde einfach die Nummer auf die Blockliste setzen und mein Leben weiter leben. Scheint ja alles mit rechten Dingen abgelaufen zu sein

am 8. August 2016 um 15:45

Dann war das ja ne ziemliche Hauruckaktion. Aber nicht Dein Problem.

Zitat:

@leandy20 schrieb am 8. August 2016 um 15:14:30 Uhr:

Zitat:

@rudi333 schrieb am 8. August 2016 um 15:00:29 Uhr:

Warum gibt man diese Dinge nicht gleich mit?

Unabhängig davon ist die einzige Lösung, gar nicht mehr zu reagieren.

Das Servicebuch lag bei meinen Eltern (etwa 10km entfernt), da der PKW 3/4 des Jahres immer in einer beheizten Halle stand. Zeit zum Abholen der Unterlagen wurde mir nicht eingeräumt:

Kurz zum zeitlichen Ablauf des Verkaufs:

Sonntag, 12:00 bei Mobile.de inseriert.

Sonntag, 13:00 Käufer ist gekommen und begutachtet den PKW

Sonntag, 13:30 Käufer unterzeichnet den Kaufvertrag und fährt vom Hof

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