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Auto privat verkauft! Nun wird mir arglistige Täuschung vorgeworfen!!!

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 15:51

Moin Leute!

Gerne würde ich mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören. Vielleicht hat ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall erlebt:

Vor knapp 2 Monaten verkaufte ich mein Fahrzeug an privat. Das Auto war aus 2004 und hatte 230.000KM. (Automatikgetriebe) Kaufvertrag habe ich von mobile genutzt. (ohne Garantie, Sachmangelhaftung etc.)

Dem Käufer habe ich gleich beim ersten Gespräch erzählt dass er bitte bei Besichtigung keinen Neuwagen zu erwarten hat. Bei den Kilometern eigentlich auch klar. Ich habe das Auto 4 Jahre lang täglich genutzt um zur Arbeit zu kommen. (nur 6km hin und zurück)

Ich habe in den 4 Jahren keine Inspektion, Ölwechsel etc. machen lassen. Das Auto lief immer einwandfrei.

Der Käufer kam, schaute sich den Wagen an, machte eine Probefahrt und war begeister.

Nachdem er eine Anzahlung machte, holte er das Fahrzeug 2 Wochen später ab. Bis dahin nutzte ich das Fahrzeug täglich weiter.

Am selben Tag der Abholung rief er mich an und sagte mir dass bei Vollgas (kickdown) eine Getriebe-Fehlermeldung im Display erscheint. Nach ausschalten des Motors ist alles wieder ok bis zum nächsten Kickdown. Das ''normale'' Fahren ist ohne Probleme möglich.

Da ich da nicht allzu viel Ahnung von habe, sagte ich nur dass mir so ein Fehler in 4 Jahren nicht untergekommen ist und er evtl. mal eine Getriebespülung machen sollte.

Nun erhielt ich Post von seinem Anwalt. Der Käufer fordert entweder den vollen Kaufpreis zurück, oder aber eine Entschädigung von 1.500€ da ich den Mangel angeblich arglistig verschwiegen habe.

Habe bereits mit meiner Rechtsschutz gesprochen. Denen nach muss er mir erstmal beweisen dass ich davon gewusst habe.

Laut seinem Anwalt wird nun ein Gutachten erstellt, welches genau dies beweisen wird. Stelle ich mir ehrlichgesagt schwierig vor.

Tatsache ist dass ich solch eine Fehlermeldung nie hatte, weil ich das Fahrzeug auch nie mit Vollgas bewegt habe.

Wie seht Ihr die Sache? Habe ich was zu befürchten? Laut seiner Werkstatt liegt ein Verschleiß an der ''Kupplung'' im Automatikgetriebe vor. Austauschgetriebe 5.000€ !!!

Sehe ich das falsch, oder sollte man nicht mit gewissen Verschleiß-Erscheinungen rechnen bei 230.000KM ???

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar.

Grüße!

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2016 um 17:40

Ich glaube der TE ver.... uns hier.

4 Jahre lang keine Inspektion, nichtmal einen Ölwechsel, aber angeblich kurz vor Verkauf den Fehlerspeicher auslesen lassen.

Wenn wirklich ein Defekt vorlag, so wusste er auch davon. Ist reine Zeitverschwendung, sollen sich doch Anwälte und Gerichte darum kümmern. Der Käufer ist natürlich auch schuld, ein Fahrzeug mit derartigem Wartungsstau zu kaufen.

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Ist die Entschädigung höher als der Kaufpreis?

am 17. Mai 2016 um 16:07

Mit dem Mobile.de Kaufvertrag hast du als Privatverkäufer die Sachmangelhaftung rechtlich ausgeschlossen. Du solltest es vermeiden mit dem Verkäufer fachliche Dinge wie Getriebespülung ect zu besprechen, denn alles was du behauptest kann gegen dich verwendet werden.

Der Käufer hätte das Fahrzeug schließlich testen und Kick-down ausprobieren können, hat er nicht = Sein Pech.

So lange dir nicht bewiesen wird das das Getriebe schon beim Kauf defekt war und du es verschwiegen hasst hast du nichts zu befürchten.

Diese Masche ist hier tausendfach bekannt.

Ein Käufer versucht den Verkäufer einzuschüchtern und über den Tisch zu ziehen.

Der Kaufvertrag ist wasserdicht, zurück lehnen und nichts mehr machen.

Auch nicht auf Post antworten.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 16:31

Zitat:

@A346 schrieb am 17. Mai 2016 um 18:03:57 Uhr:

Ist die Entschädigung höher als der Kaufpreis?

Nein . Der Kaufpreis lag bei 6.000€

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 16:35

Zitat:

@klamann15 schrieb am 17. Mai 2016 um 18:20:41 Uhr:

Diese Masche ist hier tausendfach bekannt.

Ein Käufer versucht den Verkäufer einzuschüchtern und über den Tisch zu ziehen.

Der Kaufvertrag ist wasserdicht, zurück lehnen und nichts mehr machen.

Auch nicht auf Post antworten.

Ich denke selbst wenn ein Gutachten beweist dass der Mangel seit längerem besteht, kann doch niemand behaupten dass ich das Fahrzeug gelegentlich mit Vollgas bewegt haben muss und somit von dem Fehler wusste. Zumal bei 230.000Km ja eigentlich damit gerechnet werden muss dass das Fahrzeug einem gewissen Verschleiß unterlag...

Biete ihm die Erstattung des Kaufpreises an. Damit wird er wohl nicht rechnen, er möchte ja 1.500 Euro von dir UND das Fahrzeug behalten. Schon ist Ruhe im Karton.

LG

Udo

am 17. Mai 2016 um 17:06

Zitat:

@Alsta83 schrieb am 17. Mai 2016 um 17:51:10 Uhr:

Laut seinem Anwalt wird nun ein Gutachten erstellt, welches genau dies beweisen wird. Stelle ich mir ehrlichgesagt schwierig vor.

Je nach Steuergerät kann KM-Leistung, bei der Fehler aufgetreten ist, im Fehlerspeicher drin stehen. Aber ob das Auftreten von sporadischen Fehler für so ein Vorwurf reicht, bezweifle ich sehr.

Zitat:

Ich habe das Auto 4 Jahre lang täglich genutzt um zur Arbeit zu kommen. (nur 6km hin und zurück)

Ich habe in den 4 Jahren keine Inspektion, Ölwechsel etc. machen lassen. Das Auto lief immer einwandfrei.

Extreme Kurzstrecke fahren und dann am Ölwechsel sparen...

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 17:16

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 17. Mai 2016 um 19:06:49 Uhr:

Zitat:

@Alsta83 schrieb am 17. Mai 2016 um 17:51:10 Uhr:

Laut seinem Anwalt wird nun ein Gutachten erstellt, welches genau dies beweisen wird. Stelle ich mir ehrlichgesagt schwierig vor.

Je nach Steuergerät kann KM-Leistung, bei der Fehler aufgetreten ist, im Fehlerspeicher drin stehen. Aber ob das Auftreten von sporadischen Fehler für so ein Vorwurf reicht, bezweifle ich sehr.

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 17. Mai 2016 um 19:06:49 Uhr:

Zitat:

Ich habe das Auto 4 Jahre lang täglich genutzt um zur Arbeit zu kommen. (nur 6km hin und zurück)

Ich habe in den 4 Jahren keine Inspektion, Ölwechsel etc. machen lassen. Das Auto lief immer einwandfrei.

Extreme Kurzstrecke fahren und dann am Ölwechsel sparen...

[/

 

Ob jemand sein Fahrzeug pflegt oder ob es ihm völlig egal ist, ist doch rechtlich völlig egal oder nicht?

am 17. Mai 2016 um 17:51

Zitat:

@A346 schrieb am 17. Mai 2016 um 18:42:32 Uhr:

Biete ihm die Erstattung des Kaufpreises an. Damit wird er wohl nicht rechnen, er möchte ja 1.500 Euro von dir UND das Fahrzeug behalten. Schon ist Ruhe im Karton.

LG

Udo

Und wer soll dann für den Getriebeschaden aufkommen? Das würde nach einem einlenken klingen.

Rücknahme des Fahrzeuges zuzüglich der Getriebereparatur, müsste ja der Käufer kaputt gemacht haben mit den Kick Down Fahrten so ein altes Getriebe zu überlasten.:mad::mad::mad:

am 17. Mai 2016 um 17:54

@ TE du bist dir sicher das das Fahrzeug nich bei Audi war ? ( gehe mal von einem Audi aus steht in deineem Avantar)

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 18:11

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 19:54:05 Uhr:

@ TE du bist dir sicher das das Fahrzeug nich bei Audi war ? ( gehe mal von einem Audi aus steht in deineem Avantar)

Wie "nich bei Audi war"?

am 17. Mai 2016 um 18:14

Wenn du wegen dem Problem in einer Audi-Werkstatt gewesen wärst, wäre das ein Nachweis, dass du davon wusstest.

am 17. Mai 2016 um 18:20

So ist es in der Historie in jeder Audi Werkstatt Deutschlands kann man jedes Fahrzeug einsehen ob da zb mal ein Getriebe überprüft oder beanstandet wurde, und wenn das innerhalb der letzten 4 Jahre passiert war so musst du davon in Kenntnis gesetzt worden sein, die Anwälte können die Herrausgabe der Daten verlangen, und dann hättet du ein sehr ernsthaftes Problem.

Locker bleiben! Nichts zum Sachverhalt sagen. Außergerichtliche Briefe nicht beantworten, bevor Klageschrift kommt. Käufer muss eindeutige Beweise bringen, Sachverständigengutachten allein ist nicht beweisführend.

Darf man fragen, was das für ein Käufer war?

LG

weizengelb

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