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Auto seit 14 Tagen im Besitz, jetzt wird Finanzierung zurückgerufen

Themenstarteram 28. November 2012 um 16:49

Habe mal eine Frage an die Spezialisten hier:

Ein Bekannter hat sich einen Passat JW gekauft mit 2,9% ganz ohne Anzahlung. Auto über Internet gekauft, zugelassen, 500km hingefahren, Vorab-Verträge erneut im Original unterschrieben, Schilder dran und nach Hause gefahren.

Jetzt meldet sich der Verkäufer: Er habe eine Mail der Bank "übersehen", dass die Finanzierung nicht zu 2,9% erfolgen könne. Er solle jetzt

a) einen Bürgen nennen

b) eine Einmalzahlung von 6000EUR leisten (Fahrzeugpreis=Finanzierungssumme=30.000EUR)

c) ohne Anzahlung die Finanzierung zu 9,49% :eek: laufen lassen.

Wir sind erst mal alle überrascht und raten ihm zu völliger Entspannung, schließlich hat das AH ja den Fehler gemacht (Ablehnung nicht gelesen und Vertrag so gemacht).

Nun ist aber die Frage: Der Finanzierungsvertrag kam ja dann offensichtlich nie zustande; er wurde ja auch nie bestätigt, man unterschreibt ja immer nur den DarlehnsANTRAG.

Wie sieht das nun aus? Kann er auf 2,9% bestehen? Oder kann das AH gar den ganzen Kauf rückabwickeln?

Wie sollte man sich verhalten?

Hintergrund: a)-c) kommen nicht in Frage bzw. wenn er MUSS, dann b. Am liebsten wäre ihm, dass das AH das Problem mit der Bank löst und es bei 2,9 bleibt. Alternativ könnte er auch die ganze Karre auf einen Schlag bezahlen - würde dann aber den Preis senken wollen.

Wie muss bzw. sollte er sich gegenüber dem AH verhalten? Und: Wenn ich recht habe, dass das AH ein Problem hat und nicht er: Um wieviel könnte man den Preis evtl. drücken? Wie viel Nachlass bzw. "Schmerzensgeld" würde der Händler wohl hinnehmen?

Es handelt sich um einen Werkswagen. Daran verdient der Händler - glaube ich - nicht viel...

Bin auf die Tipps gespannt. Ich hab ihm geraten, das AH ein Angebot machen zu lassen. Alternativ dürften sie die Karre wieder abholen (500km!) und ihm Entschädigung für den Aufwand (Auto zulassen, abholen, Winterräder kaufen etc.) erstatten. :p

Natürlich will er das nicht wirklich, sondern die Karre behalten. Und Bonität etc. ist - zumindest im Nachhinein - kein Problem. Man hatte nur einen Gehaltsnachweis gefordert. Die weiteren Einkünfte aus Vermietung etc., die sein Gehalt übersteigen, wurden gar nicht vorgelegt und könnten nachgereicht werden. Aber darum gehts nicht, er könnte bar zahlen. Also "Geld spielt keine Rolle". Hier gehts nur darum, wie kommt er am besten aus der Nummer raus ohne Zuzahlungen etc. Hätte das AH ihm den Mund mit 2,9% gar nicht erst wässrig gemacht, hätte er gar nicht finanziert. Hatte er gar nicht vor...Aber jetzt will er es eigentlich so haben, wie "gekauft".

Beste Antwort im Thema

Bei der Fallgestaltung würde ich mich wirklich an einen Fachmann wenden und mich nicht auf das gesunde Rechtsempfinden der Stammtischmehrheit verlassen. Man kann sich schnell aufhetzen lassen auf sein vermeintliches Recht zu bestehen, aber keiner derjenigen die ihn jetzt ins Feuer schicken wollen, verbrennt sich selber dabei die Finger. Vor allem nicht, wenn eine gütliche Einigung nicht eventuell noch möglich ist.

Wenn der Darlehensnehmer die erforderliche Bonität besitzt und es nur daran gescheitert ist, dass er seine sonstigen Einnahmen nicht nachgewiesen hat - warum liefert er die nicht einfach nach und sackt seine 2,9%-Finanzierung vielleicht doch noch ein?

Wenn die Finanzierung aber nicht zustande kommt wird es wirklich interessant. Klar - den Fehler hat das AH gemacht, aber vielleicht erinnert sich der Eine oder Andere an Sachverhalte, bei denen der Begünstigte eines Irrtums nicht einfach den Vorteil aus dem Fehler eines anderen behalten durfte. Ich würde mich also nicht allzu sehr in der Sicherheit wiegen, die Bedingungen der Problemlösung diktieren zu dürfen. Das sollte einer beurteilen der Rechtsberatung erteilen darf.

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Das Autohaus soll das Problem aus der Welt schaffen, wenn es denn wirklich an dem fehlenden Gehaltsnachweis liegen würde (welcher Verkäufer übersieht sowas?). Wenn er wirklich eine gute Bonität hat würde ich das ganze gelassen sehen und dem Autohaus den schwarzen Peter zu schieben.

Themenstarteram 28. November 2012 um 17:11

Naja, gilt der Darlehnsvertrag denn, wenn das Auto rausgegeben wird, aber nur ein "Antrag" unterschrieben wurde? Kann das AH jetzt "nachverhandeln"? Die müssen ja vorab die Zusage der Bank einholen (was sie ja auch taten, diese haben sie aber nicht bekommen und die Ablehnung nicht gelesen!).

Und das Interessanteste: Welche Bar-Zahlungssumme sollte man vorschlagen, die realisitisch ist, dass das AH sie annimmt?

Mindestens soviel Rabatt runter handeln, daß das Autohaus nichts mehr verdient, also unter 15 % läuft nix.

MfG aus Bremen

Stellt den Wagen doch auf dem Hof und lasst es das AH klären. Alles weitere kann euch sicherlich ein Anwalt sagen, aber hier hat doch das AH geschlampt. Irgendwas ist da doch nicht ganz koscher...

Themenstarteram 28. November 2012 um 17:41

AH ist 500km weg....

@Spatenpauli: Woher stammen deine 15%? Fantasie oder Fakt? Ich will realistische Prozente kennen, kein Wunschdenken. Was nützt es ihm, wenn er 3% angeboten bekommt, aber 10 drin wären? Oder: Wie soll man 10% fordern, wenn der Händler kaum 200EUR Spielraum hat?!

Also wie viel Luft ist da in der Regel?

NP 43.000EUR BJ 3/2012, verkauft für 30.000.

Ich glaube, da ist nicht mehr viel Luft. Zumal er sagt, der nächste vergleichbare Wagen hat schon 4000 mehr gekostet....

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

 

 

Also wie viel Luft ist da in der Regel?

 

NP 43.000EUR BJ 3/2012, verkauft für 30.000.

 

Ich glaube, da ist nicht mehr viel Luft. Zumal er sagt, der nächste vergleichbare Wagen hat schon 4000 mehr gekostet....

Waren die 43 k € der Listenpreis?

Themenstarteram 28. November 2012 um 17:53

Ich glaube ja. Vermutlich: Er wird ja nur den LP wissen, nicht den Kaufpreis bei einem Werkswagen...

Bei der Fallgestaltung würde ich mich wirklich an einen Fachmann wenden und mich nicht auf das gesunde Rechtsempfinden der Stammtischmehrheit verlassen. Man kann sich schnell aufhetzen lassen auf sein vermeintliches Recht zu bestehen, aber keiner derjenigen die ihn jetzt ins Feuer schicken wollen, verbrennt sich selber dabei die Finger. Vor allem nicht, wenn eine gütliche Einigung nicht eventuell noch möglich ist.

Wenn der Darlehensnehmer die erforderliche Bonität besitzt und es nur daran gescheitert ist, dass er seine sonstigen Einnahmen nicht nachgewiesen hat - warum liefert er die nicht einfach nach und sackt seine 2,9%-Finanzierung vielleicht doch noch ein?

Wenn die Finanzierung aber nicht zustande kommt wird es wirklich interessant. Klar - den Fehler hat das AH gemacht, aber vielleicht erinnert sich der Eine oder Andere an Sachverhalte, bei denen der Begünstigte eines Irrtums nicht einfach den Vorteil aus dem Fehler eines anderen behalten durfte. Ich würde mich also nicht allzu sehr in der Sicherheit wiegen, die Bedingungen der Problemlösung diktieren zu dürfen. Das sollte einer beurteilen der Rechtsberatung erteilen darf.

Werkswagen haben schon mal 21 %.  Somit sind 30 000,- noch unter Werkswagenpreis. Damit muß man davon ausgehen, daß da noch mehr Ungereimheiten im Spiel sind.:D

MfG aus Bremen

Themenstarteram 28. November 2012 um 18:18

@Bloebaer: Danke - genauso sehe ich das auch.

Ich hoffte, hier einen Insider zu treffen, der mir was Verlässliches zur Weiterleitung sagen könnte. In der Tat hatte ich ja auch schon gefragt, ob der ganze Kauf evtl. nichtig ist.

Ernsthaft zum Anwalt gehen würde ICH noch nicht, erst mal eine Einigung versuchen. Nur - und das ist meine Kernfrage - wie könnte die aussehen? Wie viel "Einigung" darf man seitens des AH erwarten/verlangen und wo ist das Ende der Fahnenstange erreicht?

Und in der Tat: Bitte keine Stammtischweisheiten. Mein Kollege ist anständig und das AH hat wohl auch ansonsten alles gut und zuvorkommend gelöst. Es geht hier nur darum zu erfahren, welche Einigungswege denkbar sind und was man am besten gar nicht erst vorschlägt.

Themenstarteram 28. November 2012 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Werkswagen haben schon mal 21 %.  Somit sind 30 000,- noch unter Werkswagenpreis. Damit muß man davon ausgehen, daß da noch mehr Ungereimheiten im Spiel sind.:D

MfG aus Bremen

Sitzt du schon am Stammtisch?

21% Abzug auf 43TEUR ergibt 33970! Wo bitte sollten da Ungereimtheiten sein?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Werkswagen haben schon mal 21 %.  Somit sind 30 000,- noch unter Werkswagenpreis. Damit muß man davon ausgehen, daß da noch mehr Ungereimheiten im Spiel sind.:D

MfG aus Bremen

Sitzt du schon am Stammtisch?

 

21% Abzug auf 43TEUR ergibt 33970! Wo bitte sollten da Ungereimtheiten sein?

Hatte da einen kleinen Gedankenfehler. Er soll ja 36 000,- für den Wagen bezahlen, ich war von 30 000,- ausgegangen.  Somit ist, um auf die 21% zu kommen noch 2030.- Euro Luft. Auf jeden Fall die Finanzierung zu dem Zinssatz ablehnen, da verdient der Freundliche auch noch dran und er kann,  bei seiner Hausbank, sicher günstiger finanzieren. :)

MfG aus Bremen

 

Hallo,

also ich persönlich würde in diesem Fall den Wagen vom AH abholen lassen, das ganze Geschäft rückgängig machen, mich für den Aufwand entschädigen lassen und woanders ein neues Auto kaufen und in bar zahlen soweit möglich.

Es sei denn, der Händler kann die Suppe auslöffeln, die er eingebrockt hat. Höhere Zinsen oder Kosten zu meinem Nachteil würde ich nicht akzeptieren, wenn ich nicht auf das Geschäft angewiesen bin und mir den Wagen woanders in Bar holen könnte.

Themenstarteram 28. November 2012 um 19:19

Er will ja den Wagen behalten. Wie hoch wäre denn der "Schaden" für das AH, wenn sie die Karre zurücknähmen? Das wäre ja ne Größenordnung für eine Kaufpreisreduzierung....

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