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Auto über Händler verkauft - neuer Käufer hat Fragen

Themenstarteram 23. Mai 2013 um 20:06

Hallo!

Vor ca. 2 Monaten habe ich mein Gebrauchtfahrzeug bei einem Neukauf in Zahlung gegeben. Der Wagen ist dann wohl vom Händler an einen weiteren Händler ("Aufkäufer") weitergeleitet worden, der den Wagen nun offensichtlich veräußert hat.

Das von mir in Zahlung gegebene Kfz (VW Golf IV) ist regelmäßig gewartet worden und hat m. E. - ich bin kein "Autoexperte" - keine offensichtlichen Mängel, die ich stillschweigend verschwiegen hätte.

Jetzt hat mich ein Brief des neuen Besitzers erreicht, der den Wagen vor kurzem erworben hat. Der neue Besitzer ist mit vielen Fragen an mich herangetreten. Wenig überraschend will er einige Informationen zu dem erworbenen Fahrzeug haben, z. B. durchgeführte Reparaturen, Mängel, die mir bereits aufgefallen sind, angeblich gibt es eine Macke an der Heckstoßstange (von der ich nichts weiß), angebliche Unklarheiten in Bezug auf den km-Stand beim Zahnriemenwechsel (dieser ist in einer VW-Fachwerkstatt durchgeführt worden; Beleg ist vorhanden).

Ich bin mir unsicher, wie ich auf diesen Brief reagieren soll: Einerseits habe ich mir überhaupt nichts vorzuwerfen in Bezug auf verschwiegene Mängel, andererseits wundert es mich schon sehr, dass der neue Besitzer nach (!) dem Kauf an mich herantritt und weitere Informationen möchte. Daher meine Frage: Kann/ Darf/ Sollte ich auf dieses Schreiben reagieren - oder kann ich damit evtl. in eine Situation kommen, in der ich rechtliche Konsequenzen zu befürchten habe? Natürlich weiß ich, dass ich kein Vertragspartner bin, sondern den Wagen - selbstredend belegt - in Zahlung gegeben habe.

Vielleicht könnt Ihr mir "sachdienliche" Hinweise geben, wie ich reagieren soll ...

Vielen Dank und schöne Grüße

Westfalenblitz

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2013 um 19:47

Ist schon geil, von wieviel Egoismus manch ein User hier getrieben wird. Da kann man garnicht so viel Essen wie man kotzen möchte.

Ich wünsche jedem einzelnen User, der hier dazu geraten hat dem neuen Besitzer die Auskunft zu verweigern, dass ihr Auto von vorne bis hinten durch Vandalismus beschädigt wird, und der Zeuge, der die Täter gesehen hat und sogar identifizieren kann, einfach mal kein Bock hat sich in sowas einzumischen.

Und dann noch als Anmerkung: Auf der Zeugenliste kann ich auch so landen, wenn der Staatsanwalt oder Richter meint, der Vorbesitzer könne zur Aufklärung beitragen.

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Vielleicht hat einer der Händler am Tacho gedreht? Nichts ist unmöglich denke ich.

Es gibt sicher einige Rechtsexperten hier die genau wissen was richtig ist.

Wenn der Brief an dich von mir wäre, würde ich mich über ehrliche Antworten freuen. Mit der Wahrheit solltest Du keine Probleme bekommen

Du kannst aber musst nicht reagieren, da Du mit dem Käufer kein Geschäft abgeschlossen hast. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Wenn Du den Käufer besonders nett findest und er Dich höflich anschrieb, dann kannst Du ihn ja informieren.

Ich würde einfach nicht antworten, weil es nicht Dein "Business" ist. Die Macke, die keiner kennt, etc. Schließich ist ein Golf IV mindestens 10 Jahre alt, oder?

Hallo,

wenn du den kompletten Hergang des Fahrzeuges bis zum Verkauf durch dich genau kennst, so würde ich mich mit dem Käufer in Verbindung setzen (am besten auch telefonisch) und nachfragen, ob es denn Probleme gibt (wenn ja, welche?) oder er nur allgemeine Infos haben möchte.

Wenn ja, versuch ihm zu helfen. Sollte einer der Händler da was gedreht haben, so sollte man diesem das Handwerk legen und dem Käufer zu seinem Recht verhelfen.

Macht der Käufer aber auf dich dann den Eindruck (deswegen persönliches Gespräch), dass er dir irgendwas unterschieben will (mglw. in betrügerischer Absicht) um Geld heraus zu schlagen, dann natürlich nichts sagen/schreiben und weitere Schritte erwägen.

 

mfg

Wenn ich schon lese was der stolze neue Besitzer schreibt:

"angeblich gibt es eine Macke an der Heckstoßstange (von der ich nichts weiß), angebliche Unklarheiten in Bezug auf den km-Stand beim Zahnriemenwechsel (dieser ist in einer VW-Fachwerkstatt durchgeführt worden; Beleg ist vorhanden)"

Kannst ihm ja empfehlen, sich bei MT anzumelden, um dort sein Leid zu klagen. Dann reiht er sich in den Haufen solcher Patienten ein, die hier gar nicht so oft aufschlagen, weil sie ungeprüft ne Schlurre kaufen, die ihren Phantasievorstellungen nach wenigen Stunden oder Tagen nicht mehr entspricht. Fahrzeugtyp und Alter (nicht mehr neu und nicht ganz Schrott) würde voll ins Raster passen.

am 23. Mai 2013 um 20:33

Hi,

würde ihm zurückschreiben und seine Fragen, welche du auch vertreten kannst, beantworten.

Passieren kann dir so und so nichts, vielleicht will der neue Käufer einfach ein paar unklare Dinge klären oder es wurde, wie weiter oben schon vermutet, am Tacho gedreht.

Hatte auch mal eine nette Anfrage von einem Autokäufer, gleiche Situation, dem habe ich damals meine Wartungsprotokolle per Fax gesendet und es stellte sich raus, das der Zwischenhändler das Auto mal kurz um 5.000 km "Jünger" gemacht hat.

Also nachvollziehbar.....ich würde mich auch freuen dann eine ehrliche Antwort zu erhalten.

@TE:

Du hast das Fahrzeug an einen Händler verkauft. Ab diesem Moment hast Du nichts mehr damit zu tun und musst dir um überhaupt nichts weiter Gedanken machen, was dieses Fahrzeug betrifft.

Das ist Sache des Fähnchenhändlers, der das Auto gekauft und weiter verkauft hat.

Den KM-Stand bei der Fahrzeugabgabe würde ich dem neuen Käufer auf Wunsch gerne mitteilen aber ansonsten würde der Brief mit den vielen Fragen bei mir in der großen runden Ablage landen.

Hier gibt es einige Beiträge die den Fall invertiert schildern.

Es hat sich jemand ein gebrauchtes Kfz gekauft und nun ist er unsicher ob er vom Händler nicht über den Tisch gezogen wurde. Oft kommt dann die Empfehlung, man solle mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen und dort die Angaben des Händlers verifizieren.

Rechtlich bist Du in das Geschäft zwischen Händler und Käufer nicht eingebunden, es kann Dir deshalb auch niemand einen Vorwurf machen, außer Du hast z. B. den Kilometerstand gefälscht, den TÜV getürkt oder einen Totalschaden verschwiegen.

Warum also nicht den Käufer mit ein paar Infos unterstützen?

Hallo,

So einen Fall hatte ich auch schon einmal das ein Käüfer mich angerufen hat.

Der wollte aber nur wissen ob der niedrige Kilometerstand stimmt.

Das hatte ich bestätigt aber mehr Angaben hätte ich auch nicht gemacht

da ich nicht der Verkäufer bin und schon gar nicht schriftlich.

Seelze 01

Themenstarteram 24. Mai 2013 um 5:29

Hallo,

danke f. die zahlreichen Tipps und Einschätzungen, die meine Vorbehalte doch weitestgehend "bestätigen". Mich wundert es halt immer noch, dass er nach dem Kauf an mich herantritt - mein Bruder hatte seinerzeit vor (!) dem Kauf eines Gebraucht-Kfz beim Vorbesitzer nachgefragt ... (da ich einen Vorführer gekauft habe, ist das entfallen).

Dazu kommt, dass er mit dem Wagen angeblich schon in einer VW-Fachwerkstatt war, die dem Wagen einen optisch und technisch sehr guten Zustand bescheinigt hat. Beides stimmt m. E.: Da ich den Wagen - jetzt fast 10 Jahre alt - immer ordentlich gepflegt habe, sieht man ihm das Alter nicht an. Und auch technisch ist der Wagen ohne besondere Vorkommnisse. V. a.: Dass bei einem 10 Jahren alten Auto dann doch schon mal das ein oder andere vorkommen kann, sollte den neuen Besitzer nicht verwundern ...

Nur: Über die Fahrgestellnummer kommt er ja über VW an alle in der Vergangenheit durchgeführten Reparaturen bzw. Inspektionen heran - und muss dafür nicht mich kontaktieren (da würde er dann ja auch die entsprechenden Kilometerstände nachvollziehen können etc.). Ich finde das alles sehr, sehr dubios. Ob er sich tatsächlich "verkauft" hat?

Wahrscheinlich werde ich ihm anbieten, dass wir einmal telefonieren, dann beantworte ich ihm gerne seine Fragen ....

am 24. Mai 2013 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von Westfalenblitz

Nur: Über die Fahrgestellnummer kommt er ja über VW an alle in der Vergangenheit durchgeführten Reparaturen bzw. Inspektionen heran - und muss dafür nicht mich kontaktieren (da würde er dann ja auch die entsprechenden Kilometerstände nachvollziehen können etc.).

schonmal drüber nachgedacht, das man ihn bei vw abgewiesen haben könnte?!

Themenstarteram 24. Mai 2013 um 8:33

ja ... aber lt. seinem Brief war er in der VW-Werkstatt, die ihm ein optisch und technisch einwandfreies Auto bescheinigt haben ...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Westfalenblitz

Nur: Über die Fahrgestellnummer kommt er ja über VW an alle in der Vergangenheit durchgeführten Reparaturen bzw. Inspektionen heran - und muss dafür nicht mich kontaktieren (da würde er dann ja auch die entsprechenden Kilometerstände nachvollziehen können etc.).

schonmal drüber nachgedacht, das man ihn bei vw abgewiesen haben könnte?!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Westfalenblitz

Nur: Über die Fahrgestellnummer kommt er ja über VW an alle in der Vergangenheit durchgeführten Reparaturen bzw. Inspektionen heran - und muss dafür nicht mich kontaktieren (da würde er dann ja auch die entsprechenden Kilometerstände nachvollziehen können etc.).

schonmal drüber nachgedacht, das man ihn bei vw abgewiesen haben könnte?!

aufgrund des "datebschutzes" ist es auch so das viele das ganze abweisen.

@topic

wie soll jemand den einen vorbesitzer kontaktieren wen er keine papiere hat? ich finde das ganze auch ok und würde dem käufer all seine fragen beantworten.

Ich würde dem TE vorschlagen wollen, dem Folgekäufer die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Er selber hat nichts zu befürchten, wenn bei ihm alles sauber gelaufen ist, aber er kann helfen, einigen all zu schwarzen Schafen der Automobilhandelsbranche das Handwerk zu legen. Und daran sind letztlich alle interessiert.

Ich würde den Brief wegwerfen, wenn mich jemand anruft sagen "das war mein Bruder, der ist tot" und zusehen, dass keiner auf die Idee käme mich zu fragen.

Das riecht nach Ärger und wenn der Ärger vor Gericht ausgetragen wird, bist du immer erster Zeuge.

Ich hab son Mist immer noch nicht hinter mir und ich bin immer erster, schon mehrmals quer durch die Republik gefahren.

Da haben sich 2 beschissen und ich bin irgendwie auf der Zeugenliste gelandet...

Ich kriege Vorladungen vom Arsch der Welt, da kannste ruhig beim Amtsgericht anrufen und sagen, "ich weis nix", interessiert keinen, hast du anzutreten, sonst Strafbefehl, und dann kloppen die Helden die ich nicht mal kenne sich bis vors Oberlandesgericht, einmal im Zivilverfahren, einmal im Strafverfahren, und ich bin immer dabei. Die lächerlichen Zeugengelder decken sich grade mit den Fahrtkosten, weil die Fahrtkostengelder nicht mal fürs Benzin reichen und kennen tu ich auch keinen, weil ich als sogenannter Zeuge ja immer vor den Gerichtssälen warten darf, stunden lang, höhren wollte mich noch keiner, wozu auch, hab ja nix zu sagen, aber immer schön mit Vorgeladen als sogenannter Zeuge...

Demnächst darf ich dann wahrscheinlich zum LG Essen antreten, wieder ein Tag kaputt, wieder Stunden vor der Türe stehen, wieder nix wissen, wieder nicht wirklich Geld für kriegen, ...

Seh zu, das du dich ganz weit aus der Nummer raushälst.

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