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auto überführen mit altem kennzeichnen
Hallo.
Hab mal ne frage. Wie ist das wenn ich ein auto kaufe und überführe mit der alten nummer? Wir legen das im Kaufvertrag fest dass ich ihn ab dem und dem Zeitpunkt übernehme. Wenn ich jetzt einen unfall baue wer kommt für die Haftpflicht auf?
Danke für due antworten.
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16 Antworten
Hallo,
wenn der Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme lt. Vertrag (mit Datum und Uhrzeit) nicht vom tatsächlichen Zeitpunkt der Übernahme abweicht, dann zahlt die bestehende Versicherung, die Du automatisch übernimmst, und Dein SF-Rabatt ist betroffen.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,
wenn der Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme lt. Vertrag (mit Datum und Uhrzeit) nicht vom tatsächlichen Zeitpunkt der Übernahme abweicht, dann zahlt die bestehende Versicherung, die Du automatisch übernimmst, und Dein SF-Rabatt ist betroffen.
Liebe Grüße
Herbert
Und wie lang darf ich damit fahren? Weil ich hol das auto freitag abend und we hat ja keine Zulassung auf.
Laut Fahrzeugzulassungsverordnung ist das Fahrzeug "unverzüglich" auf den neuen Halter umzumelden.
In der Regel sollte man das Fahrzeug innerhalb von 5 - 10 Werktagen ummelden können, dies wird vom neuen Halter auch erwartet.
Kann der neue Halter dies nicht in der Zeit persönlich erledigen so wird erwartet, dass er jemanden bevollmächtigen / einen Zulassungsdienst beauftragen kann
Schickt der Verkäufer eine Veräußerungsanzeige an die Zulassung so wird die auch nach den 14 Tagen aktiv und schickt eine Erinnerung mit Aufforderung zur Ummeldung oder Abmeldung mit einer weiteren Frist.
Verstreicht die Frist kann eine Zwangsstilllegung erfolgen welche mit mächtig Ärger und Kosten verbunden ist.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
....und Dein SF-Rabatt ist betroffen.
Da bin ich aber gespannt, wie das funktioniert

!
Richtig ist, dass der Versicherungsvertrag vom Vorbesitzer mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe (Wichtig: im Kaufvertrag vermerken!) auf Dich übergeht und einen Schadenfall auch entsprechend regulieren muss. Dein Schadenfreiheitsrabatt ist davon aber selbstverständlich nicht betroffen (der vom Vorbesitzer im Übrigen auch nicht)!
Die Ummeldung soll unverzüglich, also innerhalb von drei Werktagen erfolgen, was auch bereits in den meisten Musterkaufverträgen so formuliert ist.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
....und Dein SF-Rabatt ist betroffen.Da bin ich aber gespannt, wie das funktioniert
!
...
Hallo,
hier kannst Du nachlesen, was der ADAC dazu schreibt.
u. a. folgendes:
"Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.
ADAC-Mitglieder können entsprechende Kaufverträge mit den Mitteilungen an die Kfz-Versicherung und die Kfz-Zulassungsstelle entweder bei den ADAC-Geschäftsstellen erhalten oder hier herunterladen.
Hat der Erwerber bereits die Versicherungsbestätigungskarte der neuen Versicherung oder die Versicherungsbestätigungsnummer bei elektronischen Zulassungsverfahren, ist diese Versicherung für die Regulierung des Unfallschadens zuständig.
Hatte der Verkäufer eine Kaskoversicherung abgeschlossen, so geht diese ebenfalls auf den Käufer über mit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen. Kommt es zu einem Unfall, kann der Erwerber die bestehende - noch nicht gekündigte - Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Der Schaden darf jedoch nicht beim Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers berücksichtigt werden. Schließt der Käufer eine Kaskoversicherung ab, wirkt sich der Schaden dort aus."
Wer hat also recht und wer nicht?
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von nicolarenz
Und wie lang darf ich damit fahren? Weil ich hol das auto freitag abend und we hat ja keine Zulassung auf.
Hallo,
so lange, wie Du lt. Kaufvertrag und lt. Gesetzeslage dazu berechtigt bist.
Wenn Dir z. B. lt. Kaufvertrag das Recht eingeräumt wird, das Fahrzeug für drei Tage zu fahren, dann ist das OK.
Vielleicht hat die Zulassungsstelle aber auch Samstagvormittag für einige Stunden auf.
Bei uns ist das so.
Liebe Grüße
Herbert
Es wird aber kein "alter" Vertrag des Käufers belastet, sondern der durch den Kauf des zugelassenen KFZ zustande gekommene. Diesen Vertrag kann der Erwerber kündigen und dann einen alten Vertrag nutzen um das KFZ auf seinen Namen anzumelden.
Es wird aber eine entsprechende Prämie fällig werden....
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Wer hat also recht und wer nicht?
Ich habe natürlich Recht

!
Im Ernst:
Welcher SFR vom Käufer soll denn belastet werden? So doof, dass der Käufer seinen bestehenden SFR beim leistungspflichtigen Versicherer angibt, wird niemand sein, dazu verpflichtet ist er schon gar nicht (und habe ich in der Praxis auch noch nie erlebt)!
Und auch mit der eVB vom neuen Versicherer würde ich nicht hausieren gehen und selbst wenn, bezieht sich eine eVB idR nicht auf einen Vorvertrag, so dass der SFR eines zusätzlichen Fahrzeuges belastet werden kann. So what, Schaden wird dann von meinem Versicherer reguliert und im schlimmsten Fall aufgrund des Schadenfalls gekündigt.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Es wird aber kein "alter" Vertrag des Käufers belastet, sondern der durch den Kauf des zugelassenen KFZ zustande gekommene. Diesen Vertrag kann der Erwerber kündigen und dann einen alten Vertrag nutzen um das KFZ auf seinen Namen anzumelden.
Es wird aber eine entsprechende Prämie fällig werden....
Hallo,
was meinst Du mit einer entsprechenden Prämie und wie interpretierst Du den folgenden Satz des ADAC:
"Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus."Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
"Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus."
Der Versicherungsvertrag geht ab Datum / Uhrzeit des Kaufvertrages auf den Käufer über.
Und was ist, wenn der Käufer gar keinen Versicherungsvertrag hat und das Fahrzeug auch nicht auf seinen Namen zulässt?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und was ist, wenn der Käufer gar keinen Versicherungsvertrag hat und das Fahrzeug auch nicht auf seinen Namen zulässt?
in dem Moment wo er ein angemeldetes KFZ kauft und die Übergabe bestätigt hat er einen neuen Versicherungsvertrag. Das ist einfach so geregelt

Grüße
Steini
Okay. Dann habe ich beispielsweise neben dem Vertrag für mein Auto einen zweiten an der Backe. Nun wird das Auto aber auf jemanden aus der Verwandtschaft zugelassen.
Welcher Vertrag wird denn jetzt hochgestuft?
Der, dessen Name im Kaufvertrag steht.
Auf wen das Fahrzeug hinterher zugelassen wird, ist egal.
Gruß Cokefreak