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Auto Ummelden - Keinen Fahrzeugbrief/ Zulassung Teil 2

Hallo an alle,
ich habe eine kleines Problem in der ich Ratschläge gebrauchen könnte.
Vor kurzem bin ich umgezogen (auch in eine andere Stadt) und muss mich daher ummelden. Bei dem Check welche Unterlagen nötig sind, ist mir aufgefallen, dass ich gar kein Fahrzeugbrief habe. Ich habe das Auto als Neuwagen gekauft. Es ist Importiert aus der Tschech. Rep. Da die Erstzulassung eine Weile her ist, kann ich mich nicht an alle Details erinnern, jedoch habe ich auch damals meine ich keinen Fahrzeugbrief gehabt. Wenn meine Recherche jetzt nicht falsch ist, liegt das daran dass es in der Tschech. Rep. keinen Fahrzeugbrief gibt. In dem Fall hätte ich wohl zur Erstzulassung die Rechnung und ein Schein zu den Fahrzeugdetails haben müssen. Den Verkaufsvertrag habe ich auch noch, jedoch keinen solchen Schein über Fahrzeugdetails.
Nun zu meiner Frage:
Ich muss offensichtlich den Verlust des Fahrzeugbriefes melden und dann einen neuen beantragen. Da ich den Kaufvertrag habe und das Fahrzeug auf mich gemeldet ist, sollte dies kein Problem sein (oder?). Jedoch würde ich das ungern mit der Zulassungstelle regeln in der ich derzeit gemeldet bin, falls ich den Fahrzeugbrief dort persönlich abholen muss, da ich ja bereits umgezogen bin. Lieber wäre mir das Fahrzeug erst umzumelden (auch damit das möglichst schnell geschieht) und dann mit der neuen Zulassungstelle das mit dem Fahrzeugbrief regeln. Wie gehe ich vor?
Danke für eure Hilfe!
Grüße

Beste Antwort im Thema

Wenn Du jetzt nur die Anschrift ändern willst, brauchst für den StandortWechsel ohne Halterwechsel keine ZB 2 vorlegen. Dann kannst Du suchen ob die noch irgendwo auftaucht. Das AufbietungsVerfahren kannst dann immer noch durchführen lassen,wenn Du die ZB 2 nicht finden solltest.
Bei der Zulassung auf Dich wurde definitiv eine ZB 2 erstellt. Die Nummer kannst auf der ZB 1 rechts unten Feld 16 ablesen.
Gruß Martin

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Hat der ne deutsche Zulassung musst du auch den Brief oder bzw. die Zulassung 2 gehabt haben, ohne gibt und gab es keine Zulassung. Unmöglich.
War das Auto finanziert, vielleicht liegt der Brief noch zur Sicherung?
Sonst aufbieten und neuen beantragen.

Also der hat ne deutsche Zulassung. Jedoch habe ich gelesen, dass es halt im Ausland in manchen Ländern keinen Fahrzeugbrief gibt (ist ja importiert und es scheint in der Tech. Rep. keinen zu geben). Wenn das der Fall ist, bekommt man wohl den Fahrzeugbrief bei der Erstzulassung. Bzw. kann den dann beantragen. (Habe ich wohl versäumt weswegen ich jetzt keinen habe)
Finanziert ist das Auto nicht ich habe direkt Bar bezahlt.
Aber wie und wo die Papiere mal waren ist ja im Moment auch egal. Wichtig wäre mir eine Lösung in der ich schnell umgemeldet bin und ich nicht zurück in die Zulassungsstelle muss, in der der Wagen derzeit gemeldet ist, um den Fahrzeugbrief zu beantragen. Geht das?
Kann ich also irgendwie den Wagen ummelden ohne Brief (Ich habe gelesen wenn man die Kennzeichen behält ist der Brief nicht notwendig?)
Und wenn nicht kann man den Brief beantragen und bekommen, ohne in der Zulassungsstelle, in der der Wagen derzeit gemeldet ist, persönlich zu erscheinen?

Also selbst als ich im Ort umgezogen bin, hat man mir einen neuen Brief ausgestellt.
Am besten du rufst mal in deiner neuen Behörde an.

Genau, spätestens bei der ersten Zulassung muss mit COC der Teil 2 beantragt und vorgelegen haben. Sonst keine Zulassung.
Was du sonst machen kannst hatte ich dir schon geschrieben. Ob du das am neuen Amt machen kannst musst du erfragen, gehe ich aber von aus da eh alles nach Flensburg geht.

Deutsche Zulassung, ergo Brief war definitiv vorhanden!
Umschreiben geht jetzt erst über einen Umweg! Du brauchst einen neuen Brief was Zeit. (3-4 Wochen) und Geld kostet!
Rufe einfach bei deiner Zulassungsstelle an!

Wenn Du jetzt nur die Anschrift ändern willst, brauchst für den StandortWechsel ohne Halterwechsel keine ZB 2 vorlegen. Dann kannst Du suchen ob die noch irgendwo auftaucht. Das AufbietungsVerfahren kannst dann immer noch durchführen lassen,wenn Du die ZB 2 nicht finden solltest.
Bei der Zulassung auf Dich wurde definitiv eine ZB 2 erstellt. Die Nummer kannst auf der ZB 1 rechts unten Feld 16 ablesen.
Gruß Martin

Zum ummelden benötigt man beides! Spreche au Erfahrung.
Denn auch im Brief muss die Adresse geändert werden!

Die Zulassungsbescheinigung Teil2 wird zur Ummeldung benötigt.
Sie wurde sicher damals ausgestellt, war bei mir auch so meiner ist aus Polen.
Such lieber nochmal gründlich.
Die Aufbieterei verursacht ordentlich Papierkram, dauert 3-8 Wochen und kostet je nach Landratsamt 60-80€

Ich würde mal die zuständige Zulassungsstelle anrufen. Bei einer Ummeldung, mit gleichen Kennzeichen braucht man bei uns keine Zulassungsbescheinigung Teil 2, wieso auch da wird ja nix dran geändert.
Nur den Teil 1 bekommst du neu
Auszug
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Umschreibung aus einem Zulassungsbereich außerhalb des Landkreises Südliche Weinstraße bzw. der Stadt Landau (bei Zuzug oder bei Fahrzeugerwerb)
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) *
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
bisherige Kennzeichenschilder falls das Fahrzeug noch zugelassen ist *
gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.der Versicherungsgesellschaft) *
Bescheinigung der gültigen Hauptuntersuchung
SEPA-Mandat *
* Hinweis: die bisherigen Kennzeichenschilder können beibehalten werden, sofern das Fahrzeug aktuell noch zugelassen ist und sich der Fahrzeughalter nicht ändert. In diesem Fall ist die Vorlage der Kennzeichenschilder, der Zulassungsbescheinigung Teil II, des SEPA-Mandates und der evB-Nummer nicht erforderlich

@celica1992 klar wird was geändert! Die Adresse!
Bei meinen Ummeldungen habe ich bisher immer Teil 1 und 2 vorlegen müssen!

Das mit der eVb finde ich ebenfalls seltsam, habe ich sogar neu besorgen müssen, als ich von der Stadt in den Landkreis gezogen bin. Ich habe die Schilder nicht getauscht.

Bei uns braucht man die nicht, er soll halt anrufen oder auf deren Homepage nachschauen

Hab bei uns auf der HP geschaut, das mit dem Brief ist inzwischen tatsächlich nicht mehr notwendig.
Die evb muss aber immernoch vorgelegt werden.
Man man man kann man nicht zumindest in einem Bundesland eine Regelung haben?
Also TE, anrufen scheint am sinnvollsten zu sein.

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 12. März 2018 um 13:14:53 Uhr:


Zum ummelden benötigt man beides! Spreche au Erfahrung.
Denn auch im Brief muss die Adresse geändert werden!

Wenn das Kennzeichen bleibt braucht man die ZB 2 nicht, auch eine EVB oder Lastschriftmandat ist nicht notwendig.
Hier :
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich

2. der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.
Also Personalausweis, ZB 1 und zur Sicherheit das letzte HU Protokoll mitnehmen und die ZB1 besichtigen lassen.
Gruß M

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