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Auto ummelden?
Hallöchen, ich hab ne Frage.
Ich habe ein Fahrzeug A, welches zur Zeit angemeldet ist.
Ich habe Fahrzeug B gekauft, welches ich auf das Kennzeichen von A ummelden möchte.
Fahrzeug B hat bereits eine Versicherungsnummer.
Meine Frage ist:
Kann ich mit Kennzeichen von Fahrzeug A, jetzt das Fahrzeug B, zur Zulassungsbehörde zur Ummeldung fahren?
Und wie schaut das aus, wenn ich das Fahrzeug am Wochenende dorthin fahren will, um es schon mal abzustellen, die Zulassungsbehörde aber geschlossen hat.
Denn ich habe nur am diesen Tag die Möglichkeit das Fahrzeug abzuholen.
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17 Antworten
Können kannst du, dürfen darfst du aber nicht. Solange A angemeldet ist, ist das Kennzeichen diesem Fahrzeug zugewiesen.
Du kannst aber mit A zur Zulassungsstelle fahren, A abmelden und B anmelden und mit A wieder nach Hause fahren. Die Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist am Tag der Abmeldung mit ungestempelten Kennzeichen und auf dem direkten Weg möglich, wenn die Versicherung diesem zugestimmt hat.
Wenn die Kennzeichentafel (also das Stück Blech) bei Abmeldung von A direkt für B wieder genutzt wird, so ist die Anbringung der Kennzeichen auf A für die Rückfahrt nicht erlaubt. Du brauchst dann also 2 Paar Schilder.
Hallöchen @byronic ,
Wie @Florian48 schon schrieb, ist das Kennzeichen Fahrzeug A zugeordnet. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass wird nicht schön und vorallem Teuer. Habe mal genau so gedacht wie du. Bin mit Fahrzeug B und Kennzeichen von A zur Zulassungsstelle gefahren.
Wie es der Teufel will eine Polizeikontrolle. Ich wurde dann ganz freundlich belehrt, dass dies ein Betrug ist und somit eine Straftat erfüllt ist: Missbrauch von Kennzeichen, und kein Versicherungsschutz. Nur, weil ich keine 500m mehr von der Zulassungsstelle weg war und es verdammt freundliche Polizisten waren bin ich mit einer Verwarnung davon gekommen. Sie meinten nur noch, Geldstrafe bzw. Haftstrafe und 2 Punkte gespart
Also gut gemeinter Tipp, lasse es lieber.
Grüße Chris
Naja, so schnell geht es auch nicht in den Bau. Aber witzig ist es ganz bestimmt nicht, das kann böse enden. Ich weiß nicht ob das Betrug ist, aber eine Urkundenfälschung steht auf jeden Fall im Raum, beides eine Straftat.
Urkundenfälschung (die Verbindung des Kfz-Kennzeichens mit dem Fahrzeug ist rechtlich eine "zusammengesetzte Urkunde") dürfte die einzige Straftat sein … versteuert und versichert ist A ja noch für den Rest des Tages.
Alles Unsinn. Leihe dir ein Fahrzeug C und fahre damit zur Zulassungsstelle. Dort kannst du A abmelden und B zulassen mit den Kennzeichen von A.
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Mai 2022 um 01:17:16 Uhr:
Alles Unsinn. Leihe dir ein Fahrzeug C und fahre damit zur Zulassungsstelle. Dort kannst du A abmelden und B zulassen mit den Kennzeichen von A.
Ich nehme an du meinst das ironisch. Denn warum soll er sich ein Fahrzeug leihen, wenn er doch Fahrzeug A hat und mit diesem auch hin und abgemeldet zurück kann.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 14. Mai 2022 um 06:32:48 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 14. Mai 2022 um 01:17:16 Uhr:
Alles Unsinn. Leihe dir ein Fahrzeug C und fahre damit zur Zulassungsstelle. Dort kannst du A abmelden und B zulassen mit den Kennzeichen von A.
Ich nehme an du meinst das ironisch. Denn warum soll er sich ein Fahrzeug leihen, wenn er doch Fahrzeug A hat und mit diesem auch hin und abgemeldet zurück kann.
Nein, kann er nicht, da er die Kennzeichen von Fahrzeug A auf Fahrzeug B wieder haben möchte! Sobald B damit zugelassen ist, darf A mit diesen Kennzeichen nicht mehr bewegt werden. Ich war selber vor ein paar Jahren in der Situation, dass ich die Kennzeichen aufs neue Auto übernehmen wollte, und die Dame in der Zulassungsstelle hat mich als erstes gefragt, ob ich jetzt aber nicht mit dem alten Auto hier bin - denn fahren darf ich damit mit den alten Kennzeichen nicht mehr, sobald sie dem neuen zugeteilt sind.
Wie schon gesagt wurde: Einfachste Lösung, Fahrzeug A hinbringen wo es hin soll, Kennzeichen abschrauben, sich von jemand anderen zur Zulassungsstelle fahren lassen und dann ab- und das Fahrzeug B mit den alten Kennzeichen wieder anmelden.
Mit dem alten entwerteten Kennzeichen darfst Du von der Zulassungsstelle nach Haus fahren.
Nur nicht mit den gesiegelten, die Du ans neue machen möchtest.
Wurde doch nun schon oft genug geschrieben, anscheinend nur noch nicht von jedem...
Zitat:
@kine050683 schrieb am 14. Mai 2022 um 09:07:30 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 14. Mai 2022 um 06:32:48 Uhr:
Ich nehme an du meinst das ironisch. Denn warum soll er sich ein Fahrzeug leihen, wenn er doch Fahrzeug A hat und mit diesem auch hin und abgemeldet zurück kann.
Nein, kann er nicht, …
Doch, kann er schon. Du vermischst Kennzeichentafeln mit Kennzeichenzuteilung. Siehe erste Antwort im thread.
Zitat:
@Florian48 schrieb am 14. Mai 2022 um 10:50:26 Uhr:
Zitat:
@kine050683 schrieb am 14. Mai 2022 um 09:07:30 Uhr:
Nein, kann er nicht, …
Doch, kann er schon. Du vermischst Kennzeichentafeln mit Kennzeichenzuteilung. Siehe erste Antwort im thread.
Können tut er, erlaubt ist es aber nicht. Quelle:
https://www.autobild.de/artikel/fahren-ohne-zulassung-14640521.html
Zitat daraus: "Bei der Abmeldung des Autos gilt: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind bis zum Ende des Tages der Abmeldung gestattet. Vorausgesetzt, das Kennzeichen ist nicht gleich einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden!"
Zitat:
@kine050683 schrieb am 14. Mai 2022 um 11:05:48 Uhr:
Zitat:
@Florian48 schrieb am 14. Mai 2022 um 10:50:26 Uhr:
Doch, kann er schon. Du vermischst Kennzeichentafeln mit Kennzeichenzuteilung. Siehe erste Antwort im thread.
Können tut er, erlaubt ist es aber nicht. Quelle:
https://www.autobild.de/artikel/fahren-ohne-zulassung-14640521.html
Zitat daraus: "Bei der Abmeldung des Autos gilt: Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind bis zum Ende des Tages der Abmeldung gestattet. Vorausgesetzt, das Kennzeichen ist nicht gleich einem anderen Fahrzeug zugeteilt worden!"
Das ist falsch.
Buche Dir eine Schulung für den Einstieg in die FZV,dann wirst Du das Gegenteil gelehrt Bekommen.
Seit die Meldungen ans KBA Sekundengenau übermittelt werden können, ist die sofortige Vergabe der Kennzeichenkombination des zuvor abgemeldeten Fahrzeugs möglich. Früher wurden die Daten erst nach Tagesabschluss übermittelt und deshalb konnte das Kennzeichen erst nach Meldung und Verarbeitung der Außerbetriebsetzung beim KBA freigeben und einem neuen Fahrzeug zugeteilt werden.
Beim KBA kann Sekundengenau recherchiert werden wann Fahrzeug A abgemeldet und Fahrzeug B angemeldet wurde. Sieht auch der kontrollierende Rennleiter und wird die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung von Fahrzeug A erkennen und sollte keine Probleme machen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass in unserem regelwütigem Staat, es erlaubt ist, dass gleichzeitig 2 Fzge. mit dem gleichen Kennzeichen fahren dürfen.
Gruß jaro
P.S. Abgesehen davon, müsste der TE, nur wg. der Heimfahrt 2 neue Bleche anfertigen lassen, ob das lohnt?
Nur weil du dir etwas nicht vorstellen kannst, heißt das nicht, dass es das nicht gibt.
2 Dinge sind Fakt:
1) Das Kennzeichen kann taggleich einem neuen Pkw zugeteilt werden
2) Nach §10(4) FZV sind Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs erlaubt, sofern sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Somit kommen wir wieder zur allerersten Antwort in diesem thread …