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Auto Verkauf!

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 8. Mai 2010 um 9:39

Hallo Leute!

will meinen golf5 verkaufen! habe den vor ca 2jahren unfallfrei gekauft und habe auch in dieser zeit keinen unfall gebaut ... aber vor ein paar monaten fing an der lack ab zublättern halt so risse im lack hinten links zwischen tür und heckklappe ... habe das neu lackieren lassen und der lackierer meinte da wurde ein seitenteil neu getauscht und auch geschweißt ... is das dann doch ein unfallwagen oder nur blechschaden? mus ich dann beim verkauf unfall angeben oder kann ich den unfallfrei verkaufen sowie ich den gekauft habe?

Beste Antwort im Thema

Wenn da wirklich neue Teile eingeschweißt und nicht nur geschraubt oder getauscht worden sind, dann ist es auf jeden Fall ein Unfallwagen!

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Wenn da wirklich neue Teile eingeschweißt und nicht nur geschraubt oder getauscht worden sind, dann ist es auf jeden Fall ein Unfallwagen!

Themenstarteram 8. Mai 2010 um 10:33

also mus ich unfallwagen angeben??

 

kann ich dem typen der mir das verkauft hat dann noch was? oder ist es zulange her? war auch privat und er hat mir nichts davon erzählt ... auf dem kaufvertrag haben wir es auch notiert das es ein unfallfreies fahrzeug ist!

ich habe nur angst davor wenn ich den jetz verkaufe als unfallfrei und später ärger mit dem käufer habe ...

ich meine dazu kann ich ja dann nichts weil ich das nicht wusste habe ihn ja schliesslich selber unfallfrei gekauft ...

am 8. Mai 2010 um 10:57

Ich bin anderer Meinung.

Kann sein, dass er einen Unfall hatte, dadurch wurde halt das Blech verbogen.

Dass nun Lack abplatzt deutet nur auf unsachgemäße Reparatur hin (wollte vielleicht sparen).

Ein Unfallwagen ist es nur, wenn wirklich tragende kaputt gegangen sind und ausgetauscht wurden. Das ist ein Kotflügel unter Garantie nicht.

Von daher muss der Verkäufer auch nich Unfallwagen angeben.

Was du nun machst solltest du dir überlegen, vielleicht einfach nochmal fachmännisch reparieren lassen (was wohl ziemlich teuer wird) oder halt den Mangel angeben. Jetzt ist ja deiner Aussage nach schon was zu sehen, von daher wird der zukünftige Käufer das schon selber sehen.

Themenstarteram 8. Mai 2010 um 11:23

Zitat:

Original geschrieben von burgbesetzer

Ich bin anderer Meinung.

Kann sein, dass er einen Unfall hatte, dadurch wurde halt das Blech verbogen.

Dass nun Lack abplatzt deutet nur auf unsachgemäße Reparatur hin (wollte vielleicht sparen).

Ein Unfallwagen ist es nur, wenn wirklich tragende kaputt gegangen sind und ausgetauscht wurden. Das ist ein Kotflügel unter Garantie nicht.

Von daher muss der Verkäufer auch nich Unfallwagen angeben.

Was du nun machst solltest du dir überlegen, vielleicht einfach nochmal fachmännisch reparieren lassen (was wohl ziemlich teuer wird) oder halt den Mangel angeben. Jetzt ist ja deiner Aussage nach schon was zu sehen, von daher wird der zukünftige Käufer das schon selber sehen.

es ist nichtsmehr zu sehen! habe das neu lackieren lassen und der lackierer hat mir versichert das der lack an der stelle nicht wieder ablättert ! der lackierer hat sehr sauber gearbeitet und man kann dort nicht sehen das da mal was war ... nur is halt spachtel dadrunter und an der stelle nicht magnetisch aber ich zb weis ja das da was war und selbst wenn ich genau hin gucke sehe ich so gut wie garnichts das da was gemacht wurde ...

nun bleibt meine frage weiter offen ob ich unfall angeben mus oder nicht ... weil sicher ist es ja nicht das es ein unfallwagen ist aber genauso wenig auch andersrum ...

ich könnte ja einfach angeben das dort was getauscht und neu lackiert wurde .. mehr weiss ich ja auch nicht und das müste ja dann alles rechtlich gesehen in ordnung gehen oder? will niemanden abziehen oder verarschen !

am 8. Mai 2010 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von Dennis2323

 

nun bleibt meine frage weiter offen ob ich unfall angeben mus oder nicht ...

Meiner Meinung nach: Nein.

Ich weiß aber wie du dich fühlst, von daher würde ich beim Verkauf ganz klar sagen, dass diese Stelle lackiert ist, wegen eines Blechschadens. Fertig.

Ein Unfallwagen ist es trotzdem nicht (hab ich ja oben schon erläutert). (BGH Urteile kann sich jeder selbst raussuchen).

Ich denke, den letzten beißen die Hunde!

Soll heißen, wenn DU das Auto jetzt verkaufst und der Käufer stellt fest, der Wagen hatte mal einen schönen Treffer kommt er zu DIR! Zu wem auch sonst?!

Die Frage ist doch, was hatte der Wagen wann und in welchem Ausmaß?

Das würde ich an Deiner Stelle mal versuchen rauszufinden und dann auch angeben.

Ob und wann Betrug/arglistige Täuschung etc. verjährt weiß ich nicht, weil ich kein Anwalt bin sondern nur überdurchschnittlich prozessuale Erfahrung habe.

Je nachdem, wie teuer die Lackierung war und wie viel Du beim Verkauf mit einem Unfallwagen nachgeben musst würde ich einfach mal einen Fachanwalt fragen. Weil darauf kommt es dann auch nicht mehr an. Für eine anwaltliche Erstberatung gibt es mittlerweile feste Beratungspauschalen.

Wie immer ist mindestens die Hälfte der Antworten in solchen Fragen völlig inhaltsloses Geschwafel von Leuten, die Gerichtssäle nur von Fernsehrichterin Salesch kennen!

Stell die Frage in einem Juristenforum spaßeshalber doch noch einmal.

am 8. Mai 2010 um 11:55

Oha und du bist Richter Alexander Hold?

Zitat:

Original geschrieben von burgbesetzer

Oha und du bist Richter Alexander Hold?

Nö sicher nicht. :D

Aber um Deinen 4. Geburtstag rum war ich z.B. vor dem LG Bonn in einen Prozess involviert, bei dem man eine Menge lernen konnte, wie es vor Gericht zu geht! :p

Vorher und nachher gab´s noch mehr Erfahrungen diesbezüglich! :rolleyes:

am 8. Mai 2010 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

Zitat:

Original geschrieben von burgbesetzer

Oha und du bist Richter Alexander Hold?

Nö sicher nicht. :D

Aber um Deinen 4. Geburtstag rum war ich z.B. vor dem LG Bonn in einen Prozess involviert, bei dem man eine Menge lernen konnte, wie es vor Gericht zu geht! :p

Vorher und nachher gab´s noch mehr Erfahrungen diesbezüglich! :rolleyes:

da gabs den Hold doch auch bestimmt...:-)

Aber zurück zum Thema...

Da du ja nach unserer Meinung fragst.....

Ich würde nicht als Unfallwagen verkaufen, würde sagen als nicht Unfallwagen gekauft, und ich hab auch keinen Unfall gemacht.

"habe es mir extra schriftlich geben lassen"

Sagen musst du aber das dort Lack abgesplittert ist, und du es Fachmännisch wieder in Stand setzen lassen hast.

Die Stelle kannst du Ihm ja zeigen.

 

Ich verstehe durchaus deine Situation, hatte auch mal solche bedenken...die sich im nachhinein als Parkrempler(Stossstang/Kotflügel) heraus gestellt hatte, nur wurden dabei Spaltmaße nicht richtig wieder eingestellt, und schon hat man ein schlechtes Gefühl...

Hoffe, das hilft dir weiter....

 

 

Ob offiziell "Unfallwagen" oder nicht....

Allein wenn du wissentlich verschweigst, dass da schonmal was getauscht/geschweißt/lackiert wurde und du es sogar noch einmal lackieren lassen hast finde ich schonmal einfach nur sch*****!

Es kann ja perfekt gemacht worden sein aber dennoch hat er ein Anrecht darauf zu wissen, was an dem Fahrzeug gemacht wurde und was nicht. Er bezahlt dir den Preis auf den Ihr euch einigt und somit ist es sein Auto und er will es wissen.

Abgesehen vom moralischen Aspekt.... Ich bin mir ziemlich sicher, dass du ein neu eingeschweißtes Seitenteil im Kaufvertrag angeben musst. Ob es jetzt als Unfallwagen gilt weiß ich nicht.

Aber wenn ich hier lese..... Seitenteil getauscht (was meinst du damit eigentlich? Kotflügel oder Seitenwand?), neu lackiert, abgeblättert, gespachtelt, lackiert........

am 8. Mai 2010 um 13:06

Natürlich ist es ein Unfallwagen, was denn sonst. Du musst es angeben, ansonsten kannst ziemlich schnell ziemlich tief in Schwierigkeiten kommen!

Also selbstverständlich ist es ein Unfallwagen und Du musst es bei einem Verkauf auch angeben. Da Du es hast überlackieren lassen, ist es auch schwierig, dem Vorbesitzer jetzt noch etwas nachzuweisen, da bringt dann auch auch Gutachter nichts mehr.

ich würde bei einem Verkauf mit offenen Karten spielen und sagen wie es ist. Du hast den Wagen unfallfrei gekauft und bist auch unfallfrei gefahren, es könnte aber sein, dass der Vorbesitzer mit dem Auto doch einen Unfall hatte. Du hast das aber fachgerecht reparieren lassen usw. Gib es auf jeden Fall an, sonst kannst du arge Schwierigkeiten bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von house70

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv

 

Nö sicher nicht. :D

Aber um Deinen 4. Geburtstag rum war ich z.B. vor dem LG Bonn in einen Prozess involviert, bei dem man eine Menge lernen konnte, wie es vor Gericht zu geht! :p

Vorher und nachher gab´s noch mehr Erfahrungen diesbezüglich! :rolleyes:

da gabs den Hold doch auch bestimmt...:-)

Ich schätze, im August 1991 war der noch im Studium!

Zitat:

9. Kotflügel gespachtelt – ist das erlaubt bei Leasingautos?

Nach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde?

"Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus."

10. Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das?

Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?

"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."

Das sind Auszüge von Autobild. Demnach hättest ein Unfallwagen.

Autobild Link

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