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Auto verkaufen an Händler. Ohne Tüv. Was beachten ?

21 Antworten
Themenstarteram 7. Juni 2010 um 13:14

Guten Tag liebes Forum.

Ich habe nicht so große Ahnung im bereich Autos deshalb brauche ich eure hilfe.

Habe hier schon durchgesucht und einiges durchgelesen, aber bei tausenden von treffern hab ich auch ein wenig den überblick verloren. Scheint ja ein riesen Forum zu sein. Nun und deshalb wollte ich einfach mal ein individuelles Thema für mich starten.

 

Soo- ich hab ein altes Auto das verkauft werden muss. Leider ist der TÜV schon seit einigen Monaten abgelaufen. Ich weiß, ist nicht gut. Das Auto hat einige Mängel, was genau weiß ich nicht. Jedenfalls ist irgendwas vorne sehr Laut. Kupplung verschlissen und sowas. War schon bei ner Werkstatt, aber das kostet alles eine Menge. Deshalb hab ich mir überlegt weg damit an einen Händler oder für den Export halt.

Was muss ich nun beachten?

Ich hab schon einige Formulare aus dem Internet geladen für den Kaufvertrag

Sollte ich das Auto abmelden ?

Das Kennzeichen bracuhe ich nicht mehr wirklich. Möchte gerne bei meinem neuen PKW dann ein neues Kennzeichen mit Eigenen Buchstaben. Wie läuft das genau ab und was kostet das zusätzlich ?

Muss ich dem Käufer sagen das das Fahrzeug unbekannte Mängel hat? Schließlich testet er es ja sicherlich selbst.

Brauche ich irgendeine art Meldung von meiner jetzigen Versicherung das ich das Auto verkaufen möchte?

Oder kann ich das alles im nachinein machen?

Kann ich die Versicherung wechseln für das neue auto oder muss ich erst warten bis ende des Jahres ?

 

Wenn ich dann ein neues Auto hole, was muss ich da beachten? Ob von Privat oder von einem Händler. Auf mich zulassen, versicherung, Neues Nummernschild ? Das wars ?

Wie oft darf ich eigentlich als Privatperson ein Auto kaufen und verkaufen in einem Jahr ? Einmal Mit Anmeldung auf sich / und ohne das Auto anzumelden.

 

Hoffe ihr könnt mir das etwas verdeutlichen, vielleicht aufzählen in welcher reihenfolge was geschehen sollte.

Ich glaube das wars soweit erstmal, wenn ich weitere Fragen habe melde ich mich nochmal :) Freue mich auf eure antworten.

 

Beste Antwort im Thema
am 12. Juni 2010 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

... und bei der Verwendung der alten Kennzeichen kommt auch u.U. noch Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung dazu. http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch Ist ein Straftatbestand!!!

Ach Schrittmacherchen,

doch aber nicht in diesem Fall.

Das entstempelte Kennzeichenschild war doch mal auf das Auto zugeteilt. Somit begeht der TE weder einen Kennzeichenmissbrauch noch eine Urkundenfälschung!

Hier fehlt es auch ganz einfach am Täuschen. Jeder kann erkennen, dass die Kennzeichen entstempelt sind (er muss nur hinschauen).

Zitat:

Liegt ein Vergehen der Urkundenfälschung vor, weil zur Täuschung ein abgestempeltes Kennzeichen verwendet wird, wobei das Kennzeichen eine „zusammengesetzte Urkunde“ mit dem Kraftfahrzeug bildet (Verbundenheit des Schildes mit dem Fahrzeug, z. B. verschraubt), tritt die Strafbarkeit nach § 22 StVG hinter die schwerere Strafdrohung der Urkundenfälschung nach § 267 StGB zurück

Auch hier ein kleiner Denkfehler:

ein abgestempeltes Kennzeichen ist das Gegenteil von entstempelten Kennzeichen.

Dein Zitat aus Wiki bezieht sich auf die strafbare Verwendung eines gestempelten Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug!

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Karbonit

...Deshalb hab ich mir überlegt weg damit an einen Händler oder für den Export halt.

Was muss ich nun beachten?

1. Ich hab schon einige Formulare aus dem Internet geladen für den Kaufvertrag

2. Sollte ich das Auto abmelden ?

Das Kennzeichen bracuhe ich nicht mehr wirklich. Möchte gerne bei meinem neuen PKW dann ein neues Kennzeichen mit Eigenen Buchstaben. Wie läuft das genau ab und was kostet das zusätzlich ?

3. Muss ich dem Käufer sagen das das Fahrzeug unbekannte Mängel hat? Schließlich testet er es ja sicherlich selbst.

4. Brauche ich irgendeine art Meldung von meiner jetzigen Versicherung das ich das Auto verkaufen möchte?

Oder kann ich das alles im nachinein machen?

5. Kann ich die Versicherung wechseln für das neue auto oder muss ich erst warten bis ende des Jahres ?

6. Wenn ich dann ein neues Auto hole, was muss ich da beachten? Ob von Privat oder von einem Händler. Auf mich zulassen, versicherung, Neues Nummernschild ? Das wars ?

7. Wie oft darf ich eigentlich als Privatperson ein Auto kaufen und verkaufen in einem Jahr ? Einmal Mit Anmeldung auf sich / und ohne das Auto anzumelden.

Du redest wohl von den "Zahle Höchstpreise, auch defekt und ohne TÜV"-Karten-Händlern

Ein Auto mit solchen Mängeln wird dir wohl kein "normaler" Händler abnehmen wenn du nicht grade dort wieder eines käufst. Erwarte von einem Exporteur, dass der dir nicht freiwillig Geld geben wird, da wird um alles gefeilscht und alles schlecht gemacht.

1. standard Kaufvertrag

2. empfehlenswert, denn Händler lassen die Fahrzeuge gerne auch wieder mit dem Kennzeichen vom Hof rollen und sparen sich die Abmeldung, vor allem ominöse Händler und Exporteure die per handschlag kaufen. "im Kundenauftrag" landen die wieder bei einem anderen Kunden - der wendet sich dann an dich und nicht an den Händler wenn was ist.

Wunschkennzeichen kostet extra und erhälst du, wenn es denn frei ist bei der Zulassung. Eventuell vorher reservieren www.wunschkennzeichen.de z.B.

3. ja, da du sonst u.U. wegen arglistiger Täuschung belangt werden kannst, wenn du wissentlich Mängel verschweigst. Oder aber der Exporteur schickt dir im Nachhinein ein paar "Freunde" vorbei.

4. eine Veräußerungsanzeige wird hinterher der Versicherung zugestellt.

5. ja kannst wechseln

6. darauf achten dass du nicht übers Ohr gehauen wirst, empfehlenswert ist egal ob Privat oder Händler eine Fahrt zum Gebrauchtwagencheck von z.B. ADAC

Beim Händler zahlst du i.d.R. einen höheren Preis als Privat, denn der steht in der Sachmangelhaftung und Gewährleistung. Beim privatkauf gilt gekauft wie gesehen (es sei denn es wurde eben arglistig getäuscht - Nachweis nicht so einfach)

Versicherung suchst du dir eine aus die das leistet was du zahlen willst. www.Finanzscout24.de bemühen und vergleichen.

Kennzeichen kannst du ein neues oder das Alte nehmen, dafür solltest du das Alte aber bei der Stilllegung reservieren

7. wenn du das Fahrzeug auf dich anmeldest gibts da ansich keinerlei Begrenzung.

Kaufst und verkaufst du jedoch Fahrzeuge ohne diese anzumelden kommt sehr schnell der Verdacht eines illegalen Gewerbes auf.

Das ruft dann nicht nur die Steuerfahnder auf den Plan.

Aber generell gibt es kein Gesetz das einem das Sammeln von xx Autos verbietet, nur der Umwelt muss entsprochen werden.

Themenstarteram 7. Juni 2010 um 19:22

Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir schonmal weiter.

Eine sache noch. Kann ich mein Auto schonmal problemlos abmelden und auf der straße einfach so stehen lassen ? Ist ja ohne TÜV. Wie lange darf der dann so abgemeldet auf der straße stehen ?

am 7. Juni 2010 um 19:54

garnicht.

Das abgemeldete Fahrzeug muß auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage abgestellt werden.

Hi,

da anscheinend sehr unerfahren in diesen Dingen bist, gebe ich dir den Tip auf jeden Fall eine erfahrene 2.Person zum Verkauf hinzuzuziehen, damit du nicht von den abgezockten "Händlern" in grosse Probleme gebracht wirst.

Falls du niemanden hast, ist paar kurze Tipps:

- Keine Brief-/ oder Schlüsselübergabe ohne Bargeld. Keine Schecks, Fremdwährungen, anderes Auto, Teppiche oder Schwiegermütter akzeptieren. Geld überprüfen!

- Auf keinen Fall angemeldetes Fahrzeug übergeben!

- Personalien kontrollieren und genau in den KV übertragen und ich würde evtl. vermerken: Kein TÜV oder verkehrsunsicher, obwohl es bei einem Kauf von einem Händler irrelevant ist da er ein "Mann vom Fach" ist.

Am besten ist, du meldest das Fahrzeug ab und verkaufst es dann. Du kannst den Wagen ja jetzt schon inserieren und vermerken, dass der Wagen abgemeldet übergeben wird und dann selbst in den nächsten Tagen abmelden.

Ich denke mal in dem Zustand willst du und wirst du kaum was für bekommen, also zur Not bei ebay.

Ob mit TÜV oder ohne interessiert niemanden und der Käufer muss sich selbst drum kümmern.

Am besten den ADAC Kaufvertrag nehmen und alles korrekt ausfüllen inkl. die Mitteilungen für die Versicherung und Strassenverkehrsamt

Wo kommst du denn her?

schönen Gruss

TazaTDI

Ach ja, zum Thema abgemeldet auf der Strasse stehen lassen.

Man darf und sollte es nicht, aber manchmal hat man halt keine andere Möglichkeit.

Ich würde erst versuchen einen Käufer suchen, der mit dir zusammen den Wagen abmelden geht. Wenn das nicht geht, dann eine grosse Recherche bei Freunden, Bekannten und Verwandten starten ob es nicht vorübergehend eine Abstellmöglichkeit gibt.

Und als allerletztes Mittel:

- Wagen abmelden

- Wagen an einem sicheren Platz in der Nähe gefahrlos abstellen

- alte Kennzeichen drauf

- schnellstmöglich verkaufen

Das ist immer noch besser, als den Wagen angemeldet an irgendeinen dubiosen Händler verkaufen.

Denn so wie sich der Zustand liest, wird kein Markenhändler und Privatmensch sich für den Wagen interessieren, sondern meist nur die Händler die versuchen Mängel zu kaschieren und den Wagen wieder weiterzuverkaufen.

schönen Gruss

TazaTDI

am 7. Juni 2010 um 21:12

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

Geld überprüfen!

dem moechte ich ein "lassen" hinzufuegen, denn kaum einer kann das ja selber zuverlaessig.

sofern moeglich: geld direkt auf der bank mit dem käufer zusammen auf dein konto einzahlen und checken lassen.

am wochenende sicherlich eher schwer, und das machen sich einige auch zu nutze.

aber! nicht jeder käufer ist gleich ein potentieller verbrecher. wenn man dem käufer aber seine bedenken klar darlegt, sind evtl auch kleine unannehmlichkeiten fuer beide erträglicher.

Hi harry999,

du hast schon Recht, dass nicht jeder etwas im Böses führt, aber die Erfahrung lehrt, dass man bei Autoverkäufen ohne Erfahrung und Vorwissen schnell in Teufels Küche gerät.

Und wenn ich mir den 1.Post vom TE lese, mache ich mir grosse Sorgen, falls sich ein dubioser Genosse für den Wagen "interessiert".

schönen Gruss

TazaTDI

Zitat:

Original geschrieben von Karbonit

... und auf der straße einfach so stehen lassen ? Ist ja ohne TÜV. Wie lange darf der dann so abgemeldet auf der straße stehen ?

Ganz schlechte Idee.

Nicht einen Tag lang und auch nicht mit den alten Kennzeichen

Das da kein TÜV mehr ist, ist das kleinste Problem.

Das Problem ist, dass das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Da sind sofort Punkte drin (3 Punkte plus Bußgeld) und bei der Verwendung der alten Kennzeichen kommt auch u.U. noch Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung dazu. http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch Ist ein Straftatbestand!!!

Liegt ein Vergehen der Urkundenfälschung vor, weil zur Täuschung ein abgestempeltes Kennzeichen verwendet wird, wobei das Kennzeichen eine „zusammengesetzte Urkunde“ mit dem Kraftfahrzeug bildet (Verbundenheit des Schildes mit dem Fahrzeug, z. B. verschraubt), tritt die Strafbarkeit nach § 22 StVG hinter die schwerere Strafdrohung der Urkundenfälschung nach § 267 StGB zurück

Themenstarteram 9. Juni 2010 um 22:36

VIelen Dank für eure ANtworten. Hat mir auf jedenfall weitergeholfen und ich bin ein wenig schlauer draus geworden :)

Eine letzte frage vielleicht noch zum Versícherungswechsel. Wenn ich das Auto verkauft habe und versicherung beendet habe, brauche ich da nichts mehr weiter von meiner alten Versicherung um ein neues auto anzumelden ?

Kann ich dann einfach ein neues auto kaufen und auf ein neues Kennzeichen anmelden lassen ohne weiteres ?

Bei der neuen Versicherung gibst du deine Vorversicherung im Vertrag an. Mehr brauchst du von der alten VS nicht.

Ansonsten kaufst du ein anderes Auto und meldest es einfach an.

am 12. Juni 2010 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

... und bei der Verwendung der alten Kennzeichen kommt auch u.U. noch Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung dazu. http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch Ist ein Straftatbestand!!!

Ach Schrittmacherchen,

doch aber nicht in diesem Fall.

Das entstempelte Kennzeichenschild war doch mal auf das Auto zugeteilt. Somit begeht der TE weder einen Kennzeichenmissbrauch noch eine Urkundenfälschung!

Hier fehlt es auch ganz einfach am Täuschen. Jeder kann erkennen, dass die Kennzeichen entstempelt sind (er muss nur hinschauen).

Zitat:

Liegt ein Vergehen der Urkundenfälschung vor, weil zur Täuschung ein abgestempeltes Kennzeichen verwendet wird, wobei das Kennzeichen eine „zusammengesetzte Urkunde“ mit dem Kraftfahrzeug bildet (Verbundenheit des Schildes mit dem Fahrzeug, z. B. verschraubt), tritt die Strafbarkeit nach § 22 StVG hinter die schwerere Strafdrohung der Urkundenfälschung nach § 267 StGB zurück

Auch hier ein kleiner Denkfehler:

ein abgestempeltes Kennzeichen ist das Gegenteil von entstempelten Kennzeichen.

Dein Zitat aus Wiki bezieht sich auf die strafbare Verwendung eines gestempelten Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug!

Hugaar sei mal nicht so gönnerhaft mit deiner Verniedlichung, du liegst auch oft genug daneben.

Hast du Nachweise die das von dir hier geschriebene belegen?

So einfach ist es eben nicht, da das Kennzeichen u.U. sofort einem anderen Fahrzeug zugeordnet wird, darf es nicht mehr vom Vorbesitzer weiter als zur Fahrt nach Hause verwendet werden. Alles was danach noch mit dem Kennzeichen im Straßenverkehr gemacht wird, also auch das Parken, ist Missbrauch.

Es wird damit getäuscht, dass ein Kennzeichen am Fahrzeug ist, ganz egal ob es mal diesem Fahrzeug gehörte oder nicht. Warum macht man es sonst dran? Richtig, damit es nicht sofort auffällt.

Wo bitte ist der Unterschied zwischen Abgestempelt und Entstempelt erläutert?

Ist ja auch Egal ob nun Missbrauch oder nicht, Fakt ist, ein Fahrzeug ohne Versicherung oder mit entstempelten Kennzeichen darf nicht öffentlich abgestellt werden. Diese Verhalten wird nunmal bestraft.

am 12. Juni 2010 um 14:45

Ein entwertetes Kennzeichen ist keine Urkundenfälschung.

Wenn du deine Versicherung nicht zahlst, dann kommt der nette Herr vorbei und kratzt dir auch das Siegel ab und lässt das Nummernschild dran.

du musst dich dann kümmern das Fahrzeug von der öffentlichen straße zu kehren.

Aber es ist keinerlei Fälschung einer Urkunde. Es wurde ja offiziell entwertet.

Das ganze dient dazu den Otto Normal Bürgr zu täuschen, damit er nicht direkt das Ordnungsamt anruft und du den netten Zettel dran bekommst, dass das Fahrzeug umgehend zu entsorgen ist.

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