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Auto verkauft an Privat/ Käufer stellt im nachhinein Forderungen

Themenstarteram 24. Oktober 2012 um 14:31

Hallo zusammen...

Vor 2 wochen habe ich meinen BMW bei mobile und autoscout inseriert.

dort habe ich auch wie mir bekannt beschrieben das die tür hinten links schonmal ausgetauscht wurde.

ich habe das fahrzeug nur kurz gefahren und ehrlich gesagt mit verlust verkauft.

im kaufvertrag habe ich festgehalten, dass ich den käufer über einen behobenen seitenschaden informiert habe.

heute hat er sich gemeldet und will nun 1000€zurück ansosnten würde er gegen mich vorgehen. da ich ja nur von einem kleinen schaden sprach, was nicht stimmt. dieser schaden ist auch nicht bei mir passiert. nur droht er damit das seine freundin als zeugin aussagen würde und pocht auf diese 1000€.

also fakt ist ich habe keinen vorschaden verschwiegen sondern darauf hingewiesen. dies hat er mir auch im kaufvertrag quittiert. leider habe ich geschrieben rechte anstatt linke seite. aber es ging im inserat und beim gespräch aber um die fahrerseite. die beifahrerseite ist unfallfrei. das ist einzig und allein ein formfehler. auch besteht keine gewährleistung oder sachmängelhaftung.

ist diese forderung bzw bald schon erpressung wegen 1000€ok? ich habe wirklich nichts verheimlicht. das verkaufsgespräch sammt probefahrt haben fast 2std gedauert.

ich habe nach einer wandlung des kaufvertrages gefragt woraufhin er gesagt er hätte den wagen aber schon angemeldet. wissentlich das er von mir noch geld verlangen will... was soll ich tun? kann er ansprüche gegen mich geltend machen?

Beste Antwort im Thema

Niemandem ist es verboten, in jedweder Höhe wegen was auch immer einen anderen Menschen zu verklagen. Leute, die "nachträgliche Kaufpreisoptimierung" betreiben, soll man nicht aufhalten.

Lass Sie klagen und wenn wirklich etwas vom Gericht (nicht von irgendeinem Anwalt) kommt, dann kann immer noch juristischer Beistand eingeholt werden.

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Zitat:

Original geschrieben von zlatan33

also fakt ist ich habe keinen vorschaden verschwiegen sondern darauf hingewiesen. dies hat er mir auch im kaufvertrag quittiert. leider habe ich geschrieben rechte anstatt linke seite. aber es ging im inserat und beim gespräch aber um die fahrerseite. die beifahrerseite ist unfallfrei. das ist einzig und allein ein formfehler. auch besteht keine gewährleistung oder sachmängelhaftung.

Naja, Erpressung ist was ganz anderes...,aber:

Das wird jetzt ziemlich verzwickt, weil für Dritte nur ersichtlich ist, dass du die "rechte Seite" erwähnt hast. Das Geschriebene zählt wohl für diejenigen, die zu entscheiden haben, ob er Ansprüche geltend machen kann oder nicht...

Wer war alles beim Gespräch anwesend?

Edit: In jedem Fall würde ich mir juristischen Beistand und Rat einholen.

am 24. Oktober 2012 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy

...

Edit: In jedem Fall würde ich mir juristischen Beistand und Rat einholen.

Würde ich noch nicht machen.

Wenn du darauf hingewiesen hast und es im Kaufvertrag steht, kann seine Freundin viel Aussagen. Ich würde da an deiner Stelle nicht weiter drauf eingehen. Wenn er einen Anwalt einschalten sollte, kannst du ja reagieren.

Naja im Standartvertrag von z.B mobile steht "keinen Unfall während der VERKÄUFER das Fahrzeug besitzt" hat.. da du den Schaden nicht hattest und ihn erwähnt hast biste meiner Meinung nach fein raus.

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy

...

Edit: In jedem Fall würde ich mir juristischen Beistand und Rat einholen.

Würde ich noch nicht machen.

Wenn du darauf hingewiesen hast und es im Kaufvertrag steht, kann seine Freundin viel Aussagen. Ich würde da an deiner Stelle nicht weiter drauf eingehen. Wenn er einen Anwalt einschalten sollte, kannst du ja reagieren.

Meinte ich auch. :) Also dass er wenn's hart auf hart kommen sollte Rat einholt.

am 24. Oktober 2012 um 15:40

Genau den ersten Schritt würde ich nicht machen, oft wird damit nur gedroht, vor allem wenn man beabsichtigt wieder was an Geld zu machen. Drucke dein Anzeige(Produktbeschreibung) aus und halte sie falls notwendig bereit, da du ja in der Produktbeschreibung schon erwähnt hattest, dass links der Schaden ist und du hierdurch eigentlich nichts verschwiegen hast.

Andersherum werden oft Produktbeschreibungen sehr genau genommen wenn am ende was nicht so ist wie in der Produktbeschreibung.

Themenstarteram 24. Oktober 2012 um 15:52

danke vielmals.

hab das inserat bei autoscout noch gehabt. eben ausgedruckt und gelöscht. naja wie gesagt ich würde mir keine sorgen machen, wenn ich mich nicht mit den seiten vertan hätte. aber die rechte seite habe ich letztens noch mit einem lackmessgerät überprüfen lassen und da wurde nie was gemacht an der seite.

am 24. Oktober 2012 um 16:11

Wenn man die Produktbeschreibung hat und man wie du selber sagst den Lack auf der Rechten Seite misst, wird man schnell feststellen können dass es sich hier nur um ein Schreibfehler handelt. Zu deinem Gunsten wäre es auch gut wenn es Zeugen gibt die mit dabei waren.

Aber ich würde ihn erstmals ignorieren und erst drauf reagieren wenn du ein Schreiben von einem Anwalt bekommst, hier kannst du dich dann mit deinen Angaben rechtfertigen.

Ist war alles sehr ärgerlich, aber ich würde mir hier erstmals keine Gedanken machen, ist wahrscheinlich alles nur heiße Luft.

Zitat:

Original geschrieben von zlatan33

...ansosnten würde er gegen mich vorgehen.

Was hat er dir angedroht? Hast du Zeugen für die Drohung?

Niemandem ist es verboten, in jedweder Höhe wegen was auch immer einen anderen Menschen zu verklagen. Leute, die "nachträgliche Kaufpreisoptimierung" betreiben, soll man nicht aufhalten.

Lass Sie klagen und wenn wirklich etwas vom Gericht (nicht von irgendeinem Anwalt) kommt, dann kann immer noch juristischer Beistand eingeholt werden.

am 24. Oktober 2012 um 22:23

Juristisch keine Erpressung

Forderung abweisen - dabei inhaltlch wenig bis nichts kommunizieren - mit Aussagen jetzt geinnst du nichts und kannst dir nur schaden - noch keinen Anwalt aufsuchen - dafür ist noch Zeit, wenn Klage erhoben wird - und das wird vermtlich nicht passieren - wenn der Fall so liegt wie geschildert

sag doch dem verkäufer das du den wagen zurücknimmst. bzw WANDELN! er zahlt für die 2 wochen und du nimmst den dann zurück und vertickst ihn halt diesmal richtig beschrieben.

rein rechtlich bist du meiner meinung nach der mops. du hast einen unfallschaden rechts betitelt, der karren hat aber LINKS einen. das ist zwar für dich "dumm gelaufen", aber wen du einen monat lang ein abo haben willst, aber 10 jahre schreibst dann bekommst du das auch 10 jahre.

aus diesem grund sollte man sich beim ausfüllen des kaufvertrages sich zeit lassen und wirklich JEDEN scheiss da reinschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

sag doch dem verkäufer das du den wagen zurücknimmst. bzw WANDELN! er zahlt für die 2 wochen und du nimmst den dann zurück...

Das hat er ja versucht. Da lässt sich der Käufer ja nicht drauf ein. Dem geht es scheinbar nur darum, den Wagen zu behalten und nachträglich den Kaufpreis zu mindern.

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

sag doch dem verkäufer das du den wagen zurücknimmst. bzw WANDELN! er zahlt für die 2 wochen und du nimmst den dann zurück...

Das hat er ja versucht. Da lässt sich der Käufer ja nicht drauf ein. Dem geht es scheinbar nur darum, den Wagen zu behalten und nachträglich den Kaufpreis zu mindern.

Das nenne ich mal eine genaue Beobachtung!

Themenstarteram 25. Oktober 2012 um 13:19

so hab gleich um 16:30 uhr einen termin mit dem anwalt meines vertrauens. nur mal ein beratungsgespräch um herauszufinden, was er von der sache hält.

halte euch auf dem laufenden.

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