- Startseite
- Forum
- Wissen
- Autoverkauf
- Auto Verkauft, brauche ein Rat!
Auto Verkauft, brauche ein Rat!
Hallo Herrschaft
Ich habe vor kurzem mein Auto verkauft. Am nächsten Tag rufen die mich an und sagen, das der Auspuff bei Vorkat abgerissen ist und Reparatur wird 500eu kosten.
Bevor die das Auto gekauft haben (die waren zu dritt, ich war alleine) die haben Probefahrt gemacht, unter Haube gekuckt, usw. Das Geld haben die mir über Onlinebanking überwiesen mit Verwendungszweck "Geschenk" . Da würde keine Verkaufsvertrag geschrieben, schlüsseln in der Hand gedrückt mit allen Papieren und fertig.
Also die Frage ist, ob ich die Reparatur kosten Zahlen muss?
Danke an alle!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eXme
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Fahrzeug wurde hoffentlich im abgemeldeten Zustand verkauft.
Nein, ich war nett und das Auto noch angemeldet abgegeben mit Nummernschildern. Da ich umgezogen bin könnte ich die sowieso nicht benutzen. Die haben versprochen das Auto am Nächsten Tag abzumelden. Wenn die das nicht gemacht haben kann ich was dagegen machen?
Du kannst es der Zulassungsstelle und der Versicherung melden. Wenn Du der Zulassungsstelle nicht den schriftlichen Kaufvertrag bzw. die schriftliche Übernahmebestätigung vorlegst, darf Steuern zahlen bis die Kiste tatsächlich abgemeldet wird.
Ähnlich bei der Versicherung. Und wenn die K#ufer einen Unfall bauen, wirst Du zurückgestuft. Das Einzige, was Dir da bleibt ist eine Kündigung zur Hauptfälligkeit, dann bist da ab 1.1. raus.
Im Grunde hast Du fast alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Sorry.
Ähnliche Themen
20 Antworten
warum solltest du?
auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag.
wenn die sich die kiste vorher zu dritt angeschaut haben sind sie entweder alle blind oder wollen dich austricksen.
ich würd erstmal abwarten ob der kaufpreis nicht demnächst zurückgebucht wird
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
ich würd erstmal abwarten ob der kaufpreis nicht demnächst zurückgebucht wird
Zum einen das, zum Anderen bist Du in der gesetzlichen Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, wenn die sie nicht schriftlich im Kaufvertrag ausgeschlossen hast. Das heißt: Du bist in der Pflicht, den Schaden zu beheben bzw. beheben zu lassen. Gut für Dich wäre nur, wenn vom Käufer direkt eine Reparatur bei einer Werkstatt in Auftrag gegeben wird. Da kannst Du Dich darauf berufen, daß Du bereit warst, den Mangel zu beheben aber dann nicht mehr nachvollziehen kannst, daß der Mangel tatsächlich vorlag.
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
ich würd erstmal abwarten ob der kaufpreis nicht demnächst zurückgebucht wird
bei einer überweisung geht das nicht so ohne weiteres. nur bei lastschrift
Zitat:
Original geschrieben von eXme
Da würde keine Verkaufsvertrag geschrieben...
Warum nicht?
Zurückbuchen können die nicht.. da kann höchsten die Sparkasse zum bitten.. wieso zur Hölle machst du keinen schriftlichen Vertrag? Gerade bei so alten Möhren.. das hab ich mit meinem Arbeitskollegen sogar gemacht und dem trau ich normal.
Davon abgesehen hast dus Auto verkauft wie es da stand, da du nichts von dem Schaden wusstest kannst es erstmal ignorieren, falls nen Schreiben von deren Anwalt kommt schaltest du einen dazu.
Zitat:
Original geschrieben von Rikuray
Zurückbuchen können die nicht.. da kann höchsten die Sparkasse zum bitten.. wieso zur Hölle machst du keinen schriftlichen Vertrag? Gerade bei so alten Möhren.. das hab ich mit meinem Arbeitskollegen sogar gemacht und dem trau ich normal.
Davon abgesehen hast dus Auto verkauft wie es da stand, da du nichts von dem Schaden wusstest kannst es erstmal ignorieren, falls nen Schreiben von deren Anwalt kommt schaltest du einen dazu.
Das habe ich auch vor die zu Ignorieren und wenn was schon kommt nur dann Anwalt anschalten.
Das Auto 4cm Tiefergeleft würde und manchmal Küsst der Auspuff Bordstein daher kann der Schaden auch entstehen. Also vielleicht die ohne Erfahrung und wissen wo das Auto drauf fahren kann beschädigt haben.. Denk ich mal so erst.. Das ist ja 2003 BMW mit Facelift 318D.
Zitat:
Original geschrieben von eXme
Das Auto 4cm Tiefergeleft würde und manchmal Küsst der Auspuff Bordstein daher kann der Schaden auch entstehen.
Wenn die Käufer den Wagen tieferlegen wollten und dies auch bereits getan haben, dann geht das auf deren eigenes Risiko.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von eXme
Das Auto 4cm Tiefergeleft würde und manchmal Küsst der Auspuff Bordstein daher kann der Schaden auch entstehen.
Wenn die Käufer den Wagen tieferlegen wollten und dies auch bereits getan haben, dann geht das auf deren eigenes Risiko.
Ne das Auto war schon Tiefer gelegt bevor die das Auto verkauft haben. Ich habe die auch darüber Informiert.
Zitat:
Original geschrieben von eXme
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn die Käufer den Wagen tieferlegen wollten und dies auch bereits getan haben, dann geht das auf deren eigenes Risiko.
Ne das Auto war schon Tiefer gelegt bevor die das Auto verkauft haben. Ich habe die auch darüber Informiert.
Achso. Dein erstes Statement suggerierte, daß die Tieferlegung erst noch erfolgen sollte.
Das Fahrzeug wurde hoffentlich im abgemeldeten Zustand verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Fahrzeug wurde hoffentlich im abgemeldeten Zustand verkauft.
Nein, ich war nett und das Auto noch angemeldet abgegeben mit Nummernschildern. Da ich umgezogen bin könnte ich die sowieso nicht benutzen. Die haben versprochen das Auto am Nächsten Tag abzumelden. Wenn die das nicht gemacht haben kann ich was dagegen machen?
Zitat:
Original geschrieben von eXme
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Fahrzeug wurde hoffentlich im abgemeldeten Zustand verkauft.
Nein, ich war nett und das Auto noch angemeldet abgegeben mit Nummernschildern. Da ich umgezogen bin könnte ich die sowieso nicht benutzen. Die haben versprochen das Auto am Nächsten Tag abzumelden. Wenn die das nicht gemacht haben kann ich was dagegen machen?
Du kannst es der Zulassungsstelle und der Versicherung melden. Wenn Du der Zulassungsstelle nicht den schriftlichen Kaufvertrag bzw. die schriftliche Übernahmebestätigung vorlegst, darf Steuern zahlen bis die Kiste tatsächlich abgemeldet wird.
Ähnlich bei der Versicherung. Und wenn die K#ufer einen Unfall bauen, wirst Du zurückgestuft. Das Einzige, was Dir da bleibt ist eine Kündigung zur Hauptfälligkeit, dann bist da ab 1.1. raus.
Im Grunde hast Du fast alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Sorry.