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Auto Verkauft - Brief Polizei
Hallo ich habe mich angemeldet und bitte um Rat.
Ich habe am 05.10 mein Auto verkauft.
Fahrzeug stand abgemeldet auf meinem Tiefgaragen Stellplatz, der Interessent hat sich das Fahrzeug angesehen und wollte es direkt kaufen.
Kaufvertrag wurde geschrieben inkl Uhrzeit und Datum, alle Unterlagen zur wiederzulassung wurden mitgegeben.
(KFZ Brief, KFZ Schein mit dem Freigerubbelten QR Code, aktueller TÜV Bericht und entstempelte Kennzeichen QR Code Freigerubbelt und die Online Abmeldebestätigung)
Der Kaufer hat den Wagen danach vor die Tiefgarageneinfahrt gestellt, weiteres weiss ich nicht und entzieht sich meinem Wissen da ich zur Bank musste zum Geld einzahlen.
Nun habe ich einen Brief von der Polizei bekommen in der ich Aussage als Zeuge machen soll wegen Kennzeichen Missbrauch und fahren ohne Versicherung.
Der Herr wurde 2 Stunden später mit den enstempelten Kennzeichen auf der Autobahn beim fahren erwischt !
Ich habe ihm die Kennzeichen zur wiederzulassung mitgegeben und nicht um wie ein Idi.. mit entstempelten Kennzeichen zu fahren.
Im Kaufvertrag sind alle mitgegeben Unterlagen angekreutzt auch die Stilllegung (online bericht).
Ganz komisch finde ich das die Polizei explezit wissen möchte an
1. Wem ich den Wagen verkauft habe.
2. Wann das Fahrzeug abgemeldet wurde
3. Ob dem Herrn klar war das,dass Fahrzeug bereits abgemeldet war.
Schriftlich ausgesagt habe ich :
Der Wagen stand auf meinem Code gesicherten Tiefgaragenstellplatz.
Der Herr *** war um 16 Uhr bei mir in Hannover und hat sich in der Tiefgarage den Wagen angesehen, wir haben den Vertrag geschrieben, alle Unterlagen zur Zulassung wurden mitgegeben und das Fahrzeug wurde bezahlt.
Fahrzeugschein (entstempelt, QR Code Freigelegt),Fahrzeugbrief, aktueller TÜV Bericht und entstempelte Kennzeichen (QR Code Freigelegt) wurden zur Wiederzulassung mitgegeben.
Das Fahrzeug wurde von Herrn *** vor die Tiefgarageneinfahrt gestellt, was er danach mit dem Auto gemacht hat entzieht sich meinem Wissen. Ich musste zur Sparkasse.
Zu Punkt 3.
- An Herr ***
- Das Fahrzeug wurde am 13.09.24 abgemeldet.
- Ich habe *** vor Ort erklärt dass, das Fahrzeug bereits Online abgemeldet ist, Online Stilllegebericht wurde ebenfalls im Original mitgegeben. Im Fahrzeugschein und auf den Kennzeichen war klar ersichtlich das,dass Auto abgemeldet ist. Herr *** hat mir dies auch im Kaufvertrag unterschrieben.
Ob Herr *** das auch verstanden hat, bin ich mir nicht sicher, er war sehr in Eile.
Siehe Anlagen
Kaufvertrag , Online Stilllegebericht.
Meine Frage ist, habe ich was falsch gemacht ?
Kann ich nun mit Haftbar gemacht werden ?
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22 Antworten
Du musst ?um Anwalt .
Naja, die Polizei muss dem ja nachgehen.
Alles wahrheitsgemäß beantwortet und im Kaufvertrag ist Datum und Uhrzeit! auch vermerkt.
Würde da jetzt erstmal entspannt sein, auch wenn’s unangenehm ist.
Zitat:
Meine Frage ist, habe ich was falsch gemacht ?
Kann ich nun mit Haftbar gemacht werden ?
Sehe da nur einen „Fehler“ - zukünftig keine alten Kennzeichen mitgeben, auch nicht abgestempelt!
Zitat:
@gardetzki schrieb am 15. November 2024 um 00:37:18 Uhr:
Du musst ?um Anwalt .
Warum muss ich als Zeuge zum Anwalt ?
Was soll er machen ?
Zitat:
@LCG schrieb am 15. November 2024 um 00:39:51 Uhr:
Naja, die Polizei muss dem ja nachgehen.
Alles wahrheitsgemäß beantwortet und im Kaufvertrag ist Datum und Uhrzeit! auch vermerkt.
Würde da jetzt erstmal entspannt sein, auch wenn’s unangenehm ist.
Zitat:
@LCG schrieb am 15. November 2024 um 00:39:51 Uhr:
Zitat:
Meine Frage ist, habe ich was falsch gemacht ?
Kann ich nun mit Haftbar gemacht werden ?
Sehe da nur einen „Fehler“ - zukünftig keine alten Kennzeichen mitgeben, auch nicht abgestempelt!
Hab das auch nur gemacht wegen der Wiederzulassung.
Somit spart man sich Geld.
Ich hatte nach der online Abmeldung auch keinen Ort zum entsorgen, im Mülleimer wäre denkbar schlecht, dachte ich mir.
Die lagen einfach im Kofferraum mit bei
Zitat:
@gardetzki schrieb am 15. November 2024 um 00:37:18 Uhr:
Du musst ?um Anwalt .
Und mit welchem Arbeitsauftrag?
Das ist also erstmal Käse!
Hast alles richtig gemacht. Schilder auch egal, hätte er auch neu pressen lassen können oder aus einem Mülleimer rausziehen können. Einfach zurücklehnen.
1. Die Schilder von einem abgemeldeten Fahrzeug verbleiben beim Verkäufer, es macht keinen Sinn die mitzugeben!
Dadurch, ohne das dich eine Schuld trifft kam es zu der beschrieben Situation..
2. wie andere bemerkt haben, z.B. LCG würde ich voll entspannt zur Polizei gehen...
Eine Veräußerungsmitteilung an die Zulassungsstelle ist zwar bei abgemeldeter Übergabe nicht verlangt, aber wegen solcher Fälle wie hier könnte sie sich vielleicht trotz Abmeldung als hilfreich erweisen? Damit die Behörden nicht nur über die Abmeldung, sondern auch gleich über den Verkauf und die Identität des Käufers informiert sind.
Allerdings komisch, dass die Polizei nach dem Datum der Abmeldung fragt, das müßten sie doch leicht seibst abrufen können.
Die "entwerteten" Schilder bei einem Verkauf mitzugeben ist kein Problem.
Der Käufer kann damit ein paar Euro sparen, wenn der das Kennzeichen übernimmt.
Andererseits hat der Verkäufer keine Schilder mehr, um ein Folgefahrzeug damit zuzulassen.
Hast alles richtig gemacht.
Der Käufer wird ein Problem bekommen. Zurecht!
Der KÄUFER ist mit dem abgemeldeten Auto gefahren. DER hat Ärger zu erwarten. Ich als Verkäufer würde da auch der Polizei nicht viel mehr als ebendies mitteilen. Shweigen ist Gold.
Hatte sowas auch mal, nur Parkverstöße ... du hast ein vernünftigen KV mit Übergabezeitpunkt ...
Ich würde noch nicht mal zur Polizei gehen .. schick der entsprechenden Stelle den KV per mail z.B. als PDF scan/Foto und du solltest nichts mehr von denen hören...
Alles andere kann dir egal sein ... Die Kennzeichen wurden von dir entwertet, damit sind sie ersteinmal Metallschrott und kann dem Käufer mitgegeben werden...
Achso und zurücklehnen ...
Ja den Bogen habe ich mit samt Kopien zur Post gebracht, danke.
Ich habe das beim Fahrzeug meiner Frau genau so gemacht.
Auto gekauft und Kennzeichen übernommen, da selbe Region.
Wie gesagt nach der online Abmeldung hatte ich sowieso keinen geeigneten Ort zum wegwerfen, damals habe ich das immer vor Ort bei der Zulassungsstelle da lassen können.
Heutzutage hast du bei uns ca 2-4 Wochen Wartezeit bis du einen Termin bei der Zulassungsstelle bekommst.
Du hast nichts zu befürchten, da alles richtig gemacht.
Wann hattest du das Auto abgemeldet? Wenn das erst kurz vor dem Verkauf und dem nachfolgenden Delikt des Käufers war, wundert es mich nicht, daß du einen Brief erhalten hast, denn die Behörden arbeiten langsam. Sehr langsam.
Da wird die Abmeldung einfach noch nicht im System vermerkt gewesen sein und die Polizei hat dich dadurch noch als Halter des Fahrzeugs identifiziert.
Oder aber, weil der mit deinen Kennzeichen rumgefahren ist und diese ja möglicherweise auch gestohlen wurden von demjenigen, den man damit erwischt hat. Da du als letzter Halter aufgeführt bist, wirst du da wohl automatisch als Zeuge aufgerufen.