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Auto verkauft Käufer klagt wegen angeblich nicht vorhandener Austattung

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 10:36

Hallo,

ich habe meinen Wagen verkauft und habe auch in die Anzeige die ganze Austattung des Fahrzeugs genannt. Also es war ersichtlich, wie das Fahrzeug ausgestattet ist und keine Anhängerkupplung hat. Dies habe ich mit der VIN Nummer gemacht. Nun klagt der Käufer, dass ich ihn damit betrogen hätte, da die Anhängerkupplung nicht vorhanden ist, obwohl sie bei Mobile drinnen stand. Ich ergänze, dass ich 2 Anzeigen geschaltet habe, einmal bei Kleinanzeigen und bei Mobile und bei Mobile hat er die Anhängerkupplung irgendwie mit übernommen aber bei Kleinanzeigen habe ich sie natürlich nicht hingeschrieben, da ich sie ja nicht habe. Jetzt wirft mir der Käufer vor, dass ich ihn damit betrogen hätte, obwohl der Käufer mit weiteren Personen vor Ort aufgetaucht ist und das ganze Fahrzeug geprüft hat. Probe gefahren ist er damit auch und mit einem OBD Tester hat er auch alles untersucht. Jetzt zwingt er mich, obwohl es im Vertrag fest geschrieben steht, ihm Geld zu überweisen für die Kupplung. Auch möchte er nun das Fahrzeug nicht mehr wie abgemacht abmelden ( Ich habe eine Kaution für die Kennzeichen erhalten und das Geld hätte er wieder gekriegt, sobald das Fahrzeug abgemeldet ist, steht auch so im Vertrag) und sagt, dass er erst das Geld will plus Kaution und dann erst Abmeldung.

Meine Frage nun: Ich habe im Vertrag Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung geschrieben, Haftung usw ausgeschlossen und der Käufer konnte alles am Auto prüfen, sehen und testen. Bin ich nun schuld? Was soll ich eurer Meinung nach tun?

Beste Antwort im Thema

Zeugen????? Verbindlich ist der Vertrag und nicht das Gelaber, das der Bruder seiner Cousine dritten Grades gehört haben will. Es gibt Kohle, wenn die Karre angemeldet ist uns die entwerteten Schilder bei Dir liegen. So steht's geschrieben, oder?

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Stand im Kaufvertrag etwas von der AHK drin oder irgendein Bezug zum Inserat bei mobile?

 

Wenn nicht, sein Problem....

 

Wie hoch ist diese Kaution?

 

Melde das Fahrzeug bei Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle unverzüglich als verkauft. Am Besten mit Datum, Uhrzeit und KM -Stand der Übergabe und Kopie des Kaufvertrages.

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 10:48

Zitat:

@keksemann schrieb am 27. Januar 2019 um 11:46:18 Uhr:

Stand im Kaufvertrag etwas von der AHK drin oder irgendein Bezug zum Inserat bei mobile?

Wenn nicht, sein Problem....

Wie hoch ist diese Kaution?

Melde das Fahrzeug bei Deiner Versicherung und der Zulassungsstelle unverzüglich als verkauft. Am Besten mit Datum, Uhrzeit und KM -Stand der Übergabe und Kopie des Kaufvertrages.

Im Kaufvertrag stand nichts von AHK oder der Anzeige bei Mobile. Der Käufer will mit den gedruckten Anzeigen zum Anwalt und mich dafür Anzeigen, dass ich das inseriert hätte aber nicht geliefert habe. Kaution in höhe von 100 Euro.

Warte einfach ab, ob da was von seinem Anwalt kommt. Ich denke nicht.... wenn der Anwalt bei klarem Verstand ist, wird er ihm sagen, dass da nix zu holen ist.

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 11:19

Zitat:

Warte einfach ab, ob da was von seinem Anwalt kommt. Ich denke nicht.... wenn der Anwalt bei klarem Verstand ist, wird er ihm sagen, dass da nix zu holen ist.

Mir wird die ganze Zeit versucht zu drohen mit Zeugen, er ignoriert komplett was im Vertrag steht also : „100 Euro Kaution zurück wenn abgemeldet, muss Montag abgemeldet werden“ und sagt das dass Geld um 8 Uhr auf seinem Konto sein muss , wie unter Zeugen mündlich vereinbart, obwohl das überhaupt nicht stimmt, das wurde schriftlich abgemacht.

Zeugen????? Verbindlich ist der Vertrag und nicht das Gelaber, das der Bruder seiner Cousine dritten Grades gehört haben will. Es gibt Kohle, wenn die Karre angemeldet ist uns die entwerteten Schilder bei Dir liegen. So steht's geschrieben, oder?

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 12:20

Zitat:

@keksemann schrieb am 27. Januar 2019 um 12:31:39 Uhr:

Zeugen????? Verbindlich ist der Vertrag und nicht das Gelaber, das der Bruder seiner Cousine dritten Grades gehört haben will. Es gibt Kohle, wenn die Karre angemeldet ist uns die entwerteten Schilder bei Dir liegen. So steht's geschrieben, oder?

Es steht geschrieben, dass es das Geld zurück gibt wenn der Wagen abgemeldet ist aber Kennzeichen sind eigentlich egal also habe ich nicht rein geschrieben dass ich die wieder haben will.

Wenn die Sachmängelhaftung bei Privatverkauf im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde und die AHK nicht im Kaufvertrag aufgenommen wurde sehr ich für den Käufer keine Chance Ansprüche durchzusetzen

Wenn eine Frist festgehalten wurde um den Wagen abzumelden würde ich sofort die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren und alles einleiten das der Wagen zwangsabgemeldet wird.Das würde ich den Käufer jetzt schon schriftlich mitteilen.

Anzeige und zum Anwalt gehen sind 2 Paar Schuhe.Es muss schon Klage einreichen.Auf Schreiben vom Verkäufer oder Anwalt brauchst nicht mal antworten.Bei Zustellung einer Klage musst du natürlich sofort tätig werden.

Hast du eine Verkehrsrechtsschutz die das abdecken würde ?

Anzeige? Soll er doch machen

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 13:12

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 27. Januar 2019 um 14:08:56 Uhr:

Wenn die Sachmängelhaftung bei Privatverkauf im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde und die AHK nicht im Kaufvertrag aufgenommen wurde sehr ich für den Käufer keine Chance Ansprüche durchzusetzen

Wenn eine Frist festgehalten wurde um den Wagen abzumelden würde ich sofort die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren und alles einleiten das der Wagen zwangsabgemeldet wird.Das würde ich den Käufer jetzt schon schriftlich mitteilen.

Also im Vertrag steht : Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung

für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige

Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Und der Käufer ist sehr bedrückend, er sagt die ganze Zeit ich würde lügen, ihm ist es egal ob der Montag nicht abgemeldet ist, da er das Geld zu erst will und das er zum Anwalt geht und versucht mir permanent mit Zeugen zu drohen. Habe ihm alles mittgeteilt, aber er ist sehr überzeugt, dass der Fall 3-4 Jahre dauern wird und das er den gewinnt.

3-4 Jahre..... pffff.... nix da. Mal schön locker bleiben. Das ist nur lauwarme Luft. Ich würde an Deiner Stelle jetzt mal alle Kommunikationswege kappen und zwar so, dass er das auch merkt.

Ich habe noch mal geschaut

Die Angaben wie das gehandhabt wird sind sehr widersprüchlich

Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast die auch Vertragsrecht beim Verkauf beinhaltet würde ich nach dem ersten Schreiben seines Anwalts zum Anwalt gehen

Zurücklehnen und abwarten was und ob da was kommt.

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 13:45

Jetzt wurde mir mittgeteilt das er heute bei der Polizei war und Anzeige erstattet hat, wird nur zurück gezogen falls Montag das Geld auf dem Konto von ihm ist.

Themenstarteram 27. Januar 2019 um 13:47

Zitat:

@keksemann schrieb am 27. Januar 2019 um 14:19:41 Uhr:

3-4 Jahre..... pffff.... nix da. Mal schön locker bleiben. Das ist nur lauwarme Luft. Ich würde an Deiner Stelle jetzt mal alle Kommunikationswege kappen und zwar so, dass er das auch merkt.

Mache ich am Montag, will nur wissen ob der nicht wirklich abgemeldet wird, die Frist muss ich ja auch einhalten. Bis Montag hat er Zeit, sollte das nicht geschehen sein bis dahin werde ich den zwangsabmelden und Anzeige erstatten. Kostet die Zwangsabmeldung was ?

Zitat:

@TheRock12341 schrieb am 27. Januar 2019 um 14:45:42 Uhr:

Jetzt wurde mir mittgeteilt das er heute bei der Polizei war und Anzeige erstattet hat, wird nur zurück gezogen falls Montag das Geld auf dem Konto von ihm ist.

Ich würde mich davon nicht unter Druck setzen lassen

Erzählen kann man viel

Ich würde warten bis sich die Polizei dann vielleicht mal meldet.Die werden dich schon nicht gleich verhaften;)

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