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Auto verkauft Marokkaner meldet sich...

Themenstarteram 30. April 2014 um 18:17

Hallo habe vor zwei Tagen mein Fahrzeug privat verkauft. Danach alle Anzeigen bei mobile USW. Gelöscht. Nun hat sich heute ein Herr mit marokkanischer Nummer per whatsapp gemeldet und wollte ein Foto vom Wagen. Ich sagte: das Fahrzeug ist verkauft, er wollte trotzdem ein Foto.

Jetzt frage ich mich was das soll? Alle meine Anzeigen waren mit Foto... Wenn er meine Tel. Nummer qs der Anzeige hat, dann hat er ja auch das Foto des Autos gesehen...

Leider musste ich jetzt feststellen, dass die Adresse vom Käufer im Kaufvertrag nicht korrekt ist. Geld habe ich und das Auto war abgemeldet.

Was kann mich erwarten? Ist so etwas schon mal jemand passiert?

Beste Antwort im Thema

Wer von den beiden Dummerchen ist nun der größere Vollpfosten?

Pepperduster, der einen sinnfreien Beitrag postet oder freddi2010, der diesen Mist auch noch mit einem Fullquote huldigen muss?

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Zitat:

Geld habe ich und das Auto war abgemeldet.

Dann ist doch gut. Der Rest sollte Dir egal sein.

Themenstarteram 30. April 2014 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Zitat:

Geld habe ich und das Auto war abgemeldet.

Dann ist doch gut. Der Rest sollte Dir egal sein.

Ja. Aber ich habe keine ausweisnummer vom Käufer... Wenn nun was ist, bin ich der letzte Halter...da die Adresse ja falsch ist.

Uii - ja, könnte ein Problem werden, falls der Kaufvertrag im Nachhinein nicht anerkannt wird.

Ich würde mal die Zulassungsstelle über das weitere Vorgehen befragen.

am 30. April 2014 um 18:51

Hatte ein ähnliches Erlebnis im Februar.

Habe mein Auto bei mobile verkauft. Danach sofort die Anzeige rausgenommen und 2 Stunden später rief ein Osteuropäer an, ob das Auto noch da ist.

Ich sagte "Nein, verkauft" und dann meinte er ich soll ihn trotzdem anrufen, falls der Käufer das Auto nicht abholt.

Das Auto war aber natürlich vom Käufer schon mitgenommen worden, was ich ihm dann auch sagte.

Sehr merkwürdig. Zumal das Auto über 1,5 Monate bei mobile drin war.

am 1. Mai 2014 um 7:33

Zum einem halte ich die vermutete Staatsangehörigkeit des Anrufers überhaupt nicht für sachdienlich. Sowas sollte man anders formulieren. Oder möchtest Du damit was bestimmtes ausdrücken? Er bat um ein Bild...und....schicke ihm keines und gut ist.....nicht gleich paranoide Züge annehmen!

Des weiteren hättest Du Dir vom Käufer ein Legitimationspapier, das die aktuelle Adresse aufweist, zeigen lassen können.

Dann hättest Du jetzt keine Befürchtungen....;)

 

 

Hallo TE,

unter den von Dir genannten Umständen kann Dir nichts mehr passieren. Sicherlich kannst Du den Verkauf Deines Fahrzeuges noch dem zuständigen Verkehrsamt anzeigen.

am 1. Mai 2014 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo TE,

unter den von Dir genannten Umständen kann Dir nichts mehr passieren. Sicherlich kannst Du den Verkauf Deines Fahrzeuges noch dem zuständigen Verkehrsamt anzeigen.

Nicht nur kannst, sondern solltest unbedingt den Verkauf dem Amt melden.

Es soll schon Kriminelle gegeben haben, die kauften ihr Tathilfsmittel billig mit gefälschten Papieren, damit sie im Vorfeld nicht wegen eines geklauten Kennzeichens auffallen.

am 1. Mai 2014 um 9:42

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo TE,

 

unter den von Dir genannten Umständen kann Dir nichts mehr passieren. Sicherlich kannst Du den Verkauf Deines Fahrzeuges noch dem zuständigen Verkehrsamt anzeigen.

Nicht nur kannst, sondern solltest unbedingt den Verkauf dem Amt melden.

 

Es soll schon Kriminelle gegeben haben, die kauften ihr Tathilfsmittel billig mit gefälschten Papieren, damit sie im Vorfeld nicht wegen eines geklauten Kennzeichens auffallen.

Und welches Amt wäre da dann zuständig?

 

Bundesausgleichsamt

Bundesministerium der Finanzen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

BAFzA Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesamt für Güterverkehr

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen

Bundesministerium der Verteidigung

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesministerium des Innern

Bundesamt für äußere Restitutionen

Bundesministerium der Finanzen

Bundesarchiv Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Bundesministerium der Finanzen

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Bundesministerium der Verteidigung

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesministerium des Innern

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Beschaffungsamt des BMI

Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Bundesamt für kerntechnische Entsorgung

Bundesamt für Naturschutz

BFS Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bundesamt für Verfassungsschutz

BfJ Bundesamt für Justiz

BKA Bundeskriminalamt

BKG Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesministerium des Innern

BND Bundesnachrichtendienst

BPA Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesministerium des Innern Bonn, Nordrhein-Westfalen

BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BSU Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BSprA Bundessprachenamt

BKartA Bundeskartellamt

BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BSA Bundessortenamt Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BTSys Bundesamt für technische Systemanalysen Marching, Bayern

BVA Bundesversicherungsamt

BVA Bundesverwaltungsamt

BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen

BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Bundesministerium für Gesundheit

BZSt Bundeszentralamt für Steuern Bundesministerium der Finanzen

DPMA Deutsches Patent- und Markenamt

EBA Eisenbahn-Bundesamt

GDWS Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

HK Havariekommando – Gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer

HZA Hauptzollämter

BAAINBw Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

KBA Kraftfahrt-Bundesamt

LBA Luftfahrt-Bundesamt

MAD Militärischer Abschirmdienst

BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

DESTATIS Statistisches Bundesamt

UBA Umweltbundesamt

Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin

Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen

Wasser- und Schifffahrtsamt Trier

Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg

Wasser- und Schifffahrtsamt …

 

ZKA Zollkriminalamt

ZKom Zollkommissariate

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

BAnstPT Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche

BASt Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesministerium für

BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen

BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde

BfR Bundesinstitut für Risikobewertung

BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften

BiB Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung

BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesministerium der Finanzen

BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

 

Nicht nur kannst, sondern solltest unbedingt den Verkauf dem Amt melden.

 

Es soll schon Kriminelle gegeben haben, die kauften ihr Tathilfsmittel billig mit gefälschten Papieren, damit sie im Vorfeld nicht wegen eines geklauten Kennzeichens auffallen.

Und welches Amt wäre da dann zuständig?

 

Bundesausgleichsamt

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

BAFzA Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

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BiB Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung

BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesministerium der Finanzen

BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

Der Müllwagen zum 1. Mai ist eingetroffen:D

Wer von den beiden Dummerchen ist nun der größere Vollpfosten?

Pepperduster, der einen sinnfreien Beitrag postet oder freddi2010, der diesen Mist auch noch mit einem Fullquote huldigen muss?

am 1. Mai 2014 um 10:33

Na ich habe nur mal die Ämter aufgezählt ( äh kopiert und eingefügt) ich sehe den Tread eh als sinnfrei an.

am 1. Mai 2014 um 10:35

Zitat:

Original geschrieben von arestele

Wenn er meine Tel. Nummer qs der Anzeige hat,

warum stellt man seine reguläre telefonnummer bei sowas rein?!

kostenlose prepaidkarten mit einem €uro guthaben schmeißen die netzbetreiber einem doch nach...

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Hallo TE,

unter den von Dir genannten Umständen kann Dir nichts mehr passieren. Sicherlich kannst Du den Verkauf Deines Fahrzeuges noch dem zuständigen Verkehrsamt anzeigen.

Nicht nur kannst, sondern solltest unbedingt den Verkauf dem Amt melden.

Es soll schon Kriminelle gegeben haben, die kauften ihr Tathilfsmittel billig mit gefälschten Papieren, damit sie im Vorfeld nicht wegen eines geklauten Kennzeichens auffallen.

Wenn Du schon sowas schreibst, dann teile doch auch Bitte mit, warum er das unbedingt machen soll. Das Fahrzeug wurde vorher vom TE abgemeldet.

Also welchen Sinn macht es für den TE aus Deiner Sicht ?

am 1. Mai 2014 um 10:53

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Nicht nur kannst, sondern solltest unbedingt den Verkauf dem Amt melden.

Es soll schon Kriminelle gegeben haben, die kauften ihr Tathilfsmittel billig mit gefälschten Papieren, damit sie im Vorfeld nicht wegen eines geklauten Kennzeichens auffallen.

Wenn Du schon sowas schreibst, dann teile doch auch Bitte mit, warum er das unbedingt machen soll. Das Fahrzeug wurde vorher vom TE abgemeldet.

Also welchen Sinn macht es für den TE aus Deiner Sicht ?

Dass der Wagen nicht irgendwo im Wald gefunden wird und er als letzter bekannter Halter (somit auch Besitzer/Eigentümer) die frohe Botschaft der illegalen Entsorgung samt Rechnung bekommt.

Alternativ die beschriebene Straftat mit dem PKW.

Nur weil ich einen PKW abmelde, heißt das nunmal nicht, dass ich aus dem Schneider bin. Wäre "schön", wenn man den nach der Abmeldung irgendwo am Straßenrand entsorgen könnte oder Straftaten damit begehen. Allerdings könnte auch so eine Veräußerungsanzeige gefälscht sein und eigentlich gehören dort auch die Daten des Käufers rein.

Wenn man die nicht hat... :rolleyes:

PS:

Und ich fühle mich immer mehr darin bestätigt, dass ich meinen Altwagen eben noch nicht verkauft habe, sondern weiter angemeldet lasse. Gehen wenigstens die Prozente runter. :)

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