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Auto verkauft mit Hagelschaden, Versicherung des Käufers will Restwert erfahren?
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit ein Auto verkauft, welches vor mehr als 4 Jahren einen Hagelschaden hatte. Ich wollte keine Reperatur und das Auto galt somit als wirtschaftlicher Totalschaden. Ich bekam Geld von der Versicherung.
Ich habe das Auto noch einige Jahre so gefahren und habe es nun Schluss endlich verkauft.
Jetzt meldet sich der Käufer (privat) bei mir und meint seine Versicherung möchte den damals ermittelten Restwert erfahren, ich soll ihm doch eine Kopie des Gutachtens machen.
Ich Frage mich was dahinter steckt, den mir ist so ein Vorgang schleierhaft. Was will die Versicherung des Käufers mit dem Restwert von vor 4 Jahren und warum kann diese nicht einfach auf meine damalige Versicherung zugehen? Die Schadens Vorgangsnummer habe ich dem Käufer schon genannt.
Irgendwie kommt mir das doch ein wenig seltsam vor. Was meint ihr, ist das nur ein Prozess der Versicherung um einen Referenzwert zu ermitteln oder geht es hier um etwas anderes?
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31 Antworten
Hm schwierig, ich würde ihm sagen das du keine vertrauenswürdige Daten weitergibst wenn du ein ungutes Gefühl hast, da bist du ja auch nicht verpflichtet zu.
Ich denke nicht das er vor hat mit dem Gutachten nochmal Geld von der Versicherung zu holen, da auf dem Gutachten ja auch das Datum steht und die Versicherung auch so rausfinden kann ob bei dem Fahrzeug Schäden schon vorhanden waren.
Es klingt schon plausibel das seine Versicherung den Restwert des Autos wissen will um die Versicherungssumme festzustellen.
ich kann es mir nur so herleiten: der Wagen ist aufgrund deiner fiktiven Abrechnung in der HIS-Datenbank eingetragen. Jetzt hat der neue Eigentümer einen Schaden und daher benötigt der Versicherer die Daten, weil im Kaufvertrag (aktuellster Wertnachweis) ggf (?) der Schaden von dir vermerkt wurde. In der Datenbank werden keine Schadenhöhen genannt, sondern nur Kennzeichen, FIN und Schadenart.
Ich würde nur dem Versicherer auf Nachfrage das Gutachten geben, nicht dem Käufer.
Das Gutachten gehört doch in den Fahrzeugordner, es spricht nichts dagegen, dem Käufer alle Unterlagen zum Fahrzeug die man hat auch zur Verfügung zu stellen.
Auch wenn man rechtlich nicht dazu verpflichtet ist. Freundlichkeit ist nicht verboten. Wenn es ein netter Käufer war, wäre ich auch nett.
Zitat:
@keksemann schrieb am 24. Aug. 2024 um 05:27:02 Uhr:
Ich würde nur dem Versicherer auf Nachfrage das Gutachten geben, nicht dem Käufer.
Und welche "höchstgeheimen" Daten willst du damit schützen?
Was gibst du Preis? Wie könnte jemand die Daten mißbrauchen?
Danke für die zügige Rückmeldungen, ihr seid super.
Zitat:
@Anzeigenhauptmeister schrieb am 24. August 2024 um 02:37:47 Uhr:
Es klingt schon plausibel das seine Versicherung den Restwert des Autos wissen will um die Versicherungssumme festzustellen.
Ja eben darum geht es mir, ich finde nichts im Internet zu solch einem Fall. Ich weiß aber auch nicht was er damit anstellen könnte? Ich finde es nur merkwürdig warum die Versicherungen nicht miteinander telefonieren können wenn es so sei das sie die Versicherungssumme wissen wollen, die kennen sich doch alle.
Der Käufer wusste auch, dass der Restwert unter dem Kaufpreis lag. Seit gestern kenne ich auch das Thema Übererlös, dass war mir vorher nicht bekannt. Kann so ein Gutachten auch Jahre später mir Probleme hier machen, da die Versicherung sagt: "warte Mal, du hast ja xxx€ mehr bekommen als wir damals dachten"? Gefahren bin ich jedoch das Auto viele Jahre ja noch.
Gut im Kaufvertrag waren aber auch Felgen dabei, etc.
1. Versicherungen dürfen aus Datenschutzgründen keine Detailinformationen über abgewickelte Schäden austauschen. Unter der Hand ausgetauschte Informationen sind rechtlich nicht nutzbar.
2. Hast du im Kaufvertrag angegeben, daß es mal ein wirtschaftlicher Totalschaden war? Wenn nein, könnte das ungut für dich sein. Nur den Schaden im Kaufvertrag festhalten reicht nicht. Daß der Kaufpreis über dem Restwert lag, ist kein Problem, sondern eher normal.
3. HiS-Einträge werden nach 4 Jahren gelöscht. Wenn der Schaden vor dem Jahr 2020 war, steht er nicht mehr drin. Dann kann die Versicherung nur von neuen Eigentümer von dem Totalschaden wissen.
Hallo und danke für die Ausführlichkeit.
Natürlich habe ich den Käufer über den wirtschaftlichen Totalschaden hingewiesen, jedoch im Kaufvertrag nur die Schäden aufgelistet.
Zitat:
@aditreiber schrieb am 24. August 2024 um 10:17:56 Uhr:
2. Hast du im Kaufvertrag angegeben, daß es mal ein wirtschaftlicher Totalschaden war? Wenn nein, könnte das ungut für dich sein. Nur den Schaden im Kaufvertrag festhalten reicht nicht. Daß der Kaufpreis über dem Restwert lag, ist kein Problem, sondern eher normal.
Dazu habe ich aber jetzt spontan diesen Artikel gefunden:
Frag ihn doch warum er die Info braucht ?
Aber im Kaufvertrag hätte der Totalschaden wohl aufgeführt werden müssen.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 24. August 2024 um 10:58:59 Uhr:
Frag ihn doch warum er die Info braucht ?
Aber im Kaufvertrag hätte der Totalschaden wohl aufgeführt werden müssen.
Er sagt nur das seine Versicherung den Restwert kennen will.
Wenn der Käufer sein Auto auch Kasko versichern will, könnte es doch für die Versicherung spannend sein, zu wissen, dass sie im Schadensfall eigentlich kaum noch etwas erstatten müsste, oder?
Ich weiß nicht, ob es dazu neuere Urteile gibt. Die Geschichte mit den Totalschäden ist ja erst in der jüngeren Vergangenheit von den Versicherern so hochgekocht worden. Fakt ist, daß dem Käufer bei einem verschwiegenen Totalschaden Ärger mit Versicherungen droht. Im schlimmsten Fall kann es passieren, daß er bei einem Unfall leer ausgeht.
Ich habe meinen letzten Unfallwagen als Totalschaden verkauft, auch wenn das offensichtlich war und der Käufer ein Restwertaufkäufer war, der 50 Euro dafür bezahlt hat.
Sag ihm doch einfach, Du hast keine Unterlagen mehr dazu und gut ist. Bist auch nicht verpflichtet da irgendwas nachzuhalten oder zu besorgen. Liegen seit geraumer Zeit im Müll fertig aus.
Ich würde mir nichts vergeben wenn ich die Auskünfte erteile.
Man kann ja aus allem ein Problem konstruieren.
Schon mal versucht, von einer Versicherung eine Auskunft zu erhalten? Gibt es nicht, da wird auf die DSGVO verwiesen und gemauert. Gäbe für mich daher auch keinen Grund, einer fremden Versicherung irgendwas mitzuteilen.