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Auto verkauft, nun komme Käufer mit Mängel. Heckklappe austauschbar?

BMW 3er E36
Themenstarteram 26. Juli 2010 um 9:15

Hallo Leute,

hatte Zeitlang meinen zweitwagen gehabt. Das Auto war ein Unfallwagen gewesen, wurde aber alles neu lackiert usw. Hintere Seitenwand.

Anscheinend hat auch die Heckklappe was abbekommen gehabt.

Ich hatte das Auto verkauft an eine Bekannte und dabei gesagt, dass es Ex-Unfallwagen ist usw. Sie wollte es unbedingt kaufen.

Dann hat sie das Auto von ihren Eltern checken lassen, von 2 Werkstätten und zahlte mir das Geld. Wir haben auch keinen Vertrag gemacht, Geld gegen Brief und fertig.

Nun hat sie die Scheiben tönen lassen und dabei wurde festgestellt, dass die Heckscheibe wohl mal geklebt wurde und dabei löst sie sich an einer Ecke wieder ab. Ob das was mit dem Scheibentönen zutun hat, keine Ahnung, aber jedenfalls muss es geklebt werden und eventuell geht die scheibe dabei kaputt.

Nun ist die folgende Frage: Kann ich die ganze Heckklappe selbst tauschen? Schafft man das alleine (ich)? oder ist es eher eine Expterten-Aufgabe? Komplette Heckklappe ist viel billiger als die Scheibe und die ganze Arbeit damit.

2. Die Frau sagt mir: "jedes gebrauchte Auto hat halbes jahr Garantie" und das ist jetzt mein Problem und ich soll mich damit auseinander setzen. Dabei haben wir nichtmal einen Vertrag.

Das ganze ist jetzt guten Monat her.

Also wer mir Tipps hat, her damit. Brauche mal euren Beistand.

Grüße,

Roman

Beste Antwort im Thema

Verkaut ist verkauft. Auch ohne Vertrag.

Wenn du sie auf den Unfallschaden hingewisen hast, passt doch alles.

Da würde ICH mir jetzt keine Sorgen machen und die nette Dame gar net weiter beachten.

Das ist doch jetzt wirklich ihr Problem.

Deshalb verkauf ich ungern irgend etwas an den Bekanntenkreis oder der Freund eines Freundes usw.

Weit weg mit dem Zeug dann hat man seine Ruhe.

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ich vermute, du redest von einem Compact, oder? :confused:

leider werde ich aus der fehlerbeschreibung nicht ganz schlau. wo ist ganz genau was kaputt?

das ihr keinen vertrag habt, ist natürlich ungünstig.

meines wissens gibt es diese beweisfrist jedoch nur bei gewerblichen verkäufern, da kenn ich mich aber zuwenig aus, um eine fundierte antwort geben zu können.

ich würde jedenfalls erstmal nix machen.

Eben deswegen macht man einen Vertrag, in dem jede Gewähr ausgeschlossen wird. Am besten du fragst mal bei einem Anwalt nach.

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 9:23

Hallo!

Joa, ist ein Compact, BJ 97, 318Ti :D

Habe ich ganz vergessen zu sagen. Sorry. War ja so eine Schüssel um zur Arbeit zu gurken, nix besonderes.

Ich habe es halt überhaupt nicht gewusst, das macht mir voll ärger. Wollte ja niemanden betrügen etc. Habe nichts verschwiegen.

Grüße,

Roman

idR sagt man: ohne Vertrag -> pech gehabt! Sowohl für den Käufer falls mal was ist, als auch für den Verkäufer.

Somit wärst du aus der Sache raus! Je nach dem wie du dich mit einer bekannten verstehst könnte man der Friede willen sich auf die Kosten einigen (teils teils?) und das Problem beheben.

Ein Gebrauchtwagengarantie gibt es mMn nur bei gewerblichen Verkäufern oder bei schweren Täuschungsfällen auch von privaten Verkäufern - hier wäre die Kostenübernahme oder die Rücknahme vorgesehen. Das fällt aber in deinem Fall keineswegs darunter möchte ich mal meinen. Du hattest ihr ja auch gesagt es sei ein Unfallwagen. Waren Zeugen dabei?

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 10:19

Joa Leute,

danke euch vielmals.

Zeugen haben wir so gut wie keine für die Dateils. Höchstens einer, der eventuell was mitbekommen hat.

Kann man die Scheibe einfach kleben, ohne dass man die komplett wegnimmt und die dabei dann reisst? Wäre die billigste Lösung für das Problem.

Grüße,

Roman

am 26. Juli 2010 um 10:24

Auch bei Privatverkäufen gibt es einen Schutz. Ein halbes (oder 1) Jahr Gewährleistung nicht zu vergleichen mit Garantie. Soweit ich weiß, jedoch nur mit Kaufvertrag.

Diese Gewährleistung kann in einem Kaufvertrag ausgeschlossen werden.

Da ihr aber keinen Vertrag habt, kann dir deine Bekannte theoretisch nichts. Rechtlich bist du im Vorteil, ist eben wirklich nur die Frage, ob dir die Freundschaft ne neue Heckklappe bzw. Scheibe wert ist.

Geh halt mal in ner Werkstatt vorbei,der sagt dir das dann schon.

Soweit ich das aber vor zwei Wochen mal gesehen hab,is das ned ganz so simpel....der Scheibenkleber braucht ne saubere Auflagefläche und nen Aktivator....

 

Greetz

Cap

mir ist nicht ganz klar warum die Scheibe beim kleben reissen sollte? vllt kann das jemand erklären der mehr Ahnung von Scheibenverarbeitung hat! Einzig das die Scheibe dazu sauber sein muss.

oder hast du etwa vor die Scheibe dazu auszubauen? Oo

Verkaut ist verkauft. Auch ohne Vertrag.

Wenn du sie auf den Unfallschaden hingewisen hast, passt doch alles.

Da würde ICH mir jetzt keine Sorgen machen und die nette Dame gar net weiter beachten.

Das ist doch jetzt wirklich ihr Problem.

Deshalb verkauf ich ungern irgend etwas an den Bekanntenkreis oder der Freund eines Freundes usw.

Weit weg mit dem Zeug dann hat man seine Ruhe.

Zitat:

Original geschrieben von theblade

mir ist nicht ganz klar warum die Scheibe beim kleben reissen sollte? vllt kann das jemand erklären der mehr Ahnung von Scheibenverarbeitung hat! Einzig das die Scheibe dazu sauber sein muss.

oder hast du etwa vor die Scheibe dazu auszubauen? Oo

Weil die Scheibe beim Ausbau unter Spannung gesetzt wird,wenn man da den Schneidedraht durchzieht,um die Scheibe vom Kleber zu lösen.

Und grad bei der hinteren Scheibe reicht das,um die gesamte Scheibe in Krümel zu verwandeln.Is schließlich Sicherheitsglas und kein Verbundglas.

Meine Verbundglasscheibe hat beim Ausbau auch nen fetten Riß abbekommen....

Und um die Scheibe wieder sauber einzukleben,muß sie auch meiner Ansicht nach komplett raus.

 

Greetz

Cap

Das Fahrzeug wurde als Unfallwagen deklariert. Fertig aus. Vertrag sollte man aber immer machen, ich würde mir davon nichts annehmen

Sehe ich auch so. Erstmal Füße still halten. Solange nichts schrifltiches kommt einfach ignorieren.

Dann kann man überlegen ob man Geld in nen Anwalt investiert.

Ganz so einfach mit verkauft ist verkauft ist es nicht. Hatte mal ein ähnliches Problem. Ich habe ein Auto verkauft, sogar mit Vertrag, aber ohne dem Zusatz "gekauft wie gesehen, ohne jede Gewähr. Kurz darauf hatte der einen Motorschaden, und wollte ihn ersetzt haben. Ich zum Anwalt, der sagte, wenn ich die Gewähr nicht extra ausschließe, dann hafte ich drei Monate für das Auto, auch als Privatmann. Das war die kurzform. Seitdem mache ich imme wasserdichte verträge.

gruß He-Man

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Und um die Scheibe wieder sauber einzukleben,muß sie auch meiner Ansicht nach komplett raus.

Cap, deine Erklärung ist mir soweit schon klar gewesen ;)

Es hat sich halt nur vom TE so gelesen als möchte er die Scheibe nur nochmal neu abdichten und das im eingebauten Zustand (einfache ne neue Dichtbahn entlang ziehen auf die Art *g*)

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