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Auto Verkauft- Probleme mit dem Käufer

Themenstarteram 25. November 2007 um 14:05

Hallo Leute habe ein Problem.

1. Ich bin eine Privatperson, kein Händler, und habe ein abgemeldetes Kfz von Privat an Privat verkauft. Mit dem Käufer ich jetzt ein Problem habe.

2. Ich hatte das Wagen OHNE Kaufvertrag, von einem Zwischenhändler, einem sehr guten Freund von mir, gekauft.

3. Mein Kumpel erklärte mir dass das Wagen Unfallfrei ist, und nur ein kleine, vorne ein Blechschaden hatte. Der kleine Blechteil vorne an der Front zwischen den 2 Lampen des Wagens wurde ausgetauscht. Es wurde auf einem Parkplatz, von einem anderen wagen der rückwärts aus dem Parklücke herausfuhr berührt.

Ich verkaufte diesen Wagen weiter. Ich habe es als Unfallfrei verkauft. Ich erklärte den Käufer, genau den oben beschriebenen kleinen Schaden. Der aber sagte, nach genauen gucken, Er war ein Fachmann- dass die Seitenschürzen angeblich auch lackiert waren. Da ich nicht viel Ahnung habe wusste ich es nicht habe es einfach so „im Luft“ gelassen. Deswegen verhandelte er den schon festgelegten Kaufpreis um 300 Euro noch mal runter.

4. da ich kein Kaufvertrag hatte riefe ich ein Kumpel an, der mir ein Kaufvertrag bringen sollte. Er brachte mir aber ein Kaufvertrag, der aber nur für Händler bestimmt ist, wo überhaupt nichts von einem Kaufvertrag steht, sondern nur:

„Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit Gebrauchtwagen- Garantie – Barzahlung“

5. Der Käufer füllte diesen „Kaufvertrag“ selbst mit eigener Handschrift aus und

wurde als „Unfallfrei, Frontschürze lackiert“ von uns beiden unterschrieben.

6. Nach ca. 1. Woche bekam ich ein Brief von diesem, das ich Ihn betrogen hätte und, das das Wagen einen sehr großen Unfall hätte, den ein Gutachter ihm auch bestätigt habe. Ferner hätte er mit dem eingetragenen Erstbesitzer (Wagen 1.Hand) telefoniert, die ihm das alles bestätigt hätte. Und verlangt von mir innerhalb einer Woche 800 Euro zurück, sonst würde er zu einem Rechtsanwalt gehen, und ich alles, Anwalt, Gerichtskosten bezahlen müsse. Der Erstbesitzer habe den Kaufvertrag zwischen ihm und meinem Kumpel gefaxt, wo das wagen als Unfallwagen verkauft wurde.

7. Kopie das Kaufvertrag schickte er mir mit der Post zu. In dem Kaufvertrag ist der Punkt zu Unfallfreiheit nicht angekreuzt, und steht mit Hand geschrieben „Frontschaden“

8. Ich rief aber ebenfalls bei dem Erstbesitzer an, und er sagte mir da es um einen kleinen Parkplatzschaden, genau wie oben beschrieben handle, und man keineswegs von einem Unfall sprechen könne. So würde er, nach meinem nachfrage, bei einem eventuellen Gerichtsverhandlung auch aussagen. Er sagte, er habe in den Kaufvertrag mit meinem Kumpel extra, Unfallfrei nicht angekreuzt und Frontschaden rein geschrieben, damit er später keine Probleme mit „Verbrechern“, genau mit denen mit dem ich jetzt auch zu tun habe, sich abzuschützen.

Jetzt bin ich noch am warten, was nächste Woche kommt. Was meint Ihr den hierzu, habe ich eine Chance vor Gericht, Ist meine Kaufvertrag eigentlich rechtens, da es ja nur für Händler ist und nirgends von einem Kaufvertrag außer „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit Gebrauchtwagen- Garantie – Barzahlung“ drin steht?

Ich versuchte ihn öfters anzurufen, aber er ging an meinem Telefonate nicht dran. Ich schichte ihm eine SMS, in dem ich ihm ein Angebot machte, dass er das Auto zurückbringen soll und ich den Kaufpreis minus 500 Euro zurückzahlen kann, da er das wagen jetzt schon 3 Wochen besitze und wahrscheinlich auch angemeldet habe, obwohl ich vermute da er mit sehr großen Wahrscheinlichkeit ein Händler ist und das Wagen weiter verkauft hat oder verkaufen will. Er ging zu meinem Angebot nicht ein, vielmehr schrieb er mir per SMS wieder zurück, ich soll das Auto bei ihm abholen, den Kaufpreis (5200.-) plus 300 Euro ihm als Schadenersatz zurückzahlen, dann würde er nicht vor Gericht ziehen.

Was soll ich Euerer Meinung nach machen?

balkad@aol.com

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. November 2011 um 16:27

Hallo grüß Euch,

nach 4 Jahren bin ich auf meine damalige frage gestoßen. Die Sache ist wie folgt gelaufen.

Ich bin mit dem Schreiben des gegnerischen Anwalts, zu einem Rechtsanwalt gegangen.

Mein Rechtsanawalt hat einen mehrseitigen Schreiben gefasst und gesendet.

Danach habe ich von der Gegenseite, jetzt seit 4 Jahren nichts mehr gehört.

Mfg

Balkad

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du solltest in deinem eigenen interesse dringend einen spezialisierten anwalt aufsuchen!

Zitat:

Original geschrieben von balkad

Hallo Leute habe ein Problem.

1. Ich bin eine Privatperson, kein Händler, und habe ein abgemeldetes Kfz von Privat an Privat verkauft. Mit dem Käufer ich jetzt ein Problem habe.

2. Ich hatte das Wagen OHNE Kaufvertrag, von einem Zwischenhändler, einem sehr guten Freund von mir, gekauft.

Das war nicht schlau, sorry. Kostet doch nichts, einfach so nen Standardkaufvertrag, den du von mobile.de, adac.de usw. runterladen kannst, auszufüllen, wenigstens um schäden festzuhalten, die du.....

Zitat:

3. Mein Kumpel erklärte mir dass das Wagen Unfallfrei ist, und nur ein kleine, vorne ein Blechschaden hatte. Der kleine Blechteil vorne an der Front zwischen den 2 Lampen des Wagens wurde ausgetauscht. Es wurde auf einem Parkplatz, von einem anderen wagen der rückwärts aus dem Parklücke herausfuhr berührt.

Ich verkaufte diesen Wagen weiter. Ich habe es als Unfallfrei verkauft. Ich erklärte den Käufer, genau den oben beschriebenen kleinen Schaden. Der aber sagte, nach genauen gucken, Er war ein Fachmann- dass die Seitenschürzen angeblich auch lackiert waren. Da ich nicht viel Ahnung habe wusste ich es nicht habe es einfach so „im Luft“ gelassen. Deswegen verhandelte er den schon festgelegten Kaufpreis um 300 Euro noch mal runter.

..dann hier nachweisen könntest.

Zitat:

4. da ich kein Kaufvertrag hatte riefe ich ein Kumpel an, der mir ein Kaufvertrag bringen sollte. Er brachte mir aber ein Kaufvertrag, der aber nur für Händler bestimmt ist, wo überhaupt nichts von einem Kaufvertrag steht, sondern nur:

„Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit Gebrauchtwagen- Garantie – Barzahlung“

5. Der Käufer füllte diesen „Kaufvertrag“ selbst mit eigener Handschrift aus und

wurde als „Unfallfrei, Frontschürze lackiert“ von uns beiden unterschrieben.

Ich verstehe nicht, wie leichtsinnig man beim auto an- und verkauf sein kann.

1. Man kann im Internet überall Kaufverträge als PDF runterladen, und diese dann ausdrucken und ausfüllen.

2. Unfallfrei hättest du nicht ankreuzen sollen, wenn vorschäden bekannt sind! Vor allem, wenn du dir nicht sicher sein kannst, was am auto wirklich dran war "auto von bekannten von bekannten, von ihm wiederum ein bekannter usw."

Zitat:

6. Nach ca. 1. Woche bekam ich ein Brief von diesem, das ich Ihn betrogen hätte und, das das Wagen einen sehr großen Unfall hätte, den ein Gutachter ihm auch bestätigt habe. Ferner hätte er mit dem eingetragenen Erstbesitzer (Wagen 1.Hand) telefoniert, die ihm das alles bestätigt hätte. Und verlangt von mir innerhalb einer Woche 800 Euro zurück, sonst würde er zu einem Rechtsanwalt gehen, und ich alles, Anwalt, Gerichtskosten bezahlen müsse. Der Erstbesitzer habe den Kaufvertrag zwischen ihm und meinem Kumpel gefaxt, wo das wagen als Unfallwagen verkauft wurde.

7. Kopie das Kaufvertrag schickte er mir mit der Post zu. In dem Kaufvertrag ist der Punkt zu Unfallfreiheit nicht angekreuzt, und steht mit Hand geschrieben „Frontschaden“

8. Ich rief aber ebenfalls bei dem Erstbesitzer an, und er sagte mir da es um einen kleinen Parkplatzschaden, genau wie oben beschrieben handle, und man keineswegs von einem Unfall sprechen könne. So würde er, nach meinem nachfrage, bei einem eventuellen Gerichtsverhandlung auch aussagen. Er sagte, er habe in den Kaufvertrag mit meinem Kumpel extra, Unfallfrei nicht angekreuzt und Frontschaden rein geschrieben, damit er später keine Probleme mit „Verbrechern“, genau mit denen mit dem ich jetzt auch zu tun habe, sich abzuschützen.

Jetzt bin ich noch am warten, was nächste Woche kommt. Was meint Ihr den hierzu, habe ich eine Chance vor Gericht, Ist meine Kaufvertrag eigentlich rechtens, da es ja nur für Händler ist und nirgends von einem Kaufvertrag außer „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit Gebrauchtwagen- Garantie – Barzahlung“ drin steht?

Ich versuchte ihn öfters anzurufen, aber er ging an meinem Telefonate nicht dran. Ich schichte ihm eine SMS, in dem ich ihm ein Angebot machte, dass er das Auto zurückbringen soll und ich den Kaufpreis minus 500 Euro zurückzahlen kann, da er das wagen jetzt schon 3 Wochen besitze und wahrscheinlich auch angemeldet habe, obwohl ich vermute da er mit sehr großen Wahrscheinlichkeit ein Händler ist und das Wagen weiter verkauft hat oder verkaufen will. Er ging zu meinem Angebot nicht ein, vielmehr schrieb er mir per SMS wieder zurück, ich soll das Auto bei ihm abholen, den Kaufpreis (5200.-) plus 300 Euro ihm als Schadenersatz zurückzahlen, dann würde er nicht vor Gericht ziehen.

Was soll ich Euerer Meinung nach machen?

balkad@aol.com

Geh zu einem Anwalt.

Ich kann dir hier leider nicht viel sagen, da du viel zu leichtsinnig warst, sowohl beim kauf, als auch beim verkauf.

Habe keine ahnung, was sich hier gegen dich wenden kann, daher solltest du einen anwalt aufsuchen, der auf sowas spezialisiert ist.

Eins steht fest: Unfall ist Unfall, egal ob Parkrempler oder vollgas gegen eine Mauer.

Und nochwas:

LASS DICH AUF KEINEN FALL AUF EINEN DEAL EIN, OHNE DICH ERKUNDIGT ZU HABEN.

Kaufpreis +300€ Schadensersatz ist mehr als übertrieben, zumal er damit fast einen Monat lang gefahren ist.

Themenstarteram 25. November 2007 um 21:16

danke für den Anwort. Ich warte mal die nächste Woche ab, ob er wirklich zu einem Anwalt geht oder nur geblöfft hat. Wenn er wirklich zum Anwalt gehen sollte, würde das sowieso ein bestimmt mindestens 2 jährige Rechtskrieg. Dazu hat er auch bestimmt kein Bock, nehme ich an. Mal sehen was kommt. Ich schreibe, wenn was neueres gibt hier weiter.

mfg

balkad

Zitat:

Original geschrieben von balkad

Wenn er wirklich zum Anwalt gehen sollte, würde das sowieso ein bestimmt mindestens 2 jährige Rechtskrieg.

:rolleyes:

sowas geht ganz fix....

und am ende gehst du ohne auto, ohne geld und wohlmöglich noch als vorbestraft aus dem prozess heraus!

Verstehe nicht warum man nicht eben in den nächsten Schreibwarenladen gehen kann und für 1,50 € einen Vertrag kauft.

Autos sind nunmal keine Orangenkisten die man mal eben so verticken kann....

am 25. November 2007 um 22:52

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Verstehe nicht warum man nicht eben in den nächsten Schreibwarenladen gehen kann und für 1,50 € einen Vertrag kauft.

Autos sind nunmal keine Orangenkisten die man mal eben so verticken kann....

Brauchst ja noch nicht einmal kaufen. Gibt ja nun wirklich genug Möglichkeiten einen KV-Vordruck (und Informationen hierzu) kostenlos aus dem I-Net runterzuladen...und über einen Internetanschluss scheint der TE ja zu verfügen - schließlich schreibt er hier:p;)

Gruß

Fox74 (gerade einmal nach Kaufvertrag Auto gegoogelt - 2.110.000 Treffer - sollte für jeden was dabei sein:D)

zur not kann man auch binnen weniger minuten selbst einen kv auf dem pc erstellen....

Moin,

Herzlichen Glückwunsch ... wenn Ich deine Schilderung RICHTIG verstehe ... hast du dieses Gebrauchtfahrzeug ... mit gesetzlicher Gewährleistung und eventuell sogar Garantie verkauft !

Das schlaueste was du machen kannst ... ist dem Käufer anzubieten das Fahrzeug abzüglich der gefahrenen km-Strecke zum Verkaufspreis zurückzunehmen. (Meistens nimmt man so 10-20 Cent je gefahrenem km)

Wäre nach deiner Schilderung das schlaueste was du machen kannst. Und das nächste schlaue ist ... beim NÄCHSTEN Verkauf ... unbedingt einen für dich PASSENDEN (!) Kaufvertrag verwenden ... achja ... und den angeblichen Unfallschaden nochmal inspizieren.

Ansonsten ... ist das einzig brauchbare ... zu einem Anwalt gehen, und dich dort mit ALLEN Unterlagen beraten lassen.

MFG Kester

am 26. November 2007 um 7:52

klassisches eigentor! wie von den anderen gesagt ist es besser du gehst beim anwalt. dein kumpel ist auch der beste! kauft das ding mit unfall-frontschaden im vertrag und gibt ihn dir als unfallfrei. normal sollte er dir mit unter die arme greifen dabei. sprich mal mit dem

 

gruss

du hast meinen Thread - Namen geklaut :D

http://www.motor-talk.de/.../...uft-probleme-mit-kaeufer-t1636535.html

 

Ansonsten - in deiner Situation würde ich auch nen Anwalt nehmen - insbesondere auch aufgrund des falschen Kaufvertrags. Nicht das da noch jemand so gewitzt ist und dir die gleichen Pflichten andichtet wie einem gew. Verkäufer - weil er ja dachte du bist gew. Verkäufer - weil du hast ja so einen Kaufvertrag genommen - weil was würde es denn sonst für einen Sinn machen solch einen Kaufvertrag für gew. Händler zu nehmen? - Weil als privater hätte man ja garkeine Möglichkeit sich mal eben nen Kaufvertrag von nem Gewerblichen zu besorgen - wärend man die für privaten verkauf an jeder Ecke bekommt

Ich habe da nur als Beispiele mal so ein paar Gedankengänge niedergeschrieben, mit denen er versuchen könnte dich zu ärgern - und es ggf. sogar schaffen kann. Ich denke du brauchst Rechtsbeistand. Angriffspunkte gibt es genug.

am 26. November 2007 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von balkad

danke für den Anwort. Ich warte mal die nächste Woche ab, ob er wirklich zu einem Anwalt geht oder nur geblöfft hat. Wenn er wirklich zum Anwalt gehen sollte, würde das sowieso ein bestimmt mindestens 2 jährige Rechtskrieg. Dazu hat er auch bestimmt kein Bock, nehme ich an. Mal sehen was kommt. Ich schreibe, wenn was neueres gibt hier weiter.

mfg

balkad

Selbst wenn der Käufer keinen Anwalt einschaltet besteht für Dich immer noch das große Problem, dass Du ein Fz. verkauft hast ohne die Gewärleistung auszuschließen, d. h. DU für evtl. Mängel u. U. zahlen musst! Dies solltest Du ebenfalls bedenken.

Gruß

Fox74

 

Themenstarteram 28. November 2007 um 22:13

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15

du hast meinen Thread - Namen geklaut :D

http://www.motor-talk.de/.../...uft-probleme-mit-kaeufer-t1636535.html

 

Ansonsten - in deiner Situation würde ich auch nen Anwalt nehmen - insbesondere auch aufgrund des falschen Kaufvertrags. Nicht das da noch jemand so gewitzt ist und dir die gleichen Pflichten andichtet wie einem gew. Verkäufer - weil er ja dachte du bist gew. Verkäufer - weil du hast ja so einen Kaufvertrag genommen - weil was würde es denn sonst für einen Sinn machen solch einen Kaufvertrag für gew. Händler zu nehmen? - Weil als privater hätte man ja garkeine Möglichkeit sich mal eben nen Kaufvertrag von nem Gewerblichen zu besorgen - wärend man die für privaten verkauf an jeder Ecke bekommt

Ich habe da nur als Beispiele mal so ein paar Gedankengänge niedergeschrieben, mit denen er versuchen könnte dich zu ärgern - und es ggf. sogar schaffen kann. Ich denke du brauchst Rechtsbeistand. Angriffspunkte gibt es genug.

Hallo grüsse dich,

habe im Net nach ähnlichen Fällen gesucht, dabei sah ich deinem Thread. Das wegen habe ich das gleiche genommen.

Bis heute habe ich nichts von Ihm wieder was gehört. Wenn in den nächsten Wochen nichts kommen sollte, nehme ich an, das er bluffen wollte um von mir noch 800€ abzuknöpfen.

Ist vielleicht jetzt noch zu früh vom bluff zu sprechen.

Dann werde ich natürlich einen Fachanwalt suchen. Ich werde gerne mal den rechtlichen Definition wissen, ab wann ein Wagen rechtlich, ein Unfallwagen, ist.

Und ob der „Kaufvertrag“ den ich als Privatperson mit dem, Käufer gemacht habe, vor Gericht überhaupt gültig ist. Wenn das von vorne rein, kein Gültigkeit hat dann bin ich, so denke ich, im Vorteil.

Auf jeden fall bin ich fleißig im Internet auf Info suche :)

Danke noch für Euren Hilfe

mfg

Zitat:

Original geschrieben von balkad

Und ob der „Kaufvertrag“ den ich als Privatperson mit dem, Käufer gemacht habe, vor Gericht überhaupt gültig ist.

Warum sollte der deiner Meinung nach nicht gültig sein?

Themenstarteram 28. November 2007 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von balkad

Und ob der „Kaufvertrag“ den ich als Privatperson mit dem, Käufer gemacht habe, vor Gericht überhaupt gültig ist.

Warum sollte der deiner Meinung nach nicht gültig sein?

weil das ja speziel für Händler bestimmt ist, und hinten was weiss ich, hundert sachen in Kleingedruckten steht.

Daswegen, habe ich gedacht, da es meine Meinung nach, vielleicht gar keine Gültigkeit haben könnte, da ich ja ne Privatperson bin und ein Privatverkauf gemacht habe.

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