ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto verkauft und nun ärger!Hilfe

Auto verkauft und nun ärger!Hilfe

Themenstarteram 8. Januar 2008 um 16:45

Hallo

Ich hab mein altes Auto (13 Jahre alt) verkauft.

Habe beigeschrieben was alles erneuert wurde.

Mängel hab ich keine gefunden auser ein paar Dellen,Kratzer.

HU/AU sind vor 3 Monaten neu gemacht.

Nun hat der Käufer das Auto abgeholt ohne es sich genau anzuschauen.

Nummernschilder dranne und weg war er.

Nun hat er in einer Werkstatt Mängel gefunden wovon ich nichts wusste!

Woher auch?Bin im Kfz-Bereich nur ein Laie und fahre doch nicht jeden Tag in die Werkstatt.

Jetzt will er Käufer aber ein Gutachten über die Mängel machen lassen und sein Anwalt einschalten wenn ich den Wagen nicht zurück nehme.

Ich habe ein Kaufvertrag in dem ich geschrieben habe:

Verkauf ohne Garantie oder Umtauschrecht

Keine Sachmängelhaftung.

Jetzt wüsste ich ganz gerne wie das nun aussieht?

Habe ich schlechte Karten und muss den Wagen zurück nehmen?

Ich bin wie gesagt nur ein Laie und die Mängel die der Wagen hat hätte ich nie finden können.

Schaue auch nicht jeden Tag unters Auto.

Hoffe das mir da jemand helfen kann.

MfG

Ähnliche Themen
16 Antworten

lach ihn am telefon aus, und leg auf, wenn er dich das nächste mal anruft.

er kann dir nix.

ein 13 jahre altes auto kann mängel haben, die man nicht direkt sieht.

Bei Unfallschäden sieht es allerdings anders aus:

Hast du "unfallfrei" im kaufvertrag festgehalten?

Hatte das auto einen unfallschaden?

am 8. Januar 2008 um 18:13

Hallo,

du hast eigentlich sehr gute Karten, da du eine Sachmängelhaftung u.Ä. ausgeschlossen hast.

Beim nächsten Telefonat sage dem Käufer er möge doch bitte seinen Anwalt einschalten und dich in Ruhe lassen. Du reagierst nur noch auf Schreiben des Anwaltes.

Wird nur heiße Luft sein und du wirst deine Ruhe haben. Außerdem darf man bei einem 13 Jahre alten Auto nicht von einem Neuwagenzustand ausgehen, erst recht nicht wenn man sich nicht einmal die Mühe macht sich den Wagen anzuschauen.

Mfg Stephan

kann mich meinen vorrednern nur anschließen.

du hast korrekterweise die sachmängelhaftung ausgeschlossen, du bist nur für sog. arglistig verschwiegene mängel haftbar. die arglist und die kenntnis über diese mänge muss dir der käufer aber erstmal nachweisen. mir solchen kunden würde ich an deiner stelle ausschließich über deren anwalt kommunizieren alles andere ist zwecklos. ich bezweifle das er überhaupt einen anwal konsultiert.

Grüße

Zwiebelhirsch

stud. wirt. iur.

Themenstarteram 9. Januar 2008 um 5:42

Hallo

Er hat kein Unfall .Es geht um etwas Rost am Träger wovon ich nichts wusste.

Also am besten alles über ein Anwalt laufen lassen?

Hi

warte erstmal ab was der macht, auf unqualifizierte anrufe evtl noch mit beleidigungen oder drohungen würde ich nicht eingehen. wenn du einen zeugen hast, der eine solchen anruf mithört in dem drohungen ausgestoßen werden kannst du anzeige erstatten. geld von dir muss er auf den privatklageweg erstreiten und das macht der anwalt sicher nicht telefonisch.

Zum anwalt würde ich erst dann wenn du von seinem post bekommst da sonst nur kosten auf die zukommen. er will was dann soll erstmal er seine forderung und ggf beweise vortragen.

Ich bin gespannt wie er das machen will...

grüße

zwiebelhirsch

@shapy

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Mach dir keine Sorgen, der kann dir gar nichts. Du bist Privatperson (Verbraucher) und hast die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Damit bist du mit Übergabe die Kiste los.

Nur wenn er dir beweisen könnte dass du vorsätzlich Unwahrheiten erzählt hast, hat er Ansprüche. Aber einem Laien ist es definitiv nicht zuzumuten irgendwelche Träger nach Rost abzusuchen.....

 

Am besten sage dem Käufer er möge sich ein BGB nehmen und ab §433 mal ein paar Seiten lesen

Also wenn du sogar noch vor 3 monaten AU/HU bekommen hast und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist dann kann der Käufer gerne soviel Gutachten erstellen wie er möchte solange er sie Zahlt.

Dir kann nichts geschehen und wenn er nochmal anruft einfach dem "drohenden" Rechtsstreit zustimmen und das Gespräch freundlich beenden ;)

 

grüße

Steini

Moin,

Zuerst einmal kommt es schon ein bisschen drauf an ... WAS du in den Kaufvertrag geschrieben hast.

Hast du im Kaufvertrag z.B. "Rostfreiheit" reingeschrieben ... dann könnte er dir etwas, ebenfalls wenn du "Mängelfreiheit" in den Vertrag geschrieben hast, denn dann sicherst du dem Käufer diese Eigenschaften zu, dann hätte er einen entsprechenden Anspruch auf diese Punkte.

Ansonsten zieht der Gewährleistungsausschluss für dich als Privatperson und du kannst dir dass alles recht ruhig ansehen.

MFG Kester

@ 1

Wäre da an Deiner Stelle auch erst mal ganz zuversichtlich.

Sich bei einem 13 Jahre alten Auto über "versteckte" Mängel zu wundern und den Wagen zurück geben zu wollen - dreist.

am 9. Januar 2008 um 11:20

Naja ich denke dem Käufer gehts bloß wieder darum den Preis noch nachträglich zu drücken. Liest man ja leider öfter hier in letzter Zeit.

Naja wie schon oben geschrieben, sehe ich für dich keine großen Probleme.

Mfg Stephan

Um welchen Kaufpreis geht es denn?

Zitat:

Original geschrieben von zwiebelhirsch

Hi

warte erstmal ab was der macht, auf unqualifizierte anrufe evtl noch mit beleidigungen oder drohungen würde ich nicht eingehen. wenn du einen zeugen hast, der eine solchen anruf mithört in dem drohungen ausgestoßen werden kannst du anzeige erstatten. geld von dir muss er auf den privatklageweg erstreiten und das macht der anwalt sicher nicht telefonisch.

Sorry, das ist Blödsinn!

Du kannst keinen Verklagen, der dich am Telefon beleidigst. Bzw. können kannst du es schon, aber es wird IMMER Aussage gegen Aussage stehen. Du darfst niemand anderen mithören lassen, ohne vorher deinen Gesprächspartner zu informieren.

Zitat:

Original geschrieben von Schapy20

Hallo

Er hat kein Unfall .Es geht um etwas Rost am Träger wovon ich nichts wusste.

Also am besten alles über ein Anwalt laufen lassen?

nein, einfach ignorieren. Er wird seinen Anwalt nicht einschalten, da er das genau weiß, dass er nicht gewinnen wird.

soweit richtig, den hinweis muss man geben das kann man ja auch und da man ja eh einen zeugen hat ist es in diesem fall auch abgesichert das man seiner verpflichtung nachkam.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto verkauft und nun ärger!Hilfe