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Auto verkauft und vom Käufer abgemeldet -> jetzt Bußgeldbescheid bekommen
Hallo Leute,
ich hoffe jemand kann hier helfen, da ich damals jedenfalls absolut keinen Plan hatte wie man ein Auto vernünftig verkauft und dadurch ne blöde Entscheidung getroffen hatte.
Meinem Auto wurde der Katalysator geklauft. Ich hab den dann so wie es dort stand für wenig Geld an irgendeinen Ankäufer verkauft (Ausweisfoto vorhanden). Natürlich habe ich keinen Kaufvertrag oder sonst was gemacht, da es nur um 150€ gingen. Abmeldung etc. würde er natürlich sofort machen
Naiv wie ich war habe ich zugestimmt, jetzt kam ein Brief bei uns an, wo drinne steht, dass das nicht zugelassene Auto widerrechtlich irgendwo abgestellt wurde und den Verkehr behinderte. Die HV war also schonmal nicht mehr vorhanden, was es aber irgendwie schlimmer macht, da das Auto noch über den Namen meines Vaters angemeldet ist.
Kann ich das Ding irgendwie Zwangsabmelden lassen? Und komme ich aus dieser Bußgeldsache noch raus? Wissen die Behörden, dass das Fahrzeug nicht mehr von einem von uns gefahren wird aufgrund irgendwelcher Indizien (kein Wohnort in Essen...)?
Ich werde jedenfalls daraus lernen, beim nächsten Kauf.
MfG
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40 Antworten
Im Prinzip ist auch ein mündlicher Kaufvertrag gültig, nur man muss Ihn beweisen können (Zeuge ?).
Ansonsten wird es m.E. schwierig. Ok ein Ausweisphoto mit Geschichte dazu ist ggf. auch glaubwürdig aber natürlich erstmal weniger oder wenn der AUsweis sich als fake herausstellt. Zumindest muss man so gegen alles erstmal Einsprich erheben etc. pp. ggf. ANwaltlichen Rat erfragen.
Ist das Fahrzeug nun abgemeldet oder nicht?
Da Du nicht nachweisen kannst, wem Du das Fahrzeug verkauft hast, darfst Du Dich um die Entsorgung kümmern.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 27. Mai 2022 um 14:36:43 Uhr:
Ok ein Ausweisphoto mit Geschichte dazu ist ggf. auch glaubwürdig
Echt? Bei wem?
Solch Märchen werden doch ständig erzählt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Mai 2022 um 14:36:47 Uhr:
Ist das Fahrzeug nun abgemeldet oder nicht?
Da Du nicht nachweisen kannst, wem Du das Fahrzeug verkauft hast, darfst Du Dich um die Entsorgung kümmern.
Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des 05.05.2022 anscheinend noch nicht abgemeldet. Was sich jetzt mittlerweile getan hat, weiß ich nicht.
Klingt sehr blöd, war aber auch blöd von mir..gut man lernt aus seiner Blödheit.
Wenn du nicht beweisen kannst, dass es verkauft worden ist, ist es m. M. n. nicht zu einem Verkauf gekommen und es gehört noch dir mit allen Pflichten. Ich fürchte, einen Schlüssel hast du auch nicht mehr, da mit verkauft?
..... und Papiere bestimmt auch nicht!?!
wie soll man das Ding jetzt verschrotten?
Kam der Käufer aus der Nähe, dann würde ich mal schauen ob er noch dort wohnt, bzw. der Ausweis überhaupt echt war. (sofern man beide Seiten fotografiert hat )
Zitat:
@coyote_1997 schrieb am 27. Mai 2022 um 14:48:12 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Mai 2022 um 14:36:47 Uhr:
Ist das Fahrzeug nun abgemeldet oder nicht?
Da Du nicht nachweisen kannst, wem Du das Fahrzeug verkauft hast, darfst Du Dich um die Entsorgung kümmern.
Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des 05.05.2022 anscheinend noch nicht abgemeldet. Was sich jetzt mittlerweile getan hat, weiß ich nicht.
Klingt sehr blöd, war aber auch blöd von mir..gut man lernt aus seiner Blödheit.
Von allein meldet sich das Fahrzeug nicht ab. Wenn Du keine Veräußerungsmitteilung an die Zulassungsstelle geschickt hast und der Käufer nicht mit Kennzeichen und blechen das Fahrzeug abmelden war, wird der noch angemeldet sein.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Mai 2022 um 14:39:00 Uhr:
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 27. Mai 2022 um 14:36:43 Uhr:
Ok ein Ausweisphoto mit Geschichte dazu ist ggf. auch glaubwürdig
Echt? Bei wem?
Solch Märchen werden doch ständig erzählt.
Ja, das ist schwierig, aber wie kommt man als unbescholtener Bürger sonst zu de Ausweisphoto von einem Ankäufer ? ggf., kann man den Kontakt zu der Person . Handynummer Anruf , Mail verkehr in Kleinanzeigenportal ? sowie die Diskussion über den Verkauf nachweisen. Ein Zeuge ist natürlich hilfreich.
Die Frage ist eben was der andere - sofern er greifbar ist - im Extremfall vor Gericht erzählen kann.
Zitat:
@coyote_1997 schrieb am 27. Mai 2022 um 14:30:52 Uhr:
Hallo Leute,
ich hoffe jemand kann hier helfen, da ich damals jedenfalls absolut keinen Plan hatte wie man ein Auto vernünftig verkauft und dadurch ne blöde Entscheidung getroffen hatte.
Meinem Auto wurde der Katalysator geklauft. Ich hab den dann so wie es dort stand für wenig Geld an irgendeinen Ankäufer verkauft (Ausweisfoto vorhanden). Natürlich habe ich keinen Kaufvertrag oder sonst was gemacht, da es nur um 150€ gingen. Abmeldung etc. würde er natürlich sofort machen
Naiv wie ich war habe ich zugestimmt, jetzt kam ein Brief bei uns an, wo drinne steht, dass das nicht zugelassene Auto widerrechtlich irgendwo abgestellt wurde und den Verkehr behinderte. Die HV war also schonmal nicht mehr vorhanden, was es aber irgendwie schlimmer macht, da das Auto noch über den Namen meines Vaters angemeldet ist.
Kann ich das Ding irgendwie Zwangsabmelden lassen? Und komme ich aus dieser Bußgeldsache noch raus? Wissen die Behörden, dass das Fahrzeug nicht mehr von einem von uns gefahren wird aufgrund irgendwelcher Indizien (kein Wohnort in Essen...)?
Ich werde jedenfalls daraus lernen, beim nächsten Kauf.
MfG
Du hast ja schon erkannt das du so ziemlich viel Falsch gemacht hast!
Worüber sprechen wir eigentlich genau? Du hast das Fahrzeug ANGEMELDET verkauft oder das Fahrzeug war einmal auf dich angemeldet wurde aber ABGEMELDET verkauft??
Nur um das jetzt zu 100% Klarzustellen, du hast absolut NICHTS Schriftlich, das Beweisen könnte, das du das Fahrzeug verkauft hast??
Kein Kaufvertrag, keine Mitteilung an die Straßenverkehrs Behörde, Mitteilung an die Versicherung?
Nichts?
Hast du wenigstens einen Zeugen?
Ehrlich gesagt ist das eine ziemlich misse Situation für dich! Einerseits hast du einen verkauf getätigt der Rechtlich bindend ist, andererseits kannst du das offensichtlich NICHT beweisen.
Und beweisen müsstest du den Verkauf um eine "Zwangsstillegung" ggf. auch betrieben von deiner Versicherung, in Gang bringen zu können.
Tust du jetzt so als wäre das noch Dein Fahrzeug, könnte das ärger mit dem Käufer geben z.B. wenn dir der Standort des Fahrzeuges bekannt wäre und du einfach die Siegel der Zulassungsstelle bei Nacht abkratzen würdest, den rechtlich gilt halt auch ein Mündlicher Kaufvertrag.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, vom Anwalt beraten lassen, wenn nein vielleicht trotzdem vom Anwalt beraten lassen, wie du jetzt (Rechtssicher) vorgehen solltest.
MfG Günter
Zitat:
@coyote_1997 schrieb am 27. Mai 2022 um 14:30:52 Uhr:
Naiv wie ich war habe ich zugestimmt, jetzt kam ein Brief bei uns an, wo drinne steht, dass das nicht zugelassene Auto widerrechtlich irgendwo abgestellt wurde und den Verkehr behinderte.
Also hat der Käufer offensichtlich seine Zusage bezüglich der Abmeldung eingehalten. (warum schreibst du in der Überschrift das Gegenteil?!)
Jetzt schreibst du einfach der entsprechenden Behörde, dass das Fahrzeug an $Datum an $Käufer veräußert und übergeben wurde. Fertig.
Erst wenn dann von der Behörde nochmal was kommt lohnt es sich, nervös zu werden. Bis jetzt ist doch noch überhaupt nichts passiert
Zitat:
Ich werde jedenfalls daraus lernen, beim nächsten Kauf.
genau: beim Verkauf von angemeldeten Fahrzeugen ist der Zulassungsstelle unverzüglich eine Veräußerungsanzeige zu machen. Dazu bist du verpflichtet, und das steht sogar extra so auf der Rückseite vom Fahrzeugschein drauf. (ja ich weiß, das Kleingedruckte liest natürlich niemand...)
Im Internet gibt es Muster-Kaufverträge, in denen auch gleich ein Vordruck für diese Veräußerungsanzeige enthalten ist.
Zitat:
@coyote_1997 schrieb am 27. Mai 2022 um 14:30:52 Uhr:
Kann ich das Ding irgendwie Zwangsabmelden lassen? Und komme ich aus dieser Bußgeldsache noch raus? Wissen die Behörden, dass das Fahrzeug nicht mehr von einem von uns gefahren wird aufgrund irgendwelcher Indizien (kein Wohnort in Essen...)?
Melde der Behörde, von welcher der Bußgeldbescheid kam, dass das Fahrzeug am DATUM an PERSON (Daten sollten ja auf dem Ausweifoto sein) verkauft wurde.
Die gleiche Mitteilung schickst du an deine zuständige Zulassungsstelle.
Mehr wird man jetzt nicht tun können.
Ohne kv wird sich eine Bußgeldstelle von der bloßen Behauptung, man hätte das Fahrzeug verkauft, nicht überzeugen lassen.
Selbst in Fzv wird bei der Veräußerungsanzeige nach 13/4 auf die erforderliche Unterschrift des Erwerbers verwiesen.
Die die Abmeldung beantragende Person wird nicht erfasst?
Immerhin scheint das Fahrzeug ja zwischenzeitlich abgemeldet worden zu sein. (wird da nicht auch registriert von wem?) (Edit: Zweiter...)
Vor allem aber hat doch der Erwerber auch überhaupt nicht bestritten das Auto gekauft zu haben. Im vorliegenden Fall handelt es sich ja auch nicht um "Irgendwen von um die Ecke" sondern (wenn ich den Sachverhalt im OP richtig verstanden habe) um einen professionellen Aufkäufer aus einer Restwertbörse o.ä., auf den der TE von seiner Kaskoversicherung verwiesen wurde.