Auto verkauft - Vertrag storniert!!!!
hallo gemeinde! ich habe mein 220er cabrio verkauft mit schriftlichem vertrag, und 1 tag später meldet sich der käufer und fragt mich, ob wir den vertrag nicht stornieren könnten. er hatte angeblich krach mit seiner frau. der mann hat schon einen porsche, mercedes und jaguar, am geld liegt es wohl nicht. eigentlich war ich froh, dass das auto weg ist, er hatte es zuvor auf herz und nieren geprüft und auf einem schriftlichen vertrag bestanden.nun stehe ich da, habe bereits ein anderes auto gekauft. ein vetrag ist doch bindend, ich will nicht stornieren, dann beginnt das ganze procedere wieder von vorne. muss ich auch nicht, oder? danke für antworten - wie sieht es übrigens mit einer abstandssumme aus?
Beste Antwort im Thema
früher... gabs nen paar aufs maul... dann gabs nen 100er ... dann hat man den noch zusammen versoffen... fertig...
wat is das heute kompliziert....
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37 Antworten
Wenn das Auto verkauft ist dann ist es verkauft. Wenn er es wieder los haben will muss er es halt verkaufen. Hatte mal den gleichen Fall. Er ist vor Gericht gegangen und hat Schauergeschichten dem Richter über das Auto erzählt.... was sich später in der Verhandlung als Humbug rausgestellt hat.
Der Richter hat mir Recht gegeben. Der Käufer musste das Auto behalten. Kommt nur darauf an was du für einen Hieb und Stich festen Kaufvertrag gemacht hast. Wenn alles per Handschlag ging kann es stressig werden.....
Zitat:
Original geschrieben von XTino
Wenn das Auto verkauft ist dann ist es verkauft. Wenn er es wieder los haben will muss er es halt verkaufen. Hatte mal den gleichen Fall. Er ist vor Gericht gegangen und hat Schauergeschichten dem Richter über das Auto erzählt.... was sich später in der Verhandlung als Humbug rausgestellt hat.
Der Richter hat mir Recht gegeben. Der Käufer musste das Auto behalten. Kommt nur darauf an was du für einen Hieb und Stich festen Kaufvertrag gemacht hast. Wenn alles per Handschlag ging kann es stressig werden.....
Wir haben einen schriftlichen vertrag, er hat das auto mit einem Freund probegefahren und es sich noch lange auf einer Hebebühne angeschaut. Dann hat er auf dem schriftlichen Vertrag bestanden, das Auto steht aber noch bei mir. Habe auch noch kein geld erhalten.
Dann nimm ihn halt wieder zurück... Wenn er ihn schon über Nacht mitgenommen hätte dann würde ich ihn nicht zurücknehmen. Kann sein das der Käufer das Getriebe über Nacht getauscht hat oder sonstiges..... Hab ich alles schon erlebt.
Beliebt war das früher bei Leihwagen. Übers Woe ausleihen und Zylinderkopf tauschen....etc etc
Hallo, du hast doch von "privat" zu "privat" verkauft? Mit einem eigens aufgesetzten Vertrag oder habt ihr euch mit einem Formular (z.B. vom ADAC) bedient?
Wenn das ein reiner Privatverkauf mit den üblichen Vereinbarungen war, dann kann der Käufer nicht zurücktreten. Es sei denn der Käufer plädiert auf vorsätzliche Täuschung, da nachweislich falsche Angaben (z.B. Laufleistung, grobe versteckte Mängel oder so ähnlich).
Wenn es dem Käufer nicht ums Geld geht, sondern nur um die zwischenmenschliche Harmonie mit seiner Frau, dann mach ihm doch folgenden Vorschlag:
Ihr setzt einen neuen Vertrag auf, in dem er dich damit beauftragt, den Wagen bestmöglich erneut zu verkaufen...natürlich mit einer satten Verkaufsprovision für dich. Er darf den Benz in deiner Straße abstellen (angemeldet muss er bleiben) und seiner Frau erzählt er, du hättest den Benz zurückgenommen......Friede, Freude, Eierkuchen
Wenn ich einen Vertrag abschließe sind erst mal 10% Anzahlung fällig und der Rest bei Abholung.
So habe ich noch keine Probleme gehabt.
upps, dass der Wagen noch bei dir steht, hatte ich zu spät gesehen.
Egal, ich würde entweder auf Vertragserfüllung (vielleicht nebst diesem neuen Vertrag) oder auf einen Schadenersatz wegen Vertragsrücktritt von mind. 25% bestehen.
Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, würde ich das dem Käufer mitteilen.
Aufjedenfall erst versuchen auf die freundliche Art, denn bei unserer heutigen Rechtssprechung muss man auf alles gefasst sein! Auch das der Schuss mal nach hinten losgehen kann trotzdem man (frau) im Recht ist...
Sicher wäre ich mir nicht, ob er wirklich keinen Anspruch hat den Kaufvertrag zu wiederrufen. Denn bisher wurde ja noch kein Ware gegen Geld Tausch vorgenommen und somit (aus meinen Augen) das Rechtsgeschäft noch nicht abgeschlossen ist.
Ansonst einfach mal den Anwalt fragen...
Grüßle
Jan
Zitat:
Original geschrieben von MB W124 E280
Aufjedenfall erst versuchen auf die freundliche Art, denn bei unserer heutigen Rechtssprechung muss man auf alles gefasst sein! Auch das der Schuss mal nach hinten losgehen kann trotzdem man (frau) im Recht ist...
Sicher wäre ich mir nicht, ob er wirklich keinen Anspruch hat den Kaufvertrag zu wiederrufen. Denn bisher wurde ja noch kein Ware gegen Geld Tausch vorgenommen und somit (aus meinen Augen) das Rechtsgeschäft noch nicht abgeschlossen ist.
Ansonst einfach mal den Anwalt fragen...
Grüßle
Jan
....wann ist denn nach deiner Meinung ein "Ehevertrag" abgeschlossen? .....nach Unterschrift beim Standesbeamten, nach Tausch der Ringe oder erst nach Vertragserfüllung?
Hast Du eine Rechtsschutz, welche den Fall abdeckt, dann zieh durch! Hast Du keine, dann lass es gut sein und biete das Auto erneut an. Alles andere bringt nur Rennerei und Zahlungsverpflichtungen auf denen man am Ende zusätzlich sitzen bleibt. Ruf den Kackvogel an, er soll schriftlich widerufen, es sei denn Du bist Dir zu 100 Prozent sicher Dein Geld von ihm zu kriegen. Angebliche Porsche, Mercedes und Jaguar sind dafür aber keine hinreichende Garantie! Den schriftlichen Wideruf brauchst Du allerdings, damit er Dir nicht im Nachhinein einen Strick dreht. Leider laufen ein Haufen Durchgeknallte in der Gegend rum!
Ich würde dem anbieten, mindestens 20% Schadensersatz, dann Stornierung des Vertrages.
Wenn nicht, bleibt es beim Vertrag und Zahlung der Vertragssumme.
So einfach ist das!
Gruß Pilo
früher... gabs nen paar aufs maul... dann gabs nen 100er ... dann hat man den noch zusammen versoffen... fertig...
wat is das heute kompliziert....
Zitat:
Original geschrieben von pilo.P
Ich würde dem anbieten, mindestens 20% Schadensersatz, dann Stornierung des Vertrages.
Wenn nicht, bleibt es beim Vertrag und Zahlung der Vertragssumme.
So einfach ist das!
Gruß Pilo
Das wäre "so einfach", wenn man Handhabe UND Mittel zur schadlosen Durchsetzung hätte. Ich kann aber nicht Lotto spielen und mit der Einlösung des Scheins den Hauptgewinn einklagen!
Die "20%" hören sich gut an, aber es gilt: Recht haben, Recht bekommen und Recht behalten. Da schwierigste ist das Letztere!
Zitat:
Original geschrieben von pilo.P
Ich würde dem anbieten, mindestens 20% Schadensersatz, dann Stornierung des Vertrages.
Wenn nicht, bleibt es beim Vertrag und Zahlung der Vertragssumme.
Genau das werde ich tun.....Geld ist ja genug da...Gruss HG
Hallo, habe so etwas mal mit einem Motorrad gehabt und wollte dann auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Der Anwalt hat mir dann davon abgeraten, da sich so eine Geschichte ganz schön hinziehen kann. Du kannst während dieser Zeit mit dem Auto nichts machen, er muß zur Abholung bereit stehen.
Wenn du nun also das Geld brauchst würde ich mich mit dem Käufer auf eine angemesse Entschädigung einigen nicht irgentwelche Traumzahlen von 20 oder 30% des Kaufpreises.
Eine Schweinerei vom Käufer ist es auf jeden Fall.
Gruß Carsten