- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auto verkauft von privat, Käufer will Auto zurückgeben, geht das?
Auto verkauft von privat, Käufer will Auto zurückgeben, geht das?
Ich habe unseren Transporter 10 jahre alt von privat an privat verkauft.
2 Tage später. Achsaufhänung (starker Rost) gebrochen.
Käufer will vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Im Kaufvertrag Auto als "Bastlerfahrzeug" verkauft und "gekauft wie gesehen". Ohen Sachmängelhaftung und ohne Gewährleistung. Also Vordruck Kaufvertrag ausgefült.
Und der Käufer spricht schon von Rechtsschutz und Anwalt.
kaufpreis 1050 €.
Reparaturkosten 500 €
Hat jemand ne Idee, wo die Reise hingeht?
Beste Antwort im Thema
Entspannt zurücklehnen und den Käufer machen lassen, wenn irgendwann tatsächlich etwas kommen sollte, kannst du immer noch reagieren.
P.S. es gibt kein Rücktrittsrecht von welchen er Gebrauch machen könnte.
Ähnliche Themen
50 Antworten
Entspannt zurücklehnen und den Käufer machen lassen, wenn irgendwann tatsächlich etwas kommen sollte, kannst du immer noch reagieren.
P.S. es gibt kein Rücktrittsrecht von welchen er Gebrauch machen könnte.
Hast Du klipp und klar alles schriftlich fixiert? Dann kann er Dich mal *******.
Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht.
Der Käufer hat keine Chance.
.....also wenn tatsächlich "Bastlerfahrzeug" im Kaufvertrag steht wird der Käufer sich bei einer Klage wohl selbst ins Knie schießen
Und ein Rücktrittsrecht gibt es bei sowas schonmal garnicht.
Wenn du Bastlerfahrzeug reingeschrieben hast in den Kaufvertrag dann muss das Auto nicht mal fahren
Gut,
er weigert sich das Auto umzumelden.
Ich faxe oder schicke eine Kopie vom Kaufvertrag zur Zulassungstelle.
Versicherungsschutz ist erloschen, das ich die Verischerung über den Kauf informiert habe.
Zitat:
Versicherungsschutz ist erloschen, das ich die Verischerung über den Kauf informiert habe.
Nein, der Versicherungsschutz ist natürlich nicht erloschen, die Versicherung ging mit Datum und Uhrzeit welcher im Kaufvertrag steht auf den Käufer über, dieser wird ab diesem Zeitpunkt im Falle eines Unfalles in seiner Schadenfreiheitsklasse auch schlechter gestellt.
Ja, genau so. Und Du kannst das auch noch strafrechtlich verfolgen lassen.
Vor allem gehen dann die Grünen los und kratzen die Stempel raus.
Leute gibts!
Zitat:
Original geschrieben von fluppn
Gut,
er weigert sich das Auto umzumelden.
Ich faxe oder schicke eine Kopie vom Kaufvertrag zur Zulassungstelle.
Versicherungsschutz ist erloschen, das ich die Verischerung über den Kauf informiert habe.
arglistige Täuschung wäre vor Gericht evtl. ein Argument aber bei einem Kaufpreis von 1050 Tacken kann kein Mensch davon ausgehen daß dieses Fahrzeug im Bestzustand sein muß und trotz dem Mangel nach 2 Tagen immernoch einen gewissen Wert darstellt .... ich würde einem Prozess auch eher gelassen entgegensehen
Man verkauft kein Fahrzeug angemeldet!
Sofort Meldung an Straßenverkehrsamt, die legen die Karre dann still. Meine Schwester war auch mal so naiv aber das Straßenverkehrsamt hat gut reagiert und eine schnelle Zwangsabmeldung durchgesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von fluppn
Gut,
er weigert sich das Auto umzumelden.
Ich faxe oder schicke eine Kopie vom Kaufvertrag zur Zulassungstelle.
Versicherungsschutz ist erloschen, das ich die Verischerung über den Kauf informiert habe.
Erste Regel beim Verkauf eines Autos,
niemals angemeldet übergeben.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Ja, genau so. Und Du kannst das auch noch strafrechtlich verfolgen lassen.
Zivilrechtlich ja, strafrechtlich nein.
Ach, besteht da kein öffentliches Interesse, wenn ein Käufer z. B. einen Unfall verursacht und dann nicht zu ermitteln ist?
Fahren ohne Haftplicht ist auch kein Kavaliersdelikt.