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Auto verkauft, wie geht es weiter? Was muss ich beachten?
Hallo
Ich habe sehr viele Fragen aber dazu komme ich später.
Ein Käufer hat sich heute mein Auto (CLK230 Cabrio bj2000) angesehen und es direkt gekauft bzw. Er war mit dem verhandelte Preis einverstanden. Ich habe ein Kaufvertrag von Mobile.de ausgedruckt und der Käufer hat alles angeben. Angegeben wurde aber nur das Unternehmen (als Käufer). Der Käufer möchte das Auto über sein Unternehmen kaufen. Er kommt aus Lettland. Ich habe eine Liste erstellt, wo ich alle Probleme angeben habe.
Wir haben jetzt ausgemacht, dass wir uns Morgen an der Zulassungsstelle treffen und eine Rotes Kennzeichen kaufen, sodass er das Auto nach Lettland fahren kann. Die Übergabe ist auch morgen und Morgen überweist er auch das Geld. Also Morgen werden wir beide den Kaufvertrag unterschreiben.
So jetzt zu den Fragen:
-Muss ich irgendwas wichtiges über ,,Kauf über Firma‘‘ beachten? In seiner Firma repariert er Autos und verkauft sie weiter, hat er mir gesagt.
-Was passiert wenn auf dem Weg etwas mit dem Auto passiert? Wer haftet daran? Muss ich das auto annehmen, wenn er das auto zurück geben möchte?
-Welche gesetzliche Regeln muss ich wissen beim Verkauf eines Autos?
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https://suchen.mobile.de/.../details.html?...
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20 Antworten
Verkauf von privat an Firma?
Dann noch an KFZ Reparatur und An- Verkauf?
I.d.R. die sorgenfreieste Variante.
Sollte beim Kauf nichts gravierendes an Infos vorenthalten worden sein, wie Unfall etc. ist der Kauf durch und man sollte sich zurücklehnen können.
Eine rote Nummer kannst du beim StVA nicht kaufen, der Typ braucht - wenn er das Auto nach Lettland fahren will - ein Ausfuhrkennzeichen. Die zeitlich eingeschränkte Gültigkeit steht dann rechts in einem kleinen roten Feld. Für das Ausfuhrkennzeichen benötigt er eine eigene Haftpflichtversicherung. Selbst wenn dann was passiert, du hast damit nichts zu schaffen.
Das Ausfuhrkennzeichen kann er übrigens erst dann beantragen, wenn das Auto abgemeldet ist. Geht natürlich zeitlich gleichzeitig.
Da das Fahrzeug abgemeldet verkauft und übergeben wird, brauchst du diesbezüglich nichts beachten. Versicherung und Zoll werden von der Zulassungsstelle informiert.
Im verwendeten Kaufvertrag ist der Gewährleistungsausschluss enthalten.
Morgen zur Zulassungsstelle? Termin nötig oder klappt das bei euch so?
Warum hat er denn heute nicht den Kaufvertrag unterschrieben? Wäre für mich als Käufer logischer, den Vertrag zu unterschreiben und danach erst den Kaufpreis zu überweisen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Mai 2023 um 17:51:46 Uhr:
Morgen zur Zulassungsstelle? Termin nötig oder klappt das bei euch so?
Warum hat er denn heute nicht den Kaufvertrag unterschrieben? Wäre für mich als Käufer logischer, den Vertrag zu unterschreiben und danach erst den Kaufpreis zu überweisen.
Abend
Habe ein termin für die Abmeldung und für das Ausfuhrkennzeichen bekommen.
Wir werden beide morgen den Kaufvertrag unterschreiben und das Auto abmelden und danach wird er mir, vor mir, das Geld überweisen. Natürlich eine normale Banküberweisung.
Keine Sofortüberweisung? Die kannst du Sekunden später bereits auf deinem Konto sehen. Was spricht gegen eine Barzahlung?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Mai 2023 um 17:51:46 Uhr:
Das Ausfuhrkennzeichen kann er übrigens erst dann beantragen, wenn das Auto abgemeldet ist. Geht natürlich zeitlich gleichzeitig.
Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei einem angemeldeten Fahrzeug, ist das gleiche wie ein normaler Halterwechsel mit umkennzeichnung.
Das Fahrzeug muss nicht extra vorher abgemeldet werden.
Vorher informieren ob die Kfz Steuer für den Zeitraum des Ausfuhrkennzeichens vorab beim Zoll bezahlt werden muss oder eine ausländische iban akzeptiert wird.
Wenn der Antragsteller des Ausfuhrkennzeichens keinen festen Wohnsitz in. D hat, wird noch ein Empfangsbevollmächtigter benötigt.
Bei einer normalen Überweisung würde das Auto erst den Hof verlassen,wenn das Geld auf meinem Konto gebucht wurde.
Stimmt, da hab ich mich ungeschickt ausgedrückt. Die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichen beinhaltet ja gleichzeitig die Abmeldung des Fahrzeugs.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Mai 2023 um 20:16:07 Uhr:
Keine Sofortüberweisung? Die kannst du Sekunden später bereits auf deinem Konto sehen. Was spricht gegen eine Barzahlung?
Weil er über die firma bezahlt ist eine Bar Zahlung nicht möglich. Ich werde aber das noch mit ihm genauer besprechen. Mit der Sofortüberweisung werde ich auch ansprechen.
Wie lässt Du Dir nachweisen,dass er der Firmeninhaber ist und über das Firmenkonto verfügen darf?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 11. Mai 2023 um 05:44:51 Uhr:
Wie lässt Du Dir nachweisen,dass er der Firmeninhaber ist und über das Firmenkonto verfügen darf?
vollkommen uninteressant für einen Verkäufer. So lange es keinen Grund für Zweifel gibt.
Ich würde aber niemals !!! das Auto übergeben, bevor nicht das Geld auf meinem Konto gutgeschrieben ist.
Wenn ich es richtig verstehe, kann das Geld unter bestimmten Umständen dennoch wieder zurückgebucht werden. Absolute Sicherheit gibt es nicht und ohne ein gewisses Maß an Vertrauen gibt es kein Wirtschaftsleben.
Nur solange es "unterwegs" ist. Sobald es auf deinem Konto gut geschrieben ist, kann es nicht mehr zurückgebucht werden.
Gruß jaro
Auch nicht durch richterliche Anordnung, z.B. wenn das sendende Konto gehackt wurde?
Natürlich kann es noch zurück gebucht werden!
Wenn der Kontoinhaber oder eine von Ihm beauftragte Person diese Überweisung nicht getätigt hat (vulgo "gehacktes Konto"), wird das Geld zurück gebucht! Aber sowas von.
Der Kontoinhaber ist eben schutzbedürftiger als der Empfänger des Geldes...; letzterer kann ja zumindest überprüfen, ob Käufer und Kontoinhaber identisch sind....; insofern wird hier (zum Ärger des Verkäufers) m.M.n. auch richtig gehandelt...
Diese Mähr hört auch nie auf...
Der Inhaber eines gehackten Kontos muss erstmal nachweisen, dass er seine geheimen Daten nicht fahrlässig weitergegeben hat, (z.B. auf fishing Webseiten ) kann er das und ist unschuldig, haftet die Bank!
Gruß jaro
P.S. nach Eurer Devise, wäre jede Kartenzahlung im Geschäft, ein unkalkulierbares Risiko für den Händler.