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Auto verkratzt Haftpflichtversicherung

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 18:18

Hallo Leute

ich habe folgende frage an euch. Ich habe vor kurzen mehr oder weniger groß Geburstag gefeiert und mein Auto als Anlagen ablage genutzt. Also die Lautsprecher standen auf dem Dach vom Auto. Beim abräumen hatt mir ne Freundin einen Fetten Kratzer ins Dach geschrabt....

Würde das ihre Haftpflicht einfach so zahlen? Anzumerken ist das sie auch schon etwas getrunken hatte.

Danke für eure Hilfe

mfg

Beste Antwort im Thema
am 15. Juni 2009 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Das muß ihre Privat-Haftpflicht zahlen. Hat mit Auto-Haftpflicht nichts zu tun.

So, muss das die Privathaftpflichtversicherung zahlen? Sehe ich nicht so. Diesen Schaden wird dem TE höchstwahrscheinlich niemand erstatten. Er hat das Entstehen dieser Schäden billigend in Kauf genommen, als er sein Fahrzeug als Ablagemöglichkeit für eine Musikanlage bzw. Teile von dieser zur Verfügung gestellt hat. Jedem logisch denkenden Menschen ist klar, welche Spuren das auf einer lackierten und empfindlichen Oberfläche anrichten kann.

Gruß

traumzauber

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am 15. Juni 2009 um 18:51

Das muß ihre Privat-Haftpflicht zahlen. Hat mit Auto-Haftpflicht nichts zu tun.

am 15. Juni 2009 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Das muß ihre Privat-Haftpflicht zahlen. Hat mit Auto-Haftpflicht nichts zu tun.

So, muss das die Privathaftpflichtversicherung zahlen? Sehe ich nicht so. Diesen Schaden wird dem TE höchstwahrscheinlich niemand erstatten. Er hat das Entstehen dieser Schäden billigend in Kauf genommen, als er sein Fahrzeug als Ablagemöglichkeit für eine Musikanlage bzw. Teile von dieser zur Verfügung gestellt hat. Jedem logisch denkenden Menschen ist klar, welche Spuren das auf einer lackierten und empfindlichen Oberfläche anrichten kann.

Gruß

traumzauber

am 15. Juni 2009 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Jedem logisch denkenden Menschen ist klar, welche Spuren das auf einer lackierten und empfindlichen Oberfläche anrichten kann.

Gruß

traumzauber

Ach traumzauber, heute bist du aber wieder Streng. :D

Willst du jetzt dem TE unterstellen das er nicht logisch denkt.

Das wäre aber nicht nett von dir. :(

Gruß

Frank

am 15. Juni 2009 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

 

Willst du jetzt dem TE unterstellen das er nicht logisch denkt.

Im Gegenteil; sie geht von einem logisch denkenden TE aus. Ansonsten hätte er (TE) es nicht "billigend in Kauf nehmen" können.

am 15. Juni 2009 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

 

Im Gegenteil; sie geht von einem logisch denkenden TE aus. Ansonsten hätte er (TE) es nicht "billigend in Kauf nehmen" können.

Danke für meine Ehrenrettung, besser hätte ich mich nicht erklären können. :)

am 15. Juni 2009 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

 

Im Gegenteil; sie geht von einem logisch denkenden TE aus. Ansonsten hätte er (TE) es nicht "billigend in Kauf nehmen" können.

Danke für meine Ehrenrettung, besser hätte ich mich nicht erklären können. :)

OK, gebe mich geschlagen. :D

Gruß

Frank, der "nicht" immer weis wann er verloren hat. ;)

am 15. Juni 2009 um 20:14

So siehts aus ... billigend und so :) ... aber fackt ist das die PHV nicht zahlen wird.

Aber wieso stellst du denn die dinger auch aufm Dach ab? :(

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 20:23

war immer noch am sichersten vor den betrunkenen Gästen. Es wäre ja auch garnix passiert hätte sie die Dinger nich so übers dach gepfefert. Waren auch keine wirklich schweren Boxen, den 300mm sub hab ich aufm boden gelassen :D

Naja doof gelaufen.

Hi,

 

hört sich nach Smart-Repair und Kostenteilung an...

Der Gentleman würde allerdings eher selbst zahlen und "Schwamm drüber"...

;)

 

Gruß

Hafi

Letztenendes hast du einen Anspruch gegenüber deiner bekannten. Unabhängig davon ob du die Boxen draufgestellt hast oder nicht. Aber wenn Sie dir beim aufräumen geholfen hat dann sieht es schon anders aus.

Ob der TE hier wirklich einen (durchsetzbaren) Anspruch gegen die Bekannte hat, erscheint mir fraglich.

Letztlich dürfte es sich um einen Fall des Haftungsausschlusses bei Gefälligkeit handeln.

Die Bekannte hat leicht fahrlässig einen Schaden verursacht, als sie dem TE einen Gefallen tun wollte und ihm beim Aufräumen half. Wenn keine Versicherung eintritt, wird man von einem konkludenten Haftungsausschluss zwischen den beiden ausgehen dürfen.

Damit wäre kein Anspruch entstanden.

Ist aber letztlich egal, weil der TE seine Bekannt wegen des Kratzers wohl kaum verklagen wird, wie es sich anhört.

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Letztlich dürfte es sich um einen Fall des Haftungsausschlusses bei Gefälligkeit handeln.

Zitat:

Original geschrieben von IceWeasel

 

Aber wenn Sie dir beim aufräumen geholfen hat dann sieht es schon anders aus.

Das meine ich damit. Meine Haftpflicht deckt übrigens Schaden aus Gefälligkeitshandlungen ab. Musst man bei dir nachschauen.

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 11:08

Das heißt wenn ihre Versicherung Schäden aus Gefälligkeitshandlungen abdeckt würde diese zahlen.

Verklagen wolt ich sie jetz nich unbedingt^^

am 16. Juni 2009 um 11:15

reicht es doch einfach wahrheitsgemäß bei ihrer Versicherung ein. Dann werdet ihr anhand der Antwort erfahren ob es bezahlt wird.

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