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Auto verliert Öl kurz nach dem Kauf

Themenstarteram 6. November 2021 um 11:30

Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Und zwar haben wir uns ein Gebrauchtwagen gekauft bei einem gewerblichen Händler.

Jetzt verliert das Auto 4 Wochen nach dem Kauf öl. Ich habe daraufhin den Händler kontaktiert. Und er meinte das ich das Auto in eine Werkstatt bringen soll und das er die Rechnung übernimmt. Als ich das Auto aus der Werkstatt abgeholt habe habe ich zwei Tage später festgestellt das er Immer noch öl verliert. Also habe ich den Händler nochmal angerufen um es ihm mitzuteilen. Daraufhin meinte er das er jetzt der falsche Ansprechpartner wäre und das sich die Werkstatt jetzt drum kümmern muss. Meine Frage ist muss er jetzt dafür auch aufkommen? Wegen Gewährleistung

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27 Antworten

Du musst der Werkstatt mitteilen das ihre Arbeit mangelhaft war und du auf Nachbesserung bestehst.

- Wie lange ist an dem " neu " gekauften Gebrauchtwagen die 2 jährige Neuwagen - Garantie schon abgelaufen :confused: + km + diverse Angaben zum Fahrzeug .

- Wie groß ist der von dir festgestellte Ölverlust , an welcher Stelle am Motor tritt der Ölverlust auf :confused:

- Welche genauen Arbeiten hat die Ersatzwerkstatt ausgeführt , um den von dir reklamierten Ölverlust beim Händler zu stoppen :confused:

 

Es gibt wirklich Fragen.

Muphys Gesetz.

 

Man bringt ein Auto in die Werkstatt wegen abstellen des Ölverlust. Man bekommt das Auto mit Ölverlust zurück?

Noch Fragen? Muss man sich mit solchen Dingen im Forum beschäftigen?

 

Geh zur Werkstatt und Frage warum der Motor immer noch undicht ist!!!

Es ist etwas komplizierter...

 

Der Verkäufer ist Auftraggeber, daher muss er auch das weitere Vorgehen mit der Werkstatt abstimmen bzw zumindest auch zustimmen wenn weitere Kosten anfallen würden, denn der Verkäufer ist dir eben ein Auto schuldig, welches nicht tropft.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 7. November 2021 um 00:14:55 Uhr:

Es ist etwas komplizierter...

 

Der Verkäufer ist Auftraggeber, daher muss er auch das weitere Vorgehen mit der Werkstatt abstimmen bzw zumindest auch zustimmen wenn weitere Kosten anfallen würden, denn der Verkäufer ist dir eben ein Auto schuldig, welches nicht tropft.

 

Grüße

Steini

Nein, nach Aussage des TE ist er der Auftraggeber und nicht der Verkäufer.

Zitat:

@Dennis2006 schrieb am 6. November 2021 um 12:30:11 Uhr:

Ich habe daraufhin den Händler kontaktiert. Und er meinte das ich das Auto in eine Werkstatt bringen soll und das er die Rechnung übernimmt.

Zitat:

@steini111 schrieb am 7. November 2021 um 00:14:55 Uhr:

Es ist etwas komplizierter...

Der Verkäufer ist Auftraggeber, daher muss er auch das weitere Vorgehen mit der Werkstatt abstimmen bzw zumindest auch zustimmen wenn weitere Kosten anfallen würden, denn der Verkäufer ist dir eben ein Auto schuldig, welches nicht tropft.

Grüße

Steini

Laut Ursprungsbeitrag waren dem Verkäufer die Kosten wohl egal. Er übernimmt die Kosten.

Der TE hat den Verkäuer informiert, und er hat zugestimmt, den Wagen erneut zur Werkstatt zu bringen.

Noch ist alles ganz so einfach, dass die Frage direkt im ersten Beitrag beantwortet werden konnte. ;)

Hoffentlich der Wagenbesitzer es schriftlich, das der Wagen in eine Werkstatt soll ...

Zudem wäre interessant, was die Werkstatt festgestellt hat.

am 7. November 2021 um 8:11

Zitat:

@Dennis2006 schrieb am 6. November 2021 um 12:30:11 Uhr:

.....

Also habe ich den Händler nochmal angerufen um es ihm mitzuteilen. Daraufhin meinte er das er jetzt der falsche Ansprechpartner wäre und das sich die Werkstatt jetzt drum kümmern muss. Meine Frage ist muss er jetzt dafür auch aufkommen? Wegen Gewährleistung

der Händler bleibt (auch) Dein Ansprechpartner:

der Händler muss nachbessern und hat eine Werkstatt damit beauftragt - diese ist nun für Ihre Arbeit gewährleistungspflichtig und kosten sollte das nichts - auch nicht die Nachbesserung;

organisatorisch ist es sinnvoll, dass Du mit der Werkstatt kommunizierst, aber unter Einbeziehung des Verkäufers; sollten nämlich mehrere Nachbesserungsversuche scheitern, kannst Du auch auf Wandelung (Rückgabe) bestehen und da ist der Verkäufer in der Pflicht;

die Mängelbehebung durch eine externe Werkstatt entbindet den Verkäufer nicht von Seiner Gewährleistung und die Werkstatt muss nur für Ihre Arbeiten Gewähr leisten;

spätestens, wenn die Werkstatt jetzt zusätzliche Mängel findet oder zusätzliche Arbeiten/Kosten anzeigt, muss das an den Händler gegeben werden und Du kannst das dann schon als 2. Nachbesserungsversuch werten;

das sollte aber unbedingt auch verschriftlicht werden.....

Das funzt aber nur, wenn der Verkäufer offiziell eine Kostenübernahme schriftlich bestätigt hat. Ein Telefonat reicht dazu nicht.

Könnte ein Trick sein. Vom Telefonat weiß der Verkäufer dann nix mehr und wird ihn unter dem Vorwand "Du warst ohne mein Wissen in einer anderen Werkstatt. " vom Hof schicken.

Gruß jaro

am 7. November 2021 um 8:36

Ich habe es so verstanden, dass der Verkäufer die Rechnung beglichen hat - das wäre ein stillschweigendes Anerkenntnis

Hi,

hier kommt es wirklich auf Details an und selbst dann kann man das nicht so einfach klären.

Die Frage ist hat die Werkstatt die undichte Stelle gefunden dann aber nicht korrekt repariert. Oder hat sie die Stelle eben gar nicht gefunden und was falsches Repariert. Vielleicht ist der Motor auch an mehreren Stellen undicht.

Vielleicht sind da auch nur noch Ölreste runter getropft und da ist in Wirklichkeit gar nix mehr undicht.

Wie alt ist das Fahrzeug und warst du bei einer Vertragswerkstatt oder einer freien.

Themenstarteram 7. November 2021 um 11:17

Ich glaube die haben was falsches repariert weil es noch genauso ölt wie vorher.

Das Fahrzeug ist Bj 2010 und 70.000 km gelaufen. Die Werkstatt war eine freie den Kontakt hatte der Händler hergestellt.

Du kannst gerne zu der Werkstatt fahren, aber der Auftrag darf weder auf deinen Namen gehen noch von dir unterschrieben werden, es sei denn du hast die schriftliche Bestätigung vom Verkäufer bekommen, dann kannst du in der Werkstatt den Auftrag mit der Abkürzung "i. A." vor deiner Unterschrift unterschreiben.

 

Ansonsten können Kosten auf dich zu kommen!

 

Grüße

Steini

Auf welchen Namen lief die Rechnung der nicht erfolgreichen Reparatur? Auf den Verkäufer oder auf dich und der Verkäufer hat dir die Kosten erstattet?

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