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Auto vom Freund beim Parken beschädigt
Hallo zusammen,
ich habe beim Ausparken das Auto von meinem Freund beschädigt.
Mein Freund hat für das Auto Vollkasko.
Wie sollte ich am besten vorgehen? Besteht die Möglichkeit, dass die Vollkasko den Schaden übernimmt. Ich gehöre leider nicht zu den berechtigten Fahrern beim Versicherungsschutz.
Danke für eure Rückmeldung und liebe Grüße, Sabine
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62 Antworten
du könntest zum Beispiel auch die Reparatur selber bezahlen.
Wäre hier sicher das einfachste.
Zitat:
@bodyslider schrieb am 25. Oktober 2022 um 11:47:58 Uhr:
Wie sollte ich am besten vorgehen? Besteht die Möglichkeit, dass die Vollkasko den Schaden übernimmt. Ich gehöre leider nicht zu den berechtigten Fahrern beim Versicherungsschutz.
Frage und Antwort in einem.
Alles andere ist Versicherungsbetrug.
Selbst zahlen und froh sein dass kein größerer Unfall mit einem nicht eingetragenen Fahrer passiert ist.
Wie der Versicherer sich in einem solchen Fall verhält, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Die sollte dein Freund klären (anhand seines Vertrages oder mit dem Versicherer selbst).
Zusätzliche Kosten wird das auf jeden Fall bedeuten (Vertragsstrafe, Nachberechnung Prämie, SFR Herabstufung usw.).
Dann ist mit den Kosten der Instandsetzung zu vergleichen.
Gibt es einen Unfallgegner (Haftpflicht)?
Kommt auf die Schadenhöhe an.
Je nach AKB kommt die VK auch auf, wenn man nicht berechtigter Fahrer/berechrechtigte Fahrerin war. Kommt auf die Begründung an, warum man das KFZ gefahren hat. In diesem Fall ist eine Nachberechnung seitens der VS möglich.
Da hat er Recht. Hat sich überschnitten.
Bei den Kosten der Instandsetzung auch zu unterscheiden zwischen den überzogenen "Versicherungsreparaturen" und dem, was wirklich sein muss. Hängt natürlich vom Einverständnis des Freundes ab.
Nachberechnung und Höherstufung ja, Vertragsstrafen stehen eher nicht mehr auf dem Zettel.
@TE: Einzige verbindliche Aussage: AKB bzw. Versicherer selbst. Nichts sonst.
Ich würde den Schaden in einer ordentlichen Karosseriebaufirma erst mal schätzen lassen und dann checken ob sich Vollkasko überhaupt lohnt. Es gibt oft verschieden teuere Möglickeiten eine Parkdelle zu beseitigen. Dann mit Eigenbeteiligung und Rückstufung vergleichen und weitersehen.
Da das oben so bereits vorgeschlagen wurde, kann, will und soll man dem nicht widersprechen.
Ob es sich um eine Delle oder Neubau der Karosserie handelt, wissen wir nicht.
Du bist ein berechtigter Fahrer, wenn du einen Führerschein hast und dein Freund die Nutzung erlaubt hat.
Du gehörst aber nicht zum eingetragenen Fahrerkreis.
Ob dein Einschluss überhaupt mehr kostet, sollte man über die Versicherung prüfen.
Wenn der Schaden grösser ist, am besten erst Mal über die VK laufen lassen
Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Hab jetzt folgendes in den AKB's gefunden:
WER IST VERSICHERT?
Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist
eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das
Fahrzeug lenkt.
Das hört sich für mich doch ganz gut an...
Lebst du mit deinem Freund in häuslicher Gemeinschaft?