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Auto von Firma ohne TÜV geschenkt bekommen, Umschreiben möglich??
Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe bisher noch keine Antwort gefunden...
Ich habe von der Firma eines Freundes ein Auto geschenkt bekommen, jedoch ohne TÜV (wird auch keinen bekommen). Ich will das Auto einfach nur weiterverkaufen, muss aber dafür der Eigentümer sein (sonst ist es ein Problem mit der Gewährleistung die eine Firma geben muss). Kann ich den Namen in den Zulassungspapieren ohne TÜV ändern lassen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Danke für Eure Antworten.
Beste Antwort im Thema
ohne gültige HU kannst Du das Auto nicht zulassen. Natürlich musst Du es nicht auf Dich anmelden, um Eigentümer zu werden und bei einem 300.- € Auto wird auch niemand Gewährleistung erwarten können.
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20 Antworten
Beim BPA liegen die Preise bei ca. 300,- €.
Um in die Eigentümerstellung zu gelangen, bedarf es der Einigung und Übergabe des Fahrzeugs. Das muss nicht in die ZB Teil1+2 eingetragen werden.
Wenn der Wagen bereits abgemeldet ist hast du nur noch den KFZ-Brief und kannst den Wagen auf deinen Namen umschreiben lassen. Ein Kaufvertrag mit oder ohne dem obligatorischen 1,00€ ist auf jeden fall hilfreich.
Wenn der Wagen aber nicht abgemeldet ist kannst du den Wagen ganz einfach auf deinen Namen Ummelden und anschließend abmelden..
Auf jeden fall muss auch der letzte TÜV-Bericht mit vorgelegt werden.
ohne gültige HU kannst Du das Auto nicht zulassen. Natürlich musst Du es nicht auf Dich anmelden, um Eigentümer zu werden und bei einem 300.- € Auto wird auch niemand Gewährleistung erwarten können.
Die Kaufverträge sind ausreichend, der Rest wurde schon geschrieben.
Zitat:
@michelklappi schrieb am 30. April 2018 um 13:32:53 Uhr:
Kann ich den Namen in den Zulassungspapieren ohne TÜV ändern lassen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Um es ganz kurz zu sagen: nein und nein. Für den Verkauf musst du aber auch nicht als Halter eingetragen sein...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 30. April 2018 um 17:41:38 Uhr:
Zitat:
@michelklappi schrieb am 30. April 2018 um 13:32:53 Uhr:
Kann ich den Namen in den Zulassungspapieren ohne TÜV ändern lassen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Um es ganz kurz zu sagen: nein und nein. Für den Verkauf musst du aber auch nicht als Halter eingetragen sein...
Wenn ich ein Fahrzeug kaufen möchte und der Verkäufer ist nicht als letzter Halter eingetragen mache ich auf der Stelle kehrt. Wer weiß wo der das Fahrzeug her hat?? Kaufvertrag ist das mindeste was man in einem solchen fall vorweisen sollte. Wenn schon eine Ummeldung ohne gültigen TÜV nicht möglich sein sollte.
Zitat:
@armin-g schrieb am 30. April 2018 um 23:58:48 Uhr:
Wenn schon eine Ummeldung ohne gültigen TÜV nicht möglich sein sollte.
Eine Ummeldung ohne gültige HU ist nicht möglich!
Und der HalterEintrag sagt nichts über das Eigentum am Fahrzeug aus.
Wenn man ein Auto von einem Autohaus kauft, steht dieses ja auch nicht als letzter Halter in der Zulassungsbescheinigung.
Außer es war ein Vorführ- oder Mietfahrzeug des Autohauses. Und vom Autohaus lässt man sich ja auch nicht die Einkaufs-AnkaufsRechnung zeigen.
@Armin-g
Auch wenn das Auto abgemeldet ist,hat man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Kfz-Brief gibt's seit 2005 nicht mehr,außer bei Fahrzeugen die vorher zugelassen waren und seit dem nicht mehr Zulassungstechnisch bearbeitet wurden.
Ohne Teil 1 bekommt man Schwierigkeiten beim wieder anmelden.
Gruß M
Zitat:
@armin-g schrieb am 30. April 2018 um 23:58:48 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 30. April 2018 um 17:41:38 Uhr:
Um es ganz kurz zu sagen: nein und nein. Für den Verkauf musst du aber auch nicht als Halter eingetragen sein...
Wenn ich ein Fahrzeug kaufen möchte und der Verkäufer ist nicht als letzter Halter eingetragen mache ich auf der Stelle kehrt. Wer weiß wo der das Fahrzeug her hat??
Das mag ja sein, dass du das so machst. Das war aber nicht die Antwort auf die Frage. Mal abgesehen davon, dass Teile deiner Antwort eh falsch waren, aber das wurde im vorherigen Beitrag ja schon aufgeklärt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Mai 2018 um 00:33:59 Uhr:
Wenn man ein Auto von einem Autohaus kauft, steht dieses ja auch nicht als letzter Halter in der Zulassungsbescheinigung.
Außer es war ein Vorführ- oder Mietfahrzeug des Autohauses. Und vom Autohaus lässt man sich ja auch nicht die Einkaufs-AnkaufsRechnung zeigen.
Ein Autohaus oder Hädnler hat aber eben deutlich mehr zu verlieren ... der bzw. dessen Firma ist in den allermeisten Fällen bei Problemen auch später noch erreichbar. Ein privater Verkäufer ist vielleicht einfach "untergetaucht". Der kurze Besitz ohne TÜV macht den ohnehin wol ziemlich wertlosen Wagen noch wertloser, zumal das Fahrzeug vermutlich keinen mehr bekommt.
Da stehen die Käufer so oder so nicht gerade Schlange. Ich glaube das Fahrzeug wird schlußendlich entweder zum Verwerter oder in den Export gehen ... beides für ein paar €, aber nicht viel mehr.
Solche Letzte-Hand-Fahrzeuge findet man wie Sand am Meer, warum sollte ich dann genau dieses kaufen?
Zitat:
@Knergy schrieb am 1. Mai 2018 um 08:35:38 Uhr:
Solche Letzte-Hand-Fahrzeuge findet man wie Sand am Meer, warum sollte ich dann genau dieses kaufen?
Musst du ja nicht, sollst du ja nicht und war auch nicht Teil der Fragestellung.
Fuer irgendwen wird der Wagen schon interessant sein. Das regelt sonst der Preis. Der TE wird schon wissen was er macht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 1. Mai 2018 um 00:33:59 Uhr:
Zitat:
@armin-g schrieb am 30. April 2018 um 23:58:48 Uhr:
Wenn schon eine Ummeldung ohne gültigen TÜV nicht möglich sein sollte.
Eine Ummeldung ohne gültige HU ist nicht möglich!
Und der HalterEintrag sagt nichts über das Eigentum am Fahrzeug aus.
Wenn man ein Auto von einem Autohaus kauft, steht dieses ja auch nicht als letzter Halter in der Zulassungsbescheinigung.
Außer es war ein Vorführ- oder Mietfahrzeug des Autohauses. Und vom Autohaus lässt man sich ja auch nicht die Einkaufs-AnkaufsRechnung zeigen.
@Armin-g
Auch wenn das Auto abgemeldet ist,hat man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Kfz-Brief gibt's seit 2005 nicht mehr,außer bei Fahrzeugen die vorher zugelassen waren und seit dem nicht mehr Zulassungstechnisch bearbeitet wurden.
Ohne Teil 1 bekommt man Schwierigkeiten beim wieder anmelden.
Gruß M
Sieh dir mal diesen Threat an, da kannst du dann weiter Kritisieren. Da wird auch noch von KFZ-Brief und KFZ-Schein gesprochen.............jeder weiß was damit gemeint ist.
https://www.motor-talk.de/.../...sen-nicht-zum-kfz-brief-t6336517.html
Gruß armin
Geht doch nicht ums kritisieren. Bis zur Einführung der EU-Harmonisierten Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) wurde bei einer Außerbetriebsetzung der Fahrzeugschein eingezogen und eine Abmeldebescheinigung(grünes A5 Blatt) ausgegeben. Mit Einführung der Zulassungssbescheinigung(2005) wird bei einer Außerbetriebsetzung diese auf der Rückseite vermerkt(Feld H) und diese wieder ausgehändigt. Das heißt alle Fahrzeuge (bis auf Neufahrzeuge, die noch nie zugelassen waren) haben eine Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Egal ob angemeldet oder außer Betrieb gesetzt.
Du hattest geschrieben
Zitat:
Wenn der Wagen bereits abgemeldet ist hast du nur noch den KFZ-Brief
und das ist halt nicht richtig. Wenn ein Auto abgemeldet ist, hat man Teil I und II oder wie Du meinst Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Das viele wissen was gemeint ist, mag ja sein.
Gruß M
Entschuldigung angenommen.
Es ist ja auch richtig was du geschrieben hast; nur ich bin mit "Brief und Schein" groß geworden.
Ich verstehe bis heute nicht warum der Brief als Zulassungsbescheinigung Teil II benannt wird und der Schein als Zulassungsbescheinigung Teil I ??
Es wird immer erst der KFZ-Brief ausgestellt und danach der KFZ-Schein.
Nur jetzt keine großartige Diskussion entfachen.
Gruß armin
Auf den Dokumenten stehen übrigens immer noch die alten Bezeichnungen "Fahrzeugschein" bzw. "Fahrzeugbrief" drauf, nur etwas kleiner und in Klammern.
https://upload.wikimedia.org/.../Zulassungsbescheinigung-I.1.jpg