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Auto wird beim versuchten Selbstmord zerstört

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 9:52

Hallo,

mal eine Frage, die bestimmt alle interessiert.

In Wuppertal gab es ja den Fall, dass sich ein alter Mann versucht hat umzubringen, ging allerdings schief. Das Haus incl. halben Nachbarhaus wurden durch eine Gasexplosion in die Luft gesprengt.

Nun standen dort vor dem Haus mehrere Autos, die teilweise durch Schutt und noch extremer durch die Druckwelle zerstört wurden.

Wer kommt nun für den Schaden auf.

Eine Dame wollte sich einen Leihwagen holen, dieses veweigerte man ihr allerdings, ausser sie geht in Vorauskasse. Sie benötigt das Auto.

Bei sowas kann man doch wirklich nur zum Anwalt gehen und wie gesagt, der Mann hat das ja absichtlich gemacht.

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2013 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Sowohl in den meisten Teilkaskoversicherungen, wie auch in den meisten (Wohn-)Gebäudebrandversicherungen sind Schäden durch Explosion mitversichert, so dass hier erst mal Versicherungsschutz bestehen würde...

Wobei ja nicht nur die Frage nach dem Sachschaden an sich gestellt wurde, sondern es beim erwähnten ja um einen Nutzungsausfall geht - und der ist in der Teilkasko grundsätzlich nicht enthalten.

Ansonsten bringt es Herbert gut auf den Punkt: "es gibt Lebensrisiken, gegen die muß man sich selber absichern und andere, gegen die man sich gar nicht absichern kann." Ich bin überrascht wie weit verbreitet die Annahme ist, dass solange man selber nichts falsch gemacht hat, es immer jemanden geben müsste der für einen "alles weider Heile macht" bzw. zumindest dafür blecht. So funktioniert das Leben ja nicht. Immerhin kann man sich glücklich schätzen wenn man anscheinend Jahrezehntelang so behütet leben konnte, dass man zu dieser Fehlannahme überhaupt erst kommen konnte.

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Hallo,

es gibt Lebensrisiken, gegen die muß man sich selber absichern und andere, gegen die man sich gar nicht absichern kann. Eine Vollkaskoversicherung würde aber auch keinen Leihwagen bezahlen.

Bleibt vermutlich nur der Versuch, sich beim Verursacher schadlos zu halten, wenn da aber nicht zu holen ist, dann sieht es schlecht aus. Ob eine Hilfsorganisation, wie z. B. die Verkehrsopferhilfe, in so einem Fall zuständig sein könnte weiß ich nicht.

Auf Anwaltskosten bleibt man u. U. hängen, es sei denn man hätte eine Rechtsschutzversicherung.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 10:13

Da werden sich die Leute aber freuen, wenn das niemand bezahlt, immerhin wird der Schaden auf kanpp 1 Mio. Euro geschätzt und ob der Mann das überlebt ist auch so eine Sache.

Nur man kann sich dagegen ja gar nicht versichern, oder soll ich mir mal den Spaß erlauben und bei irgendeiner Versicherung nach eine Versicherung gegen Schaden von Selbstmördern fragen. Würde mich mal interessieren, was die dann sagen.

Die Leute sind zu recht sauer auf den Mann.

am 25. Juni 2013 um 10:31

Selbstverständlich gibt es Vollkaskoversicherungstarife, die auch Leihwagen bezahlen.

Ich würde mich an die private Haftpflicht des Mannes halten. Er hat zwar sich vorsätzlich umbringen wollen und auch den Schaden an seinem Haus vorsätzlich dazu gemacht, aber der Schaden an den geparkten Autos wahr möglicherweise nicht vorsätzlich.

Ich hab mal gehört, dass dann (bei nur grober Fahrlässigkeit) eine Haftpflichtversicherung greifen könnte.

Wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, múß dafür haften. Auch der Selbstmörder haftet für den Schaden an Haus und Autos. Wenn er nicht mehr lebt, haften seine Erben im Rahmen des vererbten Vermögens. Wenn aber nichts mehr da ist, schaut ihr in die Röhre. Des Selbstmörders Haftpflichtversicherung wird sich vermutlich herauswinden.

Themenstarteram 25. Juni 2013 um 10:54

Mich hat das nur interessiert, ich wohne ja zum Glück nicht dort.

Ist nur blöd für die Leute, den die bekommen wegen soetwas jetzt Schulden und die im Nebenhaus haben jetzt auch nichts mehr.

Und die Erben, wenn es welche gibt werden sicherlich nicht sagen, wir nehmen jetzt mal ne Millionen auf, damit ihr Schuldenfrei bleibt.

Der Schaden wird vom Versicherer reguliert und dann über einen "Fonds" der Schadenversicherer bezahlt. Ob aber Anspruch auf einen Leihwagen besteht weiß ich nicht.Es gab im VVG eine Änderung um Geschädigte nicht zu benachteiligen, weil ja Vorsatz im Spiel ist und bisher Geschädigte auf Ihrem Schaden sitzen geblieben sind. Denke da an Selbstmörder, die in den Gegenverkehr gefahren waren. Bin aber nicht sicher, ob dass auch für Sachschäden oder nur Personenschäden zutrifft.

LEjockel

Und wie sieht es mit der Gebäudeversicherung aus?

Sowohl in den meisten Teilkaskoversicherungen, wie auch in den meisten (Wohn-)Gebäudebrandversicherungen sind Schäden durch Explosion mitversichert, so dass hier erst mal Versicherungsschutz bestehen würde... Ob die noch was beim Verursacher regressieren können, lass ich mal dahin gestellt.

Ich persönlich hätte Zweifel, dass die Beschädigung an den Autos und den Gebäuden durch einen Selbstmordversuch eine Gefahr des alltäglichen Lebens ist, so dass, selbst wenn eine Privathaftpflicht vorhanden ist, eine Regulierung eher unwahrscheinlich ist.

am 25. Juni 2013 um 17:08

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Sowohl in den meisten Teilkaskoversicherungen, wie auch in den meisten (Wohn-)Gebäudebrandversicherungen sind Schäden durch Explosion mitversichert, so dass hier erst mal Versicherungsschutz bestehen würde...

Wobei ja nicht nur die Frage nach dem Sachschaden an sich gestellt wurde, sondern es beim erwähnten ja um einen Nutzungsausfall geht - und der ist in der Teilkasko grundsätzlich nicht enthalten.

Ansonsten bringt es Herbert gut auf den Punkt: "es gibt Lebensrisiken, gegen die muß man sich selber absichern und andere, gegen die man sich gar nicht absichern kann." Ich bin überrascht wie weit verbreitet die Annahme ist, dass solange man selber nichts falsch gemacht hat, es immer jemanden geben müsste der für einen "alles weider Heile macht" bzw. zumindest dafür blecht. So funktioniert das Leben ja nicht. Immerhin kann man sich glücklich schätzen wenn man anscheinend Jahrezehntelang so behütet leben konnte, dass man zu dieser Fehlannahme überhaupt erst kommen konnte.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Und wie sieht es mit der Gebäudeversicherung aus?

Das Gebäude des Verursachers wird wohl von seiner Gebäudevers. (VGV) nicht ersetzt werden.

Allerdings tritt die VGV des Nachbarn für den Schaden des Nachbarn ein, denn dieser hat ja nicht vorsätzlich gehandelt.

 

Die Gebäudeversicherung tritt grundsätzlich nur für die Schäden des versicherten Gebäudes ein.

 

So werden wohl auch die beschädigten KFZ über die Teilkasko (Feuer, Explosion, Blitzschlag) entschädigt werden, da die Eigentümer den schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt haben.

 

Ggf., soweit möglich, nehmen dann die VGV + TK den Verursacher (wenn noch was zu holen ist) in Regreß.

 

Zitat:

Original geschrieben von Jessi1981

...oder soll ich mir mal den Spaß erlauben und bei irgendeiner Versicherung nach eine Versicherung gegen Schaden von Selbstmördern fragen. Würde mich mal interessieren, was die dann sagen.

Versuch's mal bei Lloyd's of London. Die versichern (fast) alles. ;)

Nur das der "Privatmensch" an Lloyds gar nicht herankommt ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Wobei ja nicht nur die Frage nach dem Sachschaden an sich gestellt wurde, sondern es beim erwähnten ja um einen Nutzungsausfall geht - und der ist in der Teilkasko grundsätzlich nicht enthalten.

Nutzungsausfall vielleicht nicht, ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur ist aber in vielen Tarifen mitversichert, u.a. auch in allen (häufig kritisierten) Tarifen mit Werkstattbindung, die ich kenne!

am 26. Juni 2013 um 12:50

OK, das wußte ich nicht. Mein letzter Stand war, dass es bei TK von AUsnahmen abgesehen auch keinen Leihwagen gibt. Werde bei Gelegenheit doch nochmal die aktuellen Bedingungen meiner Verträge lesen... :D

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