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Auto wird nicht umgemeldet

Opel Astra G
Themenstarteram 25. Juli 2017 um 17:20

Hi Community ich weiss leider nicht ob meine Fragen hier in diese Kategorie passen.

Hallo Community, Ich habe 3 fragen zu meinem Autoverkauf. Ich habe das Auto vor ca. 4 Wochen angemeldet mit Kennzeichen verkauft. Der Käufer wollte das Auto innerhalb weniger Tage ummelden, im Kaufvertrag steht innerhalb 3 Tage. Bis heute wurde noch nichts ungemeldet. Auf das Auto hat er Tüv bekommen nun wurde die Tüv Plakette auf meine Kennzeichen oder auf seine geklebt? Meine Versicherung lässt ihm noch bis zum 7.08 Zeit es umzumelden danach wird es zwangsentstempelt , ist dies auch gleichzeitig das abmelden? Bzw. Wie gehe ich vor wenn er das Auto nicht ummeldet? Was ist wenn er das Auto einfach vekauft ohne es abzumelden? Danke für jede hilfreiche Antwort.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Champion737 schrieb am 1. August 2017 um 12:59:22 Uhr:

Hi Community. Der Käufer verkauft das Auto seit 1 Woche in einem Online Portal mit Tüv und in einwandfreien Zustand. Nichts von Motorschaden oder Unfallschäden zu lesen. Auto wurde immer noch nicht angemeldet und mein Kennzeichen ist immer noch dran sehe ich anhand der Bilder. Was ist wenn er das jetzt so einfach weiterverkauft? Zur Polizei ?

wenn er mit dem Erwerber einen KV macht und den an seine ZulassungsStelle schickt, ist er fertig mit der Sache und der nächste fährt mit Deinen Kennzeichen durch die Gegend.

die Versicherung macht keine Zwangsentstempelung,sie kündigt den VersicherungsSchutz auf und den Rest macht die Zulassungsstelle. Und wenn ständig neue Erwerber auftauchen,ist das natürlich ein langsames MühlWerk.

Spätestens 4 Wochen nach AnzeigenEingang bei der Zulassungsstelle , wird das Fahrzeug zwar zur Fahndung wegen fehlendem VersicherungsSchutz ausgeschrieben,nichts desto trotz bis Du immer noch eingetragener Halter und wirst Post von Bußgeldstellen etc bekommen.

Und wer sagt nicht,dass der nächste Erwerber das Fahrzeug paar Wochen fährt und dann wieder mit Deinen Kennzeichen verkauft.

ist alles eine hier bekannte Masche, kurios dass immer noch soviel darauf reinfallen. Die die so etwas vor haben,machen das schon geschickt,indem sie extra abends kommen,wo Du dann nicht mehr schnell los kannst das Auto abmelden. Und da Du den Ofen unbedingt loswerden willst,lässt man sich breit schlagen den Wagen angemeldet mitzugeben.

Bei einem Preis von 400 Euro,hat der Typ mehr verdient,dass der Wagen zugelassen ist,als der Wagen wert ist,wenn er ihn 12 Monate oder mehr bewegt. Gerne gehen die dann auch mal ins Ausland und da muss auch erstmal auffallen,dass der Wagen einem Einheimischen gehört,und eigentlich umzuschreiben ist.

Hauptsache Du hast die korrekten Daten des Erwerbers und eine VeräußerungsMitteilung mit dessen Unterschrift,alternativ den KV an Deine Zulassungsstelle geschickt. Denn auch das wird gerne bei so billigen Kisten vernachlässigt.

treffen würde ich mich mit dem nicht mehr. Die Masche mit dem Motorschaden/Unfallschaden ist auch alt,um Dir noch Geld abzuziehen. Wenn er der Meinung ist,das Fahrzeug entspricht nicht der Beschreibung im KV muss er vor Reparatur das mit Dir klären. Bzw Dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Wie Du schon gesagt hast,die Polizei macht nichts,kann sie auch nicht,denn Du hast den Wagen ja mitgegeben. Diebstahl Unterschlagung etc liegt nicht vor. Er meldet den ja nur nicht ab,wie ihr das Vereinbart habt.

Reine Zivilrechtliche Angelegenheit. Und bis das entschieden ist,muss wohl nicht erwähnt werden

Gruß m

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51 Antworten
am 26. Juli 2017 um 0:29

Wenn du es der Versicherung gemeldet hast, ist es doch schon mal nicht schlecht. Hast du nen Laufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe? Notfalls rufst du bei deiner Kfz-Zulassungsstelle an und informiertst diese über den Berkauf. Und Zwangsentstempelung ist eine Abmeldung.

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 0:39

Hi ja mit Datum und Uhrzeit alles drauf. Kfz Zulassungsstelle weiss auch schon bescheid habe beiden alles zugesendet gleich nach verkauf. Hab halt nur die Sorge das der Käufer es nicht ummeldet. Das heisst wenn die Versicherung das Auto Zwangsentstempelt ist es bei der Zulassungsstelle auch abgemeldet? Kommen da noch irgendwelche Kosten auf mich zu zwecks zwangsentstempelung ? Danke

Die versicherung wird es nicht zwangsentstempeln. Das wird schon die Zulassungsstelle direkt oder indirekt machen. Die werden mitteilen, dass das Fahrzeug keine Versicherung mehr hat und dann wird Zwangsstillgelegt.

Die Versicherung ist mit dem Verkauf des Autos auf den Erwerber übergegangen. Von der Versicherungsseite droht Dir nichts. Einzig die Nachhaftung bei der Kfz-Steuer kann nerven. Aber die kannst Du ja ersetzt verlangen.

Hallo,

also kosten entstehen für dich keine.

du hast alles richtig gemacht.

Fahrzeug verkauft und der Versicherung und der Zulassungstelle den verkauf mitgeteilelt.

Die Versicherung meldet der Zulassungsstelle das kein Versicherungsschutz besteht und diese ordnet dann an dass das Fahrzeug Zwangsstillgelegt wird. Die Kosten muß aber alles der neue Halter bezahlen die entstehen.

Warum machst du dir solche Gedanken?

Ist die Versicherung auf dich zugekommen oder die Zulassungsstelle?

Hast du den Köufer schon versucht zu erreichen und mal nachzufragen?

Bei manchen Städten bekommt man ja nur noch Termine die schon mal 8 Wochen in der Zukunft liegen und er kann es vorher gar nicht ummelden.

Hier gab es auch mal in den News was dazu, eigentlich lustig wenn es nicht so traurig währe.

MfG

Mike

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 9:43

Mein Problem ist folgendes. Ich habe am 25.06 mein Auto verkauft und am 10.07 hat der Käufer mir geschrieben das alles erledigt ist also Tüv und ummeldung. Am 21.07 habe ich bei der Zulassungsstelle nachgefragt und die sagten mir das es nicht umgemeldet wurde. Daraufhin habe ich den Käufer kontaktiert der hat 5 Tage lang nicht geantwortet. Dann habe ich geschrieben das ich es eine frechheit finde das er mich anlügt und nicht antwortet und das ich ihm falls das Auto nicht umgemeldet wird die Versicherung und Steuern in Rechnung stelle. Achja von der Bußgeldstelle habe ich wegen falschparken auch Post bekommen. 5 min nachdem ich ihm das gesendet habe hat er aufeinmal geantwortet.Hey Junge pass auf was du dir rausnimmst. Dein Auto einen Motorschaden und einem Heck sowie Frontschaden den ich verschwiegen haben soll. Er bereitet eine Klage vor, ausserdem wenn ich eine Woche gewartet hätte und ihn nicht angeschrieben hätte wäre alles gut gewesen. Daraufhin habe ich geschrieben das dass Auto in meinem Besitz einwandfrei funktioniert hat und ich nie einen Unfall hatte. Auch Motortechnisch gabs nie Probleme. Nach langem hin und her schrieb er das er das Auto abmeldet und weiterverkäuft. Die Kosten für den Parkplatz soll ich übernehmen. Soll ich jetzt einfach warten bis dass Auto am 7.08 zwangsentstempelt wird. Und muss ich da irgendwas noch machen ? Danke für jede Hilfe.

Anfang Juli hätte ich eigentlich die Versicherung bezahlen müssen habe ich aber nicht gemacht und eine Mahnung erhalten das mein Versicherungsschutz gefährdet ist. Und die Versicherung gekündigt ist aber ich bis zum 7.08 noch bezahlen muss stimmt das?

Die Steuern bekomme ich am 1.08 vom Konto abgebucht laut Zulassungsstelle bekomme ich das wieder?

Bist genau an die richtigen geraten. Ist eine Masche,die Autos an den dritten auch noch angemeldet zu verkaufen. Ist mir jetzt des öfteren auf den Tisch gekommen. ParkTicket brauchst nicht bezahlen,schickst an die ordnungsBehörde mit einer Kopie des KV zurück und dann bekommt er das.

darum kann ich nur immer wieder raten,sich den Ausweis des Käufers zeigen zu lassen. Hab ich auch schon öfter gehabt,dass es den betreffenden Käufer nicht gibt.

Gruß Martin

Die Steuer bekommst Du nur als Schadenersatz vom Käufer wieder ... wenn Du seiner habhaft werden kannst. Aufgrund der Halterhaftung wäre es für Dich sicherer, Du stellst die Versicherung auf monatliche Zahlung um und löhnst die bis zur Ummeldung weiter. Im Schadensfall könntest Du ohne HP-Versicherung des Autos in eine kritische Situation kommen, weil Du erstmal aufgrund der Anmeldung als Halter im Wind stehst.

Der Gedanke mit der Anzeige des Vorgangs bei der Polizei, gewinnt bei längerem Überdenken an Charme. ;)

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 20:03

Was ist wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe, kann ich trotzdem einen Anwalt einschalten aber ob sich das lohnt. Wir dann am 7.08 das auto auch stillgelegt und abgemeldet?

Lass Dich zumindest mal beim Anwalt beraten. Die Kosten sind bei einer Erstberatung für sowas vielleicht bei 100,- bis 200,- €. Eventuell kannst Du Beratungshilfe beim Amtsgericht bewilligt bekommen.

Zum Kündigungszeitpunkt wird der Wagen zur Entstempelung nur ausgeschrieben und auf die Fahndung gesetzt. Der kann praktisch dennoch durch die Gegend fahren und Mist bauen. Deshalb kann es Dir ja passieren, dass Du dann ohne Versicherung des Autos im Schadensfall in finanzielle Probleme kommst.

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 21:45

Lohnt sich denke ich nicht bei 400 Euro.

Du kennst jetzt schon den Schaden, der ohne HP-Versicherung ins Haus stehen kann? Und 400,- € einem Ganoven hinterherschmeißen würde ich auch nicht machen. Die Anwaltskosten gehören übrigens zu dem dazu, was der dann erstatten muss. Aber jeder wie er mag.

Themenstarteram 26. Juli 2017 um 22:00

Ne 400 Euro habe ich für das Auto bekommen. Daher meinte ich eine Erstberatung für 100-200 lohnt sich da nicht. Das er die Anwaltskosten bezahlen muss ist natürlich gut.

Immer wieder das gleiche , solche billigen Autos unter 1000 Euro werden angemeldet verkauft und der Erwerber meldet den nicht um. Statut dessen wird er angemeldet an den nächsten und den nächsten verkauft.

Er hat für 400 Euro ein zugelassenes Fahrzeug bekommen. Dies ist das wertvollste daran. Er hat ne karre mit der er fahren kann,und muss maximal den Sprit bezahlen. Wenn er das ein halbes jahr macht,ich kenne Fälle die liegen noch länger zurück, hat er mehr gespart,als der Kaufpreis des Autos.

Meist stehen die Kunden noch da und haben nicht mal einen KV gemacht. "Lohnt doch nicht".

Und dann stehen sie uns einem,und meinen, melde mal ab.

 

Gruß Martin

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