ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto wurde mit Einkaufswagen beschädigt, keine Versicherung

Auto wurde mit Einkaufswagen beschädigt, keine Versicherung

Themenstarteram 27. Dezember 2012 um 21:51

Hallo,

mein Auto wurde vor meiner Haustür durch einen Nachbarn mit einem Einkaufswagen beschädigt (er ist mit dem Einkaufswagen praktisch bis nach Hause gefahren).

Er hatte den Unfall bei der Polizei gemeldet, die nur Personalienaustausch gemacht hat. Nun hat der Verursacher keine Versicherung und wir möchten die Sache unter uns klären.

Ich kenne einen Gutachter, der mir Kosten in Höhe von ca 1000 € vorgeschlagen hat. Ich möchte jetzt nicht, dass auf die Gegenseite so hohe Kosten zukommt, und kann die "Beule" auch in einer freien Werkstatt reparieren lassen.

Ist es rechtskräftig, wenn ich eine Vereinbarung mit ihm treffe und es schriftlich festhalte, dass er mir z.B. nur die Hälfte zahlen muss? Er möchte es auf jeden Fall monatlich abbezahlen. Was würde passieren bzw. welche Bedingung sollte ich in dieser Verinbarung festhalten, falls er nicht bezahlen möchte? Ist die Sache "unter sich klären" überhaupt rechtskräftig?

PS: der Verursacher ist wohl Hatz 4 Empfänger

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von oemern

 

PS: der Verursacher ist wohl Hatz 4 Empfänger

Unter dieser Voraussetzung kannst du froh sein, wenn du überhaupt etwas bekommst und der Verursacher auch dazu bereit ist, den Schaden (zumindest anteilig) zu begleichen.

 

"Vereinbarungen" kannst du treffen, so viele, wie du willst - wenn beim Verursacher nichts zu holen ist, dann sind eben alle Vereinbarungen Makulatur.

 

Folgender Ratschlag: Lasse die Beule so günstig, wie möglich instand setzen und vereinbare dann mit ihm die Rückzahlungsmodalitäten.

Nochmals: Es geht hier nicht darum, dass ein Anspruch besteht (das tut er in jedem Fall) und auch nicht darum, ob irgendwelche Vereinbarungen Gültigkeit haben - es geht schlicht darum, ob du überhaupt jemals einen Cent von deinem Schaden sehen wirst, oder nicht.

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von oemern

 

PS: der Verursacher ist wohl Hatz 4 Empfänger

Unter dieser Voraussetzung kannst du froh sein, wenn du überhaupt etwas bekommst und der Verursacher auch dazu bereit ist, den Schaden (zumindest anteilig) zu begleichen.

 

"Vereinbarungen" kannst du treffen, so viele, wie du willst - wenn beim Verursacher nichts zu holen ist, dann sind eben alle Vereinbarungen Makulatur.

 

Folgender Ratschlag: Lasse die Beule so günstig, wie möglich instand setzen und vereinbare dann mit ihm die Rückzahlungsmodalitäten.

Nochmals: Es geht hier nicht darum, dass ein Anspruch besteht (das tut er in jedem Fall) und auch nicht darum, ob irgendwelche Vereinbarungen Gültigkeit haben - es geht schlicht darum, ob du überhaupt jemals einen Cent von deinem Schaden sehen wirst, oder nicht.

Da das Einkommen eines Hartz IV-empfängers unter der Pfändungsgrenze liegt, wäre es über eine eidesstattliche Versicherung möglich, sich einen Titel zu holen, der über 30 Jahre vollstreckbar wäre.

Das steht aber in keinem Verhältnis zum Streitwert, da der Schädiger eine Privatinsolvenz beantragen kann, dann gibts gar nichts.

Versucht Euch, wie schon von Dir erwähnt, gütlich zu einigen, ohne sauer auf einander zu sein, ist die Sache, in kleinen Raten abgestottert, in ein paar Monaten vergessen..

Je nachdem wie alt das Auto ist würde ich die Instandsetzung zb. durch einen Beulendoc, oder Smartrepair  oder  Gebrauchtteil selbe Farbe (zb. bei Ebay)  machen lassen, damit die Schadenshöhe möglichst gering ist, weil hier zu befürchten ist das du auf dem Schaden sitzen bleiben könntest.

 

Zahlt er anteilig oder alles aus eigener Tasche tust du ihm einen Gefallen wenn der Schaden nicht in einer Vertragswerkstatt ( als Versicherungsschaden) repariert wird.

Grundsätzlich ist eine schriftliche Abfindungserklärung sowie eine Stundungsvereinbarung rechtlich gültig.

am 28. Dezember 2012 um 9:25

...Kurze blöde Frage, weil ich es wirklich kaum glauben kann: Der schadensverursacher hat tatsächlich keine normale Privat-Haftpflichtversicherung?!

Gruß

RI

ca. jede dritte mensch der dir draussen begegnet hat keine phv. denn er passt ja auf, macht nix kaputt und es passierte ja 40 jahre nix....vorallem unter den migranten ist der anteil locker bei 80% (meiner erfahrung nach...)

Hartz 4 Empfängern wird von Amts wegen keine PHV bezahlt. Bei ihnen ist ja eh nichts zu holen, meint man dort. Übernommen wird aber eine Hausratversicherung weil ansonsten für die Wiederbeschaffung nach einem Schaden das Amt aufkommen muss.

LEjockel

Also darf ein H4ler alles kaputt machen ohne dafür gerade zu stehen?

Ne bei Vorsatz landet er wie alle anderen auch im Knast. Aber finanziell in Regress nehmen wird schon schwer. Titel auf 30 Jahre usw. Aber es gibt ja auch nicht nur solche sondern auch solche, die darüber nachdenken, wenn Hartz mal weg ist, bleibt der Titel zum pfänden aber da.

Also sollte ein Harzt 4 auch eine PHV haben. Muss er aber eben selbst von seinem Geld zahlen.

LEjockel

OT: es gibt ja auch Leute, die hatten schonmal einen kaputten Router durch Überspannung (Gewitter).

Ein neuer gebrauchter Router bei E++y kostet ja nur 20 Euro, ist also billiger als der Jahresbeitrag der Hausratversicherung -> also braucht man keine Hauratversicherung ;)

Zitat:

Original geschrieben von Ladaheizerin

Also darf ein H4ler alles kaputt machen ohne dafür gerade zu stehen?

Ja sicher ;) bei unserer Banenrepublik werden hartzer immer bevorteiligt !

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Hartz 4 Empfängern wird von Amts wegen keine PHV bezahlt. Bei ihnen ist ja eh nichts zu holen, meint man dort. Übernommen wird aber eine Hausratversicherung weil ansonsten für die Wiederbeschaffung nach einem Schaden das Amt aufkommen muss.

 

LEjockel

Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage und ist reine Polemik gegen die Arbeitsagentur.

 

Für private Versicherungen (Hausrat, PHV)  können H4 Empfänger eine Pauschale in Höhe von 30 €/monat zusätzlich zum Regelsatz geltend machen.

Beiträge zu Pflichtversicherungen (Kfz-Haftpflicht) können in voller Höhe vom Einkommen abgesetzt werden.

 

O..

 

 

Zitat:

Original geschrieben von wobPower

Zitat:

Original geschrieben von Ladaheizerin

Also darf ein H4ler alles kaputt machen ohne dafür gerade zu stehen?

Ja sicher ;) bei unserer Banenrepublik werden hartzer immer bevorteiligt !

Klar, die haben ein tolles Leben und geben sich spätrömischer Dekadenz hin ...

Na ich hoffe mal nicht dass Du da arbeitest. Und Polemik lasse ich mir von Dir nicht unterstellen. Ich habe gekannt und kenne genügend Menschen, welche bei Einreichung der Beitragsrechnung zur PHV eine Ablehnung bekommen haben. Also keine Polemik oder sonst etwas. Mag ja sein, dass Agenturen machen können was sie wollen. Aber da wo ich wohne, kenne ich es so.

LEjockel

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto wurde mit Einkaufswagen beschädigt, keine Versicherung