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Auto zurück ins Werk und Wandlung

Themenstarteram 28. April 2009 um 17:56

Hi,

mein Auto kommt die nächsten Tage zurück ins Werk,wegen dem ruckeln meines Motors (1.4TSI 122PS).Es wurden fast alle Teile am Motor getauscht.

Leider habe ich von dem Thema so richtig keine Ahnung und deswegen viele fragen.

Bekomme ich einen Leihwagen in der Zeit?Wieviele km darf ich mit dem fahren?Können die mein Auto gleich einbehalten,wenn der Schaden nicht behoben werden kann?

 

Wie sieht es bei einer evt Wandlung aus.Wieviel Prozent vom Neuwert pro 100km musstet ihr bezahlen?Muss ich wieder einen Benziner nehmen?Was ist bei einem neuen Auto an Rabatt etc drin?

Wäre super,wenn Leute ihre eigenen Erfahrungen mit dem Thema kund tun.

 

Danke Olli

Beste Antwort im Thema
am 1. Mai 2009 um 8:20

Niemand hat behauptet, dass der Motor schlecht ist.

De facto ist der 1,4 TSI im Moment den Motoren von BMW weit überlegen. Nur liegt es an der Haltbarkeit der Dinger.

Es ist nun mal logisch, dass ein Wagen mit wenig Hubraum und viel Leistung anfällig ist. Die MuscleCars hat damals nix untergekriegt. Alte Mercedes fahren auch mit Salatöl oder sonstigem.

Der 1,4 mit 160 PS hat ja auch jetzt erst 160 PS. Zu Beginn wurde er im GT als 170 PS Maschine verkauft. Und warum wurde er wohl runtergeschraubt? Weil die Hausmütter, denen das Auto fahren egal ist, den Wagen im kalten Zustand schon richtig treten und nicht wieder richtig kalt fahren. Also hat ein Motor nach dem anderen Probleme mit dem Kompressor und/oder Turbo gehabt.

 

Auch Audi verfolgt eine andere Politik als VW. Audi verbaut nur den 1,4 mit 122 PS und den 1,8 mit 160PS. Beide Motoren haben geringere Literleistungen und sind somit auch nicht so anfällig. Und das werden die bestimmt nicht getan haben, nur um ihren Kunden höhere Steuern zu bescheren.

 

Dennoch sind die 1,4er tolle Motoren, meiner Meinung nach sogar echte Sahnemotoren. Durchzugsstark in jeder Lebenslage, wenig Vibrationen, DIE Zukunft unter den Motoren, da hat VW BMW einfach mal zur Zeit einiges voraus. Nur muss man halt die Dinger auch vorsichtig bewegen.

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Soweit ich es im Kopf habe sind es pro 1000 gefahrene KM 0,67% vom Kaufpreis

Wandeln kannst du eigentlich schon , wenn 3 mal vergeblich eine Reparatur durchgeführt wurde aber der Mangel nach wie vor besteht

Das wird bei dir sicherlich der Fall sein da Du schon offensichtlich mit den Problem oft in der Werkstatt warst.

Anrecht auf einen Ersatzwagen in der Zeit glaube ich hast du rechtlich gesehen nicht , da dein wagen nicht unterwegs Liegen geblieben ist. Ich denke aber , dass in einer solchen Situation , wo der Wagen zurück zum Werk zur Fehlerbehebung geht du bestimmt Mobil gehalten wirst. Normal müssten dir dann alle Kilometer frei stehen (musst du dann mal mit VW regeln)

Und falls eine Wandlung durchgesetzt wird kannst dir dann ein ganz anderes Modell aussuchen (kein Golf zb. und auch nen Diesel) ja sogar eine andere Marke kaufen!Denn eine Wandlung ist kurz gesagt ein Rücktritt vom Kaufvertrag und VW zahlt dir das Geld aus.Denke aber das dir VW dann schon ein Angebot zu einen neuen VW machen wird da die ja keine Kunden verlieren möchten.Meist bekommst dann dein gewünschtes Modell schneller als die übliche Lieferzeit ist da diese Kunden dann meist "bevorzugt" behandelt werden.

Themenstarteram 28. April 2009 um 19:06

Das er ins Werk zurück geht,kommt von VW,da die auch nicht mehr weiter wissen.Wie schon gesagt,am Motor ist fast alles neu,bis auf den Motorrumpf selbst.Wenn dies nicht klappt haben die von VW gesagt,dass ich dann das Auto wandeln kann.Mein Prob ist,dass meins Auto gelaest ist und schon mehr als 27tkm runter hat.Welcher KM-Stand wird bei einer Wandlung berücksichtigt?Der wo ich den Mangel bekannt gegeben habe oder der im Kombi,weil bei mir wären das ca. 9tkm differenz.

Welche kosten würde ich bei der Wandlung zurück bekommen?Leasingraten,Sonderzahlung,Transport zum Händler,Zulassung etc?Könnt ich auch die Kosten für den evt. Rückbau der Federn verlangen?

Danke Olli

am 28. April 2009 um 19:11

So ich berichtige mal hier:

Auf Grund des BGH Urteils vom 28.11.08 musst du keine Nutzungsgebühr bezahlen! Das Urteil ist bindend für alle Gerichte...

 

Außerdem genügt der zweite erfolglose Versuch bei der Reparatur für eine Wandlung.

 

Dank der neuen Rechtssprechung muss also niemand mehr nachrechnen ob es sich noch lohnt den Wagen zu wandeln. Wenn man die Möglichkeit, Zeit, Geld und Lust hat, dann weg mit der Karre!

Gleiches passiert gerade auch bei mir, gestern ist der Brief vom meinem Rechtsanwalt an den Händler rausgegangen.

 

Außerdem gibt es den Begriff der Wandlung eigentlich nicht mehr, es heißt inzwischen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Oh dann hat sich da inzwischen ja einiges geändert!

Ok du bist ja nun auf den aktuellen stand da selbst damit zu tun hast

Themenstarteram 28. April 2009 um 19:31

Das klingt gut.Aber was ist mit den Leasingraten und meiner Anzahlung.Habe ich eine Chance die wieder zu sehen?

@slevin

Wie steht es bei dir?Welche Kosten hast du angegeben bzw bekommst du zurück?Kannst mir Details auch per PN schicken.Wäre super!!! 1000x Dank dafür!!!!

am 28. April 2009 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von Kai-1981

Oh dann hat sich da inzwischen ja einiges geändert!

 

Ok du bist ja nun auf den aktuellen stand da selbst damit zu tun hast

Ich wünschte ich würde mich nicht da drin auskennen :(

am 30. April 2009 um 16:31

Slevin

echt super fettes DANKE für denn beitrag das beste was ich hier seit langen lese.

Bist du dir da ganz sicher ??? kostet das uns nichst was ist mit denn gefahrenen Kilometern ?

Gruss ein Leidensgenosse

am 30. April 2009 um 16:38

Ja ich bin mir ganz sicher.

 

Die 2 Nachbesserungsversuche sind gesetzliche geregelt.

 

Das Urteil kannst du HIER nachlesen. Laut meinem Professor, der sehr kompetent ist, und meinem Anwalt, der beste der Stadt, ist dieses Urteil bindend und übertragbar auf die Abnutzungen für Autos. Das ist eine EU Richtilinie, die ebenso in dem Urteil nachzulesen ist, die schon 1999 oder 2001 erlassen aber jetzt erst umgesetzt wurde.

Spätestens in zweiter Instanz muss das Gericht so entscheiden.

 

Problematisch ist aber der Wandlungsgrund. Ob ein Ruckeln wirklich ausreicht, muss ein Gericht bzw. ein Gutachter entscheiden. Vor diesem Schritt stehe ich aber auch noch, werde bei Zeiten berichten.

Zur Ergänzung: Sollte das Ruckeln nicht als erheblicher

Fehler anerkannt werden, ist ein Rücktritt vom KV

ausgeschlossen!

am 30. April 2009 um 18:15

Zur info bei mir ist es kompletter Leistungsverlust sporadisch !

Wie meinst will mir VW erklären, wenn ich bei einen überhol vorgang kein Gas mehr gegen kann und dabei Sterbe.

Sehr geehrter Herr ........

tut uns leid das sie Tödlich verunglückt sind weil der Motor Aussetzer hatte,

aber wie sie ja wissen, es war kein wesentlicher Mangel.

Ok ist ein überspitzes Beispiel aber entspricht denn Tatsachen.

O.K! Das ist ein absoluter Grund nach 2 Nachbesserungsversuchen

den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Ganz klarer Fall!

Themenstarteram 30. April 2009 um 18:48

Mein Auto wird am Di zurück ins Werk geholt und die Profis da werden dann nach dem Fehler suchen.Finden die keinen,dann gibt es einen neuen,das Angebot kam von VW,ich habe nicht mal fragen müssen.

Mein ruckeln ist bei jedem beschleunigen.Man kann es beschreiben wie als wenn man die Kupplung mehrfach hinereinander zu schnell kommen lässt.Es wirkt dann wie eine Bremse und das ist doch schon etwas gefärhrlich.

am 1. Mai 2009 um 6:56

Zitat:

Original geschrieben von chaolli

Mein Auto wird am Di zurück ins Werk geholt und die Profis da werden dann nach dem Fehler suchen.Finden die keinen,dann gibt es einen neuen,das Angebot kam von VW,ich habe nicht mal fragen müssen.

Mein ruckeln ist bei jedem beschleunigen.Man kann es beschreiben wie als wenn man die Kupplung mehrfach hinereinander zu schnell kommen lässt.Es wirkt dann wie eine Bremse und das ist doch schon etwas gefärhrlich.

Sollten sie Auto zurücknehmen, kaufst du wieder ein TSI?

am 1. Mai 2009 um 7:17

Ich glaube nicht wer einmal das Prob mit denn ruckeln hatte braucht das nicht mehr.

Der Motor ist noch nicht so weit ist meine Meinung, wird in 4-5 Jahren so weit sein das man ihn kaufen kann.

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