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Auto zurückholen wegen Einstellung der Zahlungen

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 9:13

Hallo

Habe vor zwei Jahren mein Auto an eine Arbeitskollegin/Freundin verkauft. Ratenzahlung wurde vereinbart. Habe einen Kaufvertrag (mit Eigentumsvorbehalt) . Habe den Brief und auch noch einen Schlüssel. Wollte einer Kollegin in Not helfen, die kein Auto mehr hatte um in die Arbeit zu kommen, um es kurz zu machen , hab mich schwer in ihr getäuscht. Sie zahlt nicht mehr. (hat ein drittel des Kaufpreises bezahlt) Ich muss leider immer noch mit ihr zusammenarbeiten. Meine Frage : Kann ich mir das Fahrzeug einfach holen? Oder krieg ich da Schwierigkeiten? Sie schuldet mir noch 2500.

Beste Antwort im Thema
am 1. Mai 2014 um 10:03

Und dann wird es nichts mit dem neuen Samsung Galaxy S5 für 1 € mit neuem Handyvertrag  das zieht dann mal richtig. ;)

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Hast Du ihr schriftlich Fristen gesetzt? Hast Du überhaupt einen Kontakt mit ihr?

am 1. Mai 2014 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von Grzzly63

Kann ich mir das Fahrzeug einfach holen?

Einfach holen geht nicht. Du musst - so schwierig wie das klingt - den Rechtsweg einhalten.

Du solltest den Restbetrag sofort fällig stellen und eine angemessene Frist setzen - und zwar per Einwurfeinschreiben. Viele sagen zwar, dass Einschreiben mit Rückschein besser wäre, dies ist m. E. aber nicht richtig. Holt nämlich der Empfänger das Einschreiben mit Rückschein nicht ab, gilt das Einschreiben als nicht zugegangen. Beim Einwurfeinschreiben hingegen gilt der Brief mit dem Einwurf in den Briefkasten des Empfängers als zugegangen.

Nach erfolgloser Fristsetzung kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Wenn dieser nicht zum gewünschten Erfolg führt, kannst Du das Auto gerichtlich pfänden lassen.

Gruß

Der Chaosmanager

 

am 1. Mai 2014 um 9:48

Nein kannst du nicht wir sind hier nicht in den USA. Deine Geldforderung musst du wohl anders tätigigen, wie wäre es denn mit einer schriftlichen Aufforderung das Geld zu zahlen, und im Falle der nichtbezahlung ein gerichtliches Mahnverfahren,( kannst du sogar online machen) einzuleiten. Da es eine Kollegin ist, wird diese wohl Geld verdienen auch die Möglichkeit einer Lohnpfändung solltest du ihr mal aufzeigen um an dein Geld zu kommen.

 

Edit: Chaosmanager war 17 sec schneller ;)

am 1. Mai 2014 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von Grzzly63

Ich muss leider immer noch mit ihr zusammenarbeiten.

Da Du sie ja offenbar immer wieder siehst, hilft vielleicht der Hinweis an Deine Kollegin, dass sich das von mir beschriebene Procedere dann auch in ihrer Schufa-Akte wiederfindet ... mit allen Konsequenzen, die damit verbunden sind.

Gruß

Der Chaosmanager

am 1. Mai 2014 um 10:03

Und dann wird es nichts mit dem neuen Samsung Galaxy S5 für 1 € mit neuem Handyvertrag  das zieht dann mal richtig. ;)

Themenstarteram 1. Mai 2014 um 10:44

Danke. Ein paar super Anregungen. (Schufa usw.) Werde nochmal ein ernstes Wort mit ihr reden. Ansonsten den Rechtsweg.

Schade, daß das alles so kompliziert ist. Bin ein älteres Semester, habe mein erstes Auto per Handschlag gekauft. Die Zeiten sind wohl vorbei. Auch die Kollegin (könnte meine Tochter sein) hat mir ihre Hand drauf gegeben.

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist heute (leider) unabdingbar.

Na den Kaufvertrag hat er ja. Wichtiger wäre eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung.

am 1. Mai 2014 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von Montanis

Na den Kaufvertrag hat er ja. Wichtiger wäre eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung.

Na, ich hoffe doch, dass die Ratenzahlung im Kaufvertrag vereinbart ist.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Montanis

Na den Kaufvertrag hat er ja. Wichtiger wäre eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung.

Wenn keine Zahlungsfrist und keine Ratenzahlung vereinbart ist, ist der Kaufpreis sofort fällig und der Käufer ist sofort im Verzug, eine erneute Fristsetzung ist dann nicht erforderlich.

Einwurfeinschreiben ist auch nicht wirksam, da der Überbringer (der Zusteller) das Schreiben nicht gelesen hat.

Die einzig wirksame Methode ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher - über die Verteilstelle des Amtsgerichts.

Der liest das Schreiben und überbringt es persönlich. Das macht doch gleich einen anderen Eindruck. Die Kosten trägt am Ende die Schuldnerin, also alle Belege sammeln. Wichtig bei der Inverzugssetzung: die Auferlegung der Kosten und Zinsen pro Tag Verzug anzugeben.

Wenn der übliche Mahnweg abgearbeitet ist und sich noch kein (Zahlungs-)Erfolg eingestellt hat, einen Vollstreckungstitel erwerben. Sollte der Verdienst der Käuferin über der Pfändungsgrenze liegen, bietet sich hier eine Lohnpfändung an.

am 1. Mai 2014 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Einwurfeinschreiben ist auch nicht wirksam, da der Überbringer (der Zusteller) das Schreiben nicht gelesen hat.

Wie meinen Ausführungen zu entnehmen ist, dient das Einschreiben lediglich als Vorbereitung für das gerichtliche Mahnverfahren.

Hierbei ist unerheblich, ob das Schreiben gelesen wird - es geht um die wirksame Zustellung.

Nachteil bei der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist, dass sich diese zeitlich etwas hinziehen kann, wenn der zuständige Gerichtsvollzieher überlastet ist. Man hat auf den Zeitpunkt der Zustellung leider keinen Einfluss.

Da es sich bei der Schuldnerin um eine Kollegin handelt, die der TE jeden Tag sieht, wäre auch die persönliche Aushändigung in Gegenwart eines Zeugen möglich (der vom Inhalt des Schreibens Kenntnis hat).

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Nein kannst du nicht wir sind hier nicht in den USA.

In solchen Fällen ist eine unkonventionelle Vorgehensweise aber oft von Erfolg gekrönt, während der "richtige" Weg ein steiniger ist.

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