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Auto(zwangs)verkauf: Wie vorgehen?

Themenstarteram 14. Oktober 2016 um 22:13

Hallo!

Ich hatte einen Unfall (unverschuldet) und muss das Ding nun vermutlich an einen Fähnchenhändler verkaufen. Der Gutachter hatte 3 Bieter im Gutachten aufgeführt (alles kleine Klitschen bzw. Straßenhändler), die gegnerische Versicherung kam nun auch noch mit einem Händler an, der mehr bietet. Eine kurze Internetrecherche ergab, dass es wohl ein kleiner Fähnchenhändler ist...

Wie sollte ich beim Verkauf vorgehen?

Klar ist für mich, dass ich es vorher abmelde. Ich will kein Risiko eingehen müssen. Und solche Fähnchenhändler kommen mir per se dubios vor.

Aber: Welche Formulare/Vertragsvordrucke und welche Papiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) sind am Tag des Verkaufs auszufüllen bzw. zu übergeben?

Und wie macht der Käufer das dann eigentlich, wenn er das Teil zu sich nach Hause fährt (er wohnt bzw. sitzt über 250 km entfernt)? Bringt er dann eigene rote Kennzeichen mit?

Danke

 

PS: Ach ja, im Angebot, das mir die Versicherung geschickt hat, steht "der Preis enthält die Mehrwertsteuer". Geboten hat er 2850 EUR. Heißt das nun, ich darf auf die Hand nur 2850 abzgl. 19% MwSt verlangen? Ich bin ja ein privater Verkäufer und nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Oder bekomme ich die vollen 2850?

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25 Antworten

Mach dir ned zu viele Gedanken...

imho wird hier wie bei einem gewöhnlichen Autoverkauf vorgegangen ... abmelden (würde ich machen), Standard-Vertrag für private Verkäufer (wichtig wegen Sachmängelhaftung!) etc.

Mehrwertsteuer geht dich als Privatverkäufer meines Wissens nach nix an.

Wie der Käufer (dazu noch ein Händler) das Auto nach Hause bringt, ist allein seine Sache. Rote Nummer (falls noch fahrbereit) oder Hänger oder aufm Buckel ... geht dich auch nix an.

Soweit ich weiss, ist der mit der Versicherung vereinbarte Preis dann aber fix und nicht mehr verhandelbar.

Du ,musst gar nichts ! Seid wann bestimmt jemand ,ob und an wen ich mein Auto verkaufe ? Du entscheidest alles ,und nicht so eine Birne von der gegnerischen Versicherung !

@TE

Dein Anwalt scheint Dich ja irgendwie schlecht bis garnicht aufgeklärt zu haben, obwohl das Fragen deinerseits doch augenscheinlich gut funktioniert. :)

http://www.motor-talk.de/.../...utachten-durch-dekra-t5822855.html?...

Der Preis steht jetzt fest. Der Aufkäufer kommt und gibt Dir den Kaufpreis in bar. Nimm einen Kaufvertragsformular und schreibe rein, dass der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und Du die Gewährleistung ausschließt. Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe nicht vergessen und von beiden unterschreiben. Lass Dir auch die Erklärung des Halterwechsels (Formular auf der Internetseite der Zulassungsstelle zu finden) von ihm mit unterschreiben. Dann faxt Du beides an die Zulassungsstelle und an deine Versicherung. Ferdsch :D

Willst du das Auto denn verkaufen?

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 15. Oktober 2016 um 04:56:44 Uhr:

Du ,musst gar nichts ! Seid wann bestimmt jemand ,ob und an wen ich mein Auto verkaufe ? Du entscheidest alles ,und nicht so eine Birne von der gegnerischen Versicherung !

Richtig, der Versicherer wird aber nur die Gesamtentschädigung auf den höchsten Bieter abstimmen.

Bedeutet, z.B. 10 000,- Gesamtentsch. - Zahlung Bieter 2850,- = 7150,- was der Versicherer leistet.

Wenn der Wagen woandershin verklauft wird mit weniger Kaufpreis, dann leistet der Versicherer auch nur 7150,-

Den Nachteil hat dann der Geschädigte.

wenn die Versicherung einen Restwert festgeleget hat und die Versicherungs-Leistung darauf abstimmt, muss der Restwert auch erreicht werden. Dafür steht imho die Versicherung selber gerade... der Geschädigte darf hier keinen Nachteil haben.

...dafür mußte die Kiste aber halt nur an den Höchstbietenden verkaufen, wie Corsadiesel das schon vorgerechnet hat... oder sich überlegen, ob einem der Schrotthaufen den gebotenten Kaufpreis, welcher von der Gesamtschadenshöhe / der gesamten Entschädigung abgezogen wird wert ist.

Themenstarteram 15. Oktober 2016 um 22:07

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Oktober 2016 um 07:48:23 Uhr:

 

Der Preis steht jetzt fest. Der Aufkäufer kommt und gibt Dir den Kaufpreis in bar

Meine Anwalt habe ich seit des Erhalts dieses Briefs von der Versicherung nicht gesprochen, da dieser erst Freitag Nachmittag bei mir ein eintraf.

Der Anwalt hatte jedoch vorher gemeint, die RW-Angebots-Beträge im Gutachten seien die, die ich praktisch auf die hand bekomme.

Es hat mich dann nur irritiert, dass im Versicherungsschreiben stand, die Beträge enthielten die MwSt., und ich online eine Seite fand, auf der stand, dass der Käufer bei privaten Verkäufern berechtigt ist, die MwSt. von diesem Bruttobetrag abzuziehen:

Zitat:

Denn der Geschädigte kann dem Restwertaufkäufer ja keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellen. Wenn dem so ist, zieht der steuerkundige Restwertkäufer die im Gebotspreis enthaltene Mehrwertsteuer (richtigerweise) ab und bezahlt nur den “Nettorestwert”.

http://www.reneposchen.de/index.php?...

Themenstarteram 15. Oktober 2016 um 22:21

Noch eine Frage: Ich hatte meinen Anwalt gefragt, ob ich auch Winterräder mit rausrücken muss. Er sagte "Nein", das Auto wird so in dem Zustand verkauft, in dem es beim Gutachter war. D.h. ich dürfe nichts ausbauen (Radio oder so), was mir eh klar ist, aber ich müsste auch nichts "zusätzlich" beisteuern, etwa die Winterrräder.

Nun habe ich aber eben entdeckt, dass die Winterräder explizit im Gutachten als Teil der Sonderausstattung aufgeführt sind... demzufolge wäre es doch ein zwangsweise mit ablieferndes Teil, oder?

Woherwill der gutachter wissen das du winterrader hast.

Rudiger

am 16. Oktober 2016 um 1:23

Ich versteh nicht was manche immer gegen Fähnchenhändler haben!!!

Er kommt und zahlt dein auto bar nimmts mit und du hörst nix mehr von ihm wenn am nächsten tag was kapput geht. das kann man von manche privatkunden nicht sagen die dann mit einem anwaltsbrief kommen weil bei dem 15 jahren alten wagen die lichtmaschine kapput gegangen ist.

ich weis wovon ich spreche bin selber händler.

Themenstarteram 16. Oktober 2016 um 2:25

Zitat:

@Rudiger schrieb am 16. Oktober 2016 um 02:28:24 Uhr:

Woherwill der gutachter wissen das du winterrader hast.

Rudiger

Die waren offenbar Bestandteil der Sonderausstattung damals. War ein Golf Goal.

Du solltest unbedingt deinen Anwalt über das Versicherungsschreiben informieren. Die Winterräder musst Du nicht rausrücken.

am 16. Oktober 2016 um 7:42

...die Winterräder waren nach dem letzten Winter runter, genauso wie die Felgen und wurden bereits entsorgt, als im Frühjahr die Sommerräder drangeschraubt wurden.

Für diesen Winter wolltest Du Dir eigentlich einen Satz neuer "Komplett-Winter-Räder" gönnen, aber dazu ists ja jetzt durch den Unfall nicht mehr gekommen.

Wenn der Gutachter irgendwelchen Quatsch in sein Gutachten schreibt, wie z.B. einen Satz Winterräder, der bei der Begutachtung gar nicht vorhanden war, dann ist das dem sein Problem und nicht Deines.

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