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Autoangebot und Kaufvertrag mit falschen Angaben
Hallo Gemeinde,
mir ist jetzt was passiert.
Ich suchte lange nach einem neuen Familienwagen und wurde bei einem großem Autohaus fündig.
Genau was ich gesucht habe.
Also mit dem Händler in Verbindung gesetzt, viele Mails hin und her geschrieben, mehrfach über das Fahrzeug informiert, telefoniert, zum Händler gefahren (250km) und meinen alten Wagen für den Ankauf schätzen lassen, Kaufvertrag unterschrieben, Abholtermin ausgemacht, Brief mitgenommen um den Wagen anzumelden.
Soweit alles bestens.
Nur blöd, dass mir dann einen Tag später zu Hause aufgefallen ist, dass der Wagen anders ist als Angeboten.
Im Speziellen geht es um die Motorisierung. Es wurde ein Ford Ecoboost mit 125PS angeboten. Diese Daten standen im Onlineinserat, in der Kfz-Beschreibung hinter der Frontscheibe und stehen auch im Kaufvertrag. Mit dem Händler habe ich mich sogar noch über diesen Motor unterhalten, weil ich gelegentlich einen Anhänger ziehen muss.
Im Kaufvertrag steht auch drin 125PS.
Und heute schaue ich auf den Brief: Da steht 101PS drin.
Was soll ich jetzt machen?
Ist der Händler in diesem Fall gezwungen mir einen 125PS-Wagen zum ausgehandelten Preis anbieten oder wird der Kaufvertrag automatisch ungültig (nachbessern wird er ja nicht können)...
Ich bräuchte mal ein paar Tips wie ich mich verhalten soll. Immerhin sollen die 500km Hin- und Rückreise nicht umsonst gewesen sein und ich kann ja nix dafür dass er den Wagen falsch angeboten hat. Der Händler hätte sogar den gleichen Wagen mit der richtigen Maschine da stehen, allerdings für 3000€ mehr. Muss er den dann für den ausgemachten Preis rausrücken?
Ich hoffe ihr habt ein paar gute Ideen-Danke im Voraus schon mal
Beste Antwort im Thema
DAS nenne ich eine Lumpendeal. Da hast Du einen Motor mit dem Du nix ziehen kannst und einen Haken, den Du mit dem Motor, der nix ziehen kann, nix ziehen kannst. Toll! Warum hast Du hier gefragt? Und was für ein Depp ist Dein Anwalt? Komm.... hör auf....!
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67 Antworten
Das wichtigste, was mir einfällt:
Sprich erstmal mit dem Händler. Tatsache ist, dass er dir nicht geliefert hat, was im Kaufvertrag steht. Frag ihn erstmal, wie er zu der Sache steht. Guck ob und was er dir anbietet und Schlaf da dann erstmal ne Nacht drüber, es sei denn, er bietet dir einen 1:1-Tausch gegen den mit 125PS. Passt denn die FIN im Brief mit der im Kaufvertrag überein? Vielleicht hat er dir ja den falschen Brief mitgegeben. Hast du den Wagen denn schon umgemeldet?
Grundsätzlich liegt dann ein Sachmangel vor (Kaufvertragdaten stimmen nicht mit der geleisteten Leistung überein). Du hast dann das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag falls andere Möglichkeiten der Klärung fehlschlagen.
FIN passt, Brief ist also in Ordnung.
Rücktritt vom Vertrag ist natürlich die einfachste Lösung-bei der allerdings nur ich der Gelackmeierte bin.
Umgemeldet hab ich noch nicht, ist aber dem Zufall geschuldet weil dies gestern, Freitag, über die Bühne und heute, Samstag, die Zulassungsstelle zu hat.
Mann wie mich das nervt, jetzt hab ich endlich die Ausstattungsvariante zu dem Preis gefunden und bin einen halben Tag rumgefahren und jetzt scheitert's an sowas
Zitat:
@alberto schrieb am 23. März 2019 um 20:04:05 Uhr:
Der Händler hätte sogar den gleichen Wagen mit der richtigen Maschine da stehen, allerdings für 3000€ mehr. Muss er den dann für den ausgemachten Preis rausrücken?
Das wäre für beide Seiten die einfachste Lösung. Andernfalls müßte der Händler das gemäß dem Kaufvertrag verkaufte Fahrzeug erst noch beschaffen.
Zitat:
@All-Coupe schrieb am 23. März 2019 um 21:20:31 Uhr:
Grundsätzlich liegt dann ein Sachmangel vor (Kaufvertragdaten stimmen nicht mit der geleisteten Leistung überein). Du hast dann das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag falls andere Möglichkeiten der Klärung fehlschlagen.
ich würde hier nicht über einen Sachmangel sprechen, denn der Wagen hat ja keinen defekt, indem er keine Motorleistung bringt, o.ä. Ich sehe hier das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Ob und in wie weit, das für die Abarbeitung der Reklamation relevant ist, wird wohl eher ein Jurist sagen können. Zunächst würde ich die Lösung in einem Telefonat suchen und danach das Gespräch und dessen Verlauf in einer Email festhalten und dem VK senden.
Einen Lösungsvorschlag würde ich gar nicht machen, sondern ihn zunächst nur auf die Sachlage hinweisen. Soll sich der VK einen Kopf machen... es ist schließlich "sein" Problem, verursacht durch "seinen" Fehler. Der Händler kann meines Wissens die Rückabwicklung nicht anstreben, dass muss Wille des Verbrauchers sein. Der VK muss in diesem Fall anderweitig nachbessern: finanziell oder mit Sachleistung. Schwierig, damit dem Willen des TE gerecht zu werden.
War gerade schon am Mail-Schreiben an den Verkaufer aber hab´s dann wieder abgebrochen.
Diese überstürzten Aktionen bringen meist nicht die erhofften Erfolge.
Ich werde ihn am Dienstag anrufen, morgen bin ich in der Arbeit so eingedeckt, dass ich es zeitlich nicht unterbringe.
Mann, was so etwas Zeit und Nerven kostet. Dass Fehler passieren ist ja eigentlich ganz normal, aber wenn ich ihn noch direkt drauf anspreche, so mit Hänger ziehen..., da sollte dann schon mal einer, der den Job täglich macht, in die Unterlagen schauen.
Ich meld mich wieder sobald ich eine Reaktion habe. Rechtsweg ist blöd, keine Versicherung und sollte ja der letzte Ausweg sein oder liege ich da falsch (hatte noch nie was mit Anwälten zu tun).
Sicherlich wird man sich einigen können... die Frage ist nur zu welchen Kompromissen bist Du bereit? Der VK wird schnell merken, dass Du in der Defense bist und den Rechtsweg scheust. Kann gut gehen, muss aber nicht.
Zitat:
@alberto schrieb am 23. März 2019 um 20:04:05 Uhr:
Und heute schaue ich auf den Brief: Da steht 101PS drin.
Bist Du Dir sicher, dass da als Einheit PS genannt ist?
Bei mir in der Zulassungsbescheinigung II ist als Einheit KW angegeben.
Bevor man die Welt verrückt macht, sollte man dies erst mal klären.
Es wird nämlich in der Zulassungsbescheinigung Teil II, die auch gerne noch als Brief bezeichnet, wird die Leistung in KW/Nenndrehzahl pro Min angegeben und nicht in PS.
125 PS sind 92 kW, aber nicht 101 kW
Das weiß ich. Trotzdem habe ich gefragt. Denn es wird in den Papieren nur noch die Leistung in KW angegeben. Der TE soll halt nochmals genau nachsehen. Vielleicht hat er ja die Maschine mit 103 KW erwischt.
Kann übrigens jeder in seiner eigenen Zulassungsbescheinigung Teil II nachsehen, sofern sie greifbar ist.
Wir wissen ja nicht mal, um was für ein Modell es überhaupt geht. Baujahr? Motor?
Der 1,0 Ecoboost im Focus III z.b. ist lt. Wikipedia in beiden Varianten (74kW/101PS als auch 92kW/125PS)
mit 170 Nm Drehmoment angegeben.
Es ist natürlich trotzdem der "falsche" Motor, aber das Argument bzgl. Hängerbetrieb relativiert sich dadurch ein wenig.
Sonstige Kenngrößen zum Anhänger ziehen mal außen vor gelassen.
Da hast schon Recht aber soweit blick ich das schon.
Angeboten und verkauft wurde 125PS, im Kaufvertrag steht 125PS, aber im Brief halt 74kW.
Wenn ich halt gleich mit "Anwalt" oder ähnlichem ankomme wird die Situation sicher nicht positiver werden.
Welche Marge ist denn momentan so grob geschätzt auf einem 8 Monate altem Wagen mit einem aktuellen Neupreis von 25000€, welcher nach 8 Monaten mit 6000km für 15000€ angeboten wird? Reden wir hier von mehreren tausend € oder sind das nur Durchschiebesposten ohne großen Gewinn. Ich frag deshalb, weil der Alternativwagen für 18000€ drin steht, identische Ausstattung aber eben die richtige Maschine.
Unterschied macht es dahingehend schon, weil ja der 101PS bei der Beschleunigung mit schlechtestenfalls 12,9s angegeben ist, der 125PS mit 11,4s und das ist im Alltagsbetrieb schon ein Unterschied. Das mit dem Drehmoment und Hänger ist klar, aber es ist halt einfach der falsche Motor drin, was mich nicht sonderlich freut. Wir reden von fast 25%! Wenn sich der Preis auch um 25% ändert ist alles in Ordnung ;-)
Zitat:
@alberto schrieb am 24. März 2019 um 14:32:54 Uhr:
Da hast schon Recht aber soweit blick ich das schon.
Angeboten und verkauft wurde 125PS, im Kaufvertrag steht 125PS, aber im Brief halt 74kW.
Das klingt doch anders wie im Eingangsposting. Gut hat sich dies schon aufgeklärt.
Fakt ist jedoch, dass seitens des Autohauses der Vertrag nicht erfüllt ist. Würde das Autohaus damit konfrontieren. Du hast ja auch bezahlt.