1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. Autoanhänger und Führerschein Kl. B

Autoanhänger und Führerschein Kl. B

Hallo, Bastlerfreunde.
Da Leute die gerne alte Autos restaurieren sich damit wohl am besten auskennen poste ich mein Anliegen mahl hier.
Es geht darum das ich ein altes Auto das nicht betreibsbereit ist mit einem Autoanhänger transportieren möchte.
Da ich nur die Führerscheinklasse B (PKW) besitse ist die Frage ob ich den ein PKW mit einem Anhänger und ein Auto drauf transportieren darf.
Mit den ganzen beschreibung zul. Gesamtgewicht, Lehrgewicht, wen Pkw soviel wiegt dan darfst du das und das zuladen BLBLA. da Qualmt der Kopf, Fakt ist das mir aus meinem Bekantenkreis das niemand richtig erklähren konnte.
Vieleicht könnte mich ja mahl jemand von euch Erleuchten.
Viele Grüße pHANTOM2140

23 Antworten

1) Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.
2) Bzw. Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Option 1 fällt flach, weil ich denke, dass das zu transportierende Auto mehr wiegt.
2) Du hast ein Auto mit Leergewicht von 2 Tonnen, dann kannst du einen Anhänger mit zul. Gesamtmasse von 1,5t ziehen.

Einfacher wärs, wenn du sagst, was du für ein Auto hast zum ziehen und was transportiert werden soll, bzw. die Gewichte der Fahrzeuge.
mfg woita

... und immer dran denken, dass der Anhänger ja auch noch etwas wiegt, wird gerne vergessen ;).

Zitat:

Original geschrieben von Woita85



2) Du hast ein Auto mit Leergewicht von 2 Tonnen, dann kannst du einen Anhänger mit zul. Gesamtmasse von 1,5t ziehen.

Falsch!! Wenn das Auto ein Leergewicht von 2 Tonnen hat, wird das Zulässige Gesamtgewicht sicher bei 2.8 Tonnen oder so liegen. Somit dürfte er wieder nur einen 750 Kg Anhänger fahren.

Es sollte heissen: Wenn das Zugfahrzeug ein zulässiges GESAMTGEWICHT von 2 Tonnen hat, dürfte er 1500 Kg ziehen...

Ein Autotrailer dürfte eigentlich immer wegfallen

Stimmt!
Leergewicht des Zugfahrzeugs muss 1,5t, zul. Ges.masse 2t, dann kann man einen Hänger mit 1,5t zul. Gesamtmasse fahren.

Sowas wäre ehr ne Lösung:
http://www.tima-anhaenger.de/programm/o.prg?pos=5.8&lan=de

Brauchst nur n 124er Kombi nehmen :D
Der hat ZLGG von 2 Tonnen und ein Leergewicht von 1,5 Tonnen (offiziell).
Damit darfst du dann 1,5 Tonnen Anhänger ziehen und bei einem Autohänger der 400kg wiegt, 1100kg draufstellen.
Mehr geht nicht mit klasse B.
So lange du aber nicht die Gewichte von Zugfahrzeug und vor allem zu transportierendem Fahrzeug rüberschiebst, wird das nie was. Oder such dir einen, der BE hat.
Mfg, Mark

Zitat:

Original geschrieben von gresem


Sowas wäre ehr ne Lösung:
http://www.tima-anhaenger.de/programm/o.prg?pos=5.8&lan=de

Eher nicht, weil nur Führerschein Klasse B.
Besser suchst Du Dir jemanden, der die alte Klasse 3 hat, müsste heute C1E sein, das geht bis 7,5t.

Besten dank,
also bräuchte ich nur ein Zugfahrzeug das eine zul. Gesamtmasse von 2 t hat, und dürte somit 1,5 t hinten dranhängen inkl. dem Gewicht des Anhängers.
Wollte einen alten Vw Golf2 transportieren, aber mit der neuen Führerscheinklasse scheint so eine Kleinigkeit wohl flach zu fallen.
Wie sieht es aus mit abschleppen? Nur da wäre das prob. das dass Auto nich angemeldet ist und somit kein Versicherungsschutz besteht (Nehm ich mahl an)
oder gibt es Tageskennzeichen, wen ja, was müsste man investieren, und bekommt man die in der Zulassungsstelle?
An die Roten Überführungskennzeichen komm ich nicht ran.
Also bliebe da nur noch jemanden zu finden der den alten Führerschein hat.
Beste grüße pHANTOM2140

Ja, Zugfahrzeug hab ich ja schon geschrieben, alter W124er Mercedes oder W123er Kombi, vieleicht auch n Passat oder n Opel Omega.
Überführungskennzeichen kostet ~60€ aufm Straßenverkehrsamt.
Abschleppen kannsten nur wenn er kaputt ist, ansonsten ist das Schleppen und dafür brauchste LKW+Anhänger, also C1E.
Wenn er kaputt ist, kannst du ihn abschleppen, ICH GLAUBE, im Sinne informier dich selbst über google.de, dass der dafür nicht mal angemeldet sein muss sondern als Anhänger mitversichert ist, am Zugfahrzeug. Ich weis dass der Fahrer vorne nur B braucht und der hinten keinen Führerschein haben muss :D
Aber, auf die Autobahn darfst damit auch nicht, ist also Käse.
Wo kommst du eigentlich her?
Mfg, Mark

Abschleppen darfst du nur auf kürzestem Weg in die nächste Werkstatt, notfalls nach Hause. Aber nicht von A nach B.
Was wiegt der Golf2 denn überhaupt? 800kg? Guck mal in den Schein und zieh 75kg Fahrer und Tankinhalt ab (wenn der leer ist!). Ggf. kannst du noch die Räder ins Zugfahrzeug legen und so Gewicht sparen um beim Anhänger leichter zu werden. Je nach Gewicht des Anhängers könntest du so leichter werden.
Oder fährt der Golf gar noch und du kannst den mit den Kurzzeitkennzeichen fahren?
Wie siehts denn mit Zugfahrzeugen überhaupt aus? Gibts welche in der Familie oder Freundeskreis? Leihwagen?
Gruß Meik

Mike, was der ADAC schreibt oder sagt ist mir Latte, ich bin nicht mal Mitglied. Und was irgendwelche Fernsehjuristen sagen oder die Autobild, da kann ich auch nur drüber lächeln.

Als erstes mal gibt es 3 Möglichkeiten, ein Auto zu bewegen.
a) Abschleppen
b) Schleppen
c) Anschleppen
b) Das Schleppen ist prinzipiell erlaubt, jedoch braucht der Vorrausfahrende einen entsprechenden Führerschein und der geschleppte Ebenfalls. Das ganze muss vom Zuständigen Straßenverkehrsamt vorher genehmigt werden.
a) Das Abschleppen von Fahrzeugen die nicht Betriebsfähig sind. Ein Auto, welches nicht aus eigener Kraft fahren kann, wird nicht geschleppt, sondern abgeschleppt. Dazu ist bei beiden FZs die Warnblinkanlage ein zu schalten und der vordere muss n Führerschein haben, der hintere hingegen muss keinen Führerschein haben und das hintere KFZ muss auch nicht zugelassen sein oder den Zulassungsvorschriften genügen.
Du kannst also n geschlachtetes Schrottauto an n Seil hängen und nen Führerscheinlosen Lenker reinsetzen und das ganze zum Schrott ziehen.
Wenn du gerade in München stehst und dein anvisierter Schrottplatz ist in Berlin, dann kannst du das Ding da auch hinschleppen, nur nicht über die Autobahn, das ist verboten.
Regeln tun das die §:
STVO §15a zum Abschleppen
STVZO § 18 Abs. 1 Dafür dass sie keine Zulassung haben müssen, wenn sie Betriebsunfähig sind.
Es muss auch nach §2 Abs. 1, Nr 6c PflVG nicht versichert sein und nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG braucht keine KFZ-Steuer entrichtet werden.

Soviel zur Gesetzlichen Seite. Auf der Rechtlichen Seite wurde übrigends bestätigt, dass (Bundesgerichtshof NZV 90 157) der lenker des hinteren Fahrzeuges nur geeignet und unterwiesen sein muss. Es nach dem Gesetz kein Mindestalter. Der Lenker muss nur Körperlich und Geistig in der Lage sein, das FZ zu bedienen. Es kann ausdrücklich auch ein Minderjähriger sein, du darfst also auch einen 12 Jährigen hinten reinsetzen, wenn der Bremsen und Lenken kann :D
Über die Entfernung streiten sich aber noch die Juristen, das Gesetz sagt dazu nix, das OLG Celle hat 94 entschieden das bei 45km kein Abschleppen mehr vorliegt, sondern ein Schleppen und das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Entfernung egal ist...
Also, bei der Frage wo man herkommt, wars die letzte Kreuzung und wo man hinwill, ists die nächste Stadt.
Mfg, Mark

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE


Du kannst also n geschlachtetes Schrottauto an n Seil hängen und nen Führerscheinlosen Lenker reinsetzen und das ganze zum Schrott ziehen.

Hi,

ich glaube, da verwechselst Du was.

Betriebsunfähig heißt, wegen einer Panne defekt, nach Beheben der Panne aber fahrbereit.

Wenn Teile fehlen oder Du ein (nichtzugelassenes) Auto mit fehlenden Anbauteilen oder Motor zum Lackierer ziehst, ist es Schleppen. Dazu brauchst Du außer der Schleppgenehmigung auch den entspr. Führerschein (z.B. Lkw) für den Lenker des Zugfahrzeuges.

So stand es zumindest mal in der Oldtimer-Praxis.

Gruß

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von norske


Eher nicht, weil nur Führerschein Klasse B.
Besser suchst Du Dir jemanden, der die alte Klasse 3 hat, müsste heute C1E sein, das geht bis 7,5t.

Stimmt! Gar nicht übers Gewicht sondern nur übers Anhängerproblem nachgedacht.

Zitat:

Original geschrieben von kat2


Hi,
ich glaube, da verwechselst Du was.
Betriebsunfähig heißt, wegen einer Panne defekt, nach Beheben der Panne aber fahrbereit.
Gruß
Stefan

Nein, Betriebsunfähig heist dass es nicht in Betrieb genommen werden kann und nur dass steht im Gesetzestext. Von Panne steht da nix.

Macht auch mit Panne keinen Sinn, denn die Gesetze sehen ja vor, dass man auch ein Fahrzeug abschleppen kann, was ausdrücklich nicht zugelassen und nicht versichert ist und für welches man auch keine KFZ-Steuer entrichtet hat, das sind 3 Gesetze...

Wie bitte soll so ein Fahrzeug mit einer Panne irgendwo liegen bleiben? Das macht nur Sinn wenn man dieses Fahrzeug von Punkt a) nach b) abschleppen darf.

Schleppen ist das bewegen eines Betriebsbereiten Fahrzeuges, sonst wäre es Abschleppen.

Aber die OP schreibt ja nicht zum ersten mal Müll.

Deine Antwort