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Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!

Themenstarteram 18. Juni 2006 um 18:41

Hi!

Stellt euch folgende Situation vor:

Ihr wollt, aus welchen Günden auch immer auf einem unbeschränkten Autobahnstück zügig vorankommen und fahrt deshalb 200 aufwärts.

Wenn ihr den Mindestabstand einhalten wolltet, könntet ihr keinen Schritt vorwärtskommen, da ihr bei 200 100m (glaube ich, die Häfte des Tachos in Metern, oder?) Abstand halten müsstet.

Dieser Abstand ist definitiv zu hoch, um am Vordermann vorbeizukommen, denn dieser würde zumindest in Deutschland aus dieser Entfernung NICHT (und das wisst ihr auch) nach rechts fahrern.

Und sei es nur, weil er LKWs überholt, bis die 100m überwunden sind, ist er schon wieder links (und ihr hängt hinten dran), bei normaler Autobahnsituation bleibt einem also nichts anderes übrig, den Vordermann auf die Pelle zu rücken, es geht einfach nicht anders. Könnt ihr euch ungefähr vorstellen, worauf ich hinaus will?

Wie seht ihr das?

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363 Antworten

Nein, ich werde dir sicher keine Rechtfertigung für Drängelei liefern ;)

Unterschreitest du deutlich den Sicherheitsabstand und der Vordermann bremst hast du keine Chance mehr. Ist ganz einfach auch wenn sich viele der wirklichen Gefahr des Drängelns gar nicht bewusst sind.

Um den Vordermann seine Überholabsicht mitzuteilen hilft bei eingehaltenem Sicherheitsabstand auch die Lichthupe. Und das sogar legal - welch ein Wunder :rolleyes:

Gruß Meik

Themenstarteram 18. Juni 2006 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Um den Vordermann seine Überholabsicht mitzuteilen hilft bei eingehaltenem Sicherheitsabstand auch die Lichthupe. Und das sogar legal - welch ein Wunder :rolleyes:

Gruß Meik

Das glaubst aber auch nur du!

85% der Deutschen Autofahrer bleiben, wenn du hinter ihnen die Lichthupe betätigst GERADE links!

Re: Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!

 

Zitat:

Original geschrieben von Exxon-Valdez 1

da ihr bei 200 100m (glaube ich, die Häfte des Tachos in Metern, oder?) Abstand halten müsstet.

50 m sind es (die Hälfte des HALBEN Tachowerts in m) --- das macht die Sache schon etwas einfacher...:)

Ansonsten weitgehend ACK.

Als Viel- und Schnellfahrer kenne ich solche Probleme nicht.

Meine eigene Sicherheit ist mir diesen Abstand und mehr wert.

Unfallentscheidend sind nicht die 99 problemlosen Unterschreitungen,

sondern das eine Mal, bei dem es schlecht läuft.

Ist der Verkehr zu dicht, kannst Du eben keine 200 km/h und mehr fahren, sondern eben nur 80, oder 120 bis 150 km/h.

Dein gedanklicher Fehler:

Kannst Du die 200 km/h fahren, dann drängelt sich auch keiner mit 120 km/h in die 100 m Lücke. :D

 

P.S.:

Ich überlege gerade, wann ich das letzte Mal einen Small Block auf der Bahn gesehen habe.

Die blubbern doch eher mit 50 über den Boulevard?

Re: Re: Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!

 

Zitat:

Original geschrieben von ubc

50 m sind es (die Hälfte des HALBEN Tachowerts in m) --- das macht die Sache schon etwas einfacher...:)

1/2 Tacho = erforderlicher Mindestabstand

1/4 Tacho = ab da gibt es Bußgelder + mehr

Re: Re: Re: Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

1/4 Tacho = ab da gibt es Bußgelder + mehr

Genau.

Diesen Abstand darf man somit nicht unterschreiten.

Themenstarteram 18. Juni 2006 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

P.S.:

Ich überlege gerade, wann ich das letzte Mal einen Small Block auf der Bahn gesehen habe.

Die blubbern doch eher mit 50 über den Boulevard?

Machen wir natürlich auch :) Wenn es doch mal auf die Autobahn geht, lieber nie über 120.

Mein Alltagsopel schafft aber soviel.

Re: Re: Re: Re: Autobahn Mindestabstand definitiv nicht möglich!

 

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Genau.

Diesen Abstand darf man somit nicht unterschreiten.

Die strafrechtliche (OWI) und die zivilrechtlich Behandlung sind gänzlich unterschiedlich.

Wenn Du das erste Mal mit 1/4 Tacho Abstand einen Unfall baust,

wirst Du feststellen, dass Du

zwar formal keine OWi begangen hast,

aber eine nicht unerhebliche Teilschuld bekommst.

Die 25 bis 50 Meter kosten Dich dann richtig Geld,

zu Mal ab 130 bis 160 km/h laut BGH noch die Beweislastumkehr hinzukommt.

Du musst dann beweisen,

dass der Unfall unvermeidbar war.

was bei einer Unterschreitung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes um 50 Prozent unmöglich ist. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Exxon-Valdez 1

Mein Alltagsopel schafft aber soviel.

Schafft er die 200 mit Müh und Not,

dann ist der eine oder andere versucht

die Abstände unnötig klein zu halten,

um den Vordermann noch zu "versägen".

Hat er bei 200 noch genug Power,

stellt sich die Frage wiederum nicht.

Man tritt dann einfach nur kurz aufs Gaspedal. ;)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Meine eigene Sicherheit ist mir diesen Abstand und mehr wert.

Unfallentscheidend sind nicht die 99 problemlosen Unterschreitungen,

sondern das eine Mal, bei dem es schlecht läuft.

Ist der Verkehr zu dicht, kannst Du eben keine 200 km/h und mehr fahren, sondern eben nur 80, oder 120 bis 150 km/h.

Volle Zustimmung!! :)

Gruß Meik

Also ich versuche stets den Sicherheitsabstand einzuhalten und habe die beschriebenen Probleme nicht. Notorische Linksfahrer bekommen die Lichthupe aus der Entfernung, wenn sie eine sinnvolle Möglichkeit haben mich vorbeizulassen. In den allermeisten Fällen wird dann auch Platz gemacht.

Ich bin auch nicht böse, wenn mich bei dichtem Verkehr jemand nicht vorbeiläßt. Wer mit 160 über die Autobahn fährt muss nicht zwischen zwei LKWs einscheren und auf 80 herunterbremsen, nur um mich vorbeizulassen.

Beim Fahren mit normalen Sicherheitsabstand hinter einem langsamen Auto gibt es einige Leute, die von hinten Drängeln, weil diese denken man möchte den Vordermann nicht überholden. Aber in solchen Situationen lasse ich auch die vorbei und überhole sie dann wieder, wenn die Bahn frei ist.

@ Madcruiser

Bei einem Auffahrunfall bekommt der Auffahrende erst mal IMMER die Schuld, weil man ihm IMMER zu geringen Abstand unterstellt. (Was ja auch praxisnah ist.)

Mit irgendwelchen konkreten Abstandswerten hat dies nichts zu tun, zumal diese ja gar nicht nachweisbar sein dürften.

Oberhalb 130 km/h greift dann die Gefährdungshaftung, aus der man nur durch Beweislastumkehr wieder heraus kommt --- das hat dann aber ebenfalls nichts mit dem Abstand zu tun.

Konkrete Abstandswerte spielen nur bei Abstandskontrollen eine Rolle --- und hier greift dann der erwähnte "Vierteltacho".

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Schafft er die 200 mit Müh und Not,

dann ist der eine oder andere versucht

die Abstände unnötig klein zu halten,

um den Vordermann noch zu "versägen".

Hat er bei 200 noch genug Power,

stellt sich die Frage wiederum nicht.

Man tritt dann einfach nur kurz aufs Gaspedal.

Ja, das stimmt.

Mindestens 10 %, besser 20 % unter der vmax sollte man schon fahren, damit man ein "souveränes Fahrgefühl" (sprich: noch Reserven) hat.

Wenn man ständig "am Anschlag" fährt, dann wird es arg stressig.

Ausnahme: Fahrzeuge mit abgeregelter vmax (z.B. 250 km/h).

am 18. Juni 2006 um 22:49

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Konkrete Abstandswerte spielen nur bei Abstandskontrollen eine Rolle --- und hier greift dann der erwähnte "Vierteltacho".

Trotzdem ist der einzuhaltende Mindestabstand der "halbe Tacho" - auch wenn bei einer Kontrolle erst unterhalb des "Vierteltacho" eine Strafe fällig wird.

Den Unterschied zwischen "erlaubt" und "straffrei" haben wir ja beim Drogenkonsum schon des öfteren diskutiert, das möchte ich hier nicht wiederholen...

MfG, HeRo

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