1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Autobahn Schaden

Autobahn Schaden

Themenstarteram 9. Mai 2010 um 20:32

Hallo @all,

 

 

leider hatte ich am WE wieder mal pech gehabt mit meinen neue scirocco hier der fall:

 

Ich fuhr über die A5 richtung Basel,kurz vor der Ausfahrt Bühl war ein baustelle...auf einmal lande ich in einen grossen loch bis zu 10cm tief in der mitte von mein gefahrene Spur.Also halte ich kurz an und sehe das mein reifen kpmplett gerissen ist und mein Felge stark beschädigt war..schaumstoffe hat nichts gebracht...wurde am ende von polizei abschleppt bis zu dem nächste werkstatt( zum glück ein VW werkstatt)und zum glück hatten die ne neue reifen.

Meine frage ,ist normal das in ein baustelle zone in der mitte von der fahrbahn richtig grosse löcher sind?Ausgeschildert war nur Max.Höchstgesch. bis 80Km/H ( und ein schild mit Strasse beschädigt...

Das kann nicht sein das die die strasse nicht verbessern!!

Kann ich mit mein Vollkasko Vers.was machen?

Kann ich die Strassen Amt irgendwie verklagen?

Beste Antwort im Thema

Es wurde alles vom der Autobahnmeisterrei unternommen.

Es wurde die Geschwindigekeit herabgesetzt und zusätzlich auch auf Straßenschäden aufmerksam gemacht. Hier muss der Fahrzeugführer aufmerksam fahren und fals erforderlich ausweichen. Zumal Grundsätzlich mit Hindernissen oder Schäden im Baustellenbereich zu rechnen ist.

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Es wurde alles vom der Autobahnmeisterrei unternommen.

Es wurde die Geschwindigekeit herabgesetzt und zusätzlich auch auf Straßenschäden aufmerksam gemacht. Hier muss der Fahrzeugführer aufmerksam fahren und fals erforderlich ausweichen. Zumal Grundsätzlich mit Hindernissen oder Schäden im Baustellenbereich zu rechnen ist.

Themenstarteram 10. Mai 2010 um 5:03

Hi,

 

und was ist wenn man nicht ausweichen kann?Die löcher die waren in der mitte von die 2 spuree,ausweichen war nicht möglich da viel verkehr war..also kann ich nichts dagegen machen??

Webfundstück:

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg muß ein Autofahrer innerhalb einer Autobahnbaustelle nicht vor jeder Unebenheit gewarnt werden. Etwas anderes gilt, wenn sich auf der Fahrbahndecke erhebliche Vertiefungen und insbesondere Schlaglöcher mit einer Tiefe von etwa 10 cm befinden. Hier muß der Autofahrer mit einem Zusatzschild gewarnt werden. Ansonsten macht sich der Träger der Straßenbaulast bei einer Beschädigung eines Fahrzeuges infolge dieses Zustandes schadenersatzpflichtig.

Oberlandesgericht Nürnberg (v. 08.02.1995); AZ: 4 U 3697/94

und

a) Allerdings hat das OLG Nürnberg in einem besonders gelagerten Fall von der verkehrssicherungspflichtigen Behörde verlangt, auf das Vorhandensein von Schlaglöchern durch ein Warnzeichen (Zeichen 101 der StVO mit zusätzlichem Hinweis auf Schlaglöcher) aufmerksam zu machen (NZV 1996, 149). In dem betreffenden Fall handelte es sich um ein 60 x 40 cm großes, 10 cm tiefes Schlagloch im Bereich einer Autobahnbaustelle. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug dort 60 km/h. Das OLG begründete die erforderlichen Warnhinweise damit, dass die betreffenden Fahrbahnschäden zum Unfallzeitpunkt wegen der dort herrschenden Dunkelheit nicht oder nur ganz schwer erkennbar waren. Mit erheblichen Vertiefungen auf der Fahrbahn einer Autobahn müsse kein Verkehrsteilnehmer rechnen. Mit dem vorliegenden Fall ist diese Entscheidung jedoch nicht vergleichbar. Auch das OLG Nürnberg geht davon aus, daß Gefahrenzeichen gemäß § 40 I 2 StVO nicht dort angebracht werden müssen, wo ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr selbst erkennen kann. Insoweit sind die Verhältnisse auf einer Autobahnbaustelle, die mit wesentlich höherer Geschwindigkeit befahren werden konnte und befestigt war, nicht mit den streitgegenständlichen Unfallverhältnissen zu vergleichen. Wer eine befestigte Straße benutzt, rechnet nicht ohne weiteres damit, daß diese Straße Schlaglöcher aufweist. Bei einer unbefestigten Fahrbahn ist hingegen das Auftreten von Schlaglöchern typisch und geradezu evident. Außerdem ereignete sich der streitgegenständliche Unfall bei Tage, und zwar in einem Bereich, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich niedriger lag und daher vom Staßenbenutzer wesentlich höhere Aufmerksamkeit und Vorsicht verlangte als im Fall des OLG Nürnberg.

Quelle: klick

Fazit: Wenn Rechtsschutz vorhanden (wegen Kostenrisiko) lohnt es durchaus damit sich näher zu beschäftigen.

Themenstarteram 10. Mai 2010 um 9:56

Hi hamburgedino,

 

 

danke für dein post,Rechtsschuz ist vorhanden und werde heute mich bei denen melden,es kann nicht sein das auf ein Baustelle so löcher sind und dann die max.Gesch.ist auf 80km/h beschränkt,in den Fall müsste mal max 40Km/h fahren..

 

Ich werde heute nachmittag paar bilder von die löcher ...

 

danke erstmal

Die max.Gesch.ist auf 80km/h beschränkt heißt doch nur, du darfst nicht schneller fahren als 80 km/h.

Du hättest ohne weiteres die von dir für angemessenen 40 km/h fahren können, zumal ja durch die Beschilderung auch auf Straßenschäden hingewiesen wurde.

am 10. Mai 2010 um 11:28

Das ist doch nicht realistisch. Wer fährt denn 40km/h gefahrlos in einer AB Baustelle? Da hängen die LKW kurz hinter den Vordersitzen. Und wenn ich dann an dem Schlagloch bin? Die linke Spur ist 2,5 m breit, die recht vielleicht 3m - wie soll das gehen? Anhalten?

Ich finde die Schlaglochsituation inzwischen skandalös. Auf einer Nebenstrasse im Ort - ok. Aber auf den grössten AB in Deutschland muss zügigst repariert werden. Und dann muss sich auch mal ein Gericht finden, dass die rein hypothetische Ausweichmöglichkeit für so weltfremd erklärt, wie sie ist.

Wenn es ausreichend sein soll, nur mit simplen Verkehrszeichen auf solche "Autoput" - Krater hinzuweisen, dann gehört D auch inzwischen zum Balkan.

Dem TE würde ich aber auch keinen Mut machen. Die Judikative schützt den Staat schon vor solchen evtl. hoch auflaufenden Schadensersatzklagen.

Amen

hast du das Loch ausgemessen oder schätzt du nur?

Wie schauts aus mit beweissicherung?

Bis ein Anwalt da was in die Wege geleitet hat, ist das Loch doch längst wieder zu und kein Beweis mehr dafür zu finden, dass es genau da war und so tief gewesen ist.

Und wenn ein Reifenschaden an dieser Stelle unausweichlich gewesen wäre, wo waren dann die viele andere Opfer, die (kurz) vor- und nachher diese Fahrspur befuhren?

Die Baustelle wird nicht um sonst dort gewessen sein... die wird vermutlich die Fahrbahn erneuern... und ein 10cm Schlagloch ist eigentlich kein Problem für einen Reifen, bin vorhin mitm Motorrad durch so einen Krater durch, ausser das ich durchgeschüttelt worden bin ist nich passiert. Und selbst auf den Baustellenspuren (min 2,5m Breit) ist genug Platz um einen Schlagloch auszuweichen, da reichen ja im regelfall 10 cm die Spure zu verändern. Es muss ja nicht das ganze Auto groräumig um so ein Schlagloch manivriert werden.

Evtl. wa es auch Pech, das der Reifen schon vorher etwas davongetragen hatte, und das Schlagloch ihn dem Rest gegeben hat, hätte auch am nächsten Bordstein passieren können.

Ich hatte bisher noch keine Probleme wegen Schlaglöchern, obwohl ich trotz Tieferlegung und Breitreifen ja sehr anfällig dafür wäre.

am 10. Mai 2010 um 14:10

Die Tiefe ist nicht das Problem,wenn sie klein genug sind. Dann kann das Rad nicht ins Loch fallen (am besten man fährt schnell :) ) und nichts passiert.

Aber auf der A5 reden wir von anderem Kaliber:

http://www.swr.de/.../index.html

Bis zu 2m Durchmesser - da ist Schluss mit lustig.

Amen

Themenstarteram 10. Mai 2010 um 20:35

@ amener

 

genau da bin ich gefahren bei Bühl....bilder habe ich gemacht...die tiefe ist von mir geschäzt...laut der werkstatt da wo ich mein reife gekauft habe,hatten in woche ca autos mit das gleich schaden wie ich.,...das ist doch nicht normal mti die löcher oder?Und auf der A noch??

 

Ich habe 235x35xr19 Reifengrösse und bin auch mit 80Km/H schnell gefahren.

Ich werde versuchen der Strassenamt zu verklagen habe ja rechtsschutz und kostet mir nichts...hier ein paar bilder...

Zitat:

Original geschrieben von lupos24

@ amener

 

genau da bin ich gefahren bei Bühl....bilder habe ich gemacht...die tiefe ist von mir geschäzt...laut der werkstatt da wo ich mein reife gekauft habe,hatten in woche ca autos mit das gleich schaden wie ich.,...das ist doch nicht normal mti die löcher oder?Und auf der A noch??

lies doch bitte dein Geschreibsel noch mal durch vor dem wegschicken, das tut teils echt weh beim Lesen.

Wieviele ca Autos hatten denn in woche noch das gleich Schaden mit reife? 0?10?100?

Das auf deinem Bild sind doch grade mal 5cm (und durchaus legitim) tiefe, da solltest du dir echt mal um dein Fahrzeug Gedanken machen und nicht um die Löcher, zumal mehr als genug Platz ist um diese zu umfahren.

Spar dir die SB, da kommt nichts bei rum.

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 10:08

hallo,

 

sorry erstmal wegen mein geschreibsel...also laut der vw werkstatt da wo ich besucht habe waren in einer woche 3 autos gewesen mit den slebe problem wie ich und selbe schaden...Mit der Vollkasko lohnt sich nicht da ich hochgestuft werde....kann man irgenwas machen mit verklagen oder lohnt sich diese auch nicht?

 

Also jetzt habe ich eine neue reife drauf aber meine felge ist beschädigt..nur bisschen verbogen..das muss ich entweder austauschen lassen oder reparieren ob das geht weiss ich nicht.

Das sind nichtmal 5 cm meiner Meinung nach.

Solche Löcher hält jeder Reifen und jede Felge aus, wenn keine Vorbeschädigung besteht.

Ich hätte jedenfalls erhebliche Zweifel an deinen Ausführungen (ohne dass ich dir da was unterstellen will).

Und btw, "in der Mitte von zwei Spuren" ist das auch nicht.

Ich würde sagen, vergiss das.

~

Deine Antwort
Ähnliche Themen