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Autobahnrüpel

Themenstarteram 30. März 2025 um 20:14

Hallo,
war heute mit meiner Gattin unterwegs und wie es fast täglich vorkommt, will ein Fahrzeug auf die Autobahn auffahren, ohne dabei den Beschleunigungsstreifen vollständig auszunutzen. Soll bedeuten, er wollte auf der halben Strecke drauf und war noch der Überzeugung, dass sein Blinker mit Vorfahrt gleichzusetzen ist.
Ich bin dann weiter gefahren, ohne die Geschwindigkeit zu verringern und der Drauffahrer bremste auf den Beschleunigungsstreifen ab und ist hinter meinem Fahrzeug auf die Autobahn draufgefahren. Danach überholte er mich ziemlich wild und winkte mit dem Mittelfinger freundlich zu.
Es kam, wie es kommen musste und wir trafen uns am Stauende. Kurz davor fuhr der nette Mensch extrem langsam links und wollte mich vermutlich zum rechtsüberholen provozieren, was ich natürlich nicht gemacht habe. Im Stau stand er dann vor mir und winkte die ganze Zeit mit dem Mittelfinger und hoffte vergebens auf meine Gegenreaktion.
Danach haben wir die Autobahn verlassen und der Fahrer hielt an den Seitenstreifen kurz an und ist sofort hinter meinem Fahrzeug wieder auf die Straße gefahren. Er "verfolgte" mich mehrere Kilometer und plötzlich gab er (zum Glück) auf.
Der Delinquent war ganz alleine im Auto und musste sehen, dass ich Zeugen dabei habe.
Wie würdet Ihr in der Situation reagieren?
Schönen Abend
Roman

203 Antworten

Gibt immer Spinner auf der Straße die keine Ahnung von den Regeln haben. Sehe es auch täglich das kein Gas mehr gegeben wird und der Blinker mit Vorfahrt verbunden wird

Auf der Straße sollte man aber natürlich Rücksicht nehmen und es wäre netter gewesen wenn frei das du auf die linke Spur fährst. Aber theoretisch nach stvo richtig gehandelt.
Entweder schlucken oder zur Anzeige bringen wenn ihr das kennzeichnen habt.

Was spricht dagegen, wenn jemand auf die Autobahn auffahren will, auf die linke Fahrspur zu wechseln oder kurz den Fuß vom Gas oder Fahrpedal zu nehmen? Dann sollte es auch nicht zu solchen von dir beschriebenen Situationen kommen.
§ 1 StVO.

Eine Dashcam kaufen - ist besser als eine Ehrfrau als Zeugin.
Ansonsten kostet sich aufregen nur Lebenszeit...

Zitat:

@tomold schrieb am 30. März 2025 um 22:22:34 Uhr:


Eine Dashcam kaufen - ist besser als eine Ehrfrau als Zeugin.
Ansonsten kostet sich aufregen nur Lebenszeit...

Ohne den Fahrer zu erkennen hilft das auch nichts

Themenstarteram 30. März 2025 um 20:25

@vanguardboy
Es geht nicht darum, jemanden anzuzeigen. Mich wundert nur sein Verhalten, welches total irrational war. Er hat doch gesehen, dass ich jemanden im Fahrzeug hatte und trotzdem war es für den Kerl egal.

Themenstarteram 30. März 2025 um 20:28

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. März 2025 um 22:21:24 Uhr:


Was spricht dagegen, wenn jemand auf die Autobahn auffahren will, auf die linke Fahrspur zu wechseln oder kurz den Fuß vom Gas oder Fahrpedal zu nehmen? Dann sollte es auch nicht zu solchen von dir beschriebenen Situationen kommen.
§ 1 StVO.

Dagegen spricht oder sprechen die Verkehrsregeln, die eindeutig das Auffahren auf die Autobahn definieren.

Themenstarteram 30. März 2025 um 20:30

Zitat:

@tomold schrieb am 30. März 2025 um 22:22:34 Uhr:


Ansonsten kostet sich aufregen nur Lebenszeit...

Ich rege mich nicht auf. Mich beschäftigt nur sein Verhalten, welches für mich unlogisch ist, weil er nicht wissen kann, wie ich damit umgehen werde.

Dashcams gibt es für vorne und hinten und sie machen auch nur Sinn, wenn es zur "Feindberührung" kommt.
Anzeigen sind in der Regel form-, frist- und fruchtlos.
Wie war das mit den Idioten - erst ziehen sie Dich auf ihr Niveau herunter und dann, wenn sie da sind, wo sie sich auskennen, machen sie Dich fertig...
Besser rechtzeitig Abstand halten.

Themenstarteram 30. März 2025 um 20:37

Deswegen habe ich mich nicht provozieren lassen.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 30. März 2025 um 22:21:24 Uhr:

Zitat:

Was spricht dagegen, wenn jemand auf die Autobahn auffahren will, auf die linke Fahrspur zu wechseln oder kurz den Fuß vom Gas oder Fahrpedal zu nehmen? Dann sollte es auch nicht zu solchen von dir beschriebenen Situationen kommen.§ 1 StVO.

Nichts. Aber es wird immer solche Menschen geben die meinen durch solch eine Fahrweise den Verkehrserzieher spielen zu müssen.

Der Sinn des Namens "Beschleunigungsstreifen" ist erfahrungsgemäß sehr vielen Verkehrsteilnehmern immer noch nicht bekannt. Von daher fahre ich da immer sehr aufmerksam, egal ob auf der AB oder auf dem Streifen hinter dem Einfädler. Da passieren täglich die wildesten Einfädelungsversuche. Und bekloppte Aufreger gibst auch genug. Ich hab gestern auf der Landstrasse eine Dame überholt die entspannt mit 60 km/h unterwegs war bei 100er Limit. Sie meinte hinter mir wie wild die Lichthupe betätigen zu müssen. Ich hab auch überlegt im nächsten Ort an der Ampel mal auszusteigen, aber was bringt das am Ende und der Überholvorgang wäre umsonst gewesen :)

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 30. März 2025 um 22:28:51 Uhr:

Zitat:

Dagegen spricht oder sprechen die Verkehrsregeln, die eindeutig das Auffahren auf die Autobahn definieren.

Welche Regel verbietet es dir, auffahrenden Fahrzeugen durch einen Fahrstreifenwechsel Platz zu machen. Natürlich nur wenn das ohne Behinderung anderer möglich ist? Keine.

Themenstarteram 30. März 2025 um 20:55

Warum sollte ich die Unfähigkeit anderer noch unterstützen.

@Roman1971
Ich bin bei Dir, aber um eine Unfall zu vermeiden ...auch wenn#s schwerfällt....

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