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Autofahren mit nur einer Hand

Themenstarteram 12. Oktober 2015 um 15:09

Es geht um das Autofahren mit einer körperlichen Beeinträchtigung.

Ein älterer Zeitgenosse kann, d.h. er lenkt und schaltet manuell, seinen PKW nur mit der rechten Hand fahren. Seinen linken Arm und seine linke Hand sind offensichtlich funktionslos. An seinem PKW befinden sich rundherum Macken und Beulen hervorgerufen durch immer wieder kleinere Karambolagen. Oft stößt er gegen den Begrenzungspfosten der Parkbucht. Damit er es beim Ausparken einfacher hat, nimmt er zwei Parkplätze in Beschlag.

Meine Frage dazu: Ist es überhaupt erlaubt, bei einer derartigen körperlichen Behinderung, sein Fahrzeug ohne weitere Hilfen bzw. Einbauten nur mit einer Hand zu fahren? Was würde wohl in einem solchen Fall die Polizei oder die Versicherung sagen? Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kapers schrieb am 12. Oktober 2015 um 17:09:46 Uhr:

Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

Sofern er das Fahrzeug "sicher" führen kann, ist das rechtlich i.O.

An deiner Stelle würde ich mal dem Ordnungsamt bzw. der Führerscheinstelle eine Nachricht diesbezüglich schicken...bei berechtigten Zweifeln kann hier durchaus der Führerschein entzogen werden.

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Zulässig bestimmt nicht.

In dem Fall gehe davon aus, dass eine Automatik vorhanden sein muss. Der Blinkerhebel muss bestimmt auch auf rechts umgebaut werden. Früher gab es auch noch eine Lenkhilfe (Knubbel auf dem Lenkrad)., aber es das noch aktuell ist kann ich nicht sagen.

Auf jeden Fall ist das so unverantwortlich und die Rennleitung und im Falle eines Unfalls die Versicherung machen bestimmt Ärger.

Ist vermutlich nicht in Ordnung. Normalerweise gibt es da einen Knauf ans Lenkrad und eine Automatikschaltung ist Pflicht. Oft werden auch Lenkstockschalter umgebaut. Wie das in dem speziellen Fall aussieht?

Ansprechpartner ist aber weder Polizei noch die Versicherung sondern die Führerscheinstelle, Stichwort: Eignung (trotzdem kann man natürlich bei der Polizei Anzeige erstatten oder die Versicherung informieren)

Nur meine persönliche Meinung...

Zitat:

@Kapers schrieb am 12. Oktober 2015 um 17:09:46 Uhr:

Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

Sofern er das Fahrzeug "sicher" führen kann, ist das rechtlich i.O.

An deiner Stelle würde ich mal dem Ordnungsamt bzw. der Führerscheinstelle eine Nachricht diesbezüglich schicken...bei berechtigten Zweifeln kann hier durchaus der Führerschein entzogen werden.

zunächst käme ein ärztliches Gutachten, welches die körperliche Eignung klärt und eventuelle Auflagen begründet.

Wenn eine Körperseite funktionslos zu sein scheint, könnte dafür ein Schlaganfall verantwortlich sein. In diesem Fall wird der medizinische Gutachter einen Neuropsychologen hinzuziehen, um die Fahreignung auch psychologisch festzustellen.

Das soll jetzt keine Spitzfindigkeit sein, vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass selbst nach einem leichten Schlaganfall der sich z. B. nur durch eine vorübergehende Sprachstörung äußert, eine entsprechende Begutachtung notwendig wird.

Einhändig oder gar freihändig ist doch dank Handy und Smartphone trotz einschlägiger Verbote die tägliche Realität auf deutschen Straßen. Bei letzerem könnte man auch einen Blinden oder Besoffnen hinters Steuer lassen, der ähnliche fahrerische Qualitäten an den Tag legen würde.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 12. Oktober 2015 um 17:21:15 Uhr:

Zitat:

@Kapers schrieb am 12. Oktober 2015 um 17:09:46 Uhr:

Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung?

Sofern er das Fahrzeug "sicher" führen kann, ist das rechtlich i.O.

An deiner Stelle würde ich mal dem Ordnungsamt bzw. der Führerscheinstelle eine Nachricht diesbezüglich schicken...bei berechtigten Zweifeln kann hier durchaus der Führerschein entzogen werden.

Genau. Und wenn er das Fahrzeug nicht sicher führen kann und es zu Gefährdungen kommt, sind wir sogar im Straftatbereich.

Ansprechpartner ist aber in erster Linie das Ordnungsamt. Dort würde ich mal vorsprechen.

Interessantes Thema !

Als ich am linken Knie operiert wurde fragte ich meinen Arzt nach zwei Wochen, wie es denn mit Autofahren ausschaut, denn ich fahre Automatik ?.

Er sagte zu mir, solange ich die Gehhilfen benutze rate ich dringend davon ab, Auto zu fahren. Passiert was und ich steig mit Krücken aus dem Auto aus bin ich mit im Boot.

Ich betrachte das so ähnlich wie bei mir und der "ältere Zeitgenosse" nimmt gerne das Risiko in Kauf mit einem Handschalter trotz gewaltigem Handycap im Straßenverkehr teilzunehmen.

Wenn die Macken, Kratzer und Dellen am Auto von dieser Einschränkung stammen, braucht man sicherlich nicht weiterdiskutieren bezgl "körperlicher Eignung"

Ich würde da auch tätig werden und das zuständige Amt informieren, bevor noch jemand anderes zu Schaden kommt.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 12. Oktober 2015 um 17:58:46 Uhr:

...

vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass selbst nach einem leichten Schlaganfall der sich z. B. nur durch eine vorübergehende Sprachstörung äußert, eine entsprechende Begutachtung notwendig wird.

Beleg ?

Der Arzt hat eine Schweigepflicht und darf den Patienten nicht verpfeifen. Hinweisen darf der ihn natürlich und sollte er auch. Die Vernunft des Patienten ist gefragt. Die ist da oder eben auch nicht. Bei vorrübergehenden Problemen löst sich das in der Regel von allein. Bei dauerhaften Einschränkungen braucht es mitunter erst das Auffallen durch durch einen Unfall, damit ein Sturkopf zur Einhaltung der erforderlich werdenen Auflagen (Brille, Fahrzeuganpassung etc.) gezwungen wird. Weiß auch nicht, wie man das real verbessern und durchsetzen könnte.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 12. Oktober 2015 um 20:37:44 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 12. Oktober 2015 um 17:58:46 Uhr:

...

vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass selbst nach einem leichten Schlaganfall der sich z. B. nur durch eine vorübergehende Sprachstörung äußert, eine entsprechende Begutachtung notwendig wird.

Beleg ?

Exemplarisch: http://www.lvsb-ev.de/downloads/fachartikel_autofahren.pdf

Die Materie ist komplex, ein Forum wie dieses kann eine neurologische Beratung keinesfalls ersetzen. Hauptproblem: Im Zweifel zahlt die Versicherung nicht, wenn es zu einem Unfall kommt.

Nachweispflichtig ist immer der Fahrer. Der Verweis auf die Schweigepflicht ist nicht zielführend. Die Art oder Dauer möglicher Einschränkungen kann ein Arzt z. B. bei psychologischer oder kognitiver Problematik gar nicht einschätzen.

Vom behinderten Fahrer wird erwartet, dass er/sie alle Gutachten selbständig beibringt und ggf. in Fzg.-Umbauten umsetzen lässt.

sag ich doch, dass Vernunft gefragt ist. Blöd ist nur, dass die beim Betroffenen meist erst wachsen muss.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 12. Oktober 2015 um 22:00:22 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 12. Oktober 2015 um 20:37:44 Uhr:

 

Beleg ?

Exemplarisch: http://www.lvsb-ev.de/downloads/fachartikel_autofahren.pdf

...

Der Artikel ist medizinisch falsch, u.a. steht dort, "dass sich bei einem Schlaganfall durch die bleibende Schädigung des Gehirns vielfältige Hirnleistungsstörungen einstellen können, ..."

Auch wenn den eine Professorin mitverfasst hat, müsste es heissen "eine" aber nicht "die" bleibende Schädigung.

Schlaganfälle können, müssen aber nicht bleibende Schädigungen nach sich ziehen. Es gibt Schlaganfälle, die bleiben folgenlos, und die sind gar nicht so so selten. Entscheident ist u.a., ob ein Blutaustritt in das Gehirn stattgefunden hat bzw. ob Gehirnzellen abgestorben sind. Das passiert beides häufig, muß es aber nicht. Die Abgrenzung vom Apoplex zur Transitorischen Ischämischen Attacke geht über die tatsächliche Verletzung der Blutgefäße.

Genau dort setzte auch meine Frage an Dich an, wenn der Schlaganfall keine oder nur vorübergehende Folgen hat, kannst Du doch nicht allgemein schreiben "... dass selbst nach einem leichten Schlaganfall der sich z. B. nur durch eine vorübergehende Sprachstörung äußert, eine entsprechende Begutachtung notwendig wird."

Wie war noch gleich das Thema??

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