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Autofahrer dürfen hoffen, sind Blitzer rechtswidrig??

Themenstarteram 1. Dezember 2009 um 15:36

WER ES NOCH NICHT GELESEN HAT.

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Autofahrer dürfen hoffen

Möglicher Weise könnten sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen im Straßenverkehr gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den vergan-genen Wochen macht es möglich.

Der findige ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) hat vor Gericht bereits erste Erfolge erzielt.

 

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persön-lichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Daß er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.

 

Und damit stehen sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen in der Öffentlichkeit auf der Kippe. Sind sie alle rechtswidrig?

 

Die Verfassungs-Richter entschieden, daß die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allge-meine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen.

Außerdem wurde befunden, daß ein Erlaß eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen recht-lich nicht ausreicht.

 

Das Dresdner Amtsgericht hat auf Grundlage des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits zwei Bußgeldverfahren eingestellt.

 

„In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt. Jede Art von Aufzeichnungen im Straßenverkehr sind neuerdings „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“ so Kucklick.

Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.

 

Alle offenen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten werden. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren können leider nicht erneut zur Vorlage gebracht werden…

Rasern dürfte jetzt aber vorerst Tür und Tor geöffnet sein…

 

 

Anm. Weide: Trotzdem sollte man sich generell an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Diese sind schließlich geschaffen worden zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer, also auch der Schnellfahrer!

mfg. RollyHH

 

Beste Antwort im Thema

Wenn das die Runde macht ahne ich Schlimmes. Die Apokalypse im Straßenverkehr.

Dann fährt ja jeder wie ein Taxifahrer und kommt somit überhaupt nicht mehr von A nach B, da sich alle gegenseitig in den Kreuzungen blockieren.

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Wenn das die Runde macht ahne ich Schlimmes. Die Apokalypse im Straßenverkehr.

Dann fährt ja jeder wie ein Taxifahrer und kommt somit überhaupt nicht mehr von A nach B, da sich alle gegenseitig in den Kreuzungen blockieren.

@Goify

Danke!

am 1. Dezember 2009 um 16:23

Viel schlimmer fände ich die überhöten Geschwindigkeiten. Hier vor meinem Haus fahren die Leute 'eh schon ~ 70, mein Tempolimiter ist auf 65. ;) Bei rot gehen hier nur die Selbstmordkandidaten über die Strasse.

am 1. Dezember 2009 um 17:23

Moin:)

Ich finde das dieses Thema hier besser aufgehoben ist ;)

Gruss TAlFUN

mich regen blitzer nicht auf, gegen die meckert eh nur wer dreck am Stecken hat.

Von mir aus könnte es eine allgemeine GPSÜberwachung für alle Verkehrsteilnehmer geben.

Wer vernünftig fährt zahlt auch nichts extra und brauch nicht über Abzocke zu jammern

am 1. Dezember 2009 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

mich regen blitzer nicht auf, gegen die meckert eh nur wer dreck am Stecken hat.

Von mir aus könnte es eine allgemeine GPSÜberwachung für alle Verkehrsteilnehmer geben.

Wer vernünftig fährt zahlt auch nichts extra und brauch nicht über Abzocke zu jammern

wahrscheinlich fährst du nur 2x im Jahr Auto :D dann macht es dir natürlich nichts aus.. verstehe :D

Haaaloooo! Hier geht nur nur um die Videoaufzeichnungen und NICHT um die normalen Geschwindigkeitsmessungen. Hier wird nämlich nicht auf blauen Dunst sondern nur der konkrete Verstoß geahndet. Wie üblich haben das einige mal wieder nicht richtig gelesen und so gibt es vereinzelte Superschlaue, die meinen mit entsprechenden Verweisen auf dieses Urteil ihrem Bußgeld zu entgehen. Pustekuchen. Ich bin aber mal gespannt, wie denn die Überwachungskameras auf öffentlichen Plätzen oder Bussen, Straßenbahnen, Haltestellen usw. behandelt werden. Wenn da demnächst einer einen anderen absticht und das wird gefilmt, wird der Mörder dann mit Verweis auf dieses Urteil freigesprochen ? :confused:

Man sollte auf Urteile einzelner Amtsgerichte nicht allzu stark vertrauen da die oft genug in der nächsten Instanz kassiert werden.

 

www.szon.de/.../...ei-Radarfoto-bleibt-Beweismittel-_arid,4019209.html

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Madness23

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

mich regen blitzer nicht auf, gegen die meckert eh nur wer dreck am Stecken hat.

Von mir aus könnte es eine allgemeine GPSÜberwachung für alle Verkehrsteilnehmer geben.

Wer vernünftig fährt zahlt auch nichts extra und brauch nicht über Abzocke zu jammern

wahrscheinlich fährst du nur 2x im Jahr Auto :D dann macht es dir natürlich nichts aus.. verstehe :D

du mich auch, ich fahr sowohl beruflich wie auch privat jeden Tag und das sogar Punktefrei

am 1. Dezember 2009 um 18:00

Moin:)

Ist ein heisses Thema, ok.

Das heisst aber nicht, dass wir hier auf die Netiquette verzichten oder :rolleyes:

Gruss TAlFUN

MT Moderation

am 1. Dezember 2009 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Original geschrieben von Madness23

 

wahrscheinlich fährst du nur 2x im Jahr Auto :D dann macht es dir natürlich nichts aus.. verstehe :D

du mich auch, ich fahr sowohl beruflich wie auch privat jeden Tag und das sogar Punktefrei

Gratuliere :)

Zitat:

Original geschrieben von RollyHH

Rasern dürfte jetzt aber vorerst Tür und Tor geöffnet sein

das ist ganz klar zu verNEINen!

bei den urteilen geht es darum, das autofahrer erst (verdachtsunabhängig) gefilmt und die verstöße im nachhinein ausgewertet werden!

ein regulärer blitzer misst erst die geschwindigkeit und erst dann (wenn sich der verdacht bestätigt, das er zu schnell ist) wird das bild angefertigt........dasselbe trifft auf provida und lasermessungen zu.......also bleibt prinzipiell alles beim alten......

dass das dem allgemeinen pöbel auf deutschlands straßen, durch stammtischparolen natürlich anders als den tatsachen entsprechend rüberkommt war wohl klar......

Da wollte sich wohl mal wieder jemand ins Rampenlicht stellen, egal womit...:eek: ;)

Aufgrund meiner Herkunft, meiner Erfahrung und dem Austausch mit Menschen rund um diesen Planeten, kann ich die o.a. Frage, sind Blitzer rechtswidrig, mit einem ganz klaren JA beantworten.

Falls nur an tatsächlich sehr gefährliche Stellen geblitzt werden würde, könnte ich es bis zum Umbau der gefährlichen Stelle noch verstehen. Wenn aber auf geraden Autobahnstücken, wo man ohne Bedenken über 250 fahren könnte, mit einem Mal ein Schild mit 120, dann mit 100 und dann der Blitzer die ganze Sache stoppt, ist das in meinen Augen Verleitung zum Rechtsbruch.

Ich wiederhole, was ich im Radarwarnerfred schon schrieb:

Wir sind alle staatlich geprüfte Autofahrer, die genau abschätzen können, wo sie wie schnell fahren können (geht mir mit dem Wort dürfen weg!!). Sollte es zu einem Unfall kommen, muss man sehen, wer ihn versursacht hat. Ich denke, es ist in der Regel der langsam Fahrende ( der Vorsichtige *LOL*)gewesen. Also jemand, der offensichtlich mit seinem Fahrzeug nicht zeitgemäss umgehen kann. Daher erneut mein Wunsch, die Führerscheinprüfung gemäss der geltenen PPL Regeln zu machen. Das würde auch jede Menge Platz auf den Strassen schaffen :D

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