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Autofinanzierung auch für Private als Werbungskosten absetzbar?
Hallo,
ich muß die Einkommenssteuererklärung 2009 noch machen. bin Frührentner, meine Frau ist im öff. Dienst angestellt. Der Arbeitsplatz ist ca. 2,5 km entfernt, keine Anbindung öfentl. Verkehrsmittel.
Wir haben uns im Dezember 2009 einen Skoda bei der VW Bank finanzieren lassen. Laufzeit 3 Jahre, Anzahlung 7000 Euro (diese kam aus Eigenmittel), Eigentümer bleibt bis zur Restzahlung die VW Bank. Meine Frau fährt damit tgl. in die Arbeit.
Leasingnehmer, auch nicht Gewerbliche, können die Kosten der Finanzierung vor allem die Sonderzahlung voll im Jahr der Anschaffung ansetzen als Werbungskosten.
Obwohl es bei uns eine Finanzierung ist, sind die rechtl. Eigentumsverhältnisse aber wie bei Leasing, denn bei Finanzierungen als Darlehen wird der Darlehensnehemer Eigentümer, den KFZ.Brief behält die Bank bis zur Rückzahlung.
Pauschale ab den 1 km rentiert sich nicht, sind ja nur 2-2,5 km. Wenn ich die tatsächlichen Kosten absetzen will würde sich das für 2009 voll rentieren.
Klar ist, dass alles einzeln Belegt werden muß, Fahrtenbuch usw. aber um das gehts mir jetzt nicht.
Wer weiß ob ich die Anzahlung 7000,-- und /oder die Kredtizinsen absetzen kann??
Schon mal besten Dank an alle, jeder Tip wird gedankt!!!!
Beste Antwort im Thema
Öffentlicher Dienst und Fahrrad? Willst Du jemanden durch den Sport umbringen??
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15 Antworten
Nein geht nicht.
Schon mal über ein Fahrrad bei der kleinen Distanz nachgedacht ?
Öffentlicher Dienst und Fahrrad? Willst Du jemanden durch den Sport umbringen??
Nein leider geht das nicht über es wird über die Km Pauschale abgerechnet, bei 2,5 km zum Arbeitsort lohnt es sich eigentlich nicht ein Pkw dafür anzuschaffen, so das ein großteil des finanzierten Autos Privatsache ist.
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Nein geht nicht.
Schon mal über ein Fahrrad bei der kleinen Distanz nachgedacht ?
Hallo, klar war das Fahrrad die ultimative Lösung. Aber irgendwann reichts dir, wenn 2/3 im Jahr Sauwetter ist. Zudem gibts ständig was zu transportieren, Arbeitsmittel, Einkäufe usw. da ist so eine Drahtesel nach langer Zeit mal out.
Frage: warum gehts nicht? Wo stehts geschrieben
lass uns mal das Gedankenspiel machen, dass du es wirklich quotieren könntest, was willst du denn abrechnen?
2,5 km * 250 Tage (jetzt mal sportlich angenommen) = 625km im Jahr.
Wieviel Privatkm? sagen wir mal 12500, das macht also eine Quote von 5%.
Und die 7.000,- sind ja keine Finanzierungskosten, oder gibt es jetzt schon Autokredite mit Disagio? Damit hättest Du ja die Zinsen für ein 50k€ Auto für 3 Jahre im voraus bezahlt.
Und die Eigentumsverhältnisse sind i.d.r. so, dass die Bank Eigentümer ist, nicht der Darlehensnehmer. Ihr habt doch eine Sicherungsübereignung unterschrieben, richtig?
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
lass uns mal das Gedankenspiel machen, dass du es wirklich quotieren könntest, was willst du denn abrechnen?
2,5 km * 250 Tage (jetzt mal sportlich angenommen) = 625km im Jahr.
Wieviel Privatkm? sagen wir mal 12500, das macht also eine Quote von 5%.
Und die 7.000,- sind ja keine Finanzierungskosten, oder gibt es jetzt schon Autokredite mit Disagio? Damit hättest Du ja die Zinsen für ein 50k€ Auto für 3 Jahre im voraus bezahlt.
Hallo, schon mal Danke für Deinen Einwurf!
Natürlich hast du recht mit der Quote. Um die 5-7 % werdens schon sein. Die Sonderzahlung bei Leasing kannst sofort voll abziehen, auch wenn du sie selbst bezahlt hast. (meine ich zu wissen...)
Und bei meiner Darlehens-Vertragsgestaltung ist rechtlich bez. Eigentum, Sonderzahlung, Zinsen,Raten und Schlußrechnung kein Unterschied zum Leasing erkennbar.
Drum grundsätzlich die Frage, warum sollte es nicht gehen?
Natürlich ist es nicht der große Wurf, aber unsere "Politiker" mülln uns ja auch fortlaufend mit "Kleinmist" zu..........irgendwann spürts dann jdeder.
Kreditzinsen und Abschreibung können nur abgesetzt werden, wenn eine mindestens 50 % ige Behinderung vorliegt und die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Dann können statt der Entferungspauschale die tatsächlichen Kosten pro km abgesetzt werden.
Da -wie oben schon dargelegt- die Fahrten zur Dienststelle nur ein paar Prozent der gesamten jährlichen Fahrleistung ausmachen, ist Ersparnis sehr, sehr gering. Ansatz der Entfernungspauschale vermutlich günstiger, aber auf jeden Fall einfacher.
O.
Da bleibt wohl nur der Weg, einen Umzug weiter entfernt von der Arbeitsstelle ins Auge zu fassen, um dann zum einen eventuell günstiger zu wohnen und zum anderen über die Entfernungspauschale etwas zurückzubekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da bleibt wohl nur der Weg, einen Umzug weiter entfernt von der Arbeitsstelle ins Auge zu fassen, um dann zum einen eventuell günstiger zu wohnen und zum anderen über die Entfernungspauschale etwas zurückzubekommen.
Genau, um sich dann zu beschweren, das ja die Spritpreise so hoch sind, weil man ja jeden Tag viele Kilometer fahren müsste.
P.S. Ich fahre ca. 2/3 des Jahres die 3km zur Arbeit mit dem Fahrrad und ich lebe immer noch. Aber ich bin ja auch kein Beamter.
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da bleibt wohl nur der Weg, einen Umzug weiter entfernt von der Arbeitsstelle ins Auge zu fassen, um dann zum einen eventuell günstiger zu wohnen und zum anderen über die Entfernungspauschale etwas zurückzubekommen.
Genau, um sich dann zu beschweren, das ja die Spritpreise so hoch sind, weil man ja jeden Tag viele Kilometer fahren müsste.
P.S. Ich fahre ca. 2/3 des Jahres die 3km zur Arbeit mit dem Fahrrad und ich lebe immer noch. Aber ich bin ja auch kein Beamter.
Glückwunsch! bist halt in guter Verfassung, es gibt aber halt Leute die gesundheitlich angeschlagen sind und froh sind arbeiten zu dürfen. Es soll auch Beamte geben die arbeiten, auch wenns uns nicht betriftt....
Die anderen Beiträge sind sinnvoll und nachweisbar, danke dafür.
Nix füa unguad Radlrambo ;-))
Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Genau, um sich dann zu beschweren, das ja die Spritpreise so hoch sind, weil man ja jeden Tag viele Kilometer fahren müsste.
Die sind genauso hoch, wenn man nicht umzieht...
Übrigens kannst du die 2,5km genauso anrechnen lassen, wenn du mit dem Fahrrad fährst.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Kreditzinsen und Abschreibung können nur abgesetzt werden, wenn eine mindestens 50 % ige Behinderung vorliegt und die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Dann können statt der Entferungspauschale die tatsächlichen Kosten pro km abgesetzt werden.
Da -wie oben schon dargelegt- die Fahrten zur Dienststelle nur ein paar Prozent der gesamten jährlichen Fahrleistung ausmachen, ist Ersparnis sehr, sehr gering. Ansatz der Entfernungspauschale vermutlich günstiger, aber auf jeden Fall einfacher.
O.
Genau.
Der TE solte sich erst einmal Gedanken darüber machen ob er die tatsächlichen Kosten oder nur die Pauschalkosten von 0,30€/km gelten machen kann.
Es müssen schon einige Umstände sein, damit man die tatsächlichen Kosten absetzen kann, die Pauschalkilometerkosten gehen dabei zum größten Teil immer.
Zitat:
Original geschrieben von Lisa1860
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
lass uns mal das Gedankenspiel machen, dass du es wirklich quotieren könntest, was willst du denn abrechnen?
2,5 km * 250 Tage (jetzt mal sportlich angenommen) = 625km im Jahr.
Wieviel Privatkm? sagen wir mal 12500, das macht also eine Quote von 5%.
Und die 7.000,- sind ja keine Finanzierungskosten, oder gibt es jetzt schon Autokredite mit Disagio? Damit hättest Du ja die Zinsen für ein 50k€ Auto für 3 Jahre im voraus bezahlt.
Hallo, schon mal Danke für Deinen Einwurf!
Natürlich hast du recht mit der Quote. Um die 5-7 % werdens schon sein. Die Sonderzahlung bei Leasing kannst sofort voll abziehen, auch wenn du sie selbst bezahlt hast. (meine ich zu wissen...)
Und bei meiner Darlehens-Vertragsgestaltung ist rechtlich bez. Eigentum, Sonderzahlung, Zinsen,Raten und Schlußrechnung kein Unterschied zum Leasing erkennbar.
Drum grundsätzlich die Frage, warum sollte es nicht gehen?
Natürlich ist es nicht der große Wurf, aber unsere "Politiker" mülln uns ja auch fortlaufend mit "Kleinmist" zu..........irgendwann spürts dann jdeder.
sorry, aber ich meine zu wissen, du misverstehst da was. Leasing und Darlehen sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Beim Leasing zahlst Du für die Gebrauchsüberlassung (so wie Miete), beim Darlehen hast Du einen Anspruch auf das Fahrzeug, der Darlehensvertrag ist mit dem Zweck geschlossen worden, das Eigentum am Fahrzeug zu erwerben.
absetzen kannst Du nur Aufwendungen und Aufwendungen ist nicht der Anteil, den Du beim Darlehen zahlst, um Deine Schuld zu tilgen.