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Autofinanzierung beenden und Fzg. zurückgeben

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 15:10

Hallo zusammen,

ich habe vor 4 Jahren aus Dummheit/Gutmütigkeit für die Eltern meiner damaligen Freundin (heute Ehefrau) einen Autokredit aufgenommen, weil sie von der Nissanbank angelehnt wurden. Sie begründeten es damals damit, daß die Schwiegermutter als Selbständige und der Schwiegervater als Rentner von der Bank nicht akzeptiert wurden, meine Freundin war damals in Elternzeit und der Bruder meiner Freundin angeblich nicht erreichbar (heute ist mir klar, warum der sich nicht erreichen ließ...)

Gut, ich also mit dem Schwiegervater zum Autohaus gegangen und eine Finanzierung gemacht (normale Vollfinazierung mit 4,49%eff. ohne Schlußrate, weil ich mir nicht vorstellen konnte, wie da eine Schlußrate angespart werden soll, wenn schon die Finanzierung Probleme macht). So weit so gut, auf einen Vertrag verzichtete ich, weil andererseits ja das Auto auf meinen Namen angemeldet wurde, ich somit ja auch Zugriff aufs Auto habe, wenn ich es für richtig halte. Die Raten sollten von den beiden monatlich an mich gezahlt werden, so daß ich keine Kosten bei der Sache habe, anders wäre es für mich sowieso ein no go gewesen :)

Nachdem die erste Rate von meinem Konto ging und auch die zweite weg war, fragte ich mal freundlich nach, wo denn die Zahlungen bleiben, naja die kamen dann irgendwann ziemlich schleppend, das zieht sich nun seit Anfang so, ich muß immer wieder mahnen, um mein Geld zu bekommen. Mittlerweile haben wir auch den Kontakt aus diversen anderen Gründen abgebrochen. Inzwischen wissen wir auch, daß die beiden zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Privatinsolvenz laufen hatten (jeder für sich), darüber hinaus hat die Schwiegermutter ihren Sohn (den Bruder von oben) dazu gebracht, einen Kredit aufzunehmen, um die Insolvenz von ihrem Geschäft abzuwenden, an ihn haben sie bis dato keinen Pfennig zurückbezahlt, leider ist er zu gutmütig, massiv dagegen was zu unternehmen.

Nachdem ich mich letzte Woche mal wieder melden mußte, um eine offene Rate anzumahnen und denen versprach, daß sie mich bei weiteren Zahlungsrückständen kennenlernen würden, kam von der Schwiegermutter die schnippische Antwort, daß auch ich dann sie kennenlernen würde, nun hat sie es geschafft, daß ich keine Lust habe, den Kredit weiterzuführen und darüber nachdenke, das Auto zu holen und das Autohaus bitte, einen Käufer zu finden, der entweder in den Vertrag einsteigt oder das Auto verkauft wird und der Kredit damit abgelöst wird.

Wie würdet ihr vorgehen? Ich würde gerne etwas tun, was denen so richtig weh tut, damit der Ärger der letzten 4 Jahre gleich mit "abgerechnet" wird. Daß ich das Auto jederzeit holen kann, müßte funktionieren, immerhin bin ich als Halter eingetragen. Der Restwert des Autos und der Restsaldo des Kredits sollten soweit passen, daß das ganze ohne großes Draufzahlen beendet werden könnte.

Spaßmodus an:

Moskau Inkasso wäre sicher eine (sehr gute) Option, aber ich möchte mir von meinen Kindern später nicht nachsagen lassen, daß ich schuld wäre, weil sie keine Großeltern haben...

Spaßmodus aus:

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Januar 2015 um 17:11

Das mit dem Baum wäre cool, am besten beide tot und die Vollkasko zahlt. die Differenz würde ich lächelnd tragen, sprich, das wäre mir der Spaß durchaus wert :D Die 6600 sind eine überschaubare Summe, die mich nicht umbringen würde, von daher also kein Problem, bei der Sache ärgert mich primär, daß solche Leute immer auf Kosten anderer durchs Leben gehen.

Das klingt hart, normal bin ich nicht so, aber es gibt halt immer Ausnahmen....

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Fahrzeugbrief liegt bei der Bank und (Dritt-)Schlüssel befindet sich in deinem Besitz?

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 15:24

Brief ist bei der Bank, Schlüssel (es gab 2) haben die beiden.

Die Frage ist, ob eine Fahrzeugherausgabe durchzusetzen ist, aufgrund des Umstandes, daß mein Name im Schein steht und sie keinen Vertrag mit mir haben, der ihnen ein Nutzungsrecht einräumt, sollte das machbar sein.

am 25. Januar 2015 um 15:44

Fahrzeug so was von schnell abholen und sicher unterbringen,dann abmelden und verkaufen. Und wenn eine Bank einen Kredit ablehnt dann hat das schon einen triftigen Grund.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 25. Januar 2015 um 16:44:49 Uhr:

Fahrzeug so was von schnell abholen und sicher unterbringen,dann abmelden und verkaufen.

Dazu würde der TE einen Schlüssel benötigen bzw. (falls Schlüssel und Fahrzeugschein auf Anfrage nicht freiwillig herausgerückt werden) einen Rechtstitel, der ihm die zwangsweise Übergabe ermöglicht.

@TE: wie gut kennst Du die Entscheider des Autohauses?

Eine Herausgabe einzufordern kann lange bis ganz lange dauern und nicht zu vernachlässigende Kosten verursachen.

Das eigentlich günstigste Vorgehen wäre, sämtliche Lastschriften der Bank zurückholen und der Bank das Auto auf diese Art und Weise anbieten.

Dass dein Name im Kfz-Schein steht, hilft dir nicht weiter. Es kommt hier nicht auf den Halter an, sondern auf den Eigentümer des Fahrzeugs. Auf wessen Name wurde denn damals der Kaufvertrag ausgestellt? Wenn auf dich, dann wirst du gute Chancen haben, deinen Plan umzusetzen, wobei du natürlich auch erst einmal einen Fahrzeugschlüssel in die Hand Kriegen musst.

Wenn aber Schwiegervater damals den Kaufvertrag auf seinen Namen hat laufen lassen, dann könnte die ganze Angelegenheit bei entsprechend renitenten Schwiegereltern noch recht aufwendig werden.

Gruß Christof

Ich denke das der Darlehnsnehmer auch der Käufer ist.In nur ganz seltenen Fällen gibt es da eine Abweichung

Problem wird eher sein an die Schlüssel zu kommen.Ich glaube nicht das die einfach herausgegeben werden.Das gleiche gilt wohl auch für den Wagen

Eventuell Schlüssel nachmachen lassen ? Als Käufer sollte das doch möglich sein

Zulassungsbescheinigung als verloren gegangen melden ?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 25. Januar 2015 um 16:44:49 Uhr:

Fahrzeug so was von schnell abholen und sicher unterbringen,dann abmelden und verkaufen. Und wenn eine Bank einen Kredit ablehnt dann hat das schon einen triftigen Grund.

Selbsthilfe ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, was hier nicht gegeben ist (§ 229 BGB)

Also Herausgabeanspruch einklagen, falls Te der Eigentümer ist, und dann Gerichtsvollzieher losschicken.

O.

Es gibt noch ein weiteres Poblem. Die Warnung der Schwiegermutter gilt es ernstzunehmen! Du hast dich mit denen verkracht und zudem sind die in dubiosen Angelegenheiten nicht ganz unbeleckt.

Wenn du denen wie auch immer das Auto "wegnimmst", "was ihnen zusteht", können die eventuell noch ganz andere Seiten auffahren. Nicht das der Nissan oder ein anderes Eigentum von dir mal vandaliert wird.

Sehe zu, das du am Ende der Finanzierungsdauer entweder das Geld vollständig hast oder die ganze Sache los bist. Nicht das du dich nochmal irgendwie beschwichtigen lässt, das ganze mit mehr oder minder Zahlungsrückstand weiter seinen Gang geht und du dann deinem Geld hinterherrennen kannst. Bis zum Finanzierungsende haben die ja noch die Bank mit im Boot, die fährt ganz andere Geschütze auf. Das ist eine ordentliche Drohkulisse um dir zu zahlen ...

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 16:54

Zitat:

@wolfgear schrieb am 25. Januar 2015 um 17:00:39 Uhr:

@TE: wie gut kennst Du die Entscheider des Autohauses?

Eine Herausgabe einzufordern kann lange bis ganz lange dauern und nicht zu vernachlässigende Kosten verursachen.

Das eigentlich günstigste Vorgehen wäre, sämtliche Lastschriften der Bank zurückholen und der Bank das Auto auf diese Art und Weise anbieten.

Das wäre sicher einfach, aber dabei kann man sich auch sein Image ruinieren. Ich habe oft Verhandlungen mit neuen Lieferanten und wenn es dann um Zahlungsziele geht, kann es da ein böses Erwachen geben.

Vielleicht wäre es aber ein Weg, die Bank mal anzuschreiben und denen die Sachlage zu schlidern, vielleicht sehen die eine mögliche Lösung. Ich hab auch schon überlegt, den Kredit selber auszulösen und denen dann die Restsumme fällig zu stellen, immerhin haben die keinen Kreditvertrag mit mir...

am 25. Januar 2015 um 17:06

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 25. Januar 2015 um 17:00:50 Uhr:

Dass dein Name im Kfz-Schein steht, hilft dir nicht weiter. Es kommt hier nicht auf den Halter an, sondern auf den Eigentümer des Fahrzeugs. Auf wessen Name wurde denn damals der Kaufvertrag ausgestellt? Wenn auf dich, dann wirst du gute Chancen haben, deinen Plan umzusetzen, wobei du natürlich auch erst einmal einen Fahrzeugschlüssel in die Hand Kriegen musst.

Wenn aber Schwiegervater damals den Kaufvertrag auf seinen Namen hat laufen lassen, dann könnte die ganze Angelegenheit bei entsprechend renitenten Schwiegereltern noch recht aufwendig werden.

Gruß Christof

Eigentümer müsste in diesem Falle die Bank sein, der Halter der Besitzer des Fahrzeuges. Zu meinem ersten Beitrag möchte ich noch hinzufügen das der TE sich von einem Anwalt beraten lassen sollte.

Über welche Geldsumme reden wir hier eigentlich?

Je nach Höhe dürfte das Konsultieren eines geeigneten Anwalts oder eine Beratungsstelle sinnvoll. Stichwort: Rechtmäßigkeit dieses Vertrags bzw. was wird aus diesem, da du ja jetzt von der Privatinsolvenz Kenntnis hast.

 

Auf das denen richtig weh tun aus dem ersten Beitrag würde ich übrigens vergessen. Ärger kannst du auch so genug mit dieser ganzen Sache haben, da muss man nicht schlafende Hunde wecken. Kein Kontakt mehr zu den Schwiegereltern ist ja ok, aber bitte nicht dafür sorgen, das sie dich auf der Fuchtel haben. Siehe meinen ersten Beitrag mit dem Stichwort Vandalismus.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 25. Januar 2015 um 17:54:27 Uhr:

Vielleicht wäre es aber ein Weg, die Bank mal anzuschreiben und denen die Sachlage zu schlidern...

In solchen Fällen sollte man das persönliche Gespräch mit dem Bankberater/-entscheider suchen. Also zunächst einmal einen Gesprächstermin vereinbaren.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 18:41

Ich werde jetzt erst mal das Autohaus aufsuchen und mit der Bank Kontakt aufnehmen dann können wir beraten, was man da am Besten tun kann.

Anwalt ist dann bei Bedarf der nächste Schritt, nur, wo nichts zu holen ist, bleibt man auf den kosten regelmäßig sitzen, man wirft quasi gutem Geld schlechtes hinterher...

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