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Autofinanzierung für Rentner schwer zu bekommen ?

Themenstarteram 16. Juli 2007 um 20:16

Habe aufgrund eines aktuellen Falles mal ein Frage an euch. Wie schaut es aus wenn ein älterer Herr einen Autokredit bei einer Autobank haben will?

Beispiel wie es sich zugetragen hat:

Ein Herr aus dem Verwandtenkreis hat sich 2006 ein Fahrzeug über Finanzierung gekauft. Die Raten sind für 36 Monate angesetzt und danach steht ihm frei das Auto abzugeben oder eine Restsumme zu zahlen. Die Raten betragen hierfür im Moment 260,00 Euro monatlich.

Nun soll ein weiterer Wagen her welcher über 60 Monate hin finanziert werden soll. Es handelt sich um eine klassische Finanzierung mit gleichbleibenden Raten. Diese betragen 487,00 monatlich.

Der Kredtinehmer ist 84 Jahre alt, hat eine überdurchschnittliche Pension, und ein Eigenheim, Wert ca. 300.000 Euro.

Ist es nachvollziehbar das die Bank der Fahrzeughrstellers das Darlehen verweigert?

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18 Antworten

Re: Autofinanzierung für Rentner schwer zu bekommen ?

 

Zitat:

Original geschrieben von duct4402

Ist es nachvollziehbar das die Bank der Fahrzeughrstellers das Darlehen verweigert?

Um das beurteilen zu können, müßte man die finanzielle Gesamtsituation der Person kennen. Ist das Eigenheim schuldenfrei?

Themenstarteram 16. Juli 2007 um 20:24

Das Einfamilienhaus ist Schuldernfrei und die monatlichen Nettobezüge aus insgesamt 3 Renten beträgt ca. 2.500 Euro.

Eine Verweigerung halte ich für sehr ungewöhnlich angesichts dieser Situation.

Wenn die Bank des Herstellers nicht finanzieren will, sollte aber zumindest die Hausbank einen Kredit gewähren.

nachvollziehbar insofern,

dass sich der kreditgeber warscheinlich darauf berufen könnte, das z.b. durch unvorhersebare (alters-) krankheiten medizinische eingriffe nötig wären bzw. eventuell sogar eine pflegebedürftigkeit eintreten könnte.....und dagegen sind die 2.500€ nur "peanuts".

Themenstarteram 16. Juli 2007 um 20:35

@magirus: Also das ist natürlich richtig. Auf der anderen Seite steht dann natürlich auch das Schuldenfreie EFH im Notfall greifbar.

Vermutlich schlagen hier die "Nebenwirkungen" von BASEL II durch.

Themenstarteram 16. Juli 2007 um 20:52

@Drahke: Basel II ?

Informationen zu BASEL II gibt es hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_II

Themenstarteram 16. Juli 2007 um 21:02

Das was mich nur stutzig macht ist folgendes:

Im Jahre 2006 erklärte sich die Autobank eines großen Herstellers aus WOB bereit für ein Darlehen, obwohl nur eine der insgesamt drei Renten im Vertrag angegeben wurde.

Nun, ca. 1.5 Jahre später soll es bei Angabe aller Bezüge bei einer anderen AutoBank Probleme geben?

Könnte mir nur vorstellen das Aufgrund der 84 Jahre und der Lauftzeit von 60 Monaten der Riegel vorgeschoben wird. Alles andere klignt unlogisch.

Zitat:

Original geschrieben von duct4402

...

Könnte mir nur vorstellen das Aufgrund der 84 Jahre und der Lauftzeit von 60 Monaten der Riegel vorgeschoben wird. Alles andere klignt unlogisch.

Genau daran wird´s liegen.

Themenstarteram 17. Juli 2007 um 10:30

Die Frage die sich nun stellt ist, ob man nun noch an den Kaufvertrag gebunden ist, obwohl die Autobank das Darlehen verweigert hat.

Zuerst wurde die sogenannte "verbindliche Bestellung" aufgegeben und danach der Antrag für das Darlehen an die Bank geschickt.

Ist man nun trotzdem verpflichtet das Fahrzeug zu übernehmen?

Keine Bankgenehmigung - kein gültiger Kaufvertrag. Aber nur, wenn die Finanzierung ebenfalls über des verkaufende Autohaus lief, was ich bei der Audi-Bank mal voraussetze.

Themenstarteram 17. Juli 2007 um 11:57

@Auto-Mensch: Handelt sich nicht um einen Audi sondern um einen Mazda.

Die Bank ist die FCE Bank.

am 17. Juli 2007 um 11:58

Es ist durchaus übelich, dass an Ältere keine Konsumkredite mehr gegeben werden, da diese vor Ablauf aufgrund des Ablebens nicht mehr zurückgezahlt werden können. Ein Zugriff auf das Eigenheim ist bei Konsumkredite nur schwer möglich. Einige Banken bieten daher an, die Immobilie direkt zu beleihen, also eine Hypothek. Diese kann sogar so gewählt werden, dass nur noch Zinsen bezahlt werden und die Tilgung erst nach dem Ableben durch Ablösung durch die Erben oder durch Verkauf der Immobilie erfolgt.

Dies ist sinnvoll, wenn zum Beispiel kein Erbe da ist und der Rentner das Haus nicht vor Ablaben verkaufen möchte. Wer weiß dann schon wie alt er wird?

Oder wenn mehrere Erben da sind, dann kann man hierdurch ein "Ausbezahlen" verhindern, da das Erbe des HAuses im Wert geringer ist (aufgrund der Tilgung).

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