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AutoGas King NRW Angebot bindend?
Guten Abend,
ich war heute beim scheinbar berüchtigten "Autogas King NRW". Habe mir da ein Angebot geben lassen und mich scheinbar von den ganzen Referenzen blenden lassen. Habe nun in den nächsten Tagen einen Termin ausgemacht und diesen mit einer Unterschrift quittiert, da ich dachte, dass wäre nen guter Laden und ich mache nichts falsch (wie erwähnt viele Autohäuser bei den Referenzen vorhanden).
Allerdings weiß ich nun gar nicht ob meine Unterschrift gültig ist, da er diesen Termin auf den Namen des Halters geschrieben hat, der aber auf meinen Vater läuft. Ist das ganze dann überhaupt gültig?
Möchte mit dem Laden echt nichts zu tun haben, die bauen ja scheinbar die Anlagen komplett falsch ein und würde gerne davon zurücktreten sehe es aber nicht ein, dafür 200€ zu zahlen (ist ganz unten eine Klausel), nur weil ich den Termin storniere, dass ist echt eine Frechheit. War da echt ein wenig blauäugig. Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Lieber Gruß,
Markus
Beste Antwort im Thema
Einen praktischen Vorschlag zur Güte, du hast offenbar Skrupel einen weniger skrupelhaften Mitmenschen mit dem gleichen Maßstab zu messen:
Guck in die AGB ob was zum Abgasgutachten gesagt wird. Wahrscheinlich nicht. Und hier setzt du an. Ohne Abgasgutachten kein Eintrag, ohne Eintrag keine Betriebserlaubnis, ohne BE hast du offiziell kein Auto mehr.
Du schickst ihm also ein Fax, dass du viel über unseriöse Umrüster gelesen hast und (zu recht) beunruhigt bist. Du erwartest deine fertigen Papiere bei Abholung des Fahrzeugs vorzufinden, also incl. TÜV/wiedererlangter Betriebserlaubnis. Zudem erwartest du, dass der Wagen auf einer Abnahmefahrt OHNE MKL oder anderen Sperenzchen läuft. Mit offensichtlicher Funktionsstörung keine Abnahme und keinerlei Zahlung bis die Abnahme erfolgreich ist.
Kommt das Abgasgutachten "wider erwarten" verspätet behälst du dir vor, nach erfolgreicher Abnahmefahrt aber ohne Eintragung in die Papiere 1/3 der vereinbarten Summe bis zum Eintrag in die Papiere einzubehalten. Zudem wird nach Ablauf von 3 Tagen nach Übergabe eine Konventionalstrafe von 30€ für jeden weiteren Tag vereinbart, an dem du das Auto nicht nutzen darfst. 3 Tage ist Postlaufzeit.
Diese Konventionalstrafe wird am Ende ggf. mit der einbehaltenen Summe verrechnet. Zudem erwartest du diese 30€ Pauschalstrafe wenn der Wagen 8 Arbeitstage nach Abgabe in der Werkstatt immer noch nicht fertig sein sollte. Es kann immer mal was dazwischenkommen, aber mehr als 8 Tage sind nicht plausibel.
Damit hast du ausgeschlossen, dass
* die Karre halbfertig wochenlang steht.
* und du ohne Betriebserlaubnis auf dein AGG warten musst, denn das tut _ihm_ über eine Vertragsstrafe spürbar weh.
Arbeitet er sauber, alle Papiere sind da, Eintragung erfolgt - er hat sofort sein Geld.
Wenn er nicht einverstanden ist kann ER vom Vertrag zurücktreten, du betrachtest keinerlei Bestätigung dieser Bedingungen als stillschweigenden Rücktritt vom Vertrag.
Von dem hörst du nichts mehr vermute ich. Und wenn, dann hast du ziemlich gute Karten. Es verbietet dir natürlich niemand deinen Wagen neutral durchsehen zu lassen um verdeckte Mängel zu entdecken. Und die 40-80€ für eine OBD2 Analyse sind auch gut investiert, egal wo umgebaut worden ist.
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30 Antworten
Ohje, hättest dich besser vorher mal im Net über den Laden schlauer machen sollen.
www.motor-talk.de/suche.html?...
*Edit*
Im übrigen denke ich das so eine Klausel rechtswidrig ist.
Man kann von jedem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenlos zurück treten.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ohje, hättest dich besser vorher mal im Net über den Laden schlauer machen sollen.
www.motor-talk.de/suche.html?...
*Edit*
Im übrigen denke ich das so eine Klausel rechtswidrig ist.
Man kann von jedem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenlos zurück treten.
Hätte ich wirklich tun sollen, habe mich einfach von den Referenzen blenden lassen, normalerweise Google ich jeden Zahnpasta kauf. ^^
Ich finde diese Klausel auch ein wenig "bedenklich". Bin allerdings kein Jurist und kann deshalb wenig dazu sagen. Vielleicht kennt sich ja jemand mit Vertragsrecht etwas aus?
Serwazz
Was sollen die denn machen...? Dich verklagen...??
Hoho...;-)
Passieren wird da gar nix
Zitat:
Original geschrieben von joaquin196
Serwazz
Was sollen die denn machen...? Dich verklagen...??
Hoho...;-)
Passieren wird da gar nix
Das weiß ich nicht, wie verrückt die da sind. Mein Ansatz wäre nun einfach ein Fax dorthin zu schreiben mit einem Vertragsrücktritt und darauf hinzuweisen, dass ich hätten den Vertrag gar nicht unterschreiben dürfen, weil mein Vater (da Halter des Fahrzeuges) oben auf dem Vertrag steht.
Zitat:
Man kann von jedem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kostenlos zurück treten.
100% falsch.
Dies gilt nur bei Haustür und Fernabverträgen.
Bei Vertragsbruch wie zb Stornierung eines Autokaufvertrages sind meist
15% Schadenersatz fällig.
http://www.fahrschule-123.de/auto-verkaufen/kaufvertrag-rueckgaengig/
Das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten, kann als gesetzliches Rücktrittsrecht bei vertraglichen Leistungsstörungen gegeben sein, wenn also ein Vertrag nicht oder nur mangelhaft erfüllt wurde, oder durch ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht, der so genannnte Rücktrittsvorbehalt.
Die gesetzlichen Regelungen für beide Varianten des Rücktritts gelten für alle gegenseitigen Verträge, also Rechtsgeschäfte bei denen eine Leistung und eine Gegenleistung (in der Regel: "Geld gegen Ware" bzw. "Geld gegen Leistung") vereinbart oder bereits bewirkt wurden. Typische gegenseitige Verträge sind: Kaufvertrag, Werkvertrag und Dienstvertrag. Auch der Mietvertrag und der Arbeitsvertrag sind gegenseitige Verträge, jedoch kann hier statt einem Rücktritt die Kündigung aus wichtigem Grund (auch außer- ordentliche Kündigung) das geeignete Rechtsmittel sein.
Für beide Varianten des Rücktritts gilt darüber hinaus, dass der erklärte Rücktritt endgültig ist. Somit kann derjenige, der vom Vertrag zurückgetreten ist, später auch keine Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen mehr verlangen, falls sich seine Interessen geändert haben. Ein Rücktritt ist grundsätzlich unwiderruflich.
Zurücktreten kannst du auf jeden Fall. Aber bitte Schriftlich (den Mündlich werden sie nicht akzeptieren) und so schnell wie möglich
MfG
Grundsätzlich ist ein Vertrag ein Vertrag. Rücktrittsrecht gibt es nur begrenzt und innerhalb der vereinbarten und/oder gesetzlichen Regeln. Wenn du im Laden unterschrieben hast, bist du an die Klauseln des Vertrags gebunden, es sei denn, eine der Klauseln verstößt gegen irgendein Gesetz. Dann ist diese Klausel ungültig, der Rest des Vertrags gilt trotzdem.
Wenn du einen Vertrag über die Umrüstung eines Fahrzeugs unterschrieben hast, das dir nicht selbst gehört, wird die Situation problematisch. Denn jeder Vertragspartner geht eine Verpflichtung ein. Ich würde unbedingt einen Anwalt fragen. Allerdings kassiert der auch, abhängig vom Streitwert.
Vielleicht lässt sich das jedoch auch im gegenseitigen Einvernehmen lösen, das würde ich zunächst mal probieren.
Gruß, Bernhard
Hallo,
es ist immer wieder verblüffend, wie schnell sich der rechtschaffende Bürger "ins Hemd" macht. Wenn überhaupt müßte man ja dem Autogasumrüster Schadensersatz leisten, wenn der aufgrund der Unterschrift bereits Material besorgt hätte usw. Und den Schaden
muß er erst einmal nachweisen.
Glaubt Ihr, der Umrüster hätte Skrupel dieser Art?
Glaubt Ihr, der Umrüster verklagt Euch, wo er u.U. gerade selber den Staatsanwalt auf den Hacken hat?
Grüße
Hans
Zitat:
Original geschrieben von renardym
Hallo,
es ist immer wieder verblüffend, wie schnell sich der rechtschaffende Bürger "ins Hemd" macht. Wenn überhaupt müßte man ja dem Autogasumrüster Schadensersatz leisten, wenn der aufgrund der Unterschrift bereits Material besorgt hätte usw. Und den Schaden
muß er erst einmal nachweisen.
Glaubt Ihr, der Umrüster hätte Skrupel dieser Art?
Glaubt Ihr, der Umrüster verklagt Euch, wo er u.U. gerade selber den Staatsanwalt auf den Hacken hat?
Grüße
Hans
Naja, ich denke mal einen entstandenen Schaden zu fälschen dürfte für eine darauf spezialisierte Firma kein Problem darstellen? Ich hoffe das ich auch so aus der Sache wieder herauskomme.
IANAL
Zitat:
BGB
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums.(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
HTH
Anrufen/Fax: Auto hat einen schweren Unfall gehabt und existiert nicht mehr. Da kommt auch nichts mehr nach.
Nachher wollen die noch nen Nachweis von der Versicherung oder sonstiges sehen.
Allerdings ist mir aufgefallen, dass ich soweit ich mich erinnern kann gar keine AGB zu Gesicht bekommen habe. Auf meiner Kopie ist zumindest auf der Rückseite nichts zu sehen und sonstige Anlagen habe ich nicht bekommen.
Die habe wenn ich mich recht entsinne einfach 2x aus dem Drucker die Auftragsbestätigung gejagdt, ich habe eine unterschrieben und den anderen Wisch mitbekommen, aber von AGB keine Spur. Kann sich vllt. jemand dran erinnern, der dort ebenfalls "übers Ohr gehauen" wurde?
Ich könnte mir so in den den allerwertesten Beißen!
Schiebe es nicht zu lange raus.
Am besten sofort schriftlich kündigen.
Habe für Dienstag (01.02) den Termin und werde jetzt das Fax raushauen und dann mal schauen was Sie sagen. Werde euch auf dem laufenden halten.